Das wird generell auch aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, auf die Sie sich beziehen, deutlich. Insgesamt 17 außerordentliche Vorkommnisse sind seit Mai 2017 dokumentiert. Das ist der Zeitraum, seit dem eine Dokumentationspflicht besteht. Überwiegend sind das aber Sachbeschädigungen, meist Graffiti im Außenbereich der
Gebäude. Bei lediglich einem Vorfall fand man bei einer Person im Zuge einer Routinekontrolle ein gezacktes Messer und ein kleines Tütchen mit Samen. Da hätte eine Torsonde Sinn gemacht.
Meine Damen und Herren, natürlich muss die Sicherheit in einem Gerichtsgebäude oder in einer Staatsanwaltschaft immer gewährleistet sein.
Insofern halten wir die Anschaffung von Torsonden und Röntgenscangeräten für alle Einrichtungen durchaus für prüfenswert. Wenn ich das richtig sehe, ist das zumindest hinsichtlich der Anschaffung der Torsonden schon überwiegend geschehen. Neben dem Oberlandesgericht – das haben wir auch hier in der Diskussion gehört – oder der Generalstaatsanwaltschaft verfügt nur das Justizzentrum der Fachgerichte Schwerin über kein entsprechendes Gerät. Wir als LINKE sind aber nicht dafür, diese Geräte ständig und dauerhaft zum Einsatz zu bringen, sondern erst dann, wenn tatsächlich eine Gefahrenlage besteht, wenn sich eine konkrete Gefahrensituation abzeichnet. Das entnehmen Sie dann unserem Änderungsantrag.
Gerichtsgebäude sind öffentliche Gebäude und sie sollten auch möglichst offen und ohne Einschränkungen zugänglich sein. Abschottung und das Erwecken des Eindrucks, der Staat müsse sich vor dem Bürger schützen oder man könne nur mit permanentem Einsatz überhaupt die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden gewährleisten, halten wir für falsch. Letztlich dienen die Gerichte dem Rechtsstaat und damit dem Bürger. Es gibt ja auch in anderen Bundesländern Gerichte mit solchen Einlasskontrollen. Anwaltskollegen hatten mir berichtet, dass das eher bedrückend ist, solch ein Gebäude zu betreten. Das ist eigentlich kein Gefühl, was wir bei den Bürgerinnen und Bürgern hervorrufen wollen.
Lassen Sie uns mit Augenmaß vorgehen und nur dann, wenn es Anhaltspunkte gibt, eingreifen! Insofern der Änderungsantrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den heutigen Tag werde ich mir, glaube ich, rot im Kalender markieren. Zum ersten Mal sind die Kollegin Bernhardt und ich bei einem Justizthema einer Meinung.
Was liegt hier heute vor? Die Landesregierung soll also aufgefordert werden sicherzustellen, dass alle Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes mit Torsonden und Röntgenscangeräten für Gepäck ausgestattet sind während der gesamten Sprechzeit. Jede Person und ihr Gepäck sollen vor Einlass überprüft werden. Ich glaube, grundsätzlich mal vorwegzustellen, wir erleben natürlich – auch im öffentlichen Raum –, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zusätzlich verstärkt auch Anfeindungen, Beleidigungen, teilweise auch körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind. Wir haben selbst bei uns im Stadthaus in Schwerin mittlerweile einen Ordnungsdienst und kennen es aus der Kommunalpolitik, dass da auch mal auf Sitzungen aufgebrachte Bürger entfernt werden müssen, weil die beleidigend werden et cetera. Aber das soll ja sozusagen kein Grund sein, sämtliche öffentliche Gebäude künftig mit Sicherheitsvorkehrungen wie am Flughafen auszustatten.
Wir haben diese Entwicklung in der Justiz auch. Vorredner sind darauf eingegangen, und die Ministerin hat es auch noch mal betont, dass wir ein Rahmensicherheitskonzept haben für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes, das in enger Abstimmung mit dem LKA erstellt wird, wo auch auf aktuelle Gefährdungslagen immer wieder eingegangen wird. Seit der Einführung der Berichtspflicht 2017 sind 17 außerordentliche Vorkommnisse an den Gerichten gemeldet worden, und – meine Vorrednerin hat es gesagt – allein 11 bezogen sich auf Sachbeschädigungen, Graffiti an Dienstgebäuden, die man auch mit keinem Röntgengerät hätte verhindern können.
Deswegen glaube ich, ist es gut und wichtig, dass wir mehr tun für das Thema „Sicherheit in der Justiz“. Wir haben beispielsweise auch die Schutzwesten eingeführt für alle Justizwachtmeister und Justizwachtmeisterinnen. 2017 wurden die letzten Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Handsonden ausgestattet – alles, glaube ich, vernünftige Maßnahmen, die wir hier auf den Weg gebracht haben. Am Ende des Tages ist es so, wie Sie es, glaube ich, aus einer Kleinen Anfrage zitiert haben, es ist in der Tat immer eine Abwägung, wie weit man sozusagen geht zwischen Restriktion und einer offenen und bürgernahen Justiz. Ich glaube, das ist uns bisher im Land ganz gut gelungen. Dabei sollten wir bleiben und deswegen werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja auch nicht so – ich weiß nicht, wer genau es gesagt hat –, dass jetzt sinngemäß Panik geschürt werden soll oder so. Das erkennen wir schon an, dass hier Maßnahmen getroffen wurden seitens der Regierung. Ich kenne es ja aus meiner eigenen beruflichen Praxis, dafür ist gar kein Anlass, aber es ist nicht so, dass andere Bundesländer, die diese Kontrollen haben, sich abschotten, wie das hier, ich weiß nicht, ob Frau Bernhardt es war, gesagt wurde. Das ist teilweise einfach Praxis in anderen Ländern. Ich habe es selbst erlebt in Nordrhein-Westfalen im Landgericht in Bonn. Da ist es völlig normal und da wird auch niemandem, keinem Bürger der Eintritt verwehrt oder
Dann kurz zu den Vorrednern, zu Frau Justizministerin: Sie haben natürlich recht, das ist ja immer so ein Argument, man kann Bürger, die zum Gericht gehen, oder auch Justizmitarbeiter nicht absolut schützen, weil die Angriffe natürlich auch … Das ist ja leider gar nicht so selten. Sie kennen das aus den Medien, dass nach familiengerichtlichen Verfahren Beteiligte eben, sage ich mal, durchdrehen und dann schlimmste Taten begehen. Das ist natürlich alles, alles korrekt. Aber ich sage immer, nur, weil man Dinge nicht absolut verhindern kann, hindert uns das ja wiederum nicht, das Notwendige zu tun, was man tun kann.
Also ich denke, wir sollten das für die Sicherheit tun, was im Rahmen unseres Möglichen liegt, und das ist, in den Gebäuden selber zu schützen, dass wenigstens dort die Beteiligten der Verfahren, die Bürger, die ins Gericht kommen, ein absolut sicheres Gefühl haben und auch die Mitarbeiter, die dort sitzen. Ich begrüße es, dass die Landesregierung derzeit den Personalbedarf für die Torsonden ermittelt. Das ist ja, wie ich schon sagte, genau der Knackpunkt. Wir haben zwar diese Torsonden, aber ich sage es noch mal: In aller Regel werden die praktisch nicht eingesetzt. Ich selber habe es erlebt, vielleicht ist es pro Jahr ein/zwei Mal oder so, dass sie überhaupt mal eingesetzt werden.
Und noch mal: Reden Sie mit den Betroffenen vor Ort! Das ist eben nicht so, dass es nicht gewollt ist, sondern dass die Geschäftsleiter dann sagen, ja, um Himmels willen, wen soll ich denn dahin stellen, da muss ja einer stehen, ein Wachtmeister und den habe ich wahrlich nicht zur Verfügung, weil das Personal einfach fehlt. Von daher bin ich gespannt, was diese Abfrage für die Torsonden ergibt.
Dann zum Vorredner Herrn Förster: Ja, Sie haben natürlich recht, es gibt die Sichtkontrolle. Das muss man vielleicht noch mal erklären, wie das eigentlich läuft. Das heißt, Sie gehen hin zum Gericht, da ist eine Glasscheibe, dahinter sitzt der Wachtmeister, der drückt einen Knopf und dann öffnet sich die Tür, da können Sie dann durchgehen. Das ist also alles, was im Rahmen einer Sicherheitskontrolle aktuell passiert. Man könnte auch sagen, es passiert eigentlich gar nichts, denn ob Sie hinten im Rucksack ein Messer oder sonst was haben, interessiert keinen, damit können Sie ganz locker in das Gericht reinmarschieren. Das ist eine völlig unzureichende Regelung.
Ich weiß auch gar nicht, wie man aussehen muss, wenn man nicht ins Gericht reingelassen wird, denn die Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Ich weiß gar nicht genau, welche Sicherheit eigentlich gestärkt wird durch die Sichtkontrolle. Ich habe mich immer gefragt, welchen Sinn das macht, weil, wie gesagt, wenn eine Gerichtsverhandlung öffentlich ist, dürfen Sie den Bürger ja nicht vorne am Eingang irgendwie abweisen. Sie dürfen auch nicht fragen, wie heißen Sie und wo wohnen Sie und warum, sagen Sie einfach, Sie wollen da hin und dann müssen Sie reingelassen werden. Also das ist vielleicht eher so ein psychologisches Moment, diese Sichtkontrollen. Mehr ist das nicht. Die Sicherheit erhöht es eigentlich nicht.
Kein Bedarf, genau, Herr Förster sagt, es gibt gar keinen Bedarf. Das wundert mich ein bisschen. Wir haben doch schon diese stichprobenartigen Kontrollen und zahlreiche
gefährliche Gegenstände gefunden. Da war ich auch selber überrascht. Ich habe ja viele Jahre Strafsachen und Familiensachen gemacht, wo man natürlich auch teilweise Bürger hatte, wo man vielleicht damit rechnen kann, dass die da nicht ganz ohne irgendwas reinkommen. Selbst ich war überrascht, was sich aus meinen Kleinen Anfragen ergab, wie viele und welche Arten von gefährlichen Gegenständen tatsächlich angefunden wurden. Und ich finde, das ist ein ausreichendes Indiz dafür, dass wir eben vieles nicht wissen, sondern dass wir generell dort kontrollieren sollten.
Herr Friedriszik hatte gesagt, die Hand- und Torsonden sind da. Das ist natürlich richtig – er ist jetzt gar nicht mehr da –, aber das Problem ist, dass sie eben nicht eingesetzt werden. Das ist der Knackpunkt dieses Antrages.
Zu Frau Bernhardt dann noch im Weiteren: Sie haben gesagt, es gab bislang keine größeren Vorkommnisse. Ja, gut, ehrlich gesagt, ich möchte lieber handeln, bevor es diese Vorkommnisse gibt.
Ich möchte nicht abwarten bis wir wirklich mal einen ernsthaften Fall haben. Ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn dann tatsächlich doch mal ein schlimmer Fall eintritt, wie ich es hier aus anderen Bundesländern berichtet hatte. Wir sagen, wir sollten, bevor dieser Fall eintritt, handeln und rechtzeitig für Sicherheit sorgen, weil das sind nämlich Fälle, und das ist hier nicht gesagt worden, die möglicherweise verhindert worden wären – gut, absolute Sicherheit gibt es nicht –, die möglicherweise verhindert worden wären, weil man eben hätte Waffen herausfiltern können.
Es gibt noch einen indirekten Effekt. Wenn wir dafür sorgen, dass diese Torsonden permanent benutzt werden, bedeutet das auch, dass die Gerichte sehr wahrscheinlich – ich vermute, die Umfrage wird es ergeben –, sehr wahrschein mehr Wachtmeister brauchen.
Und wenn es mehr Wachtmeister gibt – das bedeutet, die stehen dann praktisch auch immer da, ansonsten haben Wachtmeister, das muss man vielleicht auch wissen, viele andere Aufgaben im Gericht, und wenn es tatsächlich so eine Körperverletzung gibt, ich glaube, Frau Bernhardt hat das Beispiel gebracht, dann haben die auch Sicherheitspersonal, was schnell einschreiten kann, zurzeit ist es so, dass sie viele, viele andere Aufgaben haben, die Wachtmeister, eben nicht nur die Sicherheit –, dann würden wir sehr wahrscheinlich auch die Sicherheit dadurch erhöhen,
Abschließend auch noch mal zu Herrn Ehlers: Ich habe es schon gesagt, bürgernahe Justiz – da sind wir auch sehr dafür. Aber hier gibt es eben keine Abschottung.
Und nochmals, mit der Gerichtsstrukturreform ist alles passiert, aber definitiv kein Schritt zu einer bürgernahen Justiz. – Vielen Dank.
Herr Dr. Manthei, wir kennen nun beide den Justizbereich, aber ich frage mich wirklich, wie real Sie da dran sind. Wir wollen alle die Sicherheit, aber die muss doch irgendwie auch der realen Gefährdungslage entsprechen. Wir haben einen Riesenvorteil hier: Die Justizwachtmeister kennen die meisten ihrer Leute, die ins Gericht gehen – es sind überwiegend Anwälte –, die kennen ihre Pappenheimer. Die Situation ist eine völlig andere als in einer westdeutschen Großstadt, in Berlin, Leipzig oder sonst wo, dass auch die Sichtkontrolle, die Sie so runtermachen, als ob die nichts bringt – natürlich bringt die viel, weil man die meisten Leute kennt und der Wachtmeister schon ein praktisches Auge dafür hat.
Wenn die Mutter mit ihrem Kleinkind da anmarschiert, dann ist die natürlich anders zu behandeln als der, der einen Rucksack aufhat. So viele kommen nur gar nicht mit Rucksack in die Gerichte, weil es, wie gesagt, kein Bahnhofsplatz ist.
Der Knackpunkt ist diese ständige Kontrolle. Haben Sie doch Vertrauen zu den Bediensteten vor Ort, die da ständig im Gespräch sind und die die Kontrollen so anordnen oder so durchführen, wie sie notwendig sind! Das geht sehr weit ins Detail. Das sind nicht nur die klassischen Fälle wie Familiensachen, das kann ein ganz normaler Zivilprozess sein. Wenn man aus der Akte sieht, was da so für ein Hintergrund ist und dass da jemand vielleicht unter Druck steht oder schon so aggressiv geschrien hat, das können die Richter – die sind ja nicht blöd – und auch die Rechtspfleger ganz konkret einschätzen. Wenn da eine Risikolage ist, dann bitten sie einen Wachtmeister mit in den Saal oder ordnen an, dass vorher kontrolliert wird. Das läuft alles, das ist Alltag.
Ich kann nur rückblickend sagen – Anfang Januar 1991 war ich ja hier –, Anfang der 90er-Jahre war vieles aus den Fugen geraten. Da hatten wir eine ganze Fülle von Angriffen in den Gerichten und vielfach musste die Polizei gerufen werden. Das war, ich will nicht sagen, Normalität, aber mit der heutigen Lage überhaupt nicht zu vergleichen. Das hat sich ständig verbessert. Das Bewusstsein der Bediensteten für Risiken hat sich gebessert. Das Ministerium hat in den letzten Jahren eine ganze Menge getan.