Geflüchtete gehören menschenwürdig behandelt und nicht in Haft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es bleibt mir nun überlassen, zumindest die eine oder andere Richtigstellung – weil ich es so nicht stehen lassen kann in dem Fall – zu Ihren Ausführungen zu machen. Wenn Menschen abgeholt werden von der Polizei, dann werden die nicht abgeholt, weil sie nichts getan haben, sondern weil das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.
Ich verwahre mich dagegen, dass Sie die Beamtinnen und Beamten, die einen Auftrag ausführen, an der Stelle in irgendeiner Form diffamieren.
Es besteht jederzeit – und wir unterstützen das ja auch – die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise, sodass man gar nicht in die Bredouille kommt, dass die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dahin müssen
Zweite Bemerkung: Wenn Sie hier dem Innenministerium und Auswärtigen Amt vorwerfen, dass sie einen Bericht über Afghanistan zurückhalten, um sozusagen die populistische Fremdenfeindlichkeit weiterhin zu fördern, dann muss ich mich auch dagegen ganz strikt verwahren. Das ist eine unerhörte Behauptung, die Sie hier aufstellen. Wir haben als Innenminister diese Berichte gefordert, die
sind dementsprechend bereitgestellt worden. Die bilden die Grundlage dafür, dass nach wie vor – die drei Kriterien, wenn Afghanen die erfüllen, als Straftäter, bei sexuellen Vergehen oder schweren Straftaten –, dass die in die befriedeten Gebiete zurückgeführt werden. Das verantworte ich, das kann ich auch verantworten und das kann auch die Bundesregierung verantworten.
Ich begrüße an dieser Stelle eine Gruppe, die ich schon mal begrüßt habe. Jetzt sind sie es aber wirklich, die Senioren vom Familienzentrum Mirow, Mitglieder der AWO-Regionalgruppe Feldberg, Strelitzer Münzfreunde und das Team der Arztpraxis Richter aus Neustrelitz. Vorher habe ich die Schüler, die da vor Ihnen saßen, als Seniorengruppe begrüßt, aber jetzt kann ich das ja noch mal richtig nachholen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Das war ja eben teilweise sehr emotional, und sehr viel, was hier angesprochen wurde, hatte nichts mit dem Antragstext als solchem zu tun. Auch, was Herr Kramer hier ausgeführt hat, betraf nur in kleinen Stückchen überhaupt die Forderungen, die im Antrag der AfD-Fraktion aufgestellt wurden, nämlich einen Bedarf zu ermitteln an notwendigen Abschiebehaftplätzen und Abschiebehafteinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten.
Nach dem, was uns der Minister hier vorgetragen hat, hat er logisch und konsequent begründet, warum die Entscheidung, eine gemeinsame Einrichtung mit SchleswigHolstein und Hamburg in Glückstadt einzurichten, Hand und Fuß hat. Er hat noch einmal darauf hingewiesen, wie viele Haftmöglichkeiten allein 20 Plätze schaffen, weil es ist ja eins klar, es gibt verschiedene Möglichkeiten oder Gründe, Menschen in Gewahrsam zu nehmen – Abschiebehaft, Vorbereitungshaft, Sicherungshaft. In Ihrem Antrag im Jahr 2017 haben Sie einen „Ausreisegewahrsam“ vorgeschlagen für den Bereich beim Flughafen Rostock. Auch das ist eine Möglichkeit. Aber alle Möglichkeiten, die es dort gibt, sind natürlich zeitlich befristet, und das ist richtig so, weil es können nicht willkürlich Menschen festgehalten werden über lange Zeiträume.
Da kommen wir auch zu dem Grundproblem. Wenn ich Sie immer höre, Herr Kramer, macht es Ihnen offensichtlich großen Spaß, Ihren ehemaligen und vielleicht auch wieder zukünftigen Dienstherren hier von dieser Stelle zu belehren, Forderungen zu stellen, ihn zu treiben, sage ich mal, aber dann müssen Sie das auch etwas konkreter machen. In Ihrem Antrag ist das wieder sehr unkonkret. Was Sie eben hier gesagt haben oder mit Ihrer Nachfrage allerdings gesagt haben, das war dann doch schon sehr konkret. Wir haben vergleichsweise hohe Zahlen an ausreisepflichtigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern und auch viele gescheiterte Rückführungen. Das ist so, 2018 waren das 932. Ich wollte Sie eigentlich fragen, wen wollen Sie denn hier alles in Haft nehmen. Diejeni
gen, bei denen die Abschiebung gescheitert ist? Oder wollen Sie... Weil Gefährder und Straftäter, die werden jetzt schon in Haft genommen, das ist so.
Aber Sie gehen ja noch viel weiter. Wenn ich Sie eben gehört habe, dann wollen Sie eigentlich alle Ausreisepflichtigen, die man zurzeit eben nicht abschieben kann, hier in Haft nehmen. Das werden Sie sicherlich gleich noch mal erklären, und das wäre allein wirtschaftlich doch der blanke Unsinn.
Wenn Sie sich hier auf Frau Krause-Schöne beziehen, da hat Frau Larisch schon die richtigen Stellen, die hatte ich mir auch aufgeschrieben, aus diesem Zusammenhang herausgenommen, weil das, was Ihnen passt, das bieten Sie hier mal an, aber das, was genauso wichtig ist, nämlich den Umgang insgesamt mit Abschiebefällen, und auch, was das für die Familien mit Kindern bedeutet, das lassen Sie natürlich schön hinten runterfallen.
Wir haben aus unserer Sicht keine neue Situation, wir haben keine neuen Sachverhalte. Die Abschiebeeinrichtung soll im ersten Quartal 2020 in Betrieb genommen werden, deswegen haben wir seitens der SPD-Fraktion dazu auch keine neue Auffassung. Wir haben Ihren Antrag 2017 abgelehnt, wir lehnen ihn auch heute ab, oder vielmehr, wir lehnen den Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, ebenso ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein ausländischer Staatsbürger, der keinen Aufenthaltstitel besitzt, ist selbst gesetzlich zur Ausreise verpflichtet, und wenn er seine Pflicht nicht erfüllt, kommt eine Abschiebung in Betracht. Diese Abschiebung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Der Staat hat hier gar kein Ermessen. Er muss abschieben, das ist seine rechtsstaatliche Pflicht.
Wie sieht die Realität aber aus? Es sind schon von mehreren Vorrednern hier Antworten auf meine Kleine Anfrage zitiert worden. Wir haben daher die Zahl, dass wir im letzten Jahr 932 Abschiebeversuche hatten, die gescheitert sind, und nur 368 waren erfolgreich. In den letzten zehn Jahren sind die gescheiterten Abschiebungen von 75 im Jahr 2009 auf nunmehr 932 im Jahr 2018 angestiegen. Hauptgrund für das Scheitern war eben mit Abstand das Untertauchen des Ausländers. Fast 50 Prozent der Fälle im Jahr 2018 – also der Fälle des Scheiterns – scheiterten wegen des Untertauchens.
Warum ist das so? Das Untertauchen ist ein sehr leichtes Mittel, eine Abschiebung auf lange Zeit zu verhindern. Die
Behörden müssen oft zunächst Passersatzpapiere beschaffen, was langwierig genug ist. So ein Passersatzpapier wird dann für eine bestimmte Gültigkeitsdauer ausgestellt, und wenn diese Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, ist eine Abschiebung wieder nicht möglich. Das heißt, wenn sozusagen der ausreisepflichtige Ausländer untertaucht und die Gültigkeitsdauer ist abgelaufen, hat er wieder mehrere Monate geschafft, bis wieder eine Abschiebung möglich ist.
Auffällig ist aber auch ein erhebliches Ansteigen der sogenannten Renitenzfälle. Auch das hatte ich in meiner Kleinen Anfrage abgefragt. Damit sind die Fälle gemeint, in denen die ausreisepflichtige Person Widerstand leistet. Im Jahr 2017 gab es hier noch 99 Fälle und im vergangenen Jahr bereits 148 Fälle, auch ein Anstieg um fast 50 Prozent.
Die mangelhafte Durchsetzung des geltenden Rechts ist für meine Fraktion nicht tolerierbar. Der Staat ist zur Durchsetzung des Rechts verpflichtet. Kommt er seinen Pflichten nicht nach – und das ist für mich das Hauptproblem, was sich hier immer wieder auch wie ein roter Faden durch viele Landtagsdebatten zieht –, wenn der Staat seine Pflicht nicht erfüllt, verlieren die Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ich fordere daher die Landesregierung auf, ihre Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht erheblich zu intensivieren. Hierzu zählt natürlich auch die geplante Abschiebehaftanstalt. Ich hoffe, dass es dann spätestens im ersten Quartal 2020, wie von Frau Tegtmeier heute angekündigt, tatsächlich etwas wird.
Über den Bedarf zu spekulieren, ist ein bisschen mühsam, wie man das mit den Zahlen so nimmt. Fakt ist, man darf sich da nicht täuschen lassen, weil die Abschiebehaft natürlich immer nur für kurze Zeit ist. Sie ist nach dem Gesetz so geregelt, dass sie längstens für drei Monate angeordnet werden darf, oder anders formuliert, sie ist nur zulässig, wenn binnen der nächsten drei Monate die Abschiebung auch erfolgen kann. Also es ist nicht so, dass dort jemand für viele Monate oder gar Jahre weggesperrt werden soll.
Es geht bei der Haft ausschließlich darum, die Ausreisepflicht sicherzustellen, um nicht mehr und nicht weniger. Wir meinen daher, dass der Bedarf – und nur darum geht es ja in diesem Antrag –, der Bedarf an Abschiebehaftplätzen evident ist. Wir brauchen dort keine Evaluation. Wir meinen daher, dieser Antrag ist nicht erforderlich, daher werden wir den Antrag selbst ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Überschrift des Antrages lautet „Unsere Beamten und Behörden unterstützen – Abschiebungshafteinrichtung für Mecklenburg-Vorpommern“. Meine Damen und Herren, unsere Behörden und Beamten machen, was die Durchführung von Abschiebungen angeht, einen guten Job, und dafür verdienen sie unseren Dank, unsere Anerkennung und unsere Unterstützung sowie jede Erleich
terung dieser Arbeit, die wir ihnen geben können. Deshalb kann ich der Überschrift – ich sage bewusst, der Überschrift – des Antrages der AfD auch voll und ganz zustimmen. Der Rest des Antrages ist dann aber rein populistisch und stellt eben genau keine Unterstützung der Arbeit der Beamten und Behörden dar.