Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!)

Da ich aber schon ausgeführt habe,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

da ich aber schon ausgeführt habe, dass es Ihnen hier nicht um Inhalte geht, sondern Sie einen Ersten Gesetzentwurf als politisches Instrument einbringen,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Nachdem wir jahrelang schon darüber geredet haben.)

und Herr Schulte aus meiner Sicht sehr anschaulich beschrieben hat, dass es nichts anderes ist als Spiegelfechterei, und wir aus diesem Grunde die Inhalte aus meiner Sicht – und das ist auch wieder politisch sehr legitim und richtig –, aus meiner Sicht dann auch nicht das letzte Komma in Ihrem Gesetzentwurf inhaltlich bewerten werden, sagen wir, dieser Scheinheiligkeit werden wir heute begegnen mit dem Votum „Ablehnung des Gesetzentwurfes schon in der Ersten Lesung“. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Gestatten Sie noch eine weitere Nachfrage?

Danke, Herr Ritter, dass Sie meine Frage gestellt haben. Nichtsdestotrotz, wir haben die Geschäftsordnung noch nicht geändert. Ich frage also, Herr Renz, ob Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Ritter zulassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,...

Um Sie nicht noch mal in Ihrer Rede zu unterbrechen, kommt jetzt die Frage, ob Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden der AfD, Herrn Kramer, zulassen?

Ich kommentiere das mit Gleichbehandlung: Nein.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Sie haben das aber eben zugelassen. Was ist das für eine merkwürdige Gleichbehandlung?)

Möglicherweise ist der kritische Zwischenruf berechtigt. Der Fakt ist aus meiner Sicht, deswegen habe ich auch die Zwischenfrage von Herrn Ritter nicht zugelassen, dass die politische Dimension, das Anliegen, was hier vorgetragen wird, ausreichend debattiert wurde, sodass ich uns allen eine Wiederholungsschleife ersparen wollte. Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass ich sehr wohl diese Auseinandersetzung liebe und mich auch immer wieder freue, wenn Kollege Ritter hier mit Zwischenfragen kommt. Insofern möchte ich jetzt keine weiteren Zwischenfragen zu diesem Thema beantworten.

Es ist also so, dass ich ganz einfach der Auffassung bin – das war ja der letzte Gedanke, den ich hier vorge

tragen habe –, dass ich dieses Demokratieverständnis, was hier durch die LINKEN vorgetragen wird, dass wir heute hier entscheiden sollen zu einem Gesetzentwurf, nicht nachvollziehen kann. Ich kann Ihnen nur noch mal sagen, in dieser Frage ist der beste Weg, nicht über die Köpfe der Bürger hinweg zu entscheiden über einen Gesetzentwurf. Es ist ein besserer Weg, die Experten jetzt in diesem Fall auch nicht noch mal anzuhören, sondern die Bürger zu befragen. Und Herr Schulte, so habe ich das wahrgenommen, hat hier die Situation beschrieben, dass die Tür nicht zu ist. Sie haben immer noch die Chance, sich in den laufenden Prozess einzubringen. Das hat er klar formuliert.

Ich sage Ihnen, ich hatte ja bei der Ersten Lesung, als es um den entsprechenden Gesetzentwurf dort ging, um Verfassungsänderung, von einem Theaterstück gesprochen. Ich bin immer noch guter Hoffnung, immer noch. Ich hatte ja damals von diesen drei Akten gesprochen. Der dritte Akt ist ja die... Gut, ich will nicht zu doll heute provozieren, aber ich glaube, wir sind noch gar nicht beim dritten Akt, wir sind immer noch im zweiten Akt. Sie kommen jetzt hier noch mal wieder mit einem Zwischenspiel, was uns in der Sache nicht weiterbringt, weil, ich glaube, Sie verkennen Ihre einmalige Chance in dieser Phase. Sie sitzen in der Opposition, Sie können durch Oppositionsarbeit in der Situation, in der Sie sind, die Möglichkeit wahrnehmen, politisch Veränderungen in diesem Land vorzunehmen, indem Sie diesen Weg, den wir Ihnen vorgeschlagen haben – wenn man darüber spricht, inwieweit man ihn abändern kann, kann man darüber reden –, aber Sie haben die Chance, aus der Opposition heraus

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

politisch Veränderungen vorzunehmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch.)

Diese Möglichkeit haben Sie, weil wir sagen, ja, wir werden das Ergebnis der qualifizierten Volksbefragung anerkennen.

(Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Ansonsten müssen Sie weiter warten, Herr Ritter, dass Sie in Regierungsverantwortung irgendwo kommen, um es dann mit einem Koalitionspartner, der möglicherweise auch dafür ist, oder einem Koalitionspartner, dem Sie das abhandeln müssen, umzusetzen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann wird aus uns beiden schon mal nichts.)

Sie sind doch

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

ein politischer Schnelldenker, das kann noch eine Weile dauern, Herr Ritter. Deswegen verstehe ich gar nicht, warum Sie die Chance jetzt nicht nutzen, aus der Opposition heraus Ihr großes Ziel umzusetzen. Die Chance wäre einmalig.

Und ansonsten, wenn Sie sich für Weg eins entscheiden, den finde ich auch persönlich nicht so dolle, um das mal so zu formulieren.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Da gehts ja nicht drum. – Peter Ritter, DIE LINKE: Darum geht es zum Glück nicht, was Sie doll finden.)

Wir haben die Landtagswahlen in ganz Deutschland irgendwo. Da ist möglicherweise das Thema „Wahlalter mit 16“ nur eins von vielen. Und dann gibt es plötzlich eine Regierungskoalition, wo sich zwei oder drei Partner einig sind, wir müssen jetzt unbedingt das Wahlalter mit 16 einführen. Wissen Sie was? Die ignorieren möglicherweise die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Und darüber sollten Sie mal diskutieren, ob das dann demokratisch ist, weil die sich nämlich einfach hinsetzen, wurden für etwas ganz anderes gewählt und sagen, so nebenbei machen wir das mit dem Wahlalter mit 16 vielleicht auch noch. Insofern kommen Sie auf den Weg zurück, den wir Ihnen aufgezeigt haben!

(Horst Förster, AfD: Ist das dann die parlamentarische Demokratie?)

Beteiligen Sie sich in dem Diskussionsprozess, der läuft, und dann fragen wir das höchste Gremium, das sind die Bürger, und dann schauen wir mal. – Danke, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Herr Dr. Manthei, könnten Sie einen kleinen Moment warten? Ich versuche das die ganze Zeit, aber die Debatte wird hier immer hitziger. Eigentlich wollte ich hier auf der Besuchertribüne begrüßen, bevor sie dann möglicherweise schon wieder den Plenarsaal verlassen, Schülerinnen und Schüler des Schlossgymnasiums Gützkow, die ganz sicherlich froh sind, dass sie einen für sie sehr interessanten politischen Tagesordnungspunkt erwischt haben.

So, jetzt können Sie anfangen.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bleiben bei unserer Meinung – der Antrag wurde ja schon mal gestellt –, dass wir diesen Antrag immer noch ablehnen. Und die Ablehnungsgründe bleiben auch die gleichen, aber ich muss sie natürlich heute noch mal vortragen.

Zunächst ist der erste Ablehnungsgrund, weil das Wahlalter 16 willkürlich wäre. Es ist auch jetzt im Gesetzentwurf kein Grund vorgetragen, weshalb man das Alter auf 16 absenken will und nicht etwa auf 15 oder 17. Es ist ja im Antrag selber davon die Rede, dass 14Jährige schon, Zitat, „rechtsmündig“ seien, Zitatende, was auch immer das bedeuten mag. Also auf 14 Jahre wurde abgestellt, aber die 16 Jahre wurden einfach gar nicht begründet.

Der Hauptgrund unserer Ablehnung bleibt aber, dass wir sagen, das Wahlalter muss mit der Volljährigkeit ver

knüpft werden. Das ist ja eine alte Forderung von Willy Brandt. Hintergrund war damals,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dass 1970 das aktive Wahlrecht auf 18 Jahre gesenkt worden war. Und dann hat der Willy Brandt gefordert, dass eben dann, wenn das Wahlalter gesenkt werden soll, auch die Volljährigkeit angepasst werden müsse. Das ist 1975 erfolgt, als auch das Volljährigkeitsalter abgesenkt wurde auf 18 Jahre.

Jede Mutter, jeder Vater und überhaupt jeder an der Erziehung von Jugendlichen Beteiligte weiß, dass Jugendliche mit zunehmendem Alter auch Pflichten übernehmen müssen – das ist dann weitgehend so mit der Volljährigkeit –, ein wichtiger Aspekt für das allgemeine Demokratieverständnis. Demokratische Mitsprache bedeutet eben nicht nur das Ausüben von Rechten, sondern auch, Verantwortung zu übernehmen für sich und für die Gemeinschaft.

In unserer Rechtsordnung gibt es tatsächlich ein abgestuftes System. Einzelne Altersstufen haben jeweils eine bestimmte rechtliche Bedeutung. Hierbei wird mit zunehmendem Alter der Entwicklung eines jungen Menschen Rechnung getragen. Zum Beispiel ist man mit 14 Jahren strafmündig, aber zivilrechtlich kann man sich, abgesehen vom Taschengeldparagrafen, grundsätzlich noch nicht einmal irgendetwas kaufen. Das ändert sich dann erst mit der Volljährigkeit. Daher muss man sich die Frage stellen, weshalb ein 16-Jähriger die Reife haben soll, immerhin ein Parlament zu wählen, aber noch nicht in den Laden gehen kann und sich etwas kaufen kann, grundsätzlich jedenfalls. Das Parlament ist immerhin ein Gesetzgebungsorgan und damit eine der drei staatlichen Gewalten. Hingegen ginge es bei einem Vertrag allenfalls um eine Dummheit mit vielleicht finanziellen Folgen, die verhindert werden könnten.

Damit bin ich auch schon beim dritten und letzten Argument gegen den Antrag, das Argument der Ungleichbehandlung mit Kommunalwahlen. Bei den kommunalen Vertretungen geht es eben nicht um ein Parlament, es geht um kommunale Vertretung und nicht um ein Bundesland als staatliches Gebilde. Daher handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte, die auch ungleich behandelt werden können. Nur die Parlamente, Landesparlamente oder Bundesparlamente, können Gesetze erlassen, das machen kommunale Vertretungen nicht. Von daher gibt es da einen ganz wesentlichen Unterschied. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV und Marc Reinhardt, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Die Debatte heute hier war genau so, wie sie abzusehen war. Schon heute früh, als ich nach Schwerin fuhr, berichtete der NDR über das Wahlalter 16 und zitierte Herrn Krüger, dass er und seine Fraktion sinngemäß wegen Koalitionszwang nicht zustimmen könnten.