Gestatten Sie es mir, dass ich natürlich noch mal, wenn wir über 25 Jahre Verfassung reden, auch noch mal eine Person hier ganz besonders heraushebe, und das ist unser erster Landtagspräsident Rainer Prachtl.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Horst Förster, AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig!)
Ich glaube, sein Name ist sehr eng verbunden mit der Landesverfassung. Er war von 1990 bis 1998 Landtagspräsident. So, wie wir ihn alle kennen, war ihm der direkte Kontakt zu den Bürgern sehr wichtig, bis heute, und auch zu den Organisationen im politischen Vorfeld, und er wollte, dass aus dem Schweriner Schloss ein etwas neuerer Geist ausstrahlt. Es ging natürlich auch ihm um den Aufbau einer effizienten Verwaltung und darum, dass Bereiche, die zu DDR-Zeiten vielleicht nicht so die große Rolle gespielt haben, wie die Kirchenpolitik, auch der Bereich der Behindertenrechte, in der Verfassung verankert werden.
Die Verfassung hat sich aus unserer Sicht bewährt an der Stelle mit ihren Änderungen, die vorgenommen wurden, und nicht umsonst bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtages, um die Verfassung zu ändern. Ich glaube, das ist auch gut und richtig so, dass die Verfassung nicht der Beliebigkeit von wechselnden politischen Mehrheiten, die sich nach jeder Wahl ändern können, anheimgestellt ist.
Zu Ihrem Antrag, der ein konkretes Ziel, eine konkrete Forderung hier auf den Tisch legt, einen Unterausschuss einzurichten, da kann man noch mal schauen, was beispielsweise unsere Verfassung dazu sagt. Es steht drin: „Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein“. Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse ist klar geregelt, da geht es ums
Stärkeverhältnis der Fraktionen, und auch dem Rechtsausschuss, dem ich angehören darf, werden, wie in anderen Ausschüssen, konkrete Aufgaben zugewiesen an der Stelle. Er kann sich mit Themen befassen, die zu seinem Aufgabengebiet gehören, auch in Selbstbefassung, und natürlich mit den Themen, die wir hier verweisen.
Dann komme ich mal zu Ihrer Forderung, die ich jetzt ganz spannend finde. Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass sich das Verfahren aus der vergangenen Wahlperiode, nämlich, dass die Obleute sich verständigen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben zum Thema Landesverfassung, bewährt habe. Offenbar war es dann doch nicht so bewährt, denn heute sagen Sie, es muss unbedingt jetzt ein Unterausschuss eingerichtet werden. Ich glaube aber, soweit ich das in Erinnerung habe – und ich habe das Verfahren von einer anderen Stelle so ein bisschen begleitet –, war das in der Tat sehr produktiv und man hat am Ende auch ein gutes Ergebnis erzielt. Deswegen natürlich die Frage, Frau Bernhardt, wenn Sie das Verfahren aus der letzten Wahlperiode so loben, warum es jetzt nicht mehr gut sein soll. Eines Unterausschusses, der nur im Zusammenhang mit der Landesverfassung eingesetzt werden darf, bedarf es aus unserer Sicht nicht.
Fraglich ist, ob die Einsetzung eines solchen Unterausschusses überhaupt zulässig wäre, denn Paragraf 25 Absatz 1 der Geschäftsordnung lautet wie folgt, ich zitiere: „Zur Erledigung dringender, unabweislicher und nicht auf andere Weise auszuarbeitender Aufgaben, die einem Ausschuss übertragen wurden, steht es den Ausschüssen frei, Unterausschüsse einzusetzen.“ Das heißt, die Aufgabe muss erstens dringend, zweitens unabweislich und drittens nicht auf andere Weise abzuarbeiten sein. Nur wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen, Frau Kollegin Bernhardt, steht es dem Ausschuss frei, einen Unterausschuss einzusetzen. Von daher stelle ich schon mal die Frage, ob Sie diese formale Hürde überhaupt nehmen würden für einen Unterausschuss. Unsere Antwort ist hier ein ganz klares Nein.
An Eilbedürftigkeit, glaube ich, wird es auch nicht liegen. Ich denke, wir arbeiten im Rechtsausschuss – das werden die Kollegen hoffentlich bestätigen – sehr konstruktiv miteinander zusammen. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Umgang an der Stelle. Wir hatten beispielsweise schon Anhörungen zum Verfassungsentwurf der Regierung, also auch diesem Wunsch sozusagen, mit Experten zu sprechen, ist nachgekommen worden.
Ich kann Ihrer Argumentation, was den Unterausschuss anbelangt, folgen. Wären Sie denn dann bereit, wenn wir diese Hürde des Unterausschusses nicht nehmen, im Rechtsausschuss in unseren eigenen Arbeitsplan aufzunehmen eine umfassende Debatte über 25 Jahre Lan
Also grundsätzlich verweigern wir uns selten Expertengesprächen an der Stelle, von daher – Sie haben es jetzt sehr allgemein formuliert, die Frage, allgemein zum Thema – kann man sich natürlich gern darüber verständigen, das ist überhaupt gar keine Frage.
Ich konkretisiere meine Nachfrage: Wären Sie bereit, wenn wir das als Fraktion beantragen, im Rahmen der Selbstbefassung im Rechtsausschuss das Thema „25 Jahre Landesverfassung“ zum Thema zu machen?
Ich finde zwar, das wäre eigentlich ein Thema für den Landtag, sage ich mal ganz deutlich, weil der Landtag hat damals die Verfassung beschlossen, deswegen, glaube ich, wäre es auch sinnvoll, wenn man das vielleicht in der einen oder anderen Art und Weise hier noch mal würdigen würde. Das mögen die Fraktionsspitzen dann gern entscheiden, aber natürlich werden wir uns der Debatte im Rechtsausschuss dazu nicht verschließen.
Also ich habe es gesagt, wir hatten bereits Anhörungen zu dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Landesverfassung, den die Koalitionsfraktionen eingereicht haben.
Und zu dem Einwurf, Frau Kollegin Bernhardt, es wäre jetzt Zeit für „Mehr Demokratie wagen“, ich weiß nicht, wo Sie gestern Vormittag waren, weil ich glaube, das war ein sehr gutes Beispiel für direkte Demokratie, was hier passiert ist, dass dort über 40.000 Menschen Unterschriften sammeln, dass es eine Volksinitiative und einen breiten Konsens von links nach rechts gibt, dass wir dieser zustimmen. Von daher haben wir, glaube ich, hier auch nicht unbedingt ein Defizit an der Stelle, und von daher liegt der Ball beim Thema Landesverfassung jetzt auch ein Stück weit bei Ihnen, denn ich meine, wir haben da einen Vorschlag gemacht und Sie haben erklärt, aus welchen Gründen Sie das nicht mittragen können.
Von daher kann ich Sie nur auffordern, sozusagen jetzt auch ein bisschen aus der Schmollecke wieder rauszukommen. Ich glaube, ein Unterausschuss hilft da nicht. Ich denke, es gibt Runden und Gremien, Personen, die über die Landesverfassung verhandelt haben in der Vergangenheit.
Denen möchte ich zurufen, sie dürfen das gern weiterhin tun, und wenn es dort sozusagen weißen Rauch gibt, dann werden wir uns auch gern im zuständigen Ausschuss natürlich damit beschäftigen in aller Gründlichkeit. Ihren Antrag lehnen wir heute ab. – Vielen Dank.
Ich hoffe, man wird mir jetzt keine Parteilichkeit vorwerfen, aber ich möchte mich bei Herrn Ehlers bedanken, dass er so intensiv die Geschäftsordnung gelesen hat.
Jetzt ist dran für die Freien Wähler/BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei. Er hat sich ganz vorbildlich gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten eigentlich die Debatte zweiteilen, es sind zwei Punkte, die wir besprechen müssen. Das eine ist, ob inhaltlicher Änderungsbedarf an der Landesverfassung gesehen wird, und das andere ist dann sozusagen das Verfahren, welches wir wählen, um diesen Änderungsbedarf zu prüfen.
Zunächst zum Verfahren: Wir möchten beantragen, dass dieser Antrag in den Rechtsausschuss überwiesen wird. Ich werde das gleich noch mal begründen. Zunächst formal gesehen – Herr Ehlers hatte mir das Zitat vorweggenommen aus unserer Geschäftsordnung –, nach Paragraf 25 steht es den Ausschüssen frei, Unterausschüsse einzusetzen. Das ist jetzt sozusagen mein förmlicher Antrag, wir sollten uns auf jeden Fall im Rechtsausschuss mit dieser Frage beschäftigen.
Vor allen Dingen ist eben die Frage zu klären, worin Änderungsbedarfe überhaupt gesehen werden. Werden Bedarfe gesehen und, wenn ja, welche? Ob wirklich ein Unterausschuss notwendig ist oder ob man das im Rechtsausschuss macht, muss man dann sehen. Im Unterausschuss werden wahrscheinlich – Herr da Cunha hat es gesagt – sowieso die gleichen Leute sitzen oder ein Teil der gleichen Mitglieder.
Das muss man dann sehen, ob sich daraus ein Vorteil ergibt, aber zurzeit haben wir das Problem, dass uns bei dem Antrag – deshalb wurde auch so ein bisschen spekuliert – noch die konkreten Argumente fehlen. Das heißt, es müsste im Rechtsausschuss konkret dargelegt werden, welche Änderungsbedarfe die Fraktionen oder hier gerade die Antragsteller sehen, die die …
Wie gesagt, wir sind offen für eine Debatte, aber diese Debatte, ob ein Unterausschuss sein soll, würde ich einfach nur gern im Rechtsausschuss machen.
Wie gesagt, wir sind da im Prinzip insofern mit der Fraktion DIE LINKE einer Meinung, dass allgemein Änderungsbedarf besteht. Gesetze sind eben nicht in Stein gemeißelt, auch Verfassungen nicht, und die Lebenswirklichkeit, die gesellschaftliche Entwicklung geht immer weiter. Von daher sehen wir auf jeden Fall auch Änderungsbedarf. Konkret möchte ich das an zwei Punkten erläutern.
Frau Bernhardt hatte alle Fraktionen angesprochen und sie hat auch Anträge angesprochen, die in den Ausschüssen, Zitat, „schmoren“, Zitatende, und zu diesen Anträgen, die schmoren, also langsam gar werden –