Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

schuldenbestand klar, als das zum Teil ganz kleine, im hinteren ländlichen Bereich unseres Bundeslandes, also ferner der Küsten liegende sehr kleine Wohnungsgesellschaften können. Der Versuch der FAG-Regelung ist zu sagen, wenn der Bund uns keine Regelung anbieten sollte, die dann für alle gelten müsste, dann wollen wir wenigstens bei denen, die es quasi zu erdrosseln droht, Hilfe leisten können. Und da bin ich dankbar, dass Kommunen und Land gemeinsam gesagt haben, im FAG schaffen wir eine Regelung, mit der wir dann über mehrere Jahre zumindest bei den besonders Betroffenen Hilfe leisten können. Wir hoffen, dass wir damit ein Stück weit das abbilden können. Optimal wäre die Bundeshilfe, aber die ist nicht garantiert, und deswegen gibt es sozusagen ein kleineres Selbsthilfeprogramm, das aber vor allen Dingen als Nothilfe gedacht ist.

Ich hoffe, ich konnte damit noch einige ergänzende Erläuterungen geben. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Debatte, wünsche weiterhin erfolgreiches Diskutieren und freue mich auf einen dann ja offenbar breit getragenen Auftrag an die Landesregierung zu diesem Thema. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der SPD hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Albrecht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es, glaube ich, kurz machen. Wir haben ja gehört, breite Zustimmung aller Fraktionen. Das freut mich ganz besonders, dass wir hier ein deutliches Signal in unser schönes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern senden können und den Auftrag dann auch an unsere Landesregierung, an unseren Bauminister geben können. Gerade nach den Ausführungen, die er eben noch mal gemacht hat, vielen, vielen Dank, dass Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben werden, und einen schönen Tag noch.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Henning Foerster, DIE LINKE: Ja, schönen Feierabend!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3316 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3316

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war jetzt aber Patt, aber ich lass nicht nachzählen.)

bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD, des fraktionslosen Abgeordneten und der Fraktion Freie Wähler/BMV und Ablehnung der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3238 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3238 einstimmig angenommen worden.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Neue Bäderverkaufsverordnung alternativ gestalten, Drucksache 7/3231.

Antrag der Fraktion der AfD Neue Bäderverkaufsverordnung alternativ gestalten – Drucksache 7/3231 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Lerche.

Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Seit Januar liegt der Referentenentwurf zur neuen Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern vor. Heute stelle ich mit meiner AfD-Fraktion den Antrag, die Bäderverkaufsverordnung zu erweitern. Kurz und knackig: Wir wollen mehr Orte, mehr Warenangebot und mehr Möglichkeiten für Selbstständige in der Nebensaison, und das nicht nur am Meer.

Zur Vorgeschichte: Wir alle haben das Hickhack um die bisherige Verordnung im vergangenen Jahr mitbekommen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald sah in der bisherigen Verordnung einen groben Verstoß gegen das Zitiergebot. Aus formaljuristischen Gründen wurde die Verordnung gerichtlich gekippt. In der Tat war dies allein schon interessant, denn meiner Fraktion wirft man ja immer wieder mal angeblich mangelndes juristisches Handwerkszeug vor, in der Regel dann, wenn es anderen Fraktionen an inhaltlichen Argumenten fehlt, um einen Antrag abzulehnen. Dabei sieht man, dass hier in diesem Fall die CDU auch nicht in der Lage war, selbst mit hoch bezahlten Ministerialbeamten Formalitäten einzuhalten. In der Begründung des Gerichtes handelte es sich also nicht um inhaltliche Fehler, um das festzuhalten, meine Damen und Herren, dennoch war auch die Ausprägung der inhaltlichen Kritik interessant. Materiellrechtliche Bedenken seitens der Richter tauchten nur am Rande mündlich auf. Sie betrafen den Paragrafen 5 zu den Freizeiteinrichtungen. Es wurde also Zeit, einen neuen Entwurf zu erstellen.

Der Referentenentwurf zur neuen Bäderverkaufsverordnung kam nun in den Wirtschaftsausschuss und wurde am 28. Januar von Minister Glawe vorgestellt. Mit dem Entwurf ist meine Fraktion aber alles andere als zufrieden, und nicht nur wir, auch die drei IHK des Landes und vor allem die vielen Selbstständigen mit ihren kleinen Geschäften, denn überraschenderweise fehlen nun einige Orte. Der Geltungsbereich wurde geändert und weniger Sonntage stehen zur Verfügung. Touristische Ziele, wie Wolgast, Barth, Ribnitz-Damgarten oder die Stadt Usedom sowie auch der große Ort Bergen, wo alle Touristen durchfahren, fallen nun weg.

Begründet wird dies zum Beispiel in der Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 7/3113, meines Kollegen Professor Dr. Weber damit, dass nun eine andere Berechnung zugrunde liegt. Kennzahlen der neuartigen

Berechnung sind nun die Einwohnerzahlen, die Übernachtungszahlen, die Anzahl der ausgegebenen Kurkarten, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Tagestouristen. Deshalb sei beispielsweise die Stadt Usedom nicht mehr touristisch geprägt, denn sie habe mehr Einwohner als Touristen, dazu aber gleich noch mehr.

Die Verordnung soll nun zu Beginn der neuen Saison am 15. April in Kraft treten und meine AfD-Fraktion will hier eine Veränderung anstreben. Sicherlich wissen wir, dass die Gewerkschaften und Kirchen davon nicht sonderlich begeistert sein werden, da wir die Möglichkeiten erweitern möchten, aber wir müssen nun mal den zeitlichen Wandel auch betrachten. Wir haben Gott sei Dank immer mehr Touristen, die aber auch darauf brennen einzukaufen.

(Patrick Dahlemann, SPD: Trotz AfD. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Wir haben immer mehr Arbeitnehmer und Selbstständige,

(Patrick Dahlemann, SPD: Trotz!)

die darauf brennen zu arbeiten, und zwar an Tagen, wo es sich lohnt. Insbesondere die ausländischen Saisonkräfte, die aus Ost- und Südeuropa kommen, wollen möglichst viel arbeiten, um Geld in die Heimat zu schaffen. Auf der anderen Seite treten immer mehr Menschen bundesweit aus der Kirche aus und die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder sinkt auch leider kontinuierlich.

(Thomas Krüger, SPD: Das war für verschiedene Gewerkschaften aber nicht der Fall.)

Mecklenburg-Vorpommern muss sich zukunftsfähiger für den Tourismus machen.

Das Wirtschaftsministerium kann kein neues Landestourismuskonzept vorstellen und mehr Qualität und Service versprechen, aber bei den Einkaufsmöglichkeiten auf unflexiblen Beschränkungen verharren. Und der Tourismus in unserem Land – ich glaube, da sind wir uns hier alle einig – ist kein unerhebliches Wirtschaftsstandbein.

Wir von der AfD sind hier modern und stehen für mehr Freiheit, sich wirtschaftlich zu betätigen. Um dieses Land wirtschaftlich voranzubringen, brauchen wir Sonntagsöffnungszeiten in der Hauptsaison. Dies wäre eine GewinnGewinn-Situation für Geschäftstreibende und das Land, das durch die Steuern profitiert. Auch in der Nebensaison wächst der Tourismus. Dort sollen Inhaber und der enge Familienkreis öffnen dürfen. Aber auch den Warenkorb sollten wir erweitern. Wir fordern, dass der Warenkorb ähnlich wie in Schleswig-Holstein weiter gefächert bleibt. Als Qualitätsland im Tourismus kann ich niemandem erklären, warum der Verkauf von Elektrogeräten wie ein Arbeitslaptop, ein paar Autoteilen, Navigationsgeräten oder kurzen Tagesreisen nicht gestattet ist. Bizarr wird es auch, wenn sie Münzen vom Verkauf ausschließen. Werden sonntags die Münzprägeautomaten in Binz dann verriegelt?

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

Klar greifen wir mit unseren Forderungen hier sehr weit.

(Thomas Krüger, SPD: Ja, das tun Sie. – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Das Angebot wird sich aber schon sinnvoll anpassen. Der sonntägliche Fernseherhandel wird sicherlich überschaubar bleiben in unseren Bäderorten im Gegensatz zu Onlinemarktplätzen wie Amazon oder Otto online. Nicht nur online bekommt der Einzelhandel sonntags Konkurrenz.

(Thomas Krüger, SPD: Auch montags.)

Touristisch befinden wir uns in einer Zange zwischen den Polen im Osten und Schleswig-Holstein im Westen. Mit einer wesentlich liberaleren Landesverordnung erlaubt Schleswig-Holstein einiges mehr. Die sechsstündige Öffnungszeit ist flexibler zwischen 11 und 19.00 Uhr ansetzbar, der Warenkorb ist unbestimmter, die Orte nach touristischer Frequentierung gewählt und die Saisondauer ist wesentlich länger in der Haupt- und Nebensaison. Dies wird übrigens von der gleichen Gewerkschaft und der gleichen Kirche akzeptiert, nur eben etwas weiter westlich auf der Landkarte.

In Polen wurde die Sonntagsarbeit für Angestellte zwar durch die katholische PiS-Partei aufgehoben, gilt aber für selbstständige Händler nicht. Die sogenannten Polenmärkte an der Grenze werden erst einmal weiterhin sonntags Waren feilbieten können und auch in Swinemünde, Kolberg und anderen Ostseestädten wird man in Geschäften am Sonntag shoppen gehen können. Unser Land liegt in der Mitte mit Vorschriften, die an das vergangene Jahrhundert erinnern. Schaut man sich die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes vom 18.07.2018 zum Urteil an, dann versteht man auch viele Änderungen überhaupt nicht. Ich zitiere: „Hingegen hat es sich zu der Anzahl der Sonntage in der Bäderverkaufsverordnung, zu dem sog. Warenkorb und der Zahl der betroffenen Orte nicht abschließend geäußert.“ Das heißt, es gab überhaupt gar keinen Bedarf seitens des Gerichtes, diese Dinge zu ändern.

Das Wirtschaftsministerium hält es nun aber für nötig, mittels kurioser Berechnungen zahlreichen Orten die touristische Prägung abzusprechen. Statistisch ist dies ohnehin völlig absurd, denn die Erfassung der Übernachtungen wird nicht für kleinere Ferienwohnungen oder Vierzimmerpensionen oder ein bis zwei Gästezimmer getätigt. In Paragraf 3 des Beherbergungsstatistikgesetzes kann man es nachlesen. Nur Beherbergungsbetriebe sind zur Auskunft verpflichtet, die mindestens zehn Gäste beherbergen können. Wer also nur neun Betten vorhält, der wird gar nicht erfasst. Aber auch die reine Einwohnerzahl ist absurd. So ist jedem klar, dass Touristen in Wolgast beispielsweise nicht die Außenbezirke, sondern nur den Stadtkern besuchen. Man müsste logischerweise die Einwohnerzahl des touristisch besuchten Stadtkerns in die Berechnung einfließen lassen. Auf der anderen Seite könnte jedes kleine Nest mit 100 Einwohnern, das beispielsweise einen Campingplatz mit 101 Plätzen zulässt, sonst sofort freien Sonntagsverkauf beantragen, da dann mehr Touristen als Einwohner dort sind.

Ich komme gleich zum Ende.

Diese Regelung nur auf willkürliche Parameter in der Berechnung zu beschränken, ist nicht zielführend.

Ich komme zum Abschluss. Der neue Referentenentwurf ist …

Nein, Herr Abgeordneter, wir haben schon etliche Zeit dazugege

ben. Ich bitte Sie, dass Sie jetzt tatsächlich das letzte Wort sagen. Damit meine ich aber nicht noch zwei Sätze.

Den Rest werde ich nachher in der Erwiderungsrede sagen.

Genau, Sie haben noch Redezeit.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr müsst doch mal klatschen, wenn euer Redner fertig ist, oder was?! – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so vereinbart. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Inneres und Europa in Vertretung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Bitte, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider ist der Wirtschaftsminister erkrankt. Es ist heute Morgen also an mir, die Reden des Wirtschaftsministers vorzutragen.

(Jochen Schulte, SPD: Für heute Morgen ist es aber ein bisschen spät jetzt. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Aber gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.