Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Herr Reuken hat es eben erwähnt, am 19.10. war durch das Land Brandenburg ein Antrag in den Bundesrat eingebracht worden. Thema war die Privilegierung der Windkraft im Baugesetz.
Daher sehen wir keinen Grund für eine Dringlichkeit, wir würden das sogar als kontraproduktiv ansehen,
da das jetzt hier übers Knie gebrochen wäre. Wir sehen aber inhaltlich die Übereinstimmung und werden uns dem Thema auch noch mal anschließen. Wir möchten auch nicht, dass unser Herr Minister hier vielleicht zum Thema Windkraft schon in die Winterpause geht. Dazu wollen wir doch noch mal etwas sagen. Daher sehen wir aber eine Dringlichkeit hier nicht gegeben. – Danke.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Abgeordneten des Hauses nicht zugestimmt worden.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes, auf Drucksache 7/2682.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Landes- beauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/2682 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das geltende Stasiunterlagenausführungsgesetz abgelöst werden. Dabei geht es nicht um grundlegende Änderungen, denn Sie alle wissen, das bisherige Gesetz hat sich durchaus bewährt. Es geht vielmehr darum, das Gesetz zu aktualisieren, und ein solcher Aktualisierungsbedarf besteht in mindestens dreifacher Hinsicht.
Erstens ist es erforderlich, die zwischenzeitliche Neuzuordnung des Amtes der Landesbeauftragten zum Justizministerium im Gesetz zu verankern.
Herr Ritter, bereits durch den Organisationserlass der Ministerpräsidentin vom 24. November 2016 wurde das Amt der Landesbeauftragten vom Bildungsministerium zum Justizministerium verlagert und dem wird jetzt auch mit dem Gesetzentwurf Rechnung getragen.
Die zweite Aktualisierung besteht darin, die Aufgaben, die die Landesbeauftragte tatsächlich wahrnimmt, nunmehr auch ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Die derzeitigen Regelungen des Paragrafen 2 des Gesetzes beschreiben die Aufgaben der Landesbeauftragten unzureichend. Die Bedeutung einzelner Aufgaben hat sich inzwischen zum Teil sehr verändert. Dies gilt vor allem für die Beratungsleistungen, die für die Betroffenen durch die Landesbeauftragte erbracht werden. Etwa das verwaltungsrechtliche und das berufliche Rehabilitierungsgesetz oder die in der Praxis besonders wichtigen Leistungen der sogenannten Opferrente nach Paragraf 17a des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes existierten bei Inkrafttreten des bisherigen Gesetzes noch gar nicht. In dieser Hinsicht hat sich der Beratungsbedarf deutlich verstärkt.
Auch die in der Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung wahrgenommene Aufgabe der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes hat sich in Bedeutung und vor allem Ausgestaltung geändert. Es ist deutlich geworden, dass eine Auseinandersetzung mit dem Staatssicherheitsdienst nur in einem größeren Zusammenhang mit der kommunistischen und der SED-Diktatur möglich war und ist.
Zum Teil sind der Landesbeauftragten durch den Landtag und die Landesregierung im Laufe der Zeit aber auch neue Aufgaben übertragen worden. Genannt sei etwa die Anlauf- und Beratungsstelle für DDR-Heimkinder, insbesondere mit Blick auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ und die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sowie die Anlaufstelle für die in der DDR von Doping betroffenen geschädigten ehemaligen Sportlerinnen und Sportler.
All diese Aufgaben werden in dem bisherigen Gesetz nicht hinreichend widergespiegelt. Paragraf 2 des Ihnen
nun vorliegenden Gesetzentwurfes verfolgt daher das Ziel, die von der Landesbeauftragten wahrgenommenen Aufgaben in das Gesetz aufzunehmen, und daraus ergibt sich direkt auch die dritte Aktualisierung. Sowohl der Gesetzestitel als auch die Amtsbezeichnung passen nicht mehr zu dem, was die Aufgabenstruktur der Landesbeauftragten betrifft. Die dargestellte Aufgabenentwicklung und die insoweit vorgesehene Gesetzesänderung machen sehr deutlich, dass sich das vorliegende Gesetz nicht in Ausführungsbestimmungen zum Stasiunterlagengesetz erschöpft. Außerdem ist die bisherige Bezeichnung eher irreführend, weil die Landesbeauftragte nur mittelbar für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zuständig ist, indem sie nämlich die Beteiligten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach Paragrafen 13 und 15 bis 17 des Stasiunterlagengesetzes berät.
Die eigentliche Verwaltung der Stasiunterlagen gehört, das wissen Sie alle, nicht zu den Aufgaben unserer Landesbeauftragten. Die neue Amtsbezeichnung „Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für MecklenburgVorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“ sowie die entsprechende neue Bezeichnung des Gesetzes bringen all diese Überlegungen zutreffend zum Ausdruck. Dabei orientiert sich die Amtsbezeichnung an der Bezeichnung, wie sie auch in Berlin, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen gewählt wurde.
Im Übrigen wurden bei der Gelegenheit redaktionelle Änderungen vorgenommen. Auch bei der Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes handelt es sich lediglich um Folgeänderungen im Hinblick auf die neue Amtsbezeichnung der Landesbeauftragten. Wegen der insgesamt zahlreichen Änderungen sollen diese durch ein sogenanntes Ablösegesetz umgesetzt werden, das heißt, es gibt ein neues Stammgesetz. Ein neues Stammgesetz wird geschaffen, das an die Stelle des bisherigen Gesetzes tritt.
Zusammenfassend darf ich sagen, der vorliegende Gesetzentwurf schafft aus unserer Sicht eine zeitgemäße Grundlage für die Arbeit der Landesbeauftragten, und ich bitte Sie, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen. – Haben Sie vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Ministerin! Eigentlich kann ich dem gar nicht mehr so viel hinzufügen,
Sie haben es ja alles auf den Punkt gebracht. Wir werden Ihnen folgen und dieses Gesetz in den zuständigen Ausschuss verweisen, das sei vorangestellt.
Aber vielleicht mal noch etwas grundsätzlich: Was lange währt, das wird vielleicht endlich richtig gut – so könnte man den aktuellen Gesetzentwurf dieses Gesetzes über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SEDDiktatur überschreiben.
Meine Damen und Herren, die Aufarbeitung des SEDUnrechtsregimes sollte immer ein gemeinsames Anliegen einer möglichst breiten Mehrheit im Landtag sein. Das ist der AfD-Fraktion wichtig und so sollte an dieser Stelle es nochmals ausdrücklich betont werden.
Auch wenn seit der friedlichen Revolution schon nunmehr über 29 Jahre vergangen sind, so ist die Aufarbeitung längst noch nicht abgeschlossen und muss leider weitergehen. Die ungebrochene Nachfrage, von der wir immer wieder hören, aus der Bevölkerung nach Opferakten scheint mir dies deutlich zu belegen.
Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und seine Mitarbeiter leisten seit vielen Jahren wichtige Arbeit für die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung der DDR-Diktatur und der DDRStaatssicherheit. Er war und ist ein verlässlicher Ansprechpartner für alle, die unter der DDR-Diktatur und der Staatssicherheit gelitten haben.
Wenn wir heute diesen Gesetzentwurf verabschieden, werten wir damit die Tätigkeit des Landesbeauftragten, wie ich meine, auf, und wir erweitern den Fokus seiner Aufgaben, denn die Frage „Stasi oder nicht Stasi“ greift eindeutig zu kurz. Die Funktionsweise des Machtapparates der SED, aber auch das Alltagsleben in der DDR müssen der jungen Generation kritisch, aber auch wahrheitsgetreu und umfänglich nahegebracht werden.
Das Thema der Aufarbeitung der SED-Diktatur ist daher längst nicht abgegrast, wie man vielleicht meinen könnte, es gibt noch zahlreiche Forschungslücken und leere Stellen. Beispielsweise steckt noch der gesamte Bereich der Zwangsarbeit der politischen Häftlinge in den Kinderschuhen der Erforschung. Es gibt dazu zwar verschiedene Studien, aber eine endgültige Aufarbeitung erfolgte bislang nicht. Ebenso wenig abgeschlossen ist das Thema der Jugend-IM. Dabei geht es zum Beispiel um Menschen, die bereits im Jugendalter verpflichtet wurden, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zu verraten. Auch hierzu könnte man fordern, dass eine Aufarbeitung erfolgt.
Bezüglich der Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung durch den Landesbeauftragten und des Einfügens der wichtigsten Ergänzungen kann die AfD-Fraktion diesem Gesetzentwurf in der Form der Beschlussempfehlung durchaus zustimmen, nämlich der Überweisung in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Das Aufgabenspektrum der Landesbeauftragten hat sich
seit dem Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-AusführungsGesetzes im Jahre 1993 erheblich gewandelt. Umfang und Gewicht einzelner Aufgaben haben sich in den letzten 25 Jahren verändert und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die Betrachtung von Betroffenen durch die Landesbeauftragte, diese Beratungstätigkeit hat mittlerweile großen Raum eingenommen. Das persönliche Beratungsgespräch sowie die Hilfe und Unterstützung eröffnen vielen Betroffenen auch weiterhin einen Weg, die eigenen Erfahrungen politischen Unrechts aufzuarbeiten. Auch existierten wichtige Gesetze bei Inkrafttreten des StasiUnterlagen-Ausführungs-Gesetzes noch nicht, etwa das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. Gleiches gilt für wichtige Leistungen wie die Opferrente, die nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz existierten.
Zudem hat auch die Aufgabe der politischen und historischen Aufbereitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, die in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung erfolgt, an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus sind der Landesbeauftragten neue Aufgaben übertragen worden, die einen breiten Raum in der Tätigkeit einnehmen. Zu nennen sind hier die Zuständigkeit für den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sowie die Zuständigkeit für Sportlerinnen und Sportler, die von Zwangsdoping in der DDR betroffen waren und sind. Die letzten Jahresberichte zeigten, dass die Aufgaben mittlerweile einen großen Teil der Arbeit der Landesbeauftragten darstellen.
Meine Damen und Herren, das angewandte Aufgabenspektrum sollte auch im Titel des Gesetzes und in der Bezeichnung der Landesbeauftragten zum Ausdruck kommen. Bereits im Rahmen der Befassung mit den letzten Tätigkeitsberichten der Landesbeauftragten hatte daher der federführende Rechtsausschuss empfohlen, die Behörde in die „Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“ umzubenennen.
Um die Aufgabenentwicklung zu verdeutlichen, meine Damen und Herren Abgeordnete, den genannten Entwicklungen sollte Rechnung getragen werden, die vorgesehene Gesetzesänderung ist folgerichtig. Die SPD stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.