In der erwähnten „Spiegel“-Ausgabe wird übrigens auch über einen kriminellen islamistischen Marokkaner berichtet, der mit rund 20 Alias-Namen seit Jahren die Behörden narrt, nach seiner Abschiebung wieder eingereist ist und nun seinen dritten Asylantrag gestellt hat.
Derlei Einzelfälle, die längst keine sind, gibt es viele. Statt „Anti-Abschiebe-Industrie“ wäre besser das Wort „Einzelfall“ zum Unwort des Jahres 2018 ausgewählt worden.
Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger, dass es in diesem Staat nach Gesetz und gerecht zugeht. Dieses Vertrauen wird dadurch, dass infolge der unkontrollierten Einwanderung und der fehlenden Durchsetzung der Ausreisepflicht eine Situation entstanden ist, die den Staat bei der Durchsetzung des Rechts als ohnmächtig erscheinen lässt, nachhaltig gestört. Der frühere Innenminister Schily hat jüngst im Interview die Grenzöffnung hart kritisiert und den Verfall des Rechtsstaats beklagt. Weiter bezeichnet er die Verrechtlichung der Asylgewährung als einen grundsätzlichen Fehler. Damit hat er vollkommen recht.
Ähnlich klar hat sich kürzlich der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geäußert. Er beklagt, dass die europäischen und die nationalen Regelungen kein geeignetes Instrumentarium für die aktuellen Migrationsbewegungen seien, und stellt fest, dass weder das europäische noch das nationale Asylrecht funktioniere. Das gesamte System sei dysfunktional.
Jede ehrliche Diskussion über die Durchsetzung der Ausreisepflicht führt zu dem Ergebnis, dass es ohne eine Abschiebehafteinrichtung nicht geht. Und jede weitere Diskussion führt zu dem Ergebnis, dass die Abschiebehaft nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zur Herstellung des Rechts ist.
Wer das Problem an der Wurzel anpacken will, kann sich der Einsicht nicht verschließen, dass es angesichts der globalen Migrationsströme ohne eine Zurückweisung an der Grenze nicht geht. Und wer meint, dass dem
das individuelle Grundrecht auf Asyl, das es so nur in Deutschland gibt, entgegensteht, der kann sich damit der Verantwortung für eine Problemlösung nicht entziehen. Die Leitlinie des Asylkompromisses aus 1993 ist Artikel 16a Grundgesetz zu entnehmen, wonach sich nicht auf das Asylrecht berufen kann, wer aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen sicheren Drittstaat einreist. Diese Leitlinie muss den völlig veränderten Verhältnissen von heute angepasst werden. Es muss eine Lösung her, die garantiert, dass das Asylrecht nicht länger als Türöffner für illegale Migration missbraucht wird.
Dabei kann das individuelle Grundrecht auf Asyl kein Tabu sein. Dieser Einsicht kann sich auf Dauer niemand verschließen. Da helfen keine Werkstattgespräche und keine Ankündigungen von irgendwas allenfalls kosmetisch Wirkendem. Und es hilft auch kein Verstecken hinter irgendwelchen EU-Regeln. Ich bin mir sicher, dass zumindest große Teile der CDU dies längst erkannt haben, dies aber nur zaghaft öffentlich auszusprechen wagen. Hier weicht Verantwortung vor der Realität zurück und wartet auf die nächste Katastrophe. Die Lage ist bildhaft gesprochen so: Bei einem Brand wird der Schlauch ausgerollt, man weiß, was zu tun ist, aber man diskutiert lieber darüber, ob das Löschfahrzeug und die Geräte das TÜV-Siegel haben.
Noch ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen der LINKEN. Frau Larisch, dann seien Sie doch konsequent und sagen – und das sagen Sie anderswo auch –, wir wollen grundsätzlich keine Abschiebungen, wir sehen Flucht und Einreise als Menschenrecht, es gibt deshalb keine Obergrenze,
Und, Frau von Allwörden, Ihre ausweichenden, na ja, Ausführungen zu Haushaltsüberlegungen, das ist doch wirklich ein Versteckspiel. Sie wissen doch genau, worum es geht! Auf den Kern der Sache sind Sie gar nicht eingegangen.
Sie hätten zum Beispiel eingehen können darauf, was Sie denn – Sie, aus Ihrer Verantwortung als Regierungspartei mit Durchsetzung des Rechts und Durchsetzung der Ausreisepflicht –, da hätten Sie sich vielleicht mit der JVA Neubrandenburg befassen können. Die ist geschlossen und steht, das ist ja kein alter Bau, zur Verfügung – wenn man denn will.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Dr. Ralph Weber, AfD)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3234. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3234 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir folgenden Hinweis. Der Tagesordnungspunkt 19, Beratung des Antrages der Fraktion der AfD zum Thema „Tierschutz auf der Weide“ auf Drucksache 7/3233, entfällt, da der Antrag zwischenzeitlich durch den Antragsteller zurückgezogen wurde.
Aufgrund des zeitlichen Verlaufs der Landtagssitzung haben wir jetzt mittlerweile ein kleines Problem mit der Mittagspause. Es besteht die Möglichkeit, jetzt in die Mittagspause einzutreten,
was möglicherweise in der Cafeteria oder in der Kantine zu Verwerfungen führen könnte. Von daher schlage ich Ihnen vor...
(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Lasst uns das doch mal ganz demokratisch abstimmen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Wenn die Fraktion DIE LINKE jetzt offiziell eine Abstimmung beantragt, dann stelle ich zunächst zur Abstimmung,
ich habe gerade gesagt, dass wir ja eigentlich noch einen Tagesordnungspunkt vor uns hätten, dass das aber aufgrund einer einstündigen Beratung dann bedeuten würde,
relativ spät in die Mittagspause einzutreten. Und die Öffnungszeiten der Kantine sind ja auch bekannt. Von daher ist die Frage, treten wir jetzt in eine Mittagspause ein