Sie schraubt lediglich hilflos an irgendwelchen Stellschrauben, dies auch nur in Legislaturperioden, bedacht, wohlweislich immer weiter das Thema Rente für ihren Wahlkampf zu missbrauchen.
und konnte damit ihre Position einfach mal offen verhandeln bei den Koalitionsgesprächen. DIE LINKE hat immerhin ein Rentenkonzept und arbeitet sich nun mit diesem Antrag auf Landesebene an ihm ab.
Ich habe es mir durchgelesen. Da stehen sehr viele gute Sachen drin, Herr Ritter, aber auch Dinge, die eben nicht so gehen und die wir anders sehen. So verhält es sich auch mit diesem Antrag.
Da wird die AfD über die soziale Linie entscheiden. Ganz basisdemokratisch, so, wie Ihnen das auch gefällt,
Richtig erkennt DIE LINKE, dass die Riester-Rente für uns hier in M-V unbrauchbar ist. Ein privater Teil der Altersvorsorge ist aufgrund der Einkommenssituation hier im Land nicht brauchbar. Ein niedriger EZB-Zins hat darüber hinaus das bis dato Angesparte aufgezehrt. Dieses darf aus meiner Sicht auch als Enteignung durch die Hintertür bezeichnet werden.
Warum jetzt und vor diesem Hintergrund allerdings in Ihrem Antrag steht, dass es eine einkommens- und vermögensgeprüfte Mindestrente geben soll, erschließt sich mir nicht. Sie verwehren damit Rentnern, die sowieso schon nur das Minimum erhalten, einen Zuverdienst, Sie verwehren damit fleißigen und eigenverantwortlichen
Menschen die persönliche Absicherung, wie zum Beispiel durch Schaffung von Wohneigentum, und Sie verwehren ihnen damit die Schaffung von Vermögen. Was Sie hier wollen, ist für uns ein ungangbarer Weg der Gleichschaltung auf unterstem Niveau. Das machen wir nicht mit. Wir wollen Eigeninitiative belohnen und nicht bestrafen. Wir, die AfD, wollen, dass der Einsatz von Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, eine deutliche Anerkennung beim späteren Rentenbezug erhält.
Wir wollen, dass Kindererziehungszeiten entsprechend angerechnet werden, und wir von der AfD wollen auch, dass die Anzahl der Kinder in der Rentenberechnung eine deutliche Berücksichtigung findet.
Außerdem bedeutet die Zahlung einer geringen Ostrente ebenfalls, dass gerade hier in M-V viele auf eine Aufstockung durch Grundsicherung angewiesen sind. Hier werden die Kommunen finanziell durch einen erhöhten Bürokratieaufwand weiter belastet. Laut einer Bertelsmann-Studie ist auch hier M-V der Negativspitzenreiter. In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Kommunen nämlich durchschnittlich jeweils 43 Prozent Sozialkosten aufwenden.
Des Weiteren zeigt Ihr Antrag weitere Widersprüche. Zum einen berufen Sie sich auf 40 Versicherungsjahre, zum anderen argumentieren Sie mit 45 Arbeitsjahren, geknüpft an einen Mindestlohn von 12,63 Euro. Dann aber wiederum wollen Sie unter Punkt II.1.i) nur 12 Euro Mindestlohn, und dazu haben wir gleich noch mal eine Antragsdoppelung Ihrerseits, der Mindestlohn ist ja heute noch mal Thema oder am Freitag. Ihr Rentenkonzept ist an diese 12 Euro Mindestlohn geknüpft, allerdings konnte ich keine Ausfinanzierung erkennen, wie eingangs schon erwähnt.
Ihr Anliegen ist gut, einiges werden wir unterstützen. Ich rege aus diesem Grund an, einzeln über die Punkte in Ihrem Antrag abzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Regen Sie an oder beantragen Sie? – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich rege es an. – Peter Ritter, DIE LINKE: Na okay, dann machen wir das nicht.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Koplin hat es eingangs gesagt, DIE LINKE hat ihren „Aktionsplan Ost“ vorgelegt, „mehr Osten wagen“.
Gut, die Trabis auf dem Logo haben mich ein bisschen abgeschreckt, sage ich mal so. Als ehemaliges Kind der DDR hätte ich mir für den Osten doch vielleicht ein etwas anderes Symbol gewünscht, aber sei es, wie es sei. Und nun haben wir quasi jede Landtagssitzung zum Thema „Aufbau Ost“ Debatten. Beim letzten Mal hat der Kollege
Waldmüller entgegnet auf einen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Antrag, und ich finde – mal grundsätzlich vorweggestellt, aber das ist natürlich auch ein bisschen Ihrer Rolle hier geschuldet –, Sie zeichnen hier ein Bild von den Aufbauleistungen des Ostens, das, glaube ich, mit der Lebensrealität und mit der Wirklichkeit sehr wenig zu tun hat, denn bei allen Problemen, die es gibt, und die wollen wir gar nicht verschweigen, glaube ich, muss man mal das würdigen, was in den letzten Jahren hier passiert ist. Ihre Feststellungen sind in dem Bereich mehr als pessimistisch und ich halte dem einen Befund der Enquetekommission – da haben Sie mitgearbeitet, in der Enquetekommission – „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ entgegen. Ich glaube, Sie haben dem Bericht auch zugestimmt.
Ich zitiere dort mal aus dem Gutachten der Rostocker Professorin Frau Dr. Tivig: „Dagegen ist das heutige Rentenniveau – abgesehen von einzelnen Rentengruppen – vergleichsweise gut. In den alten Ländern haben die Rentnerinnen durchschnittlich 27 Beitragsjahre und Rentner 40 Jahre. In den neuen Bundesländern sind die Zahlen mit 39 Jahren für die Frauen und 45 Jahren für die Männer entschieden höher. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag in Deutschland für den Zeitraum 1992 bis 2011 verzeichnete für Frauen eine Erhöhung von 66 Prozent (von 416 Euro auf 692 Euro) und für Männer eine Erhöhung von 60 Prozent (von 637 Euro auf 1.022 Euro). Dem gegenüber steht eine Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Zeitraum von 1992 bis 2011 von insgesamt 38 Prozent. Danach steht Älteren heute tendenziell mehr Einkommen zur Verfügung als noch vor zehn Jahren, doch muss in diesem Zusammenhang die konkrete Lebenswirklichkeit jetziger und zukünftiger Generationen in Mecklenburg-Vorpommern differenziert betrachtet werden.“ Zitatende.
Ich glaube, diese differenzierte Betrachtungsweise ist wichtig. Sie haben die Zahlen von 1992 bis 2011 gehört. Gegenüber 2011 stieg die Rente bis 2016 im Schnitt noch mal um 7,4 Prozent, 2017 gab es eine Rentensteigerung von 5,98 Prozent in den neuen Bundesländern, im Westen waren es 4,35 Prozent. 2018 stieg die Rente um 3,09 Prozent in den alten Ländern und 3,23 Prozent in den neuen Ländern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein bisschen viel Zahlenmaterial, im Gegensatz zu meinen sonstigen Reden muss ich etwas mehr ablesen, aber Sie sehen daran, glaube ich, dass die Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Einheit eine der größten sozialpolitischen Leistungen der vergangenen Jahrzehnte war,
und ich glaube, darauf können wir auch ein bisschen stolz sein. Ich glaube, es ist auch nicht so zielführend, wie es DIE LINKE hier macht, jetzt in einem Überbietungswettbewerb der sozialen Wohltaten einzutreten, denn ich glaube, damit werden diese hervorragenden Ergebnisse einfach ignoriert und Folge dessen ist auch ein gewisses Zerrbild der Istsituation im Feststellungspart Ihres Antrages unter Ziffer I.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wirklichkeitsverweigerung ist, glaube ich, ein schlechter Ratgeber, wenn man sich um Zukunftsprojekte wie die Rente hier kümmert, und damit sind wir beim nächsten Punkt Ihres
Antrages, Punkt II. Wir alle wissen, dass die Ost-WestRentenangleichung kommen wird. Der Rentenwert im Osten steigt und die eingangs zitierten Zahlen zeigen, dass wir bei dem Prozess auf einem guten Weg sind. Die Finanzierung der Angleichung – wir reden hier von bis zu 3,9 Milliarden Euro, das muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen – soll aus Beitrags- und Steuermitteln geschehen. Dazu wird der Bundeszuschuss für die Rente erhöht, schrittweise auf bis zu 2 Milliarden Euro ab 2025. Sie sehen damit, dass das auch keine ganz kostengünstige Operation wird, aber ich glaube, sie ist notwendig. Die komplette Angleichung sollte auch nicht überstürzt werden, damit spiele ich auf den Höherwertungsfaktor an, der hier in Ihrer Rede kaum eine Rolle gespielt hat, bei der Rentenberechnung für die Ostrenten,
denn er bezieht sich auf den Unterschied bei der Rentenberechnung Ost/West. Um den Unterschied auszugleichen, wurden die Rentenpunkte in den neuen Ländern aufgewertet. Sollte die Rentenangleichung vor 2025 erhöht werden, würde sich dies ungünstig auf diesen Höherwertungsfaktor auswirken, und das wissen Sie auch.