Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

Aber gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Heute Morgen oder heute und morgen?)

Heute und morgen.

(Jochen Schulte, SPD: Heute Morgen! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Dann habe ich das „und“ verschluckt, okay.

Herr Lerche, es tut mir nun mal leid, Abgeordnete, Fraktionen, Regierung, alles ganz wichtige Menschen und Institutionen, aber die leben alle nicht im luftleeren Raum. Wenn wir über die Frage beispielsweise der Bäderregelung reden, dann sind da viele Mitspieler im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Platz. Und das erklärte Ziel der Landesregierung, vertreten durch den Wirtschaftsminister als Verhandlungsführer, war, wir wollen eine Regelung, die nicht beklagt werden darf, weil dann gar keine Bäderregelung stattfindet und gar nichts offen ist, bis das ausgetragen ist. Jeder, der mit Justiz zu tun hat, weiß, dass das durchaus einen längeren Zeitraum haben würde. Und das kann doch hier im Raum auch niemand wollen. Deswegen kann man unterschiedlicher Auffassung sein zu der Haltung insbesondere von Gewerkschaften, aber auch Kirchen und Sonstigen, aber sie sind eben einer der Partner, mit denen wir gemeinsam einen Kompromiss finden mussten. Das ist ein Kompromiss, der aus unserer Sicht tragfähig ist, der auch von den zuständigen Verbänden so angesprochen wird. Dass der nicht alle glücklich macht, insbesondere IHK oder so, ist da außer Zweifel, aber für uns war eine gerichtsfeste Vereinbarung wichtig.

Der Tourismus gehört bekanntermaßen zu den wichtigsten Wirtschafts- und Wachstumsbranchen des Landes. Gerade die jüngsten Tourismuszahlen und die Erfolge auf der ITB in der letzten Woche unterstützen diese Aussage. Wir verfügen über eine moderne Urlauberinfrastruktur. Mecklenburg-Vorpommern hat sich auf Grundlage seiner naturräumlichen Ressourcen national wie international eine herausragende Stellung erarbeitet. Die Bäderverkaufsverordnung – das ist unstrittig – trägt zu diesem Attraktivitätsbonus als Urlaubs- und Ferienregion bei. Darüber hinaus hängen etwa round about 8.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel von den touristischen Umsätzen ab. Eine starke Bäderregelung ist daher unverzichtbar. Darüber gibt es, glaube ich, keinen Konflikt. Ohne diese Regelung könnten die Ansprüche und Erwartungen der Touristen an eine bedeutende Urlaubsregion nicht erfüllt werden. Die Touristen erwarten vor Ort ein ansprechendes Handels- und Dienstleistungsangebot, und das eben auch am Wochenende. Erst eine attraktive Bäderverkaufsverordnung gewährleistet die Versorgung der Touristen an Sonntagen während der Saison.

Leider – das habe ich schon eingangs erwähnt – sind wir eben nicht völlig frei bei dem, was wir tun, oder vor allen Dingen bei dem, was wir wollen. Natürlich können wir uns alle je nach persönlicher Auffassung ein Mehr oder ein Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, am Ende muss aber das Ergebnis für alle Seiten akzeptabel sein, denn eins ist wichtig: Wir wollen, dass die neue Bäderregelung erneut nicht beklagt wird, und das geht eben am Ende nur, wenn alle, die am Tisch mitsitzen, damit einverstanden sind.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Dabei sind zu berücksichtigen die unterschiedlichen Positionen der Gewerkschaften, der Kirchen, des Handels, der Tourismusbranche. Nebenbedingung dabei sind die verfassungsrechtlichen Grenzen, die wir auch nicht außer Acht lassen dürfen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Nicht zuletzt muss auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald aus dem Juli letzten Jahres seinen Niederschlag finden. Insofern ist die zukünftige Bäderregelung – und da liegen wir nun nicht so weit auseinander – ein Kompromiss, der die Kluft zwischen all denjenigen sehr unterschiedlichen Vorstellungen überbrücken muss.

Ich denke – und das ist eben nicht nur die Meinung des Wirtschaftsministers, sondern die Meinung der gesamten Landesregierung –, das nun vorliegende Ergebnis erfüllt die Voraussetzungen an eine rechtmäßige, streitfreie Regelung, die Rechtssicherheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten im Land gewährleisten wird.

Bei aller Begeisterung, offensichtlich auch der Opposition, für eine neue Bäderverkaufsverordnung sind das Ziel und die Sinnhaftigkeit des Antrags der AfD dennoch unverständlich. Dieser spiegelt in weiten Teilen eigentlich nur das wider, was bis dato auch nach dem neuen Entwurf bereits zulässig ist. Nach Ziffer 1 soll allen Geschäftsinhabern in den privilegierten Orten in der Saison am Sonntag gestattet werden, öffnen zu dürfen. Lediglich Baumärkte, Möbelhäuser und Autohäuser sollen ausgenommen bleiben. All das, was hier gefordert wird, ist nach dem Entwurf schon jetzt möglich.

Rein vorsorglich, nur für den Fall, dass hier an eine Erweiterung des Warensortiments gedacht worden sein sollte, weise ich darauf hin, dass das mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Sonntagsschutz nicht in Einklang zu bringen wäre. Das war der Passus zu Ihren Ausführungen, was man sich alles vorstellen könnte, was mit in das Verkaufssortiment könnte. Sachgrund für den Erlass unserer Verordnung ist die Sicherstellung der Versorgung der am Sonntag anreisenden Touristen, nur darum kann es hier gehen. Darauf muss am Ende auch das Warensortiment zugeschnitten sein. Und ob Sie sich an dem Sonntag den Laptop kaufen müssen oder das erst am Montag machen als anreisender Urlauber, darüber kann man zumindest geteilter Meinung sein.

Unter Ziffer 2 Ihres Antrages wurde die Idee entwickelt, inhabergeführte Geschäfte Sonderregelungen zu unterwerfen. Diese sollten ohne weitere Voraussetzungen auch in der Nebensaison öffnen dürfen.

(Bert Obereiner, AfD: Ja.)

Wenn wir regierungsseitig den Antrag richtig verstanden haben, sollten diese Unternehmen, die im privilegierten Bereich der Bäderverkaufsverordnung ansässig sind, das ganze Jahr und gegebenenfalls den ganzen Tag öffnen dürfen.

(Bert Obereiner, AfD: Ja.)

Meine Damen und Herren, hier gilt das Gleiche, was ich gerade zu einer Erweiterung des Warensortiments ausgeführt habe: Für den Erlass der Bäderverkaufsverordnung muss ein dem Sonntagsschutz gerecht werdender Sachgrund vorliegen. Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe zur Wahrung höherer oder gleichwertiger Rechtsgüter sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich zulässig, müssen aber dem RegelAusnahme-Gebot entsprechen, wobei die Regel hier bedeutet, dass am Sonntag die Geschäfte grundsätzlich geschlossen sind. Und dieser Schutz gilt für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen, nicht nur für die Mitarbeiter in den Geschäften, sondern auch für deren Eigentümer.

Ich zitiere daher aus dem Urteil: „Dabei kommt dem Regel-Ausnahme-Gebot umso mehr Bedeutung zu, je geringer das Gewicht derjenigen Gründe ist, zu denen der Sonn- und Feiertagsschutz ins Verhältnis gesetzt wird und je weitergreifender die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung in Bezug auf das betroffene Gebiet sowie die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen ausgestaltet ist.“ Zitatende. Das heißt, das Versorgungsinteresse des Touristen ist gegen das Verfassungsgut des Sonntagsschutzes abzuwägen und bei den einzelnen Kriterien und in der Gesamtschau zu berücksichtigen. Je mehr Handelssparten und Warengruppen zugelassen werden, an desto weniger Sonntagen oder Stunden darf beispielsweise am Ende geöffnet werden.

In der Nebensaison sind in der Regel weniger Touristen vor Ort, die versorgt werden müssen, ein Versorgungsbedürfnis wäre in dieser Zeit kaum zu begründen. Das hieße auch, in vielen Orten und Ortsteilen wären die Geschäfte durchgängig an allen Sonntagen im Jahr geöffnet. Damit gäbe es dort ohne jegliche Unterbrechung keinen Unterschied zu normalen Werktagen und niemals eine Sonntagsruhe. Eine derartige Regelung ginge weit über die verfassungsrechtlich zulässigen Vorgaben zum Sonntagsschutz hinaus und wäre somit rechtswidrig.

Meine Damen und Herren, in Ziffer 3 wird gefordert, in allen Orten im ganzen Land am Sonntag öffnen zu dürfen, in denen eine hohe touristische Frequentierung in der Hauptsaison nachweisbar ist, wobei eben nicht nur die Bettenauslastung, sondern auch die Tagestouristen ihren Niederschlag finden sollen. Diese Forderung deckt sich wieder mit dem aktuellen Referentenentwurf. Die Tagestouristen werden, soweit dies nachvollziehbar und belastbar erfasst werden kann, bereits berücksichtigt. Alle Orte und Ortsteile, die eine touristische Prägung und ein Versorgungsbedürfnis nachweisen können, werden durch die zukünftige Bäderverkaufsverordnung privilegiert.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass durch die deutliche Stringenz der gefundenen Regelungen damit einerseits der verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsschutz gewahrt und andererseits den Interessen des Urlaubslandes MecklenburgVorpommern hinreichend Rechnung getragen wird. Ich schlage daher in Vertretung für den Wirtschaftsminister vor, den Antrag der AfD abzulehnen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Foerster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion hat in der Debatte von Anfang an die Auffassung vertreten, dass ein Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern eine Bäderverkaufsverordnung braucht. Allerdings – und das klang bei Herrn Minister Caffier bereits an – muss sich eine solche in den verfassungsrechtlichen Rahmen einbetten lassen.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Und da, Herr Lerche, ist es nun einmal so, dass die Sonntagsruhe besonders geschützt ist. Die Frage ist also nicht schwarz-weiß, Bäderverkaufsverordnung ja oder nein, sondern, wie viele Ausnahmen von der Regel lässt man zu oder eben auch nicht.

Generell muss man feststellen, dass der Prozess bis zur Verkündung des nunmehr vorliegenden Kompromisses kein Ruhmesblatt für die Landesregierung und erst recht nicht für das federführende Wirtschaftsministerium war. Statt dem selbstgefälligen „Harry wirkt“,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

was die CDU sonst so gern in den Mund nimmt, war hier lange Zeit doch eher ein ziemliches Gewürge zu verzeichnen.

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Bereits im Februar 2016 hatte die Gewerkschaft ver.di Klage eingereicht. Als sich der Wirtschaftsausschuss auf unseren Antrag hin im September 2018 dann über den Sachstand informierte, bekam er zu hören, dass bis dahin ganze zwei Gespräche stattgefunden hätten.

Im Dezember 2016 und im Juli 2018 traf man sich auf Arbeitsebene ohne Minister und Staatsekretär zu einem

Austausch, ohne dass dies dann zu konkreten Ergebnissen geführt hätte. Wir haben schon damals unser Unverständnis zum Ausdruck gebracht und gefordert, dass der Wirtschaftsminister das Thema zur Chefsache erheben muss, zumal das OVG die Regelung aus formalen Gründen aufgehoben und in seiner Urteilsbegründung jede Menge Kompromisslinien angedeutet hatte.

Wirklich peinlich war darüber hinaus, dass man seitens des Wirtschaftsministeriums nicht mal die richtigen Ansprechpartner aufseiten der Gewerkschaften ausfindig machen konnte oder auch wollte. So gingen Einladungen zu Gesprächen nicht etwa an den zuständigen Landesbezirk, sondern an die ver.di-Bundesebene.

Am Ende ist es nun aber doch gelungen, einen Kompromiss zu vereinbaren. Dass damit eine monatelange Hängepartie zu Ende geht und Gewerbetreibende, Beschäftigte, Kirchen und nicht zuletzt auch unsere Feriengäste nun wissen, was gehauen und gestochen ist, kann man nur begrüßen.

Das habe ich Anfang Januar 2019 stellvertretend für meine Fraktion auch getan. Was sich seitdem abspielt, ist allerdings schon bemerkenswert, denn die Tinte unter der neuen Bäderverkaufsordnung war noch gar nicht trocken, da wurde sie bereits von verschiedensten Seiten wieder infrage gestellt. Ich kenne solche Situationen aus Tarifverhandlungen, wo die Arbeitgeberseite gerade den Tarifvertrag unterschrieben hat, um fünf Minuten später mit süßsaurer Miene vor den im Foyer wartenden Kameras zu erklären, dass durch den Abschluss die absolute Schmerzgrenze der Unternehmen erreicht sei. So ähnlich ist es hier jetzt auch.

Die neue Regelung ermöglicht 26 verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Die Saison beginnt am 15. April und endet am 30. Oktober, es sei denn, Ostern fällt in den März, dann geht es bereits einen Monat früher los. Bereits hier könnte man trefflich streiten, ob bei 52 Wochen im Jahr und 26 verkaufsoffenen Sonntagen tatsächlich das RegelAusnahme-Verhältnis, von dem hier schon die Rede war, noch gewahrt ist. Ver.di hat das so bewertet und der Verfahrensweise zugestimmt. Die Neuregelung greift also nun für 72 Orte und Ortsteile. Während einige weggefallen sind, wie Wolgast oder Klütz, sind andere hinzugekommen, wie Klink oder Koserow.

Das bisherige Warensortiment soll beibehalten werden. Es umfasst unter anderem Nahrungs- und Genussmittel, Zeitungen und Bücher, Sport- und Spielwaren, Bekleidung und Kosmetik sowie Briefmarken und Geschenkartikel. Nicht dabei sind die schon angesprochenen Baumärkte, Autohäuser oder Elektromärkte, die Unterhaltungselektronik verkaufen.

Dass ein solcher Kompromiss, Herr Lerche, naturgemäß nicht auf ungeteilte Zustimmung trifft, das ist klar. Orte, die nicht mehr dabei sind, klatschen ebenso wenig Applaus wie Anbieter von Sortimenten, die augenblicklich nicht zugelassen sind. Das nehmen Sie und Ihre Fraktion nun offenbar zum Anlass, den vorliegenden Antrag zu stellen. Nach Ihrer Auffassung soll in jedem Ort mit hoher touristischer Auslastung an Sonntagen geöffnet werden dürfen. Zusätzlich sollen in der Hauptsaison möglichst alle und in der Nebensaison zumindest alle inhabergeführten Geschäfte öffnen dürfen. Mit dieser Herangehensweise möchten Sie sich offensichtlich als wirtschaftsfreundliche politische Kraft gerieren und sich bei

denjenigen lieb Kind machen, die gern noch viel weiter gehen möchten.

So war dieser Tage von einer Initiative der IHK zu lesen, mit der zum Generalangriff auf die Sonntagsruhe durch die Herbeiführung einer Verfassungsänderung geblasen werden soll. Unter dem Deckmantel der Wiederbelebung von Innenstädten soll die bisherige Praxis, bei der die Bundesländer dies selbstständig in eigenen Gesetzen und Verordnungen regeln, beendet und der sogenannte Flickenteppich deutschlandweit beseitigt werden.

Meine Fraktion lehnt sowohl diesen Antrag als auch den Generalangriff auf die verfassungsmäßig geschützte Sonntagsruhe ab. Auch in Zukunft sollen nach unserer Auffassung die konkreten Regelungen in den Ländern und unter Beteiligung von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Politik und Kirchen ausgehandelt werden. Ich darf einmal darauf hinweisen, dass bereits heute drei Viertel aller Beschäftigten im Handel samstags arbeiten, was eine extreme Belastung für die Beschäftigten und ihre Familien darstellt. Eine generelle Abschaffung der Sonntagsruhe würde dies weiter verschärfen.

Im Übrigen braucht es heute noch einen hinreichenden Anlass, um Geschäfte auch am Sonntag öffnen zu dürfen. Das finden wir auch gut und richtig so. Wenn man jetzt diesen Anlassbezug zugunsten rein wirtschaftlicher Interessen aufweicht und damit das bisher im Grundgesetz verankerte Recht auf Erholung, soziale Begegnung und religiöse Erbauung einschränkt, dann spaltet das die Gesellschaft.

Zudem kann man natürlich trefflich darüber streiten, ob mehr Konsum am Sonntag tatsächlich dazu beitragen wird, unsere Innenstädte nachhaltig zu beleben. Ich vermute mal, die großen Warenhäuser werden ihre Tore vermutlich sofort öffnen. Viele kleinere Geschäfte in den Innenstädten und erst recht in Randlagen werden dagegen mit Blick auf die mit einer Sonntagsöffnung einhergehenden zusätzlichen Kosten, auch bei einer weitergehenden Aufweichung des Sonntagsschutzes, auf eine Ladenöffnung verzichten. Ganz sicher scheint mir persönlich darüber hinaus, dass eine solche Maßnahme nicht dazu beitragen wird, den Onlinehandel einzuschränken, denn man darf bitte schön nicht vergessen, dass große, oft auch in Innenstädten anzutreffende Warenhausketten längst selbst im Onlinehandel aktiv sind.

Wir werden also den Antrag der AfD ablehnen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich jetzt daran nicht persönlich erinnern, aber die Nachwirkungen habe ich in den 70er-Jahren noch kennengelernt. Mitte der 50er-Jahre führten die Gewerkschaften, damals in der alten Bundesrepublik Deutschland, einen massiven Kampf zur Einführung der 40-Stunden-Woche. Das war damals eine Durchschnittsarbeitszeit pro Woche der Beschäftigten in Westdeutschland von knapp 48 Stunden, und das bei vollem Lohnausgleich. Wofür die Gewerkschaften auch stritten – und deswegen führe ich das