mit Schülerklassen, da ist die Meinung ziemlich klar, das muss man mal so ganz deutlich sagen. Wenn Schüler mich fragen und ich noch mal meine Position aus dem letzten Jahr erläutere, dann schaut man meist in staunende Augen. Das muss man nicht gut finden, aber man muss es zur Kenntnis nehmen, dass sich die Gesellschaft und auch junge Leute ein Stück weit entwickeln.
Was ist passiert vor einem Jahr? Deswegen, Herr Kollege Förster, ich konnte die Zwischenfrage leider nicht stellen, meine Zwischenfrage wäre gewesen, ob Ihnen bekannt ist, dass sowohl die Bundeskanzlerin und Bundesvorsitzende der CDU als auch 225 Abgeordnete der Union insgesamt gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben. Deswegen ist es hier auch gar keine Kurskorrektur, irgendein Verschwämmen von Linien und ein Weiter-nach-links-Rutschen. Das können Sie gar nicht feststellen, denn die Kanzlerin und Bundesvorsitzende hat hier bis zum Schluss klar Kurs gehalten, aber – das sage ich auch ganz deutlich, das gehört ja zur Wahrheit dazu – 75 Kollegen der Union haben dem zugestimmt.
Ich bin auch der Meinung, dass es ohnehin zu der Entscheidung gekommen wäre nach der Bundestagswahl, denn alle potenziellen Koalitionspartner, die im Topf waren, haben ja ganz klar gesagt, das ist für sie eine Bedingung, um in die Koalition einzutreten. Das fand ich sehr klug zu sagen, die Abstimmung wird freigegeben und das ist eine Gewissensentscheidung. Ich finde, es ist auch eine Gewissensentscheidung. Das mache ich mal so ganz klar deutlich. Ich finde, man muss mit diesem Begriff immer vorsichtig sein, denn mit dem wird teilweise inflationär umgegangen, aber das ist wirklich eine Frage. Und wenn man sich die Namen mal durchliest, dann ist das nicht gerade der linke Flügel der Union, sondern dann sind das durchaus auch Teile des konservativen Flügels der Union, weil es Argumente gibt – gerade bei den jüngeren Kollegen war das der Fall –, zu sagen, wir gehen auch diesen letzten Schritt.
Ich glaube, dann sollte man an der Stelle – und so bin ich zumindest angezogen – am Ende des Tages auch als Demokrat diese Entscheidung akzeptieren. Das, finde ich, gehört zur Wahrheit dazu. Wenn man jahrelang hier um Mehrheiten gerungen hat und diese Mehrheiten am Ende nicht da sind, finde ich es vernünftig, so, wie der Weg gegangen wird. Ich will aber noch mal ganz klar und deutlich sagen, die CDU und auch die CSU sind in keinem Deut abgerückt von ihrem Kurs.
Und jetzt zu Ihrem konkreten Anlass – die Justizministerin hat es dankenswerterweise schon erwähnt –, denn nach dem Beschluss im Bundestag gab es gleich so sehr viele Wortmeldungen, dass man nach Karlsruhe ziehen
wird, und auch der bayerische Löwe hat ja wieder sehr laut gebrüllt, unsere Freunde dort in Bayern. Die Ministerin ha es gesagt, es ist dort geprüft worden.
Wenn selbst die bayerische Landesregierung nach zwei Gutachten zu der Erkenntnis kommt, dass das Normenkontrollverfahren wohl wenig Erfolg hat, die ja dort vielleicht einen etwas härteren Kurs fahren, weil sie alleine regieren, keinen Koalitionspartner an der Stelle haben,
… wenn die schon zu der Erkenntnis kommen, dass das Verfahren keinen Erfolg haben wird, dann gibt es für mich auch keinen Grund, warum wir als MecklenburgVorpommern heute sagen, das ist alles Quatsch, was da beispielsweise in Bayern besprochen wird, und wir gehen diesen Weg.
Deswegen glaube ich, die Entscheidung ist so gefallen. Man kann sie gut finden, man kann sie schlecht finden, aber ich glaube, es geht jetzt auch vor allem darum, dass wir Respekt denjenigen gegenüber zeigen, die sich für diesen Lebensweg entschieden haben, die füreinander Verantwortung übernehmen. Das ist mir an der Stelle ganz wichtig. Und ich glaube, das jetzt nach Karlsruhe zu ziehen, wird der Sache nicht gerecht. Man muss einfach an der Stelle diese Entscheidung so akzeptieren, ohne – und das ist auch noch mal ein wichtiger Punkt, glaube ich – dass man die klassische Ehe zwischen Mann und Frau irgendwie infrage stellt oder deren Stellung irgendwie konterkarieren will. Deswegen werden wir den Antrag so auch ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Ich wollte nur noch mal reagieren auf das, was Herr Ritter gesagt hat. Es ist in der Tat richtig, dass es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Ehe für alle gibt, Zweifel, und dass es eine ganze Anzahl von Juristen, renommierten Gutachten und staatsrechtlichen Kollegen gibt, die diese Zweifel nicht haben, die also der Meinung sind, die Ehe für alle ist verfassungsgemäß.
Deswegen kann ich auch nachvollziehen, dass man sagt, wir als Landesregierung – Bayern oder MecklenburgVorpommern – sind nicht überzeugt davon, dass es ver
fassungswidrig ist, wir sind auch nicht überzeugt, dass es verfassungsgemäß ist, aber die notwendige 95-prozentige Sicherheit fehlt eben und deswegen lassen wir die Finger von einem solchen Normenkontrollverfahren. Das ist aus Sicht der Justizministerin legitim.
Ich frage mich nur, wenn man mal Revue passieren lässt, die Entstehungsgeschichte ist ja schon breiter dargestellt, die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes sind eindeutig – und ich glaube, das wird nicht ernsthaft bestritten – vom Ehebegriff als Partnerschaft zwischen Mann und Frau ausgegangen. Das lässt sich im Übrigen aus den Protokollen im Herrenchiemseer Entwurf eindeutig entnehmen, denn dort wurde mehrfach auf die Regelung der Ehe im BGB Bezug genommen. Das heißt, die damals den Verfassungsgebern vorschwebende Form der Ehe war eine Paarbindung von Mann und Frau. In der Tat, die Zeiten sind weitergegangen, man kann das heute legitim anders sehen. Dann wäre es aber doch richtig gewesen, das Grundgesetz entsprechend zu ändern
und den Artikel 6, die Ehe so zu definieren, dass sie eben auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mitumfasst. Das wäre der richtige Weg gewesen.
Dafür hätte aber wahrscheinlich die Mehrheit gefehlt. Und deswegen hat man den Umweg genommen, nur das BGB zu ändern, das heißt, wir haben jetzt im BGB eine Eheregelung, die dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, der sich in Artikel 6 Grundgesetz findet, nicht mehr entspricht.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist Ihre Auffassung. – Martina Tegtmeier, SPD: Das ist Ihre Auffassung, genau.)
Das ist die Ansicht, auf der diejenigen rekrutieren, die sagen, deswegen ist dieses Gesetz verfassungswidrig.
Ich behaupte selber nicht, dass das zwingend ist, ich sage nur – jetzt können Sie wieder sagen, zwei Juristen drei Meinungen –, dass man darüber trefflich streiten kann.
Wir haben dann gehört von Herrn Ritter – und in der Sache finde ich das sehr richtig –, entscheidend ist doch, dass Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das ist für die Ehe entscheidend, das ist auch für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft, so, wie sie vor der Änderung des BGB im Partnerschaftsgesetz niedergelegt ist und bis auf den Punkt der Adoption, der der Ehe völlig angenähert war, entscheidend. Aber wenn wir jetzt dazu übergehen und sagen, das Entscheidende für den besonderen Schutz ist das Übernehmen von gegenseitiger Verantwortung – darüber können wir gerne sprechen, darüber habe ich schon zig Vorträge gehalten –, dann frage ich mich natürlich, warum nicht auch beispielsweise zwischen Adoptiveltern, Adoptivkind und Adoptivelternteil, wenn Sie das entsprechend niederlegen. Man sagt, die Unkündbarkeit ist wichtig, damit man sich natürlich durch
Vertragskündigungen aus dieser Verantwortung stehlen kann. Das mache ich durch eine notarielle Beurkundung, die die Unkündbarkeit festlegt, entsprechend sicher.
Das heißt, ich kann mir dann nicht gut vorstellen, warum man den neuen Ehebegriff nur auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften reduziert, warum man nicht etwa das Verhältnis von Adoptivkind und Adoptivelternteil zulässt, warum man nicht lange gewachsenen sonstigen Freundschaften, die nicht den Weg der Partnerschaft oder der Ehe eingehen, sich aber notariell gegenseitig zum Unterhalt verpflichten, akzeptiert. Und dann frage ich natürlich einen Schritt weiter: Warum zwei? Warum können nicht dann nicht drei oder vier Personen gegenseitig eine entsprechende Unterhaltsverpflichtung eingehen?
Wenn man also diesen neuen Ehebegriff will, muss man auch bereit sein, das weiterzudenken, was dann damit geöffnet wird. Und ich prophezeie, dass wir weitere Verfassungsklagen bekommen werden, weitere Gleichstellungsklagen – ich sage es jetzt mal etwas überspitzt – von der Hippiekommune, die sich in Studienzeiten, was weiß ich, 1965 zusammengefunden hat und bis heute zusammengeblieben ist, dass die sich gegenseitig Unterstützung zusagen, entsprechende notarielle Vereinbarungen unterschreiben. Auch das müsste dann ehegleich gewertet werden.
Wegen diesen Weiterungen, bei denen eine Grenzziehung, wenn wir nur noch sagen gegenseitige Verantwortung übernehmen, ist das Entscheidende, unmöglich wird, warnt die AfD vor dieser Gleichstellung.
Deshalb, denken wir, sollte man den richtigen Weg gehen, die notwendige Mehrheit finden, das Grundgesetz ändern.
Wenn wir das klarlegen, kann niemand sagen, die Ehe für alle ist verfassungswidrig. Dann muss man eben auch die Verfassung oder genauer gesagt unser Grundgesetz ändern. Und solange das nicht geschehen ist, werden diese Zweifel eben nicht verstummen.
Wer also wirklich sicherstellen will, dass die Ehe für alle verfassungsgemäß ist, der soll doch bitte dann auch unsere Verfassung entsprechend korrigieren. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Martina Tegtmeier, SPD: Die bedarf der Korrektur eben nicht. Das ist es doch.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2558. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2558 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche – eigenständige Kindergrundsicherung umgehend einführen, Drucksache 7/2566.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche – eigenständige Kindergrundsicherung umgehend einführen – Drucksache 7/2566 –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schlagzeile vor zwei Wochen ging durch Mark und Bein: „Kinderarmut in Deutschland ist noch höher als offiziell bekannt“.
Der Deutsche Kinderschutzbund veröffentlichte am 22. August 2018 aktuelle Zahlen, die belegen, dass bundesweit 4,4 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen sind. Das sind 1,4 Millionen Kinder und damit ein Drittel mehr, als bisher in der Öffentlichkeit bekannt war, 4,4 Millionen Kinder, die in Deutschland in Scham und Existenzpanik aufwachsen. Ich denke, das ist ein Armutszeugnis für Deutschland. Als Lösung schlug der Deutsche Kinderschutzbund die Einführung einer Kindergrundsicherung vor.
Die Diskussion um die beste Lösung ist wieder entfacht. Das Thema begleitet uns ständig, so auch letztes Jahr im Bundestag, wo die Entwicklung und Lösungsansätze im Kampf gegen Kinderarmut betrachtet wurden, so auch in den derzeitigen Haushaltsberatungen im Bundestag, die diese Woche stattgefunden haben, wo eine Fraktion immer wieder auf Thema Kinderarmut aufmerksam macht und Lösungen einfordert wie die Kindergrundsicherung, und das ist DIE LINKE.