Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Mit dem BundLänder-Programm „Stadtumbau Ost“ wollte und will die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden sichern und die Wohnungsmärkte stabilisieren. Intakte Stadt- und Gemeindestrukturen tragen dazu bei, dass Wohnungsmärkte im Gleichgewicht sind und gleichzeitig die Attraktivität in den Orten sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort verbessert wird. Damit unterstützen wir letztendlich die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Zurück zum Programm. Rückbau als Baustein für positive Stadtentwicklung – das nannte sich „Stadtumbau Ost“. Von 2002 bis 2017 wurden hier in Mecklenburg-Vorpommern 32.000 leer stehende Wohnungen zurückgebaut. Und wie der Zufall das so will, in meinem kleinen

Ort Groß Stieten wurden im Jahre 2007 über 300 Wohnungen mit einer Fördersumme von 661.500 Euro zurückgebaut. Wir haben einfach dazu gesagt „abgerissen“. Für den Ort – ich war damals Bürgermeister – war das wirklich das Beste, was passieren konnte, denn auf diesen Flächen sind heute acht Eigenheime. Im Übrigen 2007 abgerissen, die Schlussabrechnung für den Zuwendungsbescheid vom Landesförderinstitut haben wir am 28. Oktober 2018 bekommen, alles okay.

Für dieses Programm wurden insgesamt in dem genannten Zeitraum 104 Millionen Euro, also von 2002 bis 2017, seitens des Bundes und des Landes aufgebracht, und dieser Rückbau in den Ober-, Mittel- und Grundzentren – hauptsächlich, maßgeblich, wir waren eine Ausnahme – hat dort stattgefunden. Der demografische Wandel, die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und mehrere andere Aspekte führten dazu, dass in zahlreichen Kommunen – meist in den größeren – Wohnungen leer standen und nicht mehr vermietbar waren.

Deshalb ist es vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich gut und sehr zu begrüßen, dass Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland ist, das auch kleine Kommunen von dieser Rückbaurichtlinie profitieren lässt. Grundlage ist die Rückbaurichtlinie „Stadtumbau Ost“ aus dem Jahre 2011 und die entsprechenden Regelungen im Baugesetzbuch. Die Nachfrage ist nach wie vor hoch. Im vergangenen Jahr lagen Anträge mit einem Volumen von circa 100 Millionen Euro vor, aus 41 Gemeinden des Landes. Die Bedarfe sind jetzt vor allem in den kleineren Gemeinden hier in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden.

Ich hatte es ja gesagt, bisher war die Stärkung der Ober- und Mittelzentren und der Innenstädte das Hauptaugenmerk dieses Rückbauprogramms. Nun wollen wir umsteuern und die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit der kleineren Gemeinden viel mehr als bisher steigern. Wir hatten ja heute Morgen beim ersten Tagesordnungspunkt den ländlichen Raum, und das ist eine Maßnahme, die ich sehr begrüße. Wenn man sagen kann, ich hatte das schon, dann muss ich Ihnen sagen, etwas Besseres gibt es für unsere kleinen Gemeinden nicht, denn dort ist der Wohnungsbestand im Vergleich zu den großen Städten, die mittlerweile durch sind mit dem Rückbau, die meist schon sagen, wir brauchen mehr Wohnungen, erledigt.

Mit diesem Antrag, die Förderrichtlinie anzupassen, zielen wir eben darauf ab, den Rückbau in ausreichendem Maße zu fördern, und wir wollen die ehemalige Benachteiligung durch unterschiedliche Fördersätze abschaffen und ermöglichen – und das ist ganz wichtig –, dass nach diesen Rückbaumaßnahmen auch der Neubau von Wohnungen möglich ist. Das heißt aber, wenn ich mehr als 100 Wohnungen abreiße, muss ich auch ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorlegen. Aber das muss dann auch bei mehr als 100 Wohnungen „nur“ vorliegen, „nur“ in Anführungsstrichen.

(Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Zu den Altschulden hat sich mein Kollege Albrecht bereits geäußert und demzufolge, meine Damen und Herren, ich denke, dem vorliegenden Antrag kann man mit gutem Gewissen zustimmen. Meine Fraktion wird das tun. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, es ist so ruhig im Saal, weil alle ganz gebannt die Debatte verfolgen. Es ist ja ein so spannendes Thema eigentlich, Stadtumbau.

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Ralf Mucha, SPD)

Gerade in Mecklenburg-Vorpommern hat ja der Stadtumbau massiv unsere Städte und Gemeinden verändert. Also viele Viertel sehen heute ganz anders aus. Zahlreiche Wohnungen wurden abgerissen

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

oder aber Etagen sozusagen abgetragen, Teilrückbau. Ich habe mit der Kollegin Frau Dr. Schwenke vorhin zu Beginn der Sitzung noch über Greifswald gesprochen, wie sich Greifswald verändert hat und eben etliche Quartiere jetzt ein ganz neues Gesicht haben, was im Nachhinein nun auch wieder dazu führt, dass wir an bestimmten Ecken wieder Wohnraummangel haben. Also Stadtumbau ist ja wirklich ein sehr prägendes Thema für unser Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir haben heute schon darüber gesprochen – und ich finde, das ist ein Grundsatz, mit dem wir eigentlich jede Landtagssitzung beginnen könnten –, ob in Schönwalde oder Torgelow, ob in Dargun oder Malchin, ob in Rostock oder Gardebusch, alle Menschen, die in MecklenburgVorpommern ihr Zuhause haben, verdienen es, gleichwertig behandelt zu werden, egal, wo sie wohnen.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Eine Ärztin in der Nähe, eine Schule, die ohne Weltreise erreichbar ist, ein Supermarkt, ein Bus, der mehr als zweimal täglich fährt, und dazu gehört natürlich auch eine Wohnung, die ich mir leisten kann und die meinen Lebensumständen entspricht. „Bedarfsgerecht“ nennen wir das. Aber wir wissen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern eben nicht so ist. Allein die erschreckend hohe Zahl fehlender barrierefreier Wohnungen macht es deutlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Wohnungen leer stehen, zahlt niemand Miete. Stehen viele Wohnungen lange leer, steigen dementsprechend auch die Erlösausfälle. Hinzu kommen Mieterinnen und Mieter, die zwingend auf soziale Mieten angewiesen sind, das heißt, hier müssen Mieterhöhungen dann auch vermieden werden. Die Folge: Die Wohnungsunternehmen geraten in eine wirtschaftliche Schieflage und sie investieren nicht mehr, weil sie es nicht können. Dazu kommen die Altschulden. Sie hemmen die Investitionstätigkeiten zusätzlich. Den laufenden Zins- und Tilgungszahlungen stehen viel zu geringe Einnahmen gegenüber. Dies wiederum hat negative Auswirkungen auf Quartiers- und auf Stadtentwicklungen, das heißt, nicht nur die Wohnung ist schlecht, sondern auch das Umfeld.

Am Ende dieser Kette leidet genau das Ziel, über das wir heute Morgen schon so leidenschaftlich gesprochen ha

ben, gleichwertige Lebensverhältnisse. Sie bleiben eben eine Illusion, wenn Wohnungen im ländlichen Raum in kleineren Gemeinden nicht attraktiv sind. Deshalb ist Ihr Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, ein richtiger Schritt. Rückbau ist nötig, um kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen in ländlichen Regionen des Binnenlandes zu stabilisieren und sie für die Zukunft fit zu machen. Hier darf ein nötiger Rückbau den Neubau nicht mehr ausschließen, damit bedarfsgerechter attraktiver Wohnraum entstehen kann. Doch aus unserer Sicht erfordert dies eben auch zwingend eine Entlastung von Altschulden.

Entsprechend einer Abfrage des Innenministeriums bestehen bei Gemeinden und kommunalen Wohnungsunternehmen Altverbindlichkeiten im Sinne von Paragraf 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes in Höhe von rund 320 Millionen Euro. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen geht davon aus, dass dazu noch etwa weitere 200 Millionen Euro sogenannte Altverbindlichkeiten bei genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen dazukommen.

Ich schließe mich an dieser Stelle der Stellungnahme der Bundestagsfraktion DIE LINKE an, die die Situation ostdeutscher Wohnungsunternehmen genau untersucht hat.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Klar ist, die Bedienung der Altschulden hemmt die ostdeutsche Wohnungswirtschaft. Die finanzielle Belastung verzögert und verhindert sogar, dass Wohnungen ökologisch saniert und barrierefrei umgebaut werden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, schauen Sie sich die Entstehungsgeschichte der Altschulden noch einmal ganz genau an. Am Ende werden Sie erkennen, die ostdeutschen Wohnungsunternehmen wurden durch eine willkürlich erzeugte Schuldensituation wirtschaftlich handlungsunfähig

(Rainer Albrecht, SPD: Umgedreht.)

und in eine totale Abhä ngigkeitssituation gedrängt. Die Altschulden sind das Ergebnis einer gigantischen Begünstigung von Banken durch die Treuhandanstalt und die Bundesregierung. Und wer bezahlt? Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Auch deshalb dürfte die Streichung der Altschulden eigentlich gar nicht zulasten eben dieser Steuerzahler/-innen gehen, sondern sollte durch diese Banken getragen werden,

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Wir arbeiten dran.)

die von der bisherigen Altschuldenregelung profitiert und sich die Taschen vollgehauen haben, lieber Herr Kollege Albrecht.

(Rainer Albrecht, SPD: Frau Kröger, wir arbeiten dran.)

Das hoffe ich! Das hoffe ich!

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen den vorliegenden Antrag und werben natürlich auch noch mal

für unseren Änderungsantrag. Ein kommunaler Entschuldungsfonds, wie Herr Albrecht ihn hier auch vorgestellt hat, ist ein Anfang, aber er reicht eben nicht.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Zudem könnte die Hilfe für existenziell bedrohte Unternehmen auch schon zu spät kommen. Wir haben bei mehreren Unternehmen nachgefragt und sie bestätigten uns, dass sie über exakte Zahlen in Bezug auf die tatsächliche Altschuldenhilfe verfügen, sogar für jedes Gebäude. Sie sind in der Lage, ihre Altschuldenhöhe nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis nicht eingeholt werden, wäre auch eine pauschale Entlastung denkbar.

Ich hoffe, wir werden – und ich denke, wir werden – dazu im zuständigen Fachausschuss dann auch noch mal ins Gespräch kommen. Wir stimmen dem Antrag zu. – Ich bedanke mich für die Debatte und die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Pegel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die relativ breite Einmütigkeit zu diesem Antrag. Ich würde mich deshalb zurückhalten, weil die meisten Dinge zum Thema selbst erwähnt sind.

Ich will bloß die im Raume stehende Frage einordnen, die keiner klar ausgesprochen hat: Warum macht ihr das nicht seit 20 Jahren so? Die Antwort ist relativ einfach: Weil dieses Programm 2002 geschaffen worden ist, unter dem Druck massiver Leerstände in ostdeutschen Städten, und es ein Programm ist, das der Bund extra für die ostdeutschen Bundesländer aufgelegt hat unter der Überschrift „Wir bauen erkennbare Überkapazitäten ab“. Deswegen war lange überhaupt nicht daran zu denken, dass man sagt, wir reißen ab und bauen neu. Dann hätten wir nämlich diesen Sonderweg, den der Bund mit den ostdeutschen Bundesländern zu gehen bereit war, gar nicht mehr nachvollziehbar begründen können. Wenn man sagt, wir haben so viel Überkapazität, dass ihr uns beim Abriss helfen müsst, bauen aber die abgerissenen Wohnungen neu, das hätte in der Gesamtargumentation nicht gepasst.

Ich glaube, dass wir zwischenzeitlich einen Zustand erreicht haben – Frau Kröger hat es eben sehr richtig angesprochen –, wo in einigen Städten andere Situationen eingetreten sind. Wir sehen, dass zwischenzeitlich die Unterschiedlichkeit der Entwicklung der Wohnungsmärkte im Lande erheblich ist. Wir werden weiterhin in einigen wenigen größeren Städten mit Sicherheit Abrisse haben, die dann aber eher zu Neubauten in ähnlicher Lage führen, meist in anderer Zuschnittssituation. Barrierefreie Wohnungen spielen eine Rolle, aber auch andere Zuschnitte der Wohnungen und der Wohnungsgrößen. Wir werden aber vor allen Dingen in kleineren Gemeinden weiterhin Abrisse, auch ohne Neubau im Anschluss, erleben, wollen es aber gerade diesen kleineren Gemeinden leichter machen. Ich freue mich, dass Sie uns das mit auf den Weg geben wollen.

Wenn wir in die Antragslage für 2019 für die Städtebauförderung hineinschauen, und zwar nur in den Be

reich, der Rückbauanträge betrifft, dann sagen mir die Kolleginnen und Kollegen sehr klar, es gibt noch ganz wenige vereinzelte Anträge aus großen Städten. Das Gros der Anträge stammt aus Gemeinden, die unter und zum Teil deutlich unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Das heißt, der Schwerpunkt hat sich verlagert. Und Sie haben sehr zu Recht beschrieben, der Druck auf kleine Wohnungsgesellschaften – wenn sie in Gemeinden deutlich unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind, sind das kleine Wohnungsgesellschaften mit sehr überschaubaren Beständen –, wenn sie dort 20 oder sogar 30 Prozent Leerstand haben, ist der Kostendruck, der daraus entsteht, so erheblich, dass es in der Tat jede Handlungsspielräume nehmen kann, weil einen das alleine auffrisst. Von daher wollen wir da gerne noch mehr helfen können als bisher. Wenn Sie uns das als Handlungsauftrag mit auf den Weg geben, freue ich mich, und dann setzen wir das gerne kurzfristig um.

Ich will aber noch einmal den Punkt Altschulden aufgreifen, weil Frau Kröger eben sehr nachhaltig warb. Ich glaube, dass wir beim Thema Altschulden gar nicht so schnell in einen Dissens kämen, das ist gar nicht die Überschrift. Aber erstens ist das Altschuldenproblem durch eine sehr spezifische Einordnung des Bundes geschehen. Deswegen haben sich die Regierungskoalitionen bisher immer sehr deutlich darauf kapriziert zu sagen, da möge der Bund diese nach meiner Überzeugung unglückliche Regelung aus Anfang der 90er-Jahre heute korrigieren. Man hat damals eine Vielzahl von alten Schulden verschiedenster Unternehmen und Institutionen bundesseitig gepoolt und man hat das nun gerade bei Wohnungsunternehmen ein wenig anders gehandhabt. Das war im Übrigen der Grund, warum sowohl der CDUFraktionsvorsitzende als auch der Parlamentarische Staatssekretär bei ihren Möglichkeiten, bei den Bundeskoalitionsverhandlungen mitzuwirken, wiederholt versucht haben, das zum Thema zu machen, es angesprochen haben, und am Ende waren sich alle Beteiligten einig, dass es in der aktuell arbeitenden Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse noch einmal aufgerufen werden soll. Ich bin gespannt, ob es gelingt, zu einem Ergebnis zu gelangen.

Man muss aber wissen aus diesen Beratungen, dass Sie mit elf Bundesländern reden, die das überhaupt nicht einordnen können – da müssen Sie den Begriff „Altschulden“ schon erklären –, und mit einer Bundesregierung, die ebenfalls bei diesem Thema nicht ganz so dicht dran ist. Und wenn Sie zu fünft gegen elfeinhalb stehen oder in Wahrheit fünf gegen elf plus einen Großen, wird es nicht ganz einfach.

Deshalb, da bin ich dankbar, haben die Beteiligten bei den FAG-Schlussverhandlungen sich noch einmal auf den Weg gemacht zu überlegen, soll es dafür im Rahmen des FAG eine Regelung geben. Und die ist angesprochen worden von Herrn Albrecht, die Bemühung also, mit einem in der Tat dann kleineren Programm, das nicht alle Altschulden grundsätzlich regelt, sondern mit einem kleineren Programm zu sagen, wir schaffen Möglichkeiten vor allen Dingen für die, die die Altschulden zu erdrosseln drohen.

Und dann muss ich jetzt ein bisschen vorsichtig sein, wir sind beide Wahlkreisabgeordnete aus größeren Städten, aber in Rostock, Greifswald, auch in den anderen großen Städten, habe ich den Eindruck, kommen die Wohnungsgesellschaften einen Tick leichter mit dem Alt

schuldenbestand klar, als das zum Teil ganz kleine, im hinteren ländlichen Bereich unseres Bundeslandes, also ferner der Küsten liegende sehr kleine Wohnungsgesellschaften können. Der Versuch der FAG-Regelung ist zu sagen, wenn der Bund uns keine Regelung anbieten sollte, die dann für alle gelten müsste, dann wollen wir wenigstens bei denen, die es quasi zu erdrosseln droht, Hilfe leisten können. Und da bin ich dankbar, dass Kommunen und Land gemeinsam gesagt haben, im FAG schaffen wir eine Regelung, mit der wir dann über mehrere Jahre zumindest bei den besonders Betroffenen Hilfe leisten können. Wir hoffen, dass wir damit ein Stück weit das abbilden können. Optimal wäre die Bundeshilfe, aber die ist nicht garantiert, und deswegen gibt es sozusagen ein kleineres Selbsthilfeprogramm, das aber vor allen Dingen als Nothilfe gedacht ist.