Was ich ebenfalls nicht verstehen kann, Herr Schneider, den Ansatz, der hier immer wieder vertreten wird, wir müssten vorher auf Sie zugehen.
Wissen Sie, Ihre Rede war so inhaltsleer und ohne Lösungsansätze, dass es sich aus unserer Sicht überhaupt nicht lohnt, auf Sie zuzugehen, weil Sie sowieso nicht wissen, was Sie bei dem Thema wollen.
Insofern, wieso sollten wir jetzt auf Sie zu gehen? Außerdem ist das hier der Ort der Debatte, die Landtagssitzung, beziehungsweise sind es die Ausschüsse,
wo wir das gerne diskutieren können, aber nicht, dass wir schon vorher auf Sie zugehen müssen oder auf andere Kollegen, sondern hier findet die Debatte statt, wo es öffentlich für die Menschen ist.
(Peter Ritter, DIE LINKE: So weit kommts noch! – Jens-Holger Schneider, AfD: Nicht zugehört, Frau Bernhardt.)
Dann sagten Sie, wir haben da sowieso keinen Erfolg. Ich muss Ihnen sagen, doch, unser jahrelanges Drängen, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, bringt etwas. Wir haben heute von Frau Drese gehört – und da freue ich mich –, dass wir uns auf den Weg machen, das KJfG endlich zu novellieren,
wie gesagt, in der Sache finde ich gut, dass Sie sozusagen qualitativ und quantitativ die Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen wollen und dass Sie sozusagen das KJfG überarbeiten. Sie hatten gesagt, Sie sind mit unseren Vorschlägen nicht ganz einverstanden. Man kann immer unterschiedlicher Meinung sein, deshalb würde ich beantragen, für meine Fraktion, dass wir unseren Antrag in den Sozialausschuss überweisen, um dann gemeinsam die Forderun
gen, die wir gegenseitig haben, besprechen zu können und auch gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen, denn ich sehe die Gefahr, dass es sonst nicht vorangeht.
Nachdem die Landesregierung in den vergangenen Jahren, konkret beispielsweise 2017 schon bei Schabernack, angekündigt hatte, das KJfG zu novellieren, kam jahrelang nichts, weshalb wir uns dann in der Pflicht sahen, am 9. Januar 2019 erneut diesen Antrag einzubringen.
Und, Frau Friemann, insofern stimmt es einfach nicht, was Sie hier darstellen, dass wir es schon im Sozialausschuss letzte Woche gewusst hatten. Am 16.01. fand der Sozialausschuss statt, wo Frau Ministerin uns den Gesetzgebungsplan vorgestellt hat. Der Antragsschluss war am 9. Januar, woraufhin wir unseren Antrag eingegeben hatten, und auch erst danach war, nach Antragseinreichung,
Frau Friemann-Jennert, Sie können gern noch mal hier vorkommen, dann kann ich ja noch mal darauf eingehen.
Seit Mitte Januar hieß es dann vonseiten des Sozialministeriums im Sozialausschuss, in der Presse und auch heute hier, dass Frau Drese zum Ende des Jahres 2019 das KJfG novellieren möchte. Späte Einsicht, aber endlich wird das KJfG angepasst. Das ist sozusagen unser Wunsch gewesen, das, was wir seit Jahren gefordert haben. Aber ich wurde heute auch gleich wieder in der Diskussion sozusagen in meiner Euphorie gebremst durch den Redebeitrag von Herrn Heydorn, der in Aussicht gestellt hat, dass es nicht zum Doppelhaushalt 2020/2021 wird, was ich einfach nur schade finde, weil jetzt vor Ort in den Kommunen, in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten die Probleme bei der Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit da sind. Das jetzt noch weiter zu verschieben auf 2022, ist einfach unverantwortlich, wie ich finde.
Und ich möchte das auch belegen. Wir finden, dass Sie sich nicht weiter verschließen können gegenüber dem Druck aus den Landkreisen und kreisfreien Städten, unter anderem von Schwerin oder dem Landkreis LudwigslustParchim, wo entsprechende Beschlüsse mehrheitlich gefasst wurden. Darin wird das Sozialministerium gebeten, die Landeszuschüsse gemäß Paragraf 6 KJfG in Verbindung mit der Kinder- und Jugendförderungsver
Beispielsweise im Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, UB in der Stadtvertretung Schwerin im Oktober 2018 wird die Forderung unter anderem damit begründet, dass der kommunale Zuschuss bereits jetzt bei deutlich mehr als 60 Euro liegt. Ich zitiere aus der Antragsbegründung: „Das belegt ebenfalls, dass die Landesförderung in keiner Weise mehr als sachgerecht einzustufen ist. Das gilt auch für Schwerin, wo die Entwicklung der vergangenen Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit besorgniserregende Züge angenommen hat.“ Zitatende. Schon jetzt also besorgniserregende Zustände, was uns aus den Stadtvertretungen, aus den Landkreisen heraus gespiegelt wird, und Sie wollen sozusagen weiterhin warten bis 2022?! Das halte ich einfach für unverantwortlich. Wir sollten jetzt für den nächsten Doppelhaushalt die Zeichen setzen und entsprechend das KJfG anpassen.
Insofern appelliere ich noch mal an Sie, stimmen Sie dem Antrag zu beziehungsweise auch der Überweisung in den Ausschuss, wo wir uns noch mal verständigen könnten zu den konkreten Forderungen, zu einer Einigung kommen könnten und schon im Doppelhaushalt 2020/2021 entsprechende Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe schaffen könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3054 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3054. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. Dem Antrag zustimmen? –