Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – „Kostenstatistik Wolf“ erstellen, auf Drucksache 7/3249.
Eigentlich müssten Sie, Herr Minister Dr. Backhaus, diesen Antrag ja absolut begrüßen und ihm zustimmen, bietet er Ihnen doch die Möglichkeit, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der offenen Weidehaltung und zum Schutz unserer Menschen stichhaltig zu begründen. Er gibt nämlich die Möglichkeit, den realen und tatsächlichen Schaden, der durch den Wolf verursacht wird, festzustellen. Also bietet unser Antrag Ihnen letztlich, wie schon gesagt, die Grundlage und die Begründung für konsequentes Handeln und Maßnahmen zum Schutze der Betroffenen und letztlich auch zum Schutze des Wolfes. Daher müssen die Kosten, die mit der Rückkehr des
Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle einen Bericht der „Bild-Zeitung“. Hier wurden die Kosten eines einzelnen Wolfes, der mehrfach auffällig war und Schafe riss, aufgelistet. Und da waren: Für Prävention, unter anderem Herdenschutzzäune, wurden ausgegeben 339.057 Euro, für Monitoring 32.027 Euro,
Schadensersatz für 56 gerissene Schafe 10.500 Euro, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit 172.775 Euro – macht genau 554.359 Euro. Das sind die wahren Kosten, die ein Wolf verursacht.
Und dabei ist diese Aufzählung noch nicht mal vollständig. Zum einen entstehen Kosten aufgrund des Schadens, den Wölfe anrichten. Hier sind nicht allein die Kosten durch Rissschäden zu errechnen. So schätzt der Thüringer Bauernverband die jährlichen Kosten nur aufgrund von Verlammung auf 7,4 Millionen Euro. Zum anderen entstehen Kosten aufgrund von Präventationsmaßnahmen.
In Bayern geht die Landesanstalt für Landwirtschaft von 241 bis 413 Millionen Euro aus, und das allein für Schutzzäune. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir nur Schätzungen von Betroffenen. Wenn man dann liest, dass allein ein Schäfer 60.000 Euro für Schutzzäune ausgeben müsste, dann kann einem schon Hören und Sehen vergehen. Und für diese Summe muss er dann auch noch in Vorkasse gehen, meine Damen und Herren. Es ist kompletter Unsinn, sich eine freie Weidetierhaltung zu wünschen und gleichzeitig Millionen für Schutzzäune auszugeben. Es wäre sinnvoller, wir würden für den Wolf gleich Naturreservate ausschreiben, aber diese Idee wurde ja von Frau Aßmann ins Lächerliche gezogen.
Doch nun sieht auch unser Agrarminister Dr. Backhaus, dass es letztendlich genau darauf hinauslaufen wird. Mit Erlaubnis zitiere ich den Minister: „Es wird aus meiner Sicht Gebiete geben, wo die Wölfe sich aufhalten dürfen, das sind die Großschutzgebiete wie Nationalparke und Biosphärenreservate...“
Zurück zu den Präventionsmaßnahmen: Von Wolfsschützern werden zahlreiche Abwehrmethoden ins Feld geführt, die den Herdenschutz ohne eine Entnahme ermöglichen sollen: Herdenschutzhunde, Esel, Zäune, Mobi-Ställe und nächtliche Behirtung – in der Tat alles mögliche Maßnahmen, aber über die Kosten, vor allem die Folgekosten, hüllt man sich in Schweigen.
Hier kann man nur auf Schätzungen für Einzeltierhalter zurückgreifen. So beläuft sich der Investitionsbedarf je Herdenschutzhund auf circa 3.000 Euro. Folgekosten kommen logischerweise dazu. Wenn wir bedenken, wie
viel ein Schäfer pro Monat verdient, dann sehen wir, was für eine Zumutung diese Wolfspolitik darstellt. Wenn ich allein an die aufwendigen DNA-Untersuchungen denke, die durchgeführt werden, um den Wolf zu überführen, Untersuchungen, die im Zweifel teurer sind als die Entschädigung! Wo leben wir überhaupt, dass wir den Wolf mittels DNA-Untersuchung seiner Schuld überführen müssen?!
Haben wir doch gesagt: Der gehört in Schutzgebiete. Es muss einen vernünftigen Umgang geben mit dem Wolf, der geprägt ist vom gesunden Menschenverstand und nicht von Ideologie.
Ihre Fraktion ist geprägt von ideologischen Einflüssen, das ist die Grundlage Ihrer Handlungsweise, und nicht der gesunde Umgang mit dem Wolf.
Ich kann nur sagen, wer den Wolf will, muss ihn auch bezahlen. Da zumindest im Parlament eine Mehrheit den Wolf um jeden Preis schützen möchte, sollte diese Mehrheit den Preis auch beziffern. Und natürlich muss diese Mehrheit auch die Kosten tragen und nicht einfach auf die Geschädigten abwälzen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier und so weiter und so weiter.
Wenn ich das so sagen darf, ist es mein Eindruck mittlerweile, dass eine einzelne Tierart, die im Übrigen hier in Deutschland nachweislich ausgestorben war, nun für das, was Sie gerne möchten, herhalten soll. Insofern möchte ich damit beginnen, dass ich noch mal unterstreichen möchte, das Thema Wolf hat in unserem Haus innerhalb des Landes eine hohe Priorität. Ich glaube, in den letzten Wochen und Monaten das entscheidende Schritte vorangebracht zu haben.
Und das, was ich Ihnen, Herr Borschke, wirklich jetzt mal ausdrücklich vorwerfen muss, ist, Sie haben bis heute scheinbar nicht richtig verstanden, warum und weshalb der Wolf einen solchen hohen Schutzstatus hat. Er war in Deutschland ausgestorben und damit hat er in Europa und nach den einschlägigen artenschutzrechtlichen Gesetzen, Verordnungen auf Europaebene, auf internationaler Ebene diesen hohen Schutzstatus. Bitte nehmen Sie das endlich mal zur Kenntnis!
Es ist ein großer Erfolg des Artenschutzes der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder auch der neuen Länder, dass für diese ausgestorbene Art, da vor 150 Jahren tatsächlich der letzte Wolf umgebracht wurde, wenn ich das so sagen darf, jetzt die Neubesiedlung stattgefunden hat. Man hat sicherlich 1990/1992, als die FFH-Richtlinie, die FaunaFlora-Habitat-Richtlinie, entstanden ist, mit solchen Entwicklungen wahrscheinlich nicht gerechnet. Aber er hat diesen hohen Schutzstatus.
Und ich betone es noch mal, auch damals hat eine Bundesumweltministerin, Frau Dr. Merkel, dieses unterschrieben. Innerhalb der Europäischen Union gilt das Einstimmigkeitsprinzip und solange wir – und deswegen zitieren Sie mich auch falsch –, solange wir den guten Erhaltungszustand in Deutschland nicht erreicht haben, können wir in keine Bewirtschaftungsmaßnahmen eintreten, die Sie angedeutet haben, von denen ich schon seit vier Jahren rede, nämlich zu sagen, wenn wir den guten Haltungszustand erreicht haben und die genetische Vielfalt damit gesichert ist für Deutschland, dann, bin ich der festen Überzeugung, wird es Bewirtschaftungsmaßnahmen geben und dann wird man auch festlegen müssen, in welcher Form sie bewirtschaftet werden. Da habe ich eine gewisse Art von Bevorzugung und da habe ich immer wieder gesagt, unsere Großschutzgebiete, die Wildnisgebiete, die im Übrigen dazugekommen sind, sind prädestiniert für diesen Prozess.
Wenn Sie sich ein bisschen mit dem Wolf auseinandersetzen – und das setze ich nach wie vor voraus –, dann