Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Ich denke, ich kann es kurz machen, eine sachliche Aufarbeitung kann ich Ihnen aber leider nicht ersparen.
Die ganze Geschichte nahm ihren Anfang mit einem anonymen offenen Brief, in dem sich über die Situation in der JVA Bützow beklagt wurde. Der Brief schloss mit: „Die Inhaftierten der JVA Bützow“. Mittlerweile wissen wir, dass der Brief aus der Feder eines einzelnen Gefangenen stammt. Die Fraktion DIE LINKE hat diesen Brief, der am 16. Oktober im Rechtsausschuss einging, zum Anlass genommen, noch am selben Tag zu beantragen, dass die Justizministerin den Rechtsausschuss zeitnah unter anderem über die im Brief thematisierten fehlenden Resozialisierungsmöglichkeiten in der JVA Bützow unterrichtet. Dazu war das Justizministerium in der Ausschusssitzung am 17. Oktober auch bereit. Im Ausschuss wurde sich allerdings darauf verständigt, die Thematik im November aufzurufen, nicht zuletzt wegen der fraglichen Urheberschaft des Briefes. Am 19. Oktober – welch Zufall! – lief die in dem vorliegenden Antrag genannte Fernsehsendung, welche als Antragsbegründung herhalten musste. Ein anonymer Brief als Anlass für einen Dringlichkeitsantrag war selbst der LINKEN nicht geheuer – völlig zu Recht, wie sich herausstellte.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, letzte Woche nun war das Thema „JVA Bützow“ Gegenstand der Rechtsausschusssitzung. Dort hat das Justizministerium über die Situation in der JVA Bützow umfänglich informiert. Diese wurde vom zuständigen Abteilungsleiter umfassend und eingehend dargestellt, wobei auf jeden der im Brief aufgeworfenen Punkte eingegangen wurde.
Dabei wurde insbesondere die Frage der Einschlusszeiten als auch das Thema Personal für den allgemeinen Vollzugsdienst sowie die Durchführung von Therapiemaßnahmen ausführlich thematisiert.
Meine Damen und Herren, man kann es nicht anders sagen, der zuständige Abteilungsleiter hat diesen Brief leider völlig auseinandergenommen. Die Fraktion DIE LINKE hätte besser daran getan, die Unterrichtung des Justizministeriums im Rechtsausschuss abzuwarten, bevor sie dem Parlament einen solchen Antrag – noch dazu als Dringlichkeitsantrag – vorlegt. Aber der Drang zur Skandalisierung war leider zu groß. Ich kann nur...
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Wenn Menschen 23 Stunden eingeschlossen werden, ist der Drang überhaupt nicht groß. Da geht es um Menschenrechte, Herr Friedriszik! – Andreas Butzki, SPD: Ans Mikro gehen!)
ich kann nur feststellen, dass dieser Schnellschuss voll nach hinten losgegangen ist. Meine Damen und Herren, das Justizministerium hat die Situation in allen Justizvollzugsanstalten im Blick. Das ist auch richtig so, denn, keine Frage, das Thema Krankenstand ist ein großes Problem, mit natürlich allen damit einhergehenden Problemen. Hier aber Verstöße gegen das Strafvollzugsgesetz in der JVA Bützow zu konstruieren, ist abenteuerlich. Fazit ist, es gab keine Verstöße gegen das Strafvollzugsgesetz in der JVA Bützow.
Damen und Herren, DIE LINKE ist hier einer Räuberpistole aufgesessen. Das ist zwar nicht schön, kann aber im Eifer des Gefechtes schon mal passieren. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Fraktion DIE LINKE den Antrag zurückzieht. Sei es, wie es ist, wer die besagte Sitzung des Rechtsausschusses erlebt hat, kann diesen Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich vorab sagen, dass ich es ganz gut finde, wenn wir auch einmal über den Vollzug als Teilbereich der Justiz diskutieren. Oft haben wir hier schon über Richter und Staatsanwälte debattiert, aber es gibt natürlich noch viel mehr in der Justiz – die Rechtspfleger, den mittleren, den einfachen Dienst –, und ohne diese Mitarbeiter funktioniert die Justiz nicht. Ich habe als Richter auch schon immer gesagt, man sitzt eigentlich
mit seiner Geschäftsstelle, also dem mittleren Dienst, in einem Boot. Jeder hängt von dem anderen ab. Das ist grundsätzlich okay und heute geht es eben um den Justizvollzug.
Dem konkreten Antrag können wir aber nicht zustimmen. Kritische Medien haben die Aufgabe, Missstände aufzudecken und darüber zu berichten. Das ist gut so, und es ist auch richtig, Medienberichte aufzugreifen und sie gegebenenfalls...
Habe ich ja gesagt, es ist ja auch richtig, den parlamentarisch zu behandeln. Aber einfach einen Medienbericht unkritisch zu übernehmen und festzustellen,
dass die dort, Zitat, „offengelegten Zustände“, Zitatende, und weiter, Zitat, „nicht hinnehmbar“, Zitatende, seien und, noch mal Zitat, „schnellstmöglich abgestellt werden müssen“, Zitatende, geht natürlich nicht. Denn die Opposition, da haben Sie recht, Herr Ritter, hat die Aufgabe, die Berichte aufzunehmen, aber die Opposition hat auch die Aufgabe, gründlich zu prüfen. Und hier sollte sich eben das Parlament schon selbst ein Bild von den öffentlich gewordenen Vorwürfen machen.
über Entscheidungen der Judikative über Einschlusszeiten zu befinden. Insoweit steht den Betroffenen ein Rechtsmittel zur Verfügung. Sie haben ja selbst auch hier eine Entscheidung eines Gerichts zitiert. Mir ist nicht bekannt, dass es in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Verfahren bislang gab. Und ob bei einem Strafgefangenen das Vollzugsziel erreicht wird, ist immer individuell zu prüfen. Wenn es Vollzugsdefizite gibt, sind diese natürlich abzustellen. Pauschale Feststellungen durch den Landtag helfen dabei nicht.
Zum zweiten Teil des Antrages: Die im Antrag zu 2a) genannten Informationen durch die Justizministerin können auch im Rechtsausschuss gegeben werden. So ist es auch bereits geschehen. Die Personalfrage ist dann im Rahmen der Haushaltsberatungen zu stellen.
Ein gravierendes Problem spricht der Antrag allerdings zu Recht an, und zwar das Problem des Krankenstandes. 40 Tage durchschnittlich sind selbstverständlich vollkommen inakzeptabel. An dieser Stelle ist der Antrag allerdings auch unkonkret, sodass die Frage offenbleibt, welche Maßnahmen denn hier nun zu ergreifen sind.
Letztlich enthält der Antrag zu der JVA Bützow noch einen ganz anderen Antrag, der hier heute auch wieder einmal von der Fraktion DIE LINKE nur wiederholt wird: die Forderung nach einem umfassenden Strafvollzugskonzept. Neue Gründe für das erneute Stellen des Antrages sind nicht vorgetragen, sodass der Bedarf immer noch nicht ersichtlich ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Linksfraktion! Seit einiger Zeit schon kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich Ihre Interpretation von Sachverhalten immer mehr von der Wirklichkeit entfernt.
Und damit meine ich nicht Ihre Rolle als Oppositionsfraktion, sondern Ihr völliges Ausblenden beziehungsweise Anerkennen von Realitäten.
Für den heutigen Antrag nehmen Sie einen 2,42minütigen Fernsehbericht und würzen Ihre Schlussfolgerungen mit der Wiederholung eines alten, bereits am 25.01.2018 abgelehnten Antrages. Ich finde, es ist bedenklich, einen Antrag im Landtag ohne weitere Anhaltspunkte auf einen Fernsehbericht zu begründen, aber – bevor Sie vielleicht anfangen aufzuschreien – ich weiß natürlich, das haben Sie auch gesagt, dass Sie in der JVA waren