Schließlich entwickeln wir auch eigene Ansätze im Bereich der Telemedizin beziehungsweise Digitalisierung, um den Herausforderungen in unserem Land zu begegnen. Hier möchte ich gern das Projekt „Regionale Versorgung“ ansprechen, das mit Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V durch das Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald durchgeführt wurde. In diesem Projekt wurden drei Versorgungsbereiche identifiziert, die besonders stark vom demografischen Wandel herausgefordert sind. Das sind die Pädiatrie, die Geriatrie sowie die Palliativversorgung.
In den Bereichen Pädiatrie und Geriatrie arbeiten wir auch an telemedizinischen Lösungen wie einer pädiatrischen Triage mittels Videokonferenz oder einer geriatrischen regionalen Patientenakte. Bei all diesen Projekten zeigt sich in der Praxis, dass Kommunikation – wie bei vielen Themen, die wir auch gestern schon hatten – der Schlüssel ist. Es sind immer Menschen, die die digitalen Hilfsmittel einsetzen, und diese treffen auf vorhandene Versorgungsstrukturen. Das muss man unbedingt beachten, wenn man die ohnehin nicht ganz vermeidbaren Widerstände nicht vergrößern will.
Kommen wir zur zweiten Frage: Was ist noch zu tun? Trotz der geschilderten Beispiele treffen Sie mit Ihrem Antrag natürlich ins Schwarze, denn die Potenziale der Telemedizin und der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung werden weder bundesweit noch in M-V ausgeschöpft. Zu Recht haben Sie bei den Aufträgen an die Landesregierung zwei Aspekte aufgegriffen.
Erstens. Was kann landesintern getan werden? Hier ist die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes ein ganz wichtiger Aspekt.
Zum Fernbehandlungsverbot: Wie Ihnen allen bekannt ist, hat die Bundesärztekammer letztes Jahr die Voraus
setzungen für ausschließliche Fernbehandlungen geschaffen. Inzwischen haben die Ärztekammern in fast allen Bundesländern ihre Berufsordnungen entsprechend angepasst. Der Wirtschafts- und Gesundheitsminister wird persönlich auch die Ärztekammer in M-V darum bitten, dies für unser Land durch eine Anpassung der Berufsordnung zu ermöglichen. Im Kern geht es darum, dass nützliche und notwendige Entwicklungen in der Versorgung nicht verhindert, sondern ermöglicht werden. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist hierbei als Chance zu sehen und als einer von vielen Wegen, um die grundlegende medizinische Versorgung sicherzustellen und zu verbessern.
Gerade wir in M-V sollten als Land mit der geringsten Bevölkerungsdichte und einer stark alternden Bevölkerung offen für ein Konzept wie die Fernbehandlung sein. Dabei geht es eben nicht darum, diese Behandlungsform zum Regelfall zu machen, was übrigens auch klar von der Bundesärztekammer kommuniziert wurde, sondern praktikable Lösungen für Einzelfälle zu schaffen. Es wird an der Klärung von Haftungsfragen durch die Bundesärztekammer gearbeitet. Die Bedenken in M-V, die meines Wissens im Wesentlichen auf ungeklärten Haftungsfragen beruhen, sollten dann ausgeräumt sein. Bei einer Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes würde ja auch kein Arzt gezwungen, seine Patienten auf digitalem Weg zu kontaktieren.
Hervorzuheben ist, dass auch mit der bestehenden Berufsordnung bereits Fernbehandlungen möglich sind. Die Aufhebung des Verbotes in der vorliegenden Form bezieht sich lediglich auf Erstkontakte zwischen Patient und Arzt, die dann auch per Telemedizin berufsrechtlich in geeigneten Einzelfällen erlaubt werden. Die Telemedizin bietet jetzt viele Möglichkeiten im Bereich der Diagnostik und des Monitorings, aber eben auch bei der Behandlung. Diese Entwicklungsform wird sich rasant fortsetzen und es wäre erfreulich, unsere Ärzteschaft an der Spitze dieser Bewegung zu sehen, die diese Entwicklung aktiv mitgestaltet und Schwerpunkte setzt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass wir in diesem Bereich abgehängt werden. Schließlich macht die Fernbehandlung nicht vor unseren Landesgrenzen halt.
Kommen wir zum Ausbau der Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Lösungen und deren Fortführung. Ohne bestimmte Rahmenvoraussetzungen auf Bundesebene können wir auch in M-V die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung nicht voranbringen. Wesentliche Pflöcke schlägt nun mal der Bundesgesetzgeber zu dieser Frage ein. Das Fehlen verbindlicher Verfahren und Vorgaben sowie nicht praxistauglicher und langwieriger Nutzenbewertungen werden momentan von Fachverbänden und Experten deutschlandweit als großes Hemmnis zur Etablierung telemedizinischer Anwendungen in der Regelversorgung beurteilt. Dies hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit. Sind telemedizinische Verfahren nicht abrechenbar, werden sie natürlich nicht eingesetzt.
Auch wenn dies im Wesentlichen auf Bundesebene vorangebracht werden muss, heißt das nicht, dass wir als Land bei dem Thema machtlos sind. So gibt es eine Bund-Länder-AG „Telematik“, in der M-V mitarbeitet. Das im kommenden Jahr geplante Digitalisierungsgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium wird hier gegenwärtig vorbesprochen und erörtert. In diesem Zuge wurde von uns darauf hingewiesen, dass insbesondere Rege
lungsbedarf für die erleichterte Überführung telemedizinischer Anwendungen in die Regelversorgung gesehen wird.
Bei der Förderung von Projekten im Land wollen wir als Landesregierung verstärkt darauf achten, dass die Überführung von geförderten Projekten in die Regelversorgung gelingt. Hierzu werden Regelungen eines einheitlichen Verfahrens, die auf einer Veröffentlichung des Gesundheitsministeriums basieren, benutzt. Dies kann beispielsweise durch die frühzeitige Einbindung der Kostenträger in die Projektkonzeption geschehen oder durch die Entwicklung der eigenen Evaluation, die die Anforderungen zur Überführung in die Regelversorgung dann auch erfüllen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gewiss wird es mit dem Fortschritt auch noch weitere Lösungen und noch breitere Möglichkeiten geben. Das Ministerium bleibt am Ball und arbeitet daran, die Nutzung der Potenziale der Telemedizin in unserem Land mit den uns derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen zu nutzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wir debattieren über den Antrag der SPD-CDU-Fraktionen „Telemedizinische Möglichkeiten auch in M-V nutzen“. Ich möchte gleich vorwegnehmen, dass wir eine Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse unterstützen werden, dem Antrag selbst in der vorliegenden Form jedoch nicht zustimmen können. Die Gründe dafür werde ich im Folgenden erläutern.
Zunächst etwas zur Begriffsbestimmung: Es gibt heute in Fachkreisen eine zunehmende begriffliche Differenzierung zwischen „Telematik“ und „Telemedizin“. Unter „Telematik“ wird die Vernetzung aller Leistungserbringer über moderne Informationstechnologien verstanden. „Telemedizin“ beschreibt demgegenüber den Einsatz dieser Technologien in der Arzt-Patient-Beziehung, zum Beispiel auch die sogenannte Fernbehandlung. Der vorliegende Antrag behandelt meines Erachtens nur den zweiten Aspekt und greift damit eigentlich zu kurz.
Bei der Debatte über die Nutzung der telemedizinischen und telematischen Techniken sollten die jeweiligen Interessen der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen nicht außer Acht gelassen werden. Das sind zuallererst die Patienten, die Ärzte und das weitere medizinische Personal beziehungsweise deren Berufsverbände, weiterhin die Krankenkassen und die Gesundheitspolitiker. Jede dieser Gruppen hat ihre eigene Sicht auf die Chancen und Risiken der Telemedizin. Deshalb erscheint es mir besonders wichtig, einerseits die Interessen dieser Akteure klar zu benennen und andererseits auch die Themen, die dabei zu berücksichtigen sind. Diese Themen lassen sich mit folgenden Fragen umschreiben.
Erstens. Welches Ziel soll mit den neuen Technologien erreicht werden? Man könnte auch fragen: Wo? Und welcher Einsatz ist sinnvoll?
Zweitens. Welche bisherigen rechtlichen und auch strafrechtlichen Regelungen werden durch die Nutzung von Telemedizin und Telematik berührt? Ich denke dabei an Datenschutz, Berufsordnung der Ärzte und das Haftungsrecht.
Drittens. Sind die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz der Telematik und Telemedizin in unserem Land gegeben? Ich denke dabei an ein flächendeckendes leistungsfähiges Internet, mindestens 5G, und die Hard- und Software-Ausstattung in den stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen.
Viertens. Wer trägt die Kosten der flächendeckenden Einführung von Telemedizin und Telematik in der Gesundheitsversorgung? Sind es die Krankenkassen, ist es der Gesundheitsminister, sind es die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte oder ist es letztlich der Patient?
Ich möchte nun auf die verschiedenen Interessengruppen zurückgreifen. Betrachten wir zunächst das Thema aus Patientensicht. Die Patienteninteressen lassen sich vereinfacht mit folgenden Forderungen zusammenfassen: erstens leichter, zeitnaher Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung, das heißt kurze Wege und geringe Wartezeiten, darunter sind auch qualitativ hochwertige Diagnose- und Therapiemaßnahmen subsumiert, zweitens geringe Bürokratie und drittens ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, das heißt akzeptable Krankenkassenbeiträge und möglichst keine Zuzahlungen.
Aus diesen Forderungen lässt sich leicht erkennen, dass es etliche Bereiche in der Gesundheitsversorgung gibt, insbesondere in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo telematische und telemedizinische Methoden die medizinische Versorgung effizient unterstützen könnten. Ich denke nur an routinemäßige Krankschreibungen bei Erkältungskrankheiten, die mich auch gerade gepackt hat – Entschuldigung! –, bei Rezeptverlängerungen chronisch Kranker oder gegebenenfalls Notfallsituationen und Ähnlichem. Die Politik hat bereits reagiert und mit der E-Health-Initiative und dem PflegepersonalStärkungsgesetz grundsätzliche Vorgaben gemacht, um Entwicklungen in dieser Richtung zu unterstützen.
Es wird aber auch niemand bezweifeln, dass der Einsatz der Telematik, aber insbesondere der Telemedizin nicht nur Chancen, sondern auch beträchtliche Risiken beinhaltet. Bei der Bewertung der Chancen und insbesondere der Risiken der Telemedizin möchte ich die Ärzteverbände hervorheben, denen hier eine besondere Bedeutung zugesprochen werden muss. Gerade die Verbände der Ärzte haben hinsichtlich der oben genannten Frage, wo und wann ist Telemedizin sinnvoll und welche rechtliche Relevanz entsteht, Wesentliches dazu beigesteuert.
Die Ärzteverbände in Deutschland haben sich für die Nutzung von Telematik und Telemedizin ausgesprochen, aber erfreulicherweise klare Voraussetzungen definiert. Auf dem 113. Deutschen Ärztetag 2010 wurde das Grundsatzpapier „Voraussetzungen für gute Telemedizin“ verabschiedet. Auf dem 118. Deutschen Ärztetag 2015 wurde das Thema mit einem weiteren Positionspapier konkretisiert. Es werden in den Papieren die aus ärztlicher Sicht grundsätzlichen Anforderungen an telemedizinische Methoden in sieben Punkten dargelegt. Des Wei
teren wird dargelegt, dass Telematik und Telemedizin im Wesentlichen zwei Nutzenpotenziale enthalten.
Erstens die Qualitätssteigerung durch Verbesserung der innerärztlichen Kommunikation und Steigerung der Versorgungsgerechtigkeit. Das heißt, jeder hat eventuell auch Zugang zu einem Spezialisten über Telemedizin. Darunter ist die Einbindung von Spezialisten, also die Spezialexpertise bei größter räumlicher Distanz, zum Beispiel in der Teleradiologie, Telekonsile oder bei Teletumorkonferenzen zu verstehen. Aber es ist auch leicht zu erkennen, dass ein regionaler grundsätzlicher Ärztemangel dadurch nicht wirklich beseitigt werden kann, wohl aber kann ein Strukturdefizit beseitigt werden – ja, wenn der Telemedizinarzt mal eben Zeit und freie Kapazitäten hat. Also auch so ein System hat Grenzen.
Das zweite Nutzenpotenzial ist das Vorbeugen von zeitlichen und räumlichen Versorgungslücken beim Patienten. Darunter ist die arztkontrollierte Patientenselbstüberwachung bei chronischen Erkrankungen zu verstehen, zum Beispiel Remote Patient Management oder auch die Überbrückung von organisatorisch bedingten Versorgungspausen nach einer Entlassung, zum Beispiel aus dem Krankenhaus, das Telecase Management. Die Ärzteorganisationen legen großen Wert auf die Feststellung, dass die Telemedizin lediglich als ergänzende Methode der Versorgung verstanden werden müsse, die Primärversorgung kann durch sie nicht ersetzt werden. Technikfanatiker werden sagen, noch nicht, doch wir reden nicht über eine unbestimmte Zukunft, sondern über das Heute.
Die Berufsordnung der Ärzte verbot in der ursprünglichen Form – wir hörten es bereits vom Minister – die Fernbehandlung von Patienten. Die Bundesärztekammer hat unter der Maßgabe ihrer Positionspapiere nunmehr die Musterberufsordnung in Paragraf 7 Absatz 4 dergestalt angepasst, dass unter bestimmten Bedingungen eine telemedizinische Betreuung, das heißt eine Fernbehandlung von Patienten möglich ist. Einige Ärztekammern der Länder sind dieser Empfehlung der Musterordnung bereits gefolgt.
Der heutige Antrag der Regierungskoalition zielt nun darauf ab, die Ärztekammer in M-V politisch unter Druck zu setzen, damit diese die Regelungen der Musterberufsordnung für Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls übernimmt. Wir halten dies für politischen Aktionismus im Vorfeld der Kommunalwahlen, denn die Ärztekammer M-V hat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um ihre Berufsordnung mit kritischem Blick auf die neue Regelung zu überarbeiten. Wir halten es nicht für sinnvoll, in dieser Frage Druck seitens der Politik aufzubauen.
Ich möchte nun einen weiteren Punkt ansprechen. Der Antrag suggeriert, dass telemedizinische Möglichkeiten in M-V derzeit nicht oder zumindest nicht in hinreichendem Maße genutzt werden. Da liegt es nahe, nachzuhaken und zu fragen, was ist denn bisher eigentlich seitens der Landesregierung passiert. Da kommen wir zu den Punkten 3 „technische Voraussetzungen“ und 4 „Finanzierung“, die ich eben genannt hatte.
Es sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass der Breitbandausbau in unserem Land nicht gerade super dasteht. Somit ist gerade in unserem Flächenland die Voraussetzung für den Einsatz der Telematik und Tele
medizin gerade in den ländlichen Bereichen nur begrenzt gegeben. Man beginnt nicht damit, ein Haus mit dem Schornstein zu bauen.
Zudem gibt es meines Erachtens keine hinreichenden Aussagen über Finanzierungsmöglichkeiten für Hard- und Software in den gegebenenfalls interessierten medizinischen Einrichtungen.
Blicken wir doch einmal zurück auf die bisherigen Förderaktivitäten des Landes im Bereich von Telematik und Telemedizin: Im Haushalt sind seit 2011 zunächst im Titel 671.07 unter der Bezeichnung „Telematik im Gesundheitswesen“ 200.000 Euro pro Jahr eingestellt. Ab 2014 wurde die gleiche Fördersumme pro Jahr in Titel 683.02 als „Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen der Gesundheitswirtschaft“ fortgeführt. Teilweisen Aufschluss über die Verwendung dieser Mittel gibt eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Koplin aus dem Dezember 2016 mit zwei Nachfragen. Insgesamt ist aber nicht bekannt, ob die geförderten Projekte über den gesamten Zeitraum nachhaltig erfolgreich waren oder ob es Strohfeuer waren, wie zum Beispiel beim E-Health Diabetes Home Care Monitor.
In diesem Zusammenhang möchte ich weitere Aktivitäten des Landes erwähnen. Das ist die Errichtung des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft. Auch die Arbeitsgruppen des Kuratoriums haben die Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft auf der Agenda. Meines Wissens konnten bisher allerdings keine wirklich wegweisenden Ergebnisse vorgestellt werden. Demnächst wird es in der Branchenkonferenz Gesundheitswesen ebenfalls noch mal um dieses Thema gehen. Weiter erscheint es uns wichtig, dass die zu erwartende Auswertung der Modellprojekte in Greifswald zum Telenotarzt oder zur Telemedizin am Institut für Community Medicine endlich öffentlich gemacht werden.
Drittens. Wir erwarten ebenso interessiert die Auswertung des Projektes HerzEffekt an der Unimedizin Rostock. Auch das heute genannte HaffNet-Projekt scheint mir von besonderem Interesse zu sein, aber auch dort sind ja die laufenden Untersuchungen noch im Gange. Wir wissen gar nicht, wie die Ergebnisse sind. Oder auch, wie wir neulich gerade in der OZ vom 11.03. gelesen haben – etwas frühzeitig, denn sie haben sich bereits auf die heutige Sitzung bezogen –, die Videosprechstunde von Professor Jürgen Dräger – auch eine interessante Angelegenheit, aber aus meiner Sicht noch nicht hinreichend abgesichert.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geringe Bevölkerungsdichte und der demografische Wandel sind, glaube ich,
die zentralen Herausforderungen für die Gesundheitspolitik bei uns im Land. Und die Telemedizin ist natürlich ein wichtiger Baustein bei dem Thema, denn sie ist in der Lage, gerade beim Thema Ärztemangel einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass wir die Versorgung hier künftig sicherstellen können.
Es sind schon von meinen Vorrednern viele positive Beispiele im Land genannt worden, ob es das Thema „Institut für Community Medizin“ ist oder auch das Projekt LandRettung in Vorpommern-Greifswald, wo ja der Telenotarzt ein wichtiger Baustein ist – ich glaube, das sind alles gute und vernünftige Projekte, die es in den kommenden Jahren weiter zu unterstützen gilt. Ich arbeite selbst seit Kurzem in der Arbeitsgruppe „Digitalisierung“ im Kuratorium Gesundheitswirtschaft mit und da werden alle diese Themen auch diskutiert. Ich glaube, wir müssen in einigen Bereichen doch noch etwas konkreter werden und die Dinge dann auch, wenn sie sich bewährt haben – wir haben schon häufiger hier über das Thema LandRettung in Vorpommern-Greifswald diskutiert und meine Fraktion ist zum Beispiel der Meinung, dass, wenn sich dieses Modellprojekt bewährt, das durchaus auch beispielgebend für ganz Mecklenburg-Vorpommern sein kann –, ausweiten und den Prozess dort weiter gestalten.
Wenn wir jetzt über das Thema Ärztekammer reden – und da bin ich anderer Meinung als der Kollege Jess –, dann, finde ich, muss man schon etwas Druck ausüben. Da teile ich eindeutig auch das, was Jens Spahn im letzten Mai beim Ärztetag gesagt hat, entweder wir gestalten den Prozess aktiv – mit „wir“ meine ich nicht nur uns, sondern vor allem die Ärzte in Deutschland – oder Amazon, Facebook, Google, Apple oder wer auch immer gestalten den Prozess. Da ist es mir lieber, dass es unsere Ärzte gestalten und nicht irgendwelche Ärzte aus London oder sonst woher zugeschaltet werden und ihre Onlinesprechstunde abhalten, sondern dass wir den Prozess gestalten.
Und da habe ich ehrlicherweise sehr, sehr wenig Verständnis, dass alle Ärztekammern dann dabei sind und gerade Mecklenburg-Vorpommern – ich glaube, in Tateinheit mit Brandenburg, wenn ich es richtig sehe –, gerade wir, die ein besonderes Problem haben, was die ärztliche Versorgung angeht, an der Stelle die Oberbedenkenträger sind. Dafür habe ich persönlich wenig Verständnis. Jetzt kann man darüber diskutieren, ist es gut, ist es richtig, dass sich die Politik jetzt hier mit einschaltet. Ich glaube, es ist unsere Verantwortung, wenn wir ein Problem erkennen, dann auch mit einzuwirken und uns starkzumachen, denn die Menschen im Land, glaube ich, haben wenig Verständnis für diese Position, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ein ganz wichtiger Baustein – und der ist, glaube ich, heute noch gar nicht so richtig diskutiert worden, das war meine erste Frage, als wir uns das Thema Telenotarzt mal in Greifswald angeschaut haben – ist natürlich die Frage der Versorgung. Erreiche ich den Telenotarzt überhaupt? Ist die Internetverbindung, sind die Telefonverbindungen in so einer Situation, dass ich die Telemedizin im Land überhaupt anwenden kann? Ich glaube, das ist doch der ganz entscheidende Punkt, dass wir erst mal eine digitale Infrastruktur haben, die uns überhaupt in die Lage versetzt, hier im Land Telemedizin zu betreiben.