Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 23. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für das Jahr 2017, auf Drucksache 7/1956, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses …

(allgemeine Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, doch etwas disziplinierter zu sein. Auch die Regierungsbank bitte.

Also noch mal: hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss), Drucksache 7/2702.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 23. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2017 – Drucksache 7/1956 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 7/2702 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende, der Abgeordnete Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ebenso wie der Petitionsausschuss hier im Landtag hat auch der Bürgerbeauftragte jährlich einen schriftlichen Bericht vorzulegen und dem Landtag Bericht zu erstatten. Das hat er in der 35. Landtagssitzung am 26. April dieses Jahres für 2017 getan. Anschließend wurde dieser Bericht federführend an den Petitionsausschuss überwiesen und zur Mitwirkung an alle anderen Ausschüsse. Ich freue mich daher, Ihnen nunmehr auf der Drucksache 7/2702 die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses zum 23. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vorlegen zu können.

In der Sitzung des Petitionsausschusses am 21. Juni 2018 hat der Bürgerbeauftragte uns in unserem Ausschuss

seine Arbeit und den Bericht vorgestellt und insbesondere auf die Themen und Problemfelder hingewiesen, die schon über mehrere Jahre bestehen und immer wieder Gegenstand von Beschwerden sind. Das sind unter anderem die Schülerbeförderung, die überlange Verfahrensdauer vor Gerichten oder bei Jugendämtern sowie im Straßenbau die Anschlussbeiträge. Er hat aber auch betont, dass es einige Aktivitäten gibt, die sich durch die politische Arbeit hier im Landtag verändert haben oder dabei sind. Er benannte insbesondere die Ausbaubeiträge oder den barrierefreien Wohnungsbau.

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich das Engagement des Bürgerbeauftragten, sich für die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen. Aber auch hinsichtlich der Schülerbeförderung haben Kreise und kreisfreie Städte einiges getan. Allerdings wünschen sich die Eltern natürlich auch über Grenzen des Kreises hinweg diesen Kindertransport im öffentlichen Personennahverkehr, aber das ist wohl wahrscheinlich leider in naher Zukunft nicht zu erwarten.

Wie schon in den Vorjahren wurde erneut deutlich, dass der Schwerpunkt der Arbeit des Bürgerbeauftragten insbesondere im sozialrechtlichen Bereich liegt. Neben der Bearbeitung von Petitionen aus diesem Bericht nehmen der Bürgerbeauftragte und seine Behörden zu sozialrechtlichen Problemstellungen auch Beratungen vor. Das unterscheidet den Petitionsausschuss gegenüber dem Bürgerbeauftragten in der beratenden Tätigkeit.

Ein weiterer Schwerpunkt im Jahre 2017, so der Bürgerbeauftragte, war das Thema Bau. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich das Engagement des Bürgerbeauftragten für mehr Barrierefreiheit im Bauwesen. Im Hinblick auf die für diese Legislaturperiode angestrebte Novelle der Landesbauordnung fordert der Petitionsausschuss daher, die Belange der Menschen mit Behinderung und älterer Bürger stärker zu berücksichtigen, denn um auf besondere Herausforderungen des demografischen Wandels zu reagieren, ist es nach Auffassung des Petitionsausschusses erforderlich, Barrieren weiter zu reduzieren. Nicht nur die Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ hat betont, wie groß der Bedarf an barrierefreien Wohnungen in unserem Land ist, und der Bedarf ist längst nicht gedeckt. Es muss daher also in der Diskussion – und nicht nur von Frau Kröger, die ich hier insbesondere nennen will – mehr Schwung in die Sache kommen. Eine Novellierung der Landesbauordnung ist ebenso notwendig, um den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden. Es ist unsere Aufgabe, älter werdenden erkrankten Menschen und Einwohnern mit körperlichen Einschränkungen Wohnraum zu bieten, der ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Weiterhin empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, die engagierte und sehr gut dokumentierte Arbeit des Bürgerbeauftragten zu würdigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gemeinsame Ziel des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses besteht darin, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken und zu gewährleisten, dass bei berechtigten Anliegen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese zum Erfolg zu führen. Mit der weiteren Empfehlung, den Tätigkeitsbericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären, schließe ich meine Ausführungen

und bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir auch so.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/2702 einstimmig angenommen worden.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/2702 ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Demokratie verteidigen – Meinungsvielfalt schützen!“, auf Antrag der Fraktion der AfD.

Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Demokratie verteidigen – Meinungsvielfalt schützen!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt bedingen einander. Das eine gibt es nicht ohne das andere. In der Demokratie bilden sich die unterschiedlichen Meinungen in den Parteien ab.

(Thomas Krüger, SPD: Auch in den Familien! – Marc Reinhardt, CDU: In der Feuerwehr und im Sportverein!)

Meinungsfreiheit und Parteienvielfalt gehören deshalb zum Wesenskern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Kampf um die Macht ist ein Kampf um Meinungen. Dabei geht es darum, wer im politischen Diskurs die Meinungshoheit erlangt. Dieser Meinungskampf sollte fair und im Respekt vor der Meinung des anderen erfolgen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Respekt ist eine notwendige Bedingung für eine gelebte Meinungsfreiheit. Eigentlich sollte es doch eine Streitkultur geben, die letztlich der besseren Meinung oder dem Kompromiss zum Siege verhilft.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Die Realität sieht anders aus, jedenfalls auf bestimmten Gebieten, die so stark ideologisiert sind, dass eine sachliche Auseinandersetzung kaum noch möglich ist. Hier gibt die politische Korrektheit vor, wie zu denken und zu handeln ist. Dieser Konformitätsdruck hat dazu geführt, und Umfragen bestätigen dies, dass das Empfinden weit verbreitet ist, hierzulande sei es nicht möglich, bei bestimmten Themen seine Meinung frei und unbefangen zu artikulieren. Mehrfach habe ich dazu von ehemaligen DDR-Bürgern zu hören bekommen, zu DDR-Zeiten habe man gewusst, was man nicht sagen durfte, und habe sich entsprechend verhalten. Heute dürfe man eigentlich alles sagen, müsse sich aber doch genau überlegen, was man sage und was einem schaden könne – im Beruf, bei der Karriere, im Verein oder sogar in der Familie.

Ja, das ist so. Die Kanzlerin hat mit ihrer Migrationspolitik die Gesellschaft tief gespalten.

(Thomas Krüger, SPD: Ach klar!)

Der Riss geht bis in die Familien.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, es stimmt auch, wir haben eine Menge heimlicher Unterstützer, die sich nicht trauen, dies offen zu zeigen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und das müsste jeden Demokraten eigentlich nachdenklich stimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dieser Konformitätsdruck schränkt den freien und offenen Diskurs ein. Das zeigt sich ganz deutlich bei der Migration. Hier stehen sich gewissermaßen zwei Glaubensrichtungen gegenüber. Die eine Seite will die Nation überwinden und setzt an deren Stelle die EU. Sie vertritt eine Politik der offenen Grenzen und sieht in der Migration eine Bereicherung. Sie sagt ausdrücklich Ja zu einem veränderten Deutschland als ein multikulturell geprägtes Einwanderungsland. Dafür tritt insbesondere der rot-grüne Sektor ein.

(Thomas Krüger, SPD: Sektor? Welcher Sektor denn? – Peter Ritter, DIE LINKE: „Versifft“, „versifft“ haben Sie vergessen, Herr Förster!)

Die andere Seite hält an der Nation fest, strebt ein Europa der Vaterländer beziehungsweise Nationen an, will die eigene Identität bewahren und lehnt eine zu Überfremdung führende Massenmigration entschieden ab. Das ist insbesondere die Position der AfD.

(Susann Wippermann, SPD: Das ist ja wohl holzschnittartig!)

Die sich aus der Migration ergebenden Herausforderungen sind so groß, dass darüber eigentlich ein freier und offener Diskurs stattfinden müsste.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das tun wir doch hier!)

Stattdessen hat sich in der Auseinandersetzung zwischen den Lagern eine Strategie der Moralisierung entwickelt, die es der Seite, die das angeblich Gute vertritt – das sind verkürzt die „Deutschland-Veränderer“ –, erlaubt, den Kreuzzug gegen die andere Seite, das ist die AfD, mit allen Mitteln zu führen,

(Der Abgeordnete Peter Ritter pfeift.)

auch wenn dabei die demokratischen Regeln verletzt werden.