Ich hatte es vorhin schon in der Aktuellen Stunde gesagt, ich bin auch sehr froh, dass wir dieses Angelangebot in der Ganztagsschule haben.
Aber wie Sie bereits wissen, Herr Borschke, hat der Landesanglerverband uns ein Schreiben zukommen lassen, und mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich daraus noch mal zitieren: Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. „spricht sich sehr entschieden gegen den Antrag der BMV auf Änderung des Landesfischereigesetzes zum Gemeinschaftsfischen aus. Der Antrag schafft keine Rechtssicherheit, sondern es werden unnötige bürokratische Hürden aufgebaut, die in keinster Weise sicher stellen, vor Anzeigen von PETA
geschützt zu sein“. Wie der Landesangelverband kommt auch meine Fraktion zum gleichen Ergebnis. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Danke.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste im Saal! Liebe Bürger im Lande! Unser Landesanglerverband, der größte Umweltschutzverband in Mecklenburg-Vorpommern, der eine ausgezeichnete Jugendarbeit leistet, ist bei diesem Antrag der Betroffene. Auf der einen Seite benötigt er für seine Handlungen Rechtssicherheit, auf der anderen Seite benötigt er aber auch kein Bürokratiemonster, welches schwer handhabbar ist.
Wenn wir das Landesfischereigesetz anfassen, muss für die betroffene Gruppe, sprich hier die Angler, etwas Bürokratieloses, leicht Handhabbares, Rechtssicheres entstehen. Einer Überweisung in die Ausschüsse, wo wir Experten, den Landesanglerverband und andere Gruppen anhören können, um vielleicht eine Änderung im Gesetz zu bewirken, steht unsere Fraktion positiv gegenüber. Eine Abstimmung über das Vorliegende müssen wir leider ablehnen, da auch der betroffene Verband dieses ablehnt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Im Mai wurde der Gesetzantrag das erste Mal in diesem Hohen Haus beraten. Davor gab es eine Aussprache mit dem Landesanglerverband. Herr Butzki ist darauf eingegangen.
Das Ansinnen, Herr Borschke, ist ein sehr gutes, um Klarstellung zu finden, was ist ein Wettangeln, was ist Angelei, um solchen Organisationen, die Sie jetzt im Antrag auch aufgeführt haben, die Möglichkeit zu nehmen, gegen solche Veranstaltungen zu klagen. Leider aber bietet Ihr Gesetzentwurf nicht die Möglichkeiten dazu. Es wird alles nur noch bürokratischer. Der Aufschrei des Anglerverbandes, als ihm dieser Gesetzentwurf bekannt wurde, war sehr laut und ist bis heute nicht verhallt. Deshalb lehnen wir auch dieses Mal den Gesetzentwurf ab. – Ich danke Ihnen.
(Beifall Andreas Butzki, SPD: Klatscht gar keiner! Hast du gesehen, ne?! Klatscht keiner. – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Sehr geehrter Herr Borschke! Sie begründen die Notwendigkeit Ihres Gesetzentwurfes mit einer Orientierung auf Ergänzung des Paragrafen 12 des Landesfischereigesetzes mit der, ja, ich möchte mal sagen, doch über
zogenen Behauptung, nur dadurch könne Rechtssicherheit erlangt werden. Aus dem Verlauf der heutigen Debatte haben Sie sicherlich richtigerweise geschlussfolgert, dass Sie und Ihre Kollegin und Kollegen mit dieser Meinung ziemlich exklusiv in diesem Hause dastehen. Nicht mal der Landesanglerverband springt Ihnen zur Seite, Herr Butzki hat aus dem Brief zitiert – ein Urteil, das Sie und Ihre Kollegin und Kollegen stets bemüht sind, in die Argumentation miteinzufügen. Aber der Anglerverband, wie gesagt, hat ganz andere Intentionen. Ich rate Ihnen, in letzter Sekunde Ihren Entwurf beziehungsweise Ihren Antrag zurückzuziehen.
Trotzdem möchte ich mich bei Ihnen bedanken, denn Ihr Antrag bot Gelegenheit, über den Sinn von verbotenen Angelwettbewerben, über sinnvollen oder überzogenen Tierschutz, falsche und richtige Adressaten von Anzeigen, über das Töten von Tieren ohne Grund, nur zum Vergnügen, über tierquälerische Angelmethoden und den aus unserer Sicht hervorragenden Einsatz unserer organisierten Angler für die Umwelt, die Fischereibestände und die Umweltbildung zu debattieren. Er bot außerdem die Gelegenheit, über die derzeitige und aus Sicht meiner Fraktion völlig ausreichende und gute Landesfischereigesetzgebung zu reden.
Der Streit zwischen PETA und dem Anglerverband im Hinblick auf das Angeltreffen in Warnemünde ist aus Sicht meiner Fraktion kein Anlass, daraus gleich einen Gesetzentwurf zu machen. Die Lex PETA – das sagte ich bereits bei der ersten Besprechung dieses Antrages – halten wir für unnötig, völlig egal, wie man zu PETA steht. Ich glaube schon, dass wir auch gut beraten sind, eine Organisation, der es im Kern um einen ethischen Umgang mit Tieren geht, nicht danach zu bewerten, was einige Heißsporne und Extremisten dieser Organisation veranstalten.
Zudem möchte ich an dieser Stelle einmal eindeutig für unsere Fraktion darstellen: In einem Rechtsstaat steht es jedem Bürger zu und eben auch jeder Organisation frei, gegen offensichtliche oder vermeintliche Missstände und Gesetzesverstöße mit den Mitteln eben dieses Rechtsstaates vorzugehen. Das ist auch gut so. Eine Beschuldigung zu Unrecht muss man aushalten, solange Ermittlungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte den Fall geklärt haben, denn auch dazu haben wir ihn ja, den Rechtsstaat.
Meine Fraktion sieht sich in Übereinstimmung mit dem Landesanglerverband, und wir lehnen den Antrag ab. – Danke schön.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der BMV eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2154.
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion der BMV zum Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2154 die Überweisung an den Agrarausschuss beantragt worden und eine Dritte Lesung, wenn ich das richtig verstanden habe. Hierüber lasse ich zunächst
abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2154 zur Beratung an den Agrarausschuss zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag zu diesem Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktion der BMV und einiger Abgeordneter der Fraktion der AfD – den fraktionslosen Abgeordneten habe ich nicht wahrgenommen,
der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt worden. Einige Abgeordnete hatte ich …
Dann eben nicht mit Ablehnung, sondern mit Enthaltung einiger Abgeordneter aus der Fraktion der AfD abgelehnt worden. Am Ergebnis ändert es aber nichts.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der BMV eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2154.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2154 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Die Fraktion der AfD hat eine Auszeit von 30 Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 12.30 Uhr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV liegt Ihnen ein Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 7/2616 zum The
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte darum, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer mal ans Präsidium herantreten. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.
Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und möchte Ihnen zur Kenntnis geben, dass wir jetzt nicht über den Dringlichkeitsantrag befinden, sondern ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/2247.