Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn alles so wunderbar läuft und es eigentlich kein Problem gibt und, wie Herr Marc Reinhardt hier sagt, es auch schon seit zwei Jahren oder seit Längerem so gut läuft,
dann frage ich mich allerdings, ob Ihr Koalitionspartner das nicht mitbekommen hat. Denn warum stellt man solche Anträge auf einem Parteitag, wenn eigentlich alles in Butter ist? Also da bin ich schon verwundert.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Thomas Krüger, SPD: Wenn man die Beschlüsse des Parteitages der LINKEN sich anguckt! – Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das ist aber schade!)
Ja, da bin ich aber schon verwundert und ich habe eigentlich auch nichts anderes erwartet, als dass Sie hier sagen, der Antrag ist überflüssig und es gäbe gar keinen Handlungsbedarf, weil alles läuft.
Mir ist natürlich auch klar, dass der Genosse von Malottki Ihnen gegenüber angezeigt hat, dass der Parteitagsbeschluss längst umgesetzt sei, was damit begründet wird, dass die Kreisumlage jetzt gesenkt wurde, wenn auch nur minimal, und sage und schreibe 2 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen möglich wären, die, wenn man allerdings ehrlich ist, ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Aber so interpretiert und bewertet eben jeder den Erfolg anders.
Ich glaube nicht, und das will ich hier auch so deutlich sagen, dass die Zugeständnisse des Innenministeriums auch nur annähernd etwas mit dem SPD-Parteitagsbeschluss zu tun haben und nicht wirklich der SPD zuzuschreiben sind. Aber darum geht es auch gar nicht
und schon gar nicht allein um Vorpommern-Greifswald. Es geht allein darum, dass wir starke, handlungsfähige
Kommunen brauchen. Viele verfügen eben nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Nachhaltige Konsolidierung ist sicher unumgänglich, aber eben zumeist nicht aus eigener Kraft zu schaffen. Insofern brauchen wir Konsolidierungs- und vor allem auch Entschuldungsprogramme.
Nachhaltigen Erfolg erzielen wir jedoch nicht, wenn sich die Städte und Gemeinden dabei kaputtsparen und erforderliche Investitionen oder Unterhaltungsmaßnahmen unterlassen oder sie auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Das verursacht am Ende deutlich höhere Kosten. Das wissen wir alle. Deshalb dürfen Konsolidierungsvereinbarungen auch keine Knebelverträge sein und Konsolidierungshilfen nicht auf Kosten der Zukunftsfähigkeit gehen. Wenn dies alles kein Problem mehr darstellt und neue Spielräume eingeräumt wurden und werden, dann frage ich mich aber auch, auf welcher rechtlichen Grundlage. Was hat sich seit Mai dieses Jahres wirklich geändert und wo ist dies nachzulesen?
Meine Damen und Herren, die Debatte heute erleichtert uns zumindest die Argumentation, wenn die SPDRebellen mit der nächsten Initiative um die Ecke kommen
und von der Kommune etwas einfordern, was zunächst durch das Land zu verantworten und zu regeln ist.
Das Anliegen des vorliegenden Antrages will ich gerne noch mal mit den Worten Ihrer SPD-Kommunalpolitiker verdeutlichen,
und das ist noch gar nicht so lange her. Der Antrag hat die Entlastung der Städte und Gemeinden und die Stärkung der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur zum Ziel. Die Städte und Gemeinden befinden sich in einer desolaten finanziellen Lage. Die Bürgerinnen und Bürger spüren die schlechte Finanzlage in Form von Steuer- und Gebührenerhöhungen. Nicht wenige Gemeinden müssen sich verschulden, um überhaupt die Kreisumlage zahlen zu können. Daher ist es wichtig, ein Zeichen zu setzen, um Entlastung zu bringen.
Die Konsolidierungsvereinbarungen sollen so geändert werden, dass über das festgelegte Konsolidierungsziel hinaus niemand zur Schuldentilgung gezwungen wird. Außerdem sollen über das Konsolidierungsziel hinausgehende Überschüsse für Investitionen verwendet werden dürfen und genutzt werden, um Städte und Gemeinden zu entlasten, sprich, Kreisumlage senken.
(Thomas Krüger, SPD: Genau deswegen haben wir die FAG-Reform gemacht. Genau das ist passiert! Deswegen haben wir gehandelt!)
Wie gesagt, das sind nicht meine Worte, aber ich teile sie weitgehend, ist es doch meine Fraktion, die die Interessen der Kommunen hier immer wieder zur Sprache bringt
und sie mit parlamentarischen Initiativen untersetzt. Das Anliegen der Landes-SPD ist es uns nach wie vor wert, dass wir hier darüber abstimmen,
oder ich würde mich dem Vorschlag des Kollegen Wildt anschließen, dass wir beantragen, den Antrag zu überweisen. – Vielen Dank.
Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich bleibt es bei dem Antrag, den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen. Da können wir das gerne noch mal diskutieren.
Ich möchte mich ausdrücklich beim Herrn Innenminister bedanken. Er hat mir oder uns allen hier das noch mal sehr ausführlich und sehr gut nachvollziehbar erklärt. Es ist selbstverständlich logisch, dass in einer bestehenden Vereinbarung, wenn man denn davon abweichen will, der Vertragspartner, der mitunterzeichnet hat, auch seine Zustimmung dazu geben muss. Es kann nicht sein, dass die Kommunen mit zusätzlichen Überschüssen machen können, was sie wollen, ohne Rücksprache zu nehmen, während dann das Land in der Pflicht ist, um Altschulden abzudecken. Das wäre eine Unwucht, die so nicht möglich ist.
Also ich bleibe bei dem Vorschlag, dass wir das im Ausschuss noch mal diskutieren sollten. Aber mir ist nach der zweiten Äußerung vom Herrn Minister deutlich geworden, worum es bei der Angelegenheit geht. – Vielen Dank.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2899 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Hier sehe und höre ich keinen Widerspruch zum Antrag. Von daher werden wir so verfahren. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2899. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 7/2899 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Freie Wähler/BMV, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion Freie Wähler/BMV liegt Ihnen auf Drucksache 7/2990 ein Antrag zum Thema „Erdgaspipeline Nord Stream II“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Herr Fraktionsvorsitzender Wildt, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Präsident Trump der Vereinigten Staaten hat am Montag offiziell gefordert, dass das Projekt Nord Stream 2 gestoppt wird. Im Kongress werden verschiedene Sanktionsvorschläge schon als Gesetzesentwurf diskutiert, Sanktionsvorschläge, die sich gegen Unternehmen und Personen richten, die sich an diesem Projekt beteiligen, das heißt, unmittelbar hier auch auf deutscher Seite. Und in der CDU-Bundestagsfraktion wurde ein Positionspapier verabschiedet – CDU/CSU –, was diese Position bestärkt.
Auch die CDU-Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern Herr Rehberg, Amthor, Strenz, Monstadt und Stein haben dieses Positionspapier mitunterzeichnet.
Aus diesem Grund, weil die CDU eine Regierungspartei ist, sowohl im Bund wie auch hier im Land, fordern wir auf, klarzustellen, dass das Land und die Landesregierung
Eilbedürftigkeit ist geboten, weil wir erstens wissen, dass die amerikanische Regierung nicht sehr viel Federlesens macht, wenn sie sich einmal zu etwas entschlossen hat, und zweitens, weil das Projekt in einem kritischen Bauabschnitt ist, das heißt, jetzt in den nächsten Tagen bis zur nächsten Plenarsitzung wird sich auch entscheiden, ob man das Projekt durchziehen kann oder eben noch tatsächlich unterbricht. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich warne eindringlich davor, wenn ein Herr Trump sich äußert beziehungsweise wie auch immer über Twitter oder Ähnliches hier Meldungen in die Welt setzt, dass wir das sofort zum Anlass nehmen, dann Dringlichkeitsanträge allein schon aus diesem Grunde zu beschließen.
Und auch eine Berichterstattung der OZ vor zwei Tagen, wenn fünf Bundestagsabgeordnete aufgezählt werden aus M-V,