Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf als sozialdemokratische Landesministerin auch offen bekunden, dass ich das Rentenpaket als einen wichtigen sozialpolitischen Erfolg der SPD betrachte. Das gibt Kraft und Motivation in nicht gerade leichten Zeiten, meine Damen und Herren, und es zeigt, wir sollten in Berlin wie auch hier in Schwerin unsere Arbeit mit Leidenschaft und Überzeugung machen,
Mit dem Rentenpakt werden im Wesentlichen folgende Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt: Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird. Das ist die Haltelinie 1. Die Haltelinie 2 ist, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 durch die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel nicht überschreiten wird.
Sehr gut finde ich in diesem Zusammenhang, dass im Bundeshaushalt dafür Vorsorge getroffen wird, indem eine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ aufgebaut wird. In den Jahren 2021 bis 2024 wird diese Rücklage jährlich mit 2 Milliarden Euro befüllt. Vereinbart ist zudem eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten der vor 1992 geborenen Kinder. Mütter oder auch Väter erhalten einen halben Rentenpunkt extra. Das kommt bundesweit etwa zehn Millionen Rentnerinnen und Rentnern zugute.
Ganz wichtig ist auch, die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise weiter auf 67 Jahre verlängert. Derzeit beträgt die Zurechnungszeit lediglich 62 Jahre und 3 Monate. Das ist für Frührentnerinnen und Frührentner ein deutlicher Fortschritt.
Wesentlicher Bestandteil des Rentenpaketes ist schließlich die Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Davon profitieren bundesweit bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte, die monatlich im Bereich von 450 bis 1.300 Euro verdienen. Zudem führen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen.
Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser skizzenhaften Aufzählung sehen Sie, durch die vorgesehenen Regelungen im Gesetz werden zukünftig Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, Hinterbliebenenrentnerinnen und -rentner, Geringverdienende und Mütter bessergestellt. Insbesondere die Absicherung bei Erwerbsminderung war immer wieder ein Thema, da diese
Personengruppe besonders von sinkenden Rentenzahlungen betroffen und oft auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen ist. Das darf ich Ihnen gern mal für Mecklenburg-Vorpommern erläutern. Ende 2016 bezogen bei uns im Land insgesamt 20.865 Menschen ergänzende Sozialleistungen in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Von diesen knapp 21.000 Menschen waren fast 15.000 dauerhaft erwerbsgemindert – Tendenz steigend – und knapp 6.000 über der Altersgrenze. Sie sehen also, dass gerade in Mecklenburg-Vorpommern viele zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Rentenpakt ist ein großes sozialpolitisches Reformpaket. Das Absinken des Rentenniveaus wird gestoppt, ohne dass es dadurch zu höheren Beiträgen kommen wird. Mit dem Gesetz werden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter verbessert und gleichzeitig wird die Beitragslast für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft stabilisiert. Das Gleichgewicht zwischen Rentnerinnen und Rentnern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird so gewahrt. Das ist Generationengerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wichtig finde ich auch die Einbeziehung Selbstständiger, die über keine eigene Altersvorsorge verfügen, damit sie im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechend abgesichert sind.
Natürlich bleibt beim Thema Rente auch noch einiges zu tun. So gibt es derzeit einen Bund-Länder-Sozialpartnerdialog. In der Beratung werden verschiedene Modelle der Ausgestaltung einer möglichen Grund- oder Solidarrente mit 35 Beitragsjahren erörtert. Ausgangspunkt ist, wer jahrzehntelang gearbeitet hat, muss im Alter mehr als die Grundsicherung haben.
Wir brauchen zudem einen Härtefallfonds für Personen, die durch die Rentenüberleitung Ost benachteiligt worden sind. Hier habe ich besonders die Frauen im Blick, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden. Die Bundesregierung muss hier endlich Ungerechtigkeiten durch ein Entschädigungssystem beseitigen.
Genau das fordert auch ein von den ostdeutschen Gleichstellungs- und Frauenministerinnen initiierter Beschluss.
Auf der letzten Gleichstellungsministerkonferenz im Juni wurde ein Antrag verabschiedet, der die Bundesregierung bittet, die Empfehlung des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen umzusetzen. Die Empfehlung beinhaltet unter anderem die Errichtung eines staatlichen Entschädigungsmodells, in dem die Renten von in der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen ergänzt werden. Ich setze nun auf den solidarischen Beitrag der Bundesregie
Erstens. Natürlich hätten wir in Mecklenburg-Vorpommern gern eine schnellere Angleichung der Ostrenten gehabt. Doch in bin überzeugt davon, ohne die kontinuierliche hartnäckige Arbeit von Erwin Sellering und Manuela Schwesig wäre es noch nicht einmal gelungen, dass die gesetzliche Angleichung bis 2025 kommt.
Deshalb ist die Festschreibung der Anhebung in sieben Schritten, beginnend 2018, auf den Rentenwert West zumindest ein akzeptables Ergebnis.
Zweitens. Eine wesentliche Voraussetzung für eine auskömmliche Rente im Alter ist eine gute Arbeit mit einem fairen Lohn. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Oktober 2018 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. 58.300 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ist weiter gestiegen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, unser allgemeines Lohnniveau ist zu niedrig. Jetzt muss es darum gehen, dass flächendeckend bei uns die Löhne und Gehälter steigen.
Kluge Unternehmen haben sich auch in MecklenburgVorpommern bereits auf den Weg dazu gemacht, auch angesichts des immer größer werdenden Fachkräftebedarfs. Weitere Schritte müssen folgen. MecklenburgVorpommern wird deshalb alle Aktivitäten unterstützen, mit denen die gesetzliche Privilegierung von Tarifpartnerschaft fortgesetzt wird. Tarifgebundene Betriebe müssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten als Betriebe ohne Tarifbindung. Frauen müssen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie Männer erhalten. Frauen und Männer brauchen ein Rückkehrrecht, wenn sie aus der Elternzeit oder einer Pflegezeit in den Beruf zurückkehren. Nur so können sie aus der Teilzeitfalle geholt werden. Wir brauchen die Aufwertung der sozialen Berufe, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf muss besser möglich werden und wir brauchen eine kontinuierliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. 9,19 Euro reichen nicht zur Verhinderung von Altersarmut.
Wir haben den Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen von 9,54 Euro auf 9,80 Euro angehoben, eine entsprechende Verordnung wurde zum 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Bürger im Land! DIE LINKE möchte hier wieder einmal Alleinvertreter der Rentner sein,
sind Sie aber nicht. Grundsätzlich ist es überfällig, die bestehenden Rentenungerechtigkeiten abzuschaffen.
Und wenn wir uns die sehr schlechte Entlohnung und die vielen Leiharbeiter, Pendler, Niedriglöhner, Teilzeitarbeitskräfte und Saisonkräfte im Tourismusbereich in M-V vor Augen führen, wird eine auskömmliche Rente aus jetziger Sicht für viele in Mecklenburg-Vorpommern nur eine Illusion bleiben. Wir von der AfD sind uns durchaus alle einig, dass es endlich eine durchfinanzierte, sichere und auskömmliche Rente für die Lebensleistung unserer Bürger geben muss.