(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine Selbstverständlichkeit, dass Sie dieses unglückliche Gesetz jetzt heilen.)
Von daher kann ich nur sagen, dieses Gesetz erfüllt die Voraussetzungen, um insgesamt auch die Freiheit oder den Freiheitswillen des Patienten zu achten. Er hat am Ende auch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, aber in der entscheidenden Minute oder Sekunde, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht für den Patienten selbst oder für Dritte, dann muss auch gehandelt werden können. Dazu ist dieses Gesetz da. Alle Kontrollmechanismen werden eingeschaltet, und ein Richter hat das letzte Wort. Besser kann man es in einer Demokratie nicht richten und auch nicht für den Patienten sozusagen dann auch die Rechte in diesem Gesetz formulieren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Psychischkrankengesetzes auf Drucksache 7/2241. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2935 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2960 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2960 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen ein Änderungsantrag auf Drucksache 7/2971 vor, über den ich jetzt abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2971 zuzustimmen
wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2971 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und AfD und Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und Freie Wähler/BMV angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/2935 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/2935 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und Freie Wähler/BMV angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2970 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2970 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und AfD und Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 7/2242(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung, Drucksache 7/2940. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2968 sowie zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/2972 und 7/2973 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (6. KiföG M-V ÄndG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2242(neu) –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung (9. Ausschuss) – Drucksache 7/2940 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Drucksache 7/2940 des Landtages liegen Ihnen die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenso wie mein Bericht zur Ausschussberatung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Sechstes Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ vor. Der Entwurf auf Drucksache 7/2242(neu) des Landtages wurde in einer Ersten Lesung in der 40. Sitzung des Landtages am 27. Juno diskutiert und anschließend zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie den Finanzausschuss überwiesen.
In der Begründung des Gesetzentwurfes hat die Sozialministerin auf die Bedeutung der Kindertageseinrichtungen für die Bildungsgerechtigkeit hingewiesen. Die frühkindliche Bildung leiste dazu einen entscheidenden Beitrag. Durch die Entlastung von den Elternbeiträgen solle eine höhere Chancengleichheit erreicht und eine Hemmschwelle für die Inanspruchnahme der wichtigen frühkindlichen Bildung beseitigt werden. Die im vorliegenden Entwurf vorgesehene Beitragsentlastung für Geschwisterkinder ab dem 1. Januar 2019 sei nur ein weiterer Schritt bei der Elternentlastung. Die vollständige Beitragsfreiheit soll mit einem weiteren Änderungsgesetz ab 2020 eingeführt werden.
Der Sozialausschuss hat in vier Sitzungen zu dem Gesetzentwurf beraten und eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Zu der auch im Gesetzentwurf aufgegriffenen Thematik des Zähneputzens in Kindertagesstätten hat der Sozialausschuss bereits vor der Überweisung des Entwurfes zu einer öffentlichen thematischen Anhörung eingeladen. Für die Stellungnahmen der Sachverständigen und Expertinnen und Experten in mündlicher als auch in schriftlicher Form möchte ich bei dieser Gelegenheit herzlich danken. Die Erkenntnisse aus den Anhörungen waren für die weitere Beratung hilfreich und wurden zum Teil in Änderungsanträgen aufgegriffen, auf die ich gleich noch eingehen werde.
Zunächst zur Anhörung im Rahmen der Beratung zur Änderung des KiföG: In dieser Anhörung wurde übereinstimmend das Vorhaben der Landesregierung begrüßt, die Eltern von Beiträgen zu entlasten. Die dafür gefundenen Regelungen zu den Geschwisterkindern wurden überwiegend als ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zur Beitragsfreiheit bezeichnet. Dennoch gab es auch kritische Stimmen dazu. Eine komplette Beitragsfreiheit wurde nicht von allen als notwendig angesehen.
Schon heute würden finanziell schwächere Elternhäuser bei den Kitabeiträgen durch die Kreise und kreisfreien Städte unterstützt bis hin zur vollständigen Entlastung, eine Regelung, die sich laut Aussagen einiger Experten in der Vergangenheit bewährt habe. Überdies erfasse die Geschwisterkindregelung nicht alle Alleinerziehenden, die aber besonderen Förderbedarf hätten. Auch wurde gefordert, der durch die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder entstehende Verwaltungsaufwand für die Träger und die Kommunen müsse berücksichtigt werden. Er steht überdies nach Meinung einiger Angehörter nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Effekt.
Das Sozialministerium hat zum Regelungsbereich der Geschwisterkindregelung auf Nachfrage schriftlich klargestellt, dass entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur biologische Geschwister mit mindestens einem gemeinsamen Elternteil unter die Regelung fallen. Das wurde im Ausschuss kritisiert, weil damit viele sogenannte Patchworkfamilien, also Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Paarkonstellationen, ausgespart bleiben. Die Finanzierung dieser Geschwisterkindregelung durch das Land sei nicht langfristig gesichert, vor allem nicht bei einer steigenden Inanspruchnahme.
Besonders in den Krippen gebe es ein hohes Anstiegspotenzial aufgrund der derzeitig vergleichsweise geringen Auslastung. Eine jährliche Nachbesserung ab spätestens 2020 sowie der Aus- und Neubau von Kitas wurden hier gefordert.
Von nahezu jedem Sachverständigen wurde angesprochen, dass die aktuelle Novellierung des KiföG leider keine Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität enthält. Hauptsächlich wurde dabei eine landesweite Vereinheitlichung und Verbesserung des Personalschlüssels ebenso wie eine Anpassung der Fachkraft-Kind-Relation gewünscht, um das Fachpersonal zu entlasten und die Qualität der frühkindlichen Bildung zu steigern. In diesem Zusammenhang wurde in der Anhörung und den Stellungnahmen auch angesprochen, dass für die mittelbare pädagogische Arbeitszeit pro Fachkraft und Woche zwischen fünf und acht Stunden zur Verfügung stehen sollten. Nur so könnten die Einrichtungen ihre Aufgaben als frühkindliche Bildungseinrichtung angemessen wahrnehmen.
Um dem Problem der fehlenden Fachkräfte zu begegnen, wurde empfohlen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Mögliche Ansätze dafür seien unter anderem eine höhere Bezahlung oder eine Optimierung der Ausbildungsplatzplanung. Bezüglich der Ausbildung wurde lobend erwähnt, dass sich die praxisintegrierte Ausbildung bewährt habe. Die Auszubildenden dürften allerdings nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden, da dies die Einstellung von Fachkräften verhindere.
Zusammengefasst hat die Anhörung also viele interessante Impulse gegeben und Anregungen für weitere Änderungen des KiföG erbracht.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Verbesserung der Attraktivität des Berufsbildes von Erzieherinnen und Erziehern, um unter anderem dem Fachkräftemangel in
diesem Bereich zu begegnen, wurden Änderungsanträge gestellt, die die Einführung von tariflicher Vergütung forderten. Ein Antrag der Fraktion der AfD hierzu wurde abgelehnt, weil dieser nach mehrheitlicher Ausschussmeinung in das Tarifrecht eingegriffen hätte. Ein weiterer Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV zu diesem Thema wurde abgelehnt, da dieser nach Ansicht der Ausschussmehrheit an der systematisch falschen Stelle im Gesetzentwurf ansetzte. Auch die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes wurde abgelehnt und die Tarifautonomie der Träger betont.
Bezugnehmend auf die Anhörung zum Thema „Zähneputzen in den Kitas“ wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU angenommen, nach dem die Zahnpflege nicht nur regelmäßig, sondern täglich erfolgen soll. Eine weitere aus der Anhörung aufgegriffene Änderung bezieht sich auf die Entlastung von Eltern, die mit ihrem Kind in Mecklenburg-Vorpommern leben, aber außerhalb unseres Landes arbeiten und deshalb ihre Kinder dort zur Betreuung in eine Einrichtung bringen. Auch diese sollen von der Geschwisterkindregelung profitieren und werden den durchschnittlichen Wert der Elternbeiträge für Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern als Entlastung angerechnet bekommen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU wurde angenommen.
Zu den im Sozialausschuss im Zuge der Befassung des Gesetzentwurfes getroffenen Entscheidungen gehört auch ein mit breiter Mehrheit votierter Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD. Dieser empfiehlt der Landesregierung, in der nächsten Novelle des KiföG besonders Qualitätsmerkmale in den Blick zu nehmen. Damit zieht der Ausschuss die Konsequenz aus der Ankündigung des Sozialministeriums, sich in dieser Legislaturperiode allein auf die Beitragsentlastung zu konzentrieren und keine weiteren Qualitätsverbesserungen vorzusehen. Ein zweiter, mit ähnlicher Zielrichtung formulierter Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Qualitätsverbesserung ist abgelehnt worden, da dieser als zu eng fokussiert angesehen wurde.
Der mitberatende Innen- und Europaausschuss hat in seiner Stellungnahme mit mehrheitlichem Beschluss empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die erste Stellungnahme des ebenfalls mitberatenden Finanzausschusses hat ebenso mehrheitlich eine unveränderte Annahme des Entwurfs nahegelegt.
In einer erneuten Beratung nach der Änderung des Sozialausschusses hat der Finanzausschuss beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfes mit den beschlossenen Änderungen und im Übrigen unverändert zu empfehlen. Der Sozialausschuss empfiehlt mehrheitlich dem Landtag, dem Gesetzentwurf mit den zuvor im Ausschuss beschlossenen Änderungen zuzustimmen und dazu begleitend eine Entschließung anzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte nunmehr um Ihr Votum. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Bevor ich allerdings die Aussprache eröffne, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, um Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Güstrow hier zu begrüßen, ganz offensichtlich schon aus dem Thema herausgewachsen.
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute wird unser Land den vorletzten Schritt zur beitragsfreien Kita machen. Wenn der Landtag abschließend zustimmt, sind unsere Geschwisterkinder vom 1. Januar 2019 an beitragsfrei.
Unabhängig von Betreuungsart und -umfang müssen Eltern sich ab dem zweiten Kind nicht mehr an den Kosten der Kindertagesförderung beteiligen. Das ist eine große familienpolitische Leistung, meine Damen und Herren, und das ist ein enorm wichtiges sozialpolitisches Anliegen. Wir entlasten massiv junge Familien mit mehreren Kindern. Sie sind es, die von dem Gesetz am meisten profitieren.