Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Einen Freudentanz? – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Nur so viel, dass wir das zur Klarstellung haben: Herr Ritter ist also auch schon seit 1990 dabei. Wir stellen aber fest, für die nächste Kommunalwahl wird es, zumindest bei der CDU, auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht das Problem sein, genügend Kandidaten für die Kreislisten zu finden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das befürchte ich auch.)

So viel können wir heute schon feststellen. Und wie es bei anderen ist, werden wir dann ja sehen.

Wir können auch feststellen, dass sich die Einnahmesituation tatsächlich mehr und mehr verbessert hat. Es ist

zwar nicht in allen so, auch in der Mecklenburgischen Seenplatte reden wir immer noch über ein Defizit, wir sehen aber auch die Möglichkeit, da nach und nach auf null zu kommen. Aber auch dort muss es uns natürlich gelingen, von der Kreisumlage runterzukommen, denn gerade in der Seenplatte mit 48,3 Prozent ist es vielen Gemeinden nicht möglich, den Haushalt auszugleichen. Wir haben zum einen unsere eigenen Hausaufgaben zusammen mit dem Land zu machen, deshalb haben wir ja auch eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen, aber wir werden natürlich auch im nächsten FAG gerade für strukturschwache Gebiete aus meiner Sicht hier eine Antwort finden müssen.

Das heißt, Sie haben ja dann auch, Herr Wildt, davon gesprochen, man müsste die Einsparpotenziale genau aufzeichnen lassen durch die Landesregierung. Wir haben das schon mal im Landkreis bei uns versucht. Schon da ist es schwierig – ausgehend von einem kameralistischen Haushalt, den wir noch vor der Reform hatten, und jetzt bei einem doppischen Haushalt –, tatsächlich die Einsparpotenziale zu ermitteln. Ich halte es nicht für unmöglich, ich halte es aber für sehr, sehr schwierig. Nichtsdestotrotz komme ich da gerne mit Ihnen ins Gespräch.

Was wir auch feststellen müssen, Belastungen im Jugend- und Sozialbereich sind in den letzten Jahren gestiegen. Die wären aber auch gestiegen, wenn wir die Kreisgebietsreform nicht gehabt hätten, und dann hätten wir in vielen Landkreisen heute die gleichen Probleme und wahrscheinlich noch größere, weil wir deutlich weniger Personal hätten abbauen müssen und können.

Ich sehe, für die Zukunft, und damit möchte ich dann auch zum Ende kommen, wird es unsere Aufgabe sein, die jetzige Struktur – ich weiß ja nicht, Herr Wildt, ob Ihr Plädoyer jetzt war, die Kreisgebietsreform, das könnten Sie uns vielleicht ja dann noch mal erklären, ein Stück weit zurückzudrehen, ob Sie mehr Kreise und wieder mehr kreisfreie Städte schaffen wollen,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

ob das jetzt das Alternativmodell war, aus meiner Sicht würde das zu nichts führen –, wir müssen vielmehr diese Struktur, die wir jetzt haben, mit Leben erfüllen und vor allem dafür sorgen, dass gerade unsere Kreise, aber vor allem die Städte und Gemeinden in Zukunft die finanziellen und gestalterischen Spielräume haben, um vor Ort echte und sinnvolle demokratische Teilhabe zu organisieren. Das, denke ich, sollte unser aller Aufgabe in den nächsten Jahren sein. Und dann hoffe ich, dass wir hier in fünf Jahren vielleicht bei einem nächsten oder weiteren Bericht diskutieren werden und nicht nur in Nordwestmecklenburg bei ausgeglichenem Haushalt und, wie ich weiß, sogar bei einer Rücklage sind,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nur für zwei Jahre.)

sondern das auch in der Seenplatte und in Vorpommern geschafft haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Andreas Butzki, SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Aussprache und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Falsche Identitäten bei Asylanträgen, Drucksache 7/102.

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Falsche Identitäten bei Asylanträgen – Drucksache 7/102 –

Zwischenzeitlich liegt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage als Drucksache 7/102 vor. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, Herr Komning, ob der Minister die vorliegenden Antworten auf die Fragen 1 bis 10 nochmals mündlich vortragen soll oder ob Sie an dieser Stelle gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages nur noch mündliche Nachfragen zur Antwort stellen wollen.

Frau Präsidentin! Wenn es mir möglich ist, mit zwei, drei Sätzen meine Zusatzfragen einzuleiten, verzichte ich auf das Vorlesen der Antwort der Kleinen Anfrage.

Das ist so. Wenn Sie kurz und präzise einführen, dann lasse ich das zu.

Herr Minister! Zunächst stelle ich fest, dass meine Kleine Anfrage relativ pauschal – bei den Fragen 1 bis 9 mit einer Antwort – beantwortet ist. Sie ziehen sich darauf zurück, dass Ihnen keine Mitteilungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemacht worden sind und deshalb meine Fragen 1 bis 9 in Gänze nicht abschließend beantwortet werden können. Diese E-Mail des BAMF liegt Ihnen seit 02.01.2017 vor. Die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage ist dann zum 23.01.2017 erfolgt. Deshalb darf ich Sie fragen, warum es drei Wochen lang gedauert hat nach dem Vorliegen der E-Mail, dass ich also erst nach drei Wochen eine Beantwortung der Kleinen Anfrage bekommen habe.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das ist noch zügig.)

Also zunächst erst mal, zu den einleitenden Worten von Ihnen möchte ich mitteilen, dass wir Ihnen sehr ausführlich in der Vorbemerkung mitgeteilt haben, wie das Asylrecht in Deutschland aufgeteilt ist und dass das Bundesamt für das Anerkennungsverfahren nach dem Asylgesetz zuständig ist, dass es zuständig ist für die Durchführung des Asylverfahrens, für Migration und Flüchtlinge und dass es nun mal ein Bestandteil des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern ist. Damit ist es ganz selbstverständlich, dass, wenn Sie Fragen haben, die den Bund betreffen, wir das weitergeben müssen. Die Frage, ob wir darauf in jedem Fall eine Antwort bekommen oder nicht, liegt immer in der Hoheit des BMI. Und dafür braucht man, um das vernünftig abzustimmen, natürlich auch die entsprechenden Zeitabläufe.

Vielen Dank.

Einen kleinen Moment!

Bevor ich jetzt weitere Nachfragen hier zulasse, möchte ich noch darauf hinweisen: In der Geschäftsordnung ist geregelt, dass die Nachfragen zur Antwort kommen sollen. Da Sie aber darauf verzichtet haben, dass hier noch mal eine Verlesung stattfindet, habe ich das jetzt erst mal so weit zugelassen, da der Minister sich auch zu einer Antwort entschlossen hat. Ich bitte trotzdem, darauf zu achten, dass die jetzt folgenden Nachfragen sich wirklich auf die Antwort des Ministers zu der Kleinen Anfrage ergeben.

Ja, ich werde mich bemühen, das vernünftig auf den Weg zu bringen.

Meine Anfrage besteht insgesamt aus zehn Unterfragen. Die Fragen 1 bis 5 betreffen tatsächlich das Asylverfahren an sich. Meine Fragen 6 bis 9 betreffen allerdings die Auswirkungen auf strafrechtliche Ermittlungen, und die liegen nach meiner Ansicht originär in Landeszuständigkeit. Deswegen darf ich nachfragen, ob Sie oder die Ihnen unterstehenden Staatsanwaltschaften Kenntnis über die Anzahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen Asylbewerber wegen Pass- oder sonstigen Identitätsfälschungen bei Asylverfahren haben. Also es geht um die Staatsanwaltschaft.

Ja, vielen Dank, Herr Komning. Ich tue das sehr ungern, geschätzte Abgeordnete, aber zunächst muss ich feststellen, dass dem Innenminister nicht die Staatsanwaltschaften unterstehen, die sind immer noch im Bereich Justiz. Und ich habe es ja gerade schon mal sehr ausführlich ausgeführt – oder ausführlich jetzt nicht, aber ich habe es schon mal kurz ausgeführt –, dass wir über den Zuständigkeitsbereich des Bundes sprechen und der Bund uns mitteilen muss, wenn im Rahmen der Überprüfung dementsprechende Defizite, Fälschungen oder Ähnliches, über das reden wir ja, auftreten, und, wenn wir denn die Mitteilung erhalten durch das Bundesamt, das zuständig ist, wir dann auch dementsprechend in Handlungen eintreten.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesland Bayern haben im Rahmen der Gesamtüberprüfung in den zurückliegenden anderthalb Jahren, im Rahmen des Informationsaustausches immer wieder sehr massiv diese Mängel im Bundesinnenministerium angemahnt, damit wir auch die dementsprechenden Maßnahmen durchführen können. Seit Herbst letzten Jahres gibt es aufgrund unserer Intervention eine Festlegung durch das BMI, in der mit Dienstanweisung geregelt worden ist, dass die Außenstellen in jedem Fall den Verdacht von Dokumentenfälschungen, sofern der vorliegt, an die dementsprechenden Behörden weiterzugeben haben, in dem Fall an das LKA. Und seit dieser Intervention und seit dieser Festlegung durch die Dienstanweisung des Bundes ist das auch erfolgt. Insofern kann ich in dem Falle natürlich über Zahlen verfügen, was seit dem Zeitraum der Dienstanweisung an Anzeigen erfolgte.

Vielen Dank.

Eine weitere Nachfrage: Es geht darum, dass Sie mitteilten, dass strafrechtliche Ermittlungen beim LKA im Rahmen des Projektes „Syrische Pässe“ dazu geführt haben, dass tatsächlich Fälschungen festgestellt worden sind. Ich darf Sie fragen, Herr Innenminister: Was ist das für ein Projekt, „Syrische Pässe“?

Das ist ein Projekt, was im Rahmen von Abstimmungen zwischen den Ländern und

einer Anzahl bestimmter Passnummern aus Syrien in einem gewissen Zeitraum grundsätzlich alle Länder betroffen hat. Wir haben im Rahmen einer Überprüfung als Land Mecklenburg-Vorpommern die damit betroffenen Pässe oder Passinhaber noch einmal überprüft und die Erkenntnisse aus den Überprüfungen dann an das Bundesamt als zuständige Behörde weitergegeben. Daraus hat sich sozusagen diese Zielbezeichnung ergeben. Das ist ähnlich, wie wir die gemeinsame Ermittlungsgruppe „Schleuser“ haben, in der eben genau diese Fragen jetzt im Rahmen „staatsschutzrelevant“ derzeit bearbeitet werden.

Danke sehr.

Aus diesem Rahmenprojekt ist Ihnen bekannt, dass 119 Personen gefälschte oder verfälschte Pässe haben, ansonsten beziehen Sie sich ja auf Ihre Unkenntnis. Deshalb meine Frage: Werden bei den Landespolizeibehörden nur im Rahmen von Projekten strafrechtliche Ermittlungen geführt?

Also ich habe das gerade versucht zu erklären, zusätzlich gerne noch mal: Wir haben im Rahmen unserer eigenen Landesentscheidungen getroffene Entscheidungen des Bundesamtes überprüft. Das war diese berühmte Gruppe „Syrische Pässe“. Die dabei angemahnten Feststellungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern können wir nicht strafrechtlich behandeln, sondern müssen die zunächst an die zuständige Behörde – das ist das Bundesamt für Migration – geben. Das haben wir getan. Welche Entscheidung in den jeweiligen Gremien getroffen worden ist und ob wir daraus resultierend zusätzliche Strafanzeigsmandate bekommen über das Bundesamt, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Das hat nichts mit Unkenntnis zu tun, das hat etwas mit Zuständigkeiten zu tun.

Ich kann Ihnen aber gerne sagen – weil das ja die Frage ist, auf die Sie sich sozusagen ein bisschen fokussieren –, dass wir, seit wir durchgedrückt haben, dass es die Dienstanweisung im Bund gibt, und wir jetzt sozusagen den dementsprechenden Austausch haben, seit Herbst letzten Jahres Meldungen zu 31 Personen haben, 28-mal aus Syrien, einmal aus Irak, einmal aus Jordanien und einmal Herkunftsland unbekannt, sage ich mal. Demzufolge sind natürlich auch die oben beschriebenen Anzeigen durch das Landeskriminalamt im entsprechenden Fall erfolgt und aufgrund dieser Mitteilung Anzeigenerstattungen im Hinblick auf den Verdacht der Urkundenfälschung beziehungsweise gegebenenfalls weiterführender Delikte eingeleitet.

Der oben beschriebene Prozess und die Frage, die Sie hier anmahnen, des Informationsaustausches, der unser Land und andere auch nicht dementsprechend befriedigt hat, haben dazu geführt, dass neben den jetzt folgenden Erkenntnissen eine Evaluation des Prozesses, der seit Herbst läuft, in Gang ist, der zur Folge hat, dass es in jedem Bundesland feste Ansprechpartner für den Datenaustausch geben wird, sodass wir uns daraus erwarten, dass durch das Bundesamt eine zügigere Übermittlung von Erkenntnissen bei gefälschten Papieren an die jeweiligen Länder übergeben wird, um dann mögliche strafprozessuale Entscheidungen treffen zu können. Also ich bin da guten Mutes, dass der durchaus sehr langwierige Prozess, der aber jetzt auch dadurch, dass wir bundesweit eine Datenbank errichten durften, in der wir bun

desweit die Daten austauschen können – das war über viele Jahre nicht möglich aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen –, hier eine ganz verbesserte Erkenntnisgewinnung über diejenigen haben, die versuchen, mit gefälschten Papieren Leistungen zu erschleichen, oder möglicherweise andere Straftaten planen.

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Ich habe den Zusammenhang zwischen dem Asylverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen verstanden, so hoffe ich jedenfalls. Deshalb meine letzte Frage: Gibt es eine statistische Erfassung bei den Strafverfolgungsbehörden des Landes, sprich also bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft – tut mir leid, dass die Justizministerin heute nicht da ist –, gibt es eine statistische Erfassung darüber, wie viele Verfahren sich auf Identitätstäuschungen oder Passfälschungen beziehen, und zwar in der originären Landeszuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden?

Also da wir fast über alles eine Statistik haben, gibt es mit Sicherheit über die Anzahl der Fälle auch eine Statistik. Das will ich gerne noch mal überprüfen. Bundeseinheitlich werden die Daten derzeit nicht ausgetauscht, weil wir uns bundeseinheitlich auf Festlegungen, die in der Gesamtstatistik getroffen werden, beziehen. Aber ich will Ihnen das gerne nachreichen, damit Sie nachher nicht erzählen, der Herr Caffier hat irgendwie Quatsch erzählt. Das ist schon ein sehr wichtiges Kriterium.

Ich möchte nur noch mal in dem Zusammenhang – weil das ja immer interpretiert wird, das liegt mir schon im Rahmen der Nachfrage auch sehr am Herzen – darauf verweisen, dass die Gefährdung nicht zwangsläufig damit verbunden ist, ob ich einen gefälschten Pass habe oder nicht. Deswegen ist für unsere Strafbehörden ja auch besonders wichtig, dass wir trennen zwischen Menschen, die aus welchen Gründen auch immer gefälschte Papiere oder Vortäuschungen anderer falscher Daten haben, und denen, die möglicherweise als Gefährder gelten. Damit ist natürlich eine unterschiedliche Erkenntnisgewinnung verbunden. Und das ist nicht ausschließlich mit Papieren so, hier geht es im Wesentlichen um Leistungserschleichung und andere Dinge. Das liegt mir sehr am Herzen. Aber ich glaube, dass wir uns in Gesamtdeutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern mit den Behörden gemeinsam jetzt so aufgestellt haben, dass diejenigen, die in die Erfassung kommen und Leistungen beantragen, mittlerweile jederzeit einem gesamten Informationsaustausch in Deutschland unterliegen.

Vielen Dank.

Dann bitte ich um die Nachreichung der Zahlen, das betrifft insbesondere nämlich meine Fragestellungen 6 und 7. Vielen Dank, Herr Innenminister.

Ich danke auch dem Innenminister.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates gemäß Paragraf 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpom

mern. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/167 vor.

Wahl der Mitglieder des Landesplanungs- beirates gemäß § 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPIG)