Wenn es Ihnen nur etwas mit Ihren eigenen Forderungen ernst ist, dann stimmen Sie zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete Bernhardt, Ihre Umschreibung des Begriffes – ich definiere ihn mal so – „Mut“ weise ich als unparlamentarisch zurück.
Frau Kollegin Bernhardt, ich habe nun zum Schluss sogar damit gerechnet, dass Sie am Ende Ihres Redebeitrages den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, nachdem Sie das hier noch mal so dargelegt haben, wie die Menschen in diesem Land das eigentlich wollen, zurückziehen, denn ich weiß eigentlich gar nicht, was ich nach Ihrem Redebeitrag von Ihrem Gesetzentwurf überhaupt noch denken soll.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Bernhardt – um das noch mal hier Revue passieren zu lassen – erklärt, zwei Drittel der Menschen in diesem Land wollen nicht das Wahlalter mit 16.
Das ist erst mal eine Feststellung. Das ist keine Feststellung von mir, das hat Frau Kollegin Bernhardt eben hier gesagt.
Frau Bernhardt, das stimmt, wir als SPD wollen – so, wie DIE LINKE es offensichtlich auch in der Vergangenheit gesagt hat – das Wahlalter mit 16. Vielleicht sind wir auch nur lernfähig im Vergleich zu den LINKEN. Wir haben gesagt als Koalitionsfraktion, wir wollen die Menschen in diesem Land dazu befragen, und zwar wollen wir nicht nur diejenigen dazu befragen, die heute schon wahlberechtigt sind, sondern wir hätten auch gern diejenigen gefragt, die dann möglicherweise zukünftig wahlberechtigt sein sollen, nämlich diejenigen, die unter 18
beziehungsweise über 16 sind, genau um diese Frage zu klären: Wer soll wählen? Mit welchen Argumenten ist man für eine Absenkung auf das Wahlalter mit 16? Was spricht gegebenenfalls für eine Beibehaltung des Wahlalters mit 18?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das muss ich mal sagen, ich bin jetzt immer noch nicht klüger nach dem Redebeitrag der Frau Kollegin Bernhardt.
Wir haben Ihnen in diesem Haus – und ich kann mich daran erinnern, dass ich es an dieser Stelle gesagt habe, Frau Kollegin Bernhardt, deswegen bleibe ich auch bei dem Ausdruck „Spiegelfechterei“, und das ist noch freundlich ausgedrückt –,
wir haben in diesem Haus erklärt, wir sind bereit, die Opposition mit einzubeziehen, was die Ausgestaltung der Volksbefragung angeht. Es ist eben nicht der Punkt, dass die Mehrheit in diesem Haus, die einfache Mehrheit in
diesem Haus darüber das definieren soll, wie die Frage ausgestaltet wird. Ich kann das hier nur noch mal wiederholen und wir können es immer noch gern, wenn Sie das wollen, auf die Märzsitzung des Landtages holen, aber Sie wollen es ja gar nicht. Sie haben es eben auch noch mal deutlich gemacht, Frau Kollegin Bernhardt, Sie und Ihre Fraktion interessiert es nicht, was die Menschen in diesem Land zu dieser Frage denken, weil Sie Angst davor haben, dass Sie mit Ihrer politischen Auffassung keine Mehrheit finden.
Und das sage ich an dieser Stelle ganz offen: Wenn es so sein sollte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und dafür ist ein Instrument der Volksbefragung eben das richtige Instrument, anders als eine Umfrage irgendeines Umfrageinstitutes –, wenn die Mehrheit der Bevölkerung in diesem Land deutlich sagt, wir wollen das nicht, wenn zwei Drittel der Menschen in diesem Land sagen, wir wollen das nicht, obwohl eine politische Diskussion nicht nur in diesem Parlament, sondern durch das ganze Land stattgefunden hat zu diesem Thema, und wir diskutieren nicht erst seit ein paar Wochen über das Wahlalter 16, Sie haben es selbst dargestellt, dann kann man sich doch nicht hinstellen als verantwortungsbewusster Mensch in diesem Haus und sagen, es interessiert uns nicht, was die Menschen in diesem Land wollen, wir wissen es aufgrund unseres Parteiprogrammes besser. Was ist denn das für eine politische Einstellung?!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal zurückkommen auf das Thema, auf die Debatte heute Morgen zu den Straßenausbaubeiträgen. Es ist doch dort deutlich geworden, ungeachtet aller politischen Differenzen, die es innerhalb der Fraktionen gibt, die es innerhalb der Parteien gibt, die es zwischen den Fraktionen und den Parteien gibt, dass man eine solche Sache in Ruhe und unter Abwägung aller entsprechenden Pro- und Gegenargumente diskutieren muss, und genau das ist doch auch die Frage beim Wahlalter 16.
Und, Frau Kollegin Bernhardt, das habe ich Ihnen bei der letzten Debatte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, zu diesem Gesetzentwurf schon mal ins Stammbuch geschrieben, wir reden hier nicht um ein paar Euro, so sehr es auch den Einzelnen treffen kann bei der Frage des Wahlalters 16 oder 18, wir reden über die Grundlage, auf der jede parlamentarische Entscheidung in diesem Land fußt, weil nämlich die Gewalt, die in diesem Haus ausgeübt wird, durch die Abgeordneten erfolgt – und deswegen heißen wir Repräsentanten oder Abgeordnete – von denjenigen, die in diesem Land wählen. Das ist unsere politische Legitimation und wenn wir über die Frage nachdenken, wer diese politische Legitimation ausspricht, wenn wir die Möglichkeit haben sollten, die Menschen in diesem Land mit einzubeziehen, dann sollten wir es auch deswegen tun.
Meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen heute noch mal, Frau Kollegin Bernhardt: Wenn Sie dieses Thema ernsthaft betreiben wollen, dann ist unsere Hand, und zwar nicht nur die der SPD-Fraktion, sondern die der Koalitionsfraktionen, in diesem Haus ausgestreckt. Wir sind immer noch bereit, diese Volksbefragung dann gegebenenfalls auf der Märzlandtagssitzung zu beschließen mit der entsprechenden Zweidrittelmehrheit.
Doch tun Sie bitte den Menschen in diesem Land einen Gefallen: Stellen Sie sich nicht hier hin und reden wieder davon, dass Sie das Wahlalter 16 einführen wollen, aber sagen gleichzeitig nicht, dass Sie es über die Köpfe der Menschen in diesem Land hinweg machen wollen! Das ist tatsächlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unredlich. – Vielen Dank.
Ich möchte an dieser Stelle auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe begrüßen, angemeldet als Männerkreis der Goldberger Kirchengemeinde. Ich hoffe, die Damen werden es mir verzeihen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Wahlalter 16 – die AfD lehnt eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre weiterhin ab. Kurz zu dem wirklich interessanten Duell zwischen der LINKEN und der SPD.
Sie sprechen davon, die Wähler zu täuschen. Frau Bernhardt, es ist doch ein ganz normaler Zustand, dass in Koalitionen die Parteien, die dort miteinander arbeiten, mal verschiedene Auffassungen haben und dass man, wenn man sich nicht einig wird, dann eben auch an die Koalition gebunden ist. Daraus einen solchen Eiertanz hier zu machen, ein Problem zu stilisieren, was es nicht gibt, ist wirklich ein Witz.
Genau so ein Witz ist es doch, Herr Schulte, wenn Sie hier erklären wollen, tiefgründig, dass die Volksbefragung in dem Fall notwendig und sinnvoll sei. Also aus unserer Sicht gibt es Argumente für und gegen ein Wahlrecht ab 16. Es gibt aber keine wirklich überzeugenden Gründe dafür, dass eine Absenkung des Wahlalters notwendig wäre.
Beim Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin in Neubrandenburg trat die Band „Verrockte Jungs“ auf, 2017 gegründet. Bei den Texten der drei Mitglieder der Band – jetzt 12, 13 und 14 Jahre alt, also zwei Kinder, ein Jugendlicher – ging es um Liebe. Das erschien mir für dieses Alter doch recht ungewöhnlich, aber hier hat sich tatsächlich etwas geändert. Körperlich sind heutige Jugendliche weiter entwickelt als vorherige Generationen. Das wird im Wesentlichen auf Umweltbedingungen, insbesondere bei der Ernährung, zurückgeführt. Die intellektuelle und mentale Entwicklung hat sich demgegenüber, darüber sind sich alle Fachleute einig, nicht beschleunigt. Sie dauert etwa bis zum 25. Lebensjahr.
Wir können durchaus davon ausgehen, dass der oder die Jugendliche von heute genauso vernünftig oder unvernünftig, reif oder unreif ist wie die Erwachsenen von heute, wie wir alle dies mit 16 waren, wobei es einen wesentlichen, von den Gleichstellungsexperten noch nicht problematisierten Unterschied gibt: Der verbleibende, unausrottbare Anteil der Unvernunft ist bei der männlichen Spezies ungleich größer als bei den Frauen.
Natürlich gibt es politisch interessierte Jugendliche, denen man die Reife, eigenständig eine Wahlentscheidung
zu treffen, nicht absprechen kann. Das allgemeine und gleiche Wahlrecht schließt es allerdings aus, hier auf den Einzelfall abzustellen, und mit 16 ist der Reifeprozess eines jungen Menschen noch lange nicht abgeschlossen. Ich glaube auch nicht, dass das politische Interesse von Jugendlichen durch eine Absenkung des Wahlalters nachhaltig gefördert und das Engagement für die Demokratie gestärkt würde. Das Interesse an den Belangen der Allgemeinheit und politischen Prozessen sowie die Identifikation mit dem demokratischen Rechtsstaat hängen von vielen Faktoren ab. Ganz wesentlich hierfür sind Bildung und Herkunftsfamilie, aber signifikant auch das Geschlecht. Bei den Männern waren es nach einer Statistik aus 2018 30,1 Prozent, bei den Frauen jedoch nur 17,2 Prozent, die angaben, ein besonderes Interesse für Politik zu haben. Dafür mag sich ein jeder die Gründe zurechtlegen, wie er will, sozial anerzogen oder Folgen natürlicher Präferenzen, jedenfalls ist es so und wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit in der Zukunft auch nicht wesentlich ändern.
Es ist doch naiv zu glauben, dass sich Politikverdrossenheit mit einer Absenkung des Wahlalters bekämpfen ließe. Als Gründe für ein geringes Interesse an Politik geben laut einer aktuellen Statistik 61 Prozent an, es sei schwer nachvollziehbar, was in der Politik geschehe. 54 Prozent geben an, es werde in der Politik zu viel getrickst und getäuscht. 46 Prozent sagen, private und berufliche Dinge seien ihnen wichtiger. Übrigens, im Zusammenhang mit der Wende und der Wiedervereinigung schnellte das Interesse an der Politik hoch und pendelte sich dann wieder langsam in Richtung Desinteresse ein.
Besorgniserregend sind allerdings die Ergebnisse, wenn das Vertrauen in die Politik abgefragt wird. Eine europäische Jugendstudie hierzu zeichnet ein verheerendes Bild: 71 Prozent der jungen Deutschen – befragt wurde die Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen – haben danach kein Vertrauen in die Politik. Dieses fehlende Vertrauen wird nicht dadurch hergestellt, dass junge Menschen eher an die Wahlurne geführt werden. Nein, darauf gibt es nur eine Antwort und die lautet, die Politik muss glaubwürdiger werden.
Ich will hier keine aktuellen Beispiele von Unglaubwürdigkeit aufzählen. Die Koalition muss sich dennoch die Frage gefallen lassen, wie glaubwürdig es ist, eine Verfassungsänderung mit dem Ziel der Einführung einer Volksbefragung zu inszenieren, nur, weil sie sich bei der Absenkung des Wahlrechts auf 16 nicht einig ist und dies deshalb zum Thema einer Volksbefragung machen will. Das ist doch eigentlich abenteuerlich.
Das Wahlrecht ist kein Spaßfaktor, es geht um Verantwortung, es geht um die Abwägung von Kriterien, die der Wähler für richtig hält. Gerade das Abwägen ist aber nicht eine Sache der Jugend. Hier denkt man doch eher in Extremen und will das Grau zwischen Schwarz und Weiß nicht gelten lassen.
Das Wahlrecht korrespondiert mit der Volljährigkeit, die nicht nur Rechte gewährt, sondern auch Pflichten auferlegt. Mit einer Absenkung des Wahlalters würde dieser
innere Zusammenhang gestört. Minderjährige dürften dann zwar wählen, wären aber noch nicht voll strafmündig und nicht geschäftsfähig.
Mit der Absenkung der Volljährigkeit und des Wahlrechts von 21 auf 18 Jahre ist man einen in sich stimmigen Weg gegangen. Eine Absenkung des Landeswahlrechts ist weder logisch noch angemessen und entwertet letztlich dieses Bürgerrecht. Es ist aus unserer Sicht auch alles andere als überzeugend, ein unterschiedliches Wahlalter für den Bund und das Land zu installieren.
(Thomas Krüger, SPD: Das darf das Volk also nicht abstimmen, ja?! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Damit würde der Eindruck verstärkt, dass die Landtagswahlen eine geringere Bedeutung und Qualität hätten.
Wie bereits ausgeführt, geht es bei der Altersgrenze um eine generelle Betrachtung, bei der es keine Ausnahmen geben kann. Mit 16 Jahren ist der Reifeprozess noch lange nicht abgeschlossen. Das führt dazu, dass der Jugendliche leichter zu manipulieren ist, die Fähigkeit zur Abwägung noch unterentwickelt ist und junge Menschen eher zu extremen Positionen neigen. Am Wahlrecht ab 18 sollte deshalb nicht gerüttelt werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss war ich jetzt etwas irritiert, Herr Förster. Ich glaube, Ihre Partei steht doch im Großen und Ganzen immer für Volksbefragungen und Volksentscheide,