Protokoll der Sitzung vom 15.03.2019

So, herzlichen Dank, und jetzt habe ich, glaube ich, der Bürokratie Genüge getan.

(Vincent Kokert, CDU: Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, ihr auch, Mensch! – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3320 in der Form zustimmen …

(Unruhe im Präsidium)

Offensichtlich haben wir der Bürokratie noch nicht Genüge getan.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nicht?)

Also frage ich aus formalen Gründen die Antragstellerin des Änderungsantrages, ob sie ihren Änderungsantrag auf Drucksache 7/3320 zurückzieht

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

und wir stattdessen über den soeben mündlich vorgetragenen Änderungsantrag jetzt abstimmen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Fantastisch.)

Das machen wir so.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)

Ist das ein formaler Antrag? Möge der noch mal vorgetragen werden oder können wir abstimmen? – Wir stimmen ab, gut.

Ist das ein Antrag?

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nein.)

Gut.

Also dann kommen wir, nachdem wir jetzt festgestellt haben, worüber wir abstimmen, zur Abstimmung über diesen soeben vorgetragenen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser soeben vorgetragene mündliche Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig angenommen.

(Vincent Kokert, CDU: Bitte sehr.)

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3322. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? –

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3322 bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV und der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/3239 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/3239 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – „MV kann schwimmen!“ – Schwimmen lernen in den Schulferien, Drucksache 7/3251.

Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV „MV kann schwimmen!“ – Schwimmen lernen in den Schulferien – Drucksache 7/3251 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kürzlich las ich eine Erfolgsmeldung über Schwimmunterricht in der „Ostsee-Zeitung“. Diese Erfolgsmeldung hatte aber leider zwei Schönheitsfehler: Erstens betraf sie nicht Mecklenburg-Vorpommern, sondern die USA,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach!)

und zweitens betraf sie keine Kinder, sondern einen 40-Jährigen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die „Ostsee-Zeitung“ berichtete darüber, dass der USamerikanische Musiker John Legend das Schwimmen erlernt hat, allerdings im Alter von 40 Jahren.

Meldungen über die Schwimmfertigkeiten oder nicht vorhandenen Schwimmfertigkeiten Prominenter lesen wir immer wieder in den Zeitungen. Einige sind kaum zu glauben, etwa der Basketballer Michael Jordan oder tatsächlich der Bergsteiger Reinhold Messner, aber auch der SPD-Politiker Franz Müntefering können nicht schwimmen.

(Heiterkeit bei Christian Brade, SPD: Irgendwas ist immer.)

Nicht schwimmen können aber leider auch viele Kinder in unserem Land. Nahezu 60 Prozent aller Schüler, die im vergangenen Jahr die Grundschule abgeschlossenen haben, waren keine sicheren Schwimmer. Ein sicherer Schwimmer ist man bekanntlich, wenn man das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erlangt. Doch die Lage ist leider noch schlimmer. Ein Drittel der Grundschüler, die im letzten Jahr die Grundschule verlassen haben, hatten noch nicht einmal die Schwimmfertigkeiten …

(allgemeine Unruhe)

Einen kleinen Moment, Herr Dr. Manthei!

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Ich denke mal, in einem Plenarsaal sollte zumindest die Mehrheit der Leute, die dort sind …

(Unruhe vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Einen Moment! Es ist nicht so schlimm, wir werden Ihnen großzügig eine Minute dazugeben. Keine Panik auf der Titanic!

(Heiterkeit bei Christian Brade, SPD, Marc Reinhardt, CDU, und Ministerin Birgit Hesse)

Aber wie gesagt, es sollten hier mehr Abgeordnete sitzen, denn stehen. Darauf bitte ich doch zukünftig zu achten.

Jetzt können Sie fortfahren plus eine Minute.

Vielen Dank.

Also bekanntlich ist man erst ein sicherer Schwimmer, wenn man das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erreicht hat. Doch die Lage ist eben leider noch viel schlimmer. Ein Drittel aller Grundschüler, die im letzten Jahr die Grundschule verlassen haben, haben noch nicht einmal die Schwimmfertigkeiten auf dem Niveau eines „Seepferdchen“-Abzeichens. Das „Seepferdchen“Abzeichen – viele Väter und Mütter hier im Hause werden das wissen – entspricht den motorischen Fähigkeiten

von Fünfjährigen. Es sollte also im Kindergartenalter bereits erlangt werden.

Medial bekannt wurde im vergangenen Jahr ein Test in Neustrelitz, der wurde an drei Grundschulen durchgeführt, der „Nordkurier“ hat darüber berichtet. Hier bestanden ein Viertel der 133 Schüler aus acht 3. Klassen nicht den „Seepferdchen“-Test. Die Vorgaben der Landesregierung im Rahmenlehrplan für den Schwimmunterricht werden also nicht erfüllt. Laut Rahmenlehrplan sollen alle Schüler bis zum Ende der 4. Klasse schwimmen können. Die Ursachen der unzureichenden Schwimmfertigkeiten sind vielfältiger Natur. Hierzu zählen der unzureichende reguläre Schwimmunterricht – dieser hat seine Ursachen sowohl in personeller, technischer als auch finanzieller Hinsicht –, zu wenig Schwimmlehrer, zu wenig Schwimmhallen und zu hohe Kosten für die Schulträger, zum Beispiel, weil sie Busse anmieten müssen, um zu den Schwimmhallen zu gelangen.

Immer wieder wird auf die Eigenverantwortung der Eltern hingewiesen, auf Schwimmunterricht außerhalb des regulären Schulunterrichts. Schwimmunterricht außerhalb der Schule kann tatsächlich helfen, die Schwimmfertigkeiten der Schüler zu verbessern. Auch dieser Schwimmunterricht sieht sich allerdings einigen Hürden ausgesetzt. Außerhalb der Schule besteht das Problem, dass es zu wenig Schwimmhallen gibt oder die vorhandenen Schwimmhallen zu wenig freie Schwimmbahnen haben und die Kosten für die Bahnen, man muss sie mieten, zu hoch sind.

Ich selbst habe ehrenamtlich Rettungsschwimmerkurse in Greifswald im Rahmen des Hochschulsports angeboten und es gab zunächst Schwierigkeiten, überhaupt Bahnen in der Schwimmhalle in Greifswald zu bekommen. Am Ende haben wir welche bekommen, allerdings zu hohen Kosten und zu Zeiten mitten am Arbeitstag, in denen es schwer war, Ausbilder zu bekommen.

Aus all diesen Gründen ist es eine gute Idee, den Schwimmunterricht unserer Kinder zu ergänzen, indem wir ihn in die Zeit außerhalb der Schulzeiten, also insbesondere in die Ferien verlegen und dadurch sozusagen die regulären Schwimmlehrer durch ehrenamtliche Schwimmlehrer ergänzen. Das ist immer so dieser Dreiklang – Schwimmlehrer, Schwimmhallen und Kosten. Diese drei Punkte muss man sozusagen immer beachten.