Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Vor dem eigentlichen Wahlakt ist jede Form von Beratung gestattet und je nach dem Grad der Behinderung sogar notwendig. Eine Trennung von Beratung und Wahlbeeinflussung ist dabei rechtlich und praktisch kaum möglich oder besser nicht möglich. Zudem besteht der Anschein einer Wahlbeeinflussung auch bei jeder anderen politisch engagierten Hilfsperson und erst recht bei Personen, zu denen der Wahlberechtigte in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis steht, zum Beispiel einem Heimleiter oder Pfleger. Die Typisierung für einen Ausschluss als Hilfsperson, indem allein darauf abgestellt wird, ob die Hilfsperson selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson ist, dürfte deshalb genauso gleichheitswidrig sein, wie es die Typisierung der Vollbetreuten als wahlunfähig war. Das eigentliche Problem des Missbrauchs löst der Antrag nicht. Er schafft allenfalls ein Kontrollbedürfnis und damit zusätzliche Bürokratie und er scheint zudem, wie dargelegt, verfassungsrechtlich bedenklich.

Der Änderungsantrag der BMV, wonach der Wahlausschluss durch Richterspruch umformuliert werden soll in einen Ausschluss durch eine strafrechtliche Einzelfallentscheidung und einen solchen durch eine zivilrechtliche Einzelfallentscheidung, ist ebenfalls gänzlich überflüssig, denn der Ausschluss durch Richterspruch, wie es jetzt heißt, erfasst natürlich beide Alternativen. Und eine derartige Entscheidung ist stets eine Einzelfallentscheidung, ohne dass dies hinzuformuliert werden muss.

Was den Änderungsantrag der LINKEN anbelangt, da macht, meine ich, dieser sehr deutlich, dass DIE LINKE die Entscheidung entweder nicht verstanden hat oder verstehen wollte, indem sie jetzt meint, es solle beziehungsweise könne dazu beigetragen werden, den Vollbetreuten nun das Wahlrecht auch wirklich praktisch zu geben und zu gewährleisten. Sie fordern eine vollumfängliche Barrierefreiheit, wobei Sie offensichtlich nicht darauf abstellen, dass man da vielleicht im Rollstuhl in das Wahllokal fahren kann, sondern Sie greifen gerade die psychischen Behinderungen, die geistigen Behinderungen mit auf und haben offensichtlich das Weltbild, dass man allen Menschen, und seien sie auch noch so sehr psychisch oder geistig behindert, unbedingt zur Wahl verhelfen müsse und dass das mit irgendwelchen Assistenzen möglich sei.

Wissen Sie, ich habe als Student mal drei Wochen im Landeskrankenhaus Bedburg-Hau in Nordrhein-Westfalen, einem großen Landeskrankenhaus gearbeitet und habe da persönlich erleben können, welche Formen es gibt und was geistige Behinderungen bedeuten. Es ist doch völlig realitätsfern zu glauben, Sie könnten durch irgend

welche Hilfsmittel Menschen, die aufgrund ihres Zustandes gar keine Vorstellung von Wahl haben, die auch das System gar nicht begreifen, die gar nicht abwägen können, denen könnten Sie durch irgendwelche Bilderbücher, was weiß ich, vielleicht irgendwie zu einem Wahlrecht verhelfen, das sie selbst ausüben. Das ist doch völlig absurd!

Und was nun die äußeren Umstände noch fehlender Barrierefreiheit anbelangt, auch da müssen wir auf dem Teppich bleiben! Wir haben ja viel in diesem Land getan dafür. Niemand ist dagegen, Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderungen auszugleichen, und natürlich wäre es schön, wenn jedes Wahllokal keine Stufen hat, aber mein Gott, weder die Demokratie stirbt daran noch der betreffende Wähler stirbt daran, wenn in dem einen oder anderen Wahllokal noch kein barrierefreier Zugang möglich ist. Da gibt es tatsächlich Menschen, auch Wahlhelfer, die dann helfen, und die Wahlurne bis zur Tür tragen, wo er es dann reinwirft.

Also Sie sagen ja auch nicht, wie das nun wirklich aussehen soll, dass Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen ihr Wahlrecht uneingeschränkt und vollumfänglich wahrnehmen können. Bei körperlich Behinderten kann ich mir das noch vorstellen, bei Behinderungen, aber nicht bei schwerwiegenden psychischen und geistigen Behinderungen. Da sollten Sie die Realität wahrnehmen, wie sie wirklich ist. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wäre ich keine Politikerin, wäre ich jetzt, glaube ich, so ein bisschen sprachlos nach der Auffassung von Herrn Förster und der Auslegung einiger Dinge, die er hier vom Rednerpult aus kundgetan hat.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Menschenrechte!)

Erst mal, wieso, weshalb, warum wir diese Gesetzesänderung vornehmen, darauf will ich nicht noch mal eingehen, das ist hinlänglich getan worden von Herrn Reinhardt, aber auch schon in der Ersten Lesung und im Innen- und Europaausschuss.

Was uns als SPD-Fraktion nämlich besonders wichtig war, war genau das, was Herr Förster hier so scharf kritisiert hat, nämlich die Beeinflussung von Menschen, die eine Unterstützung beim Wählen benötigen durch eine Hilfsperson, und die Verhinderung dessen, dass sie da unbotmäßig beeinflusst werden. Das entspricht der Systematik des gesamten Wahlrechts, das wir hier zur Anwendung haben, nämlich überall dort, wo Einfluss ausgeübt werden kann, ist es von Rechts wegen ausgeschlossen, dass Wahlbewerber da mitwirken dürfen. Das ist beim Wahlausschluss so, das ist bei der Wahlleitung so und das muss auch in diesem Fall so sein.

Wenn Sie auf der einen Seite das Problem der Beeinflussung eines Wahlergebnisses durch Menschen, die eigentlich nicht dazu in der Lage sind, vernünftig wählen zu können, hochhalten und dann das hier als wesentlichen Punkt herausgreifen, erstaunt das schon sehr. Sie wissen ganz genau – das kam auch letztes Mal zur

Sprache – in Mecklenburg-Vorpommern, ich glaube, sind etwas über 1.300 Menschen betroffen. Wenn man von der normalen Wählerquote ausgeht, sind das ja bei Kommunalwahlen leider nicht besonders viele, und dann kann man, glaube ich, getrost davon ausgehen, dass dieser Personenkreis, der hier von dem Wahlrecht Gebrauch macht, noch mal wesentlich darunter liegt, und wenn durch diese paar Personen das Wahlergebnis maßgeblich beeinflusst wird, gehört da schon sehr viel Fantasie dazu.

(Stephan J. Reuken, AfD: Fragen Sie mal den Bürgermeister von Greifswald!)

Warum wir den Änderungsantrag der Fraktion der BMV nicht annehmen, darauf ist Herr Reinhardt ja schon eingegangen. Zum Antrag der LINKEN möchte ich aber doch noch ein paar Punkte sagen, das habe ich letztes Mal auch schon getan.

Wir haben in der Landes- und Kommunalwahlordnung umfangreiche Regelungen für die Ermöglichung, am Wahlgang teilzunehmen, für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das kommt in vier Punkten in der Landes- und Kommunalwahlordnung vor. Eine Ordnung, eine Landesverordnung, hat Gesetzesrang, also das ist keine unverbindliche Empfehlung, wenn Sie ordnungsgemäß zustande gekommen ist, und das ist sie, denn in Paragraf 71 im Landes- und Kommunalwahlgesetz wird der Innenminister ermächtigt, genau hierzu Vorschriften zu erlassen, und das hat er getan. Wenn Sie hier behaupten, dass diese Vorschriften – und das drückt der Antrag ja aus – nirgends Anwendung finden, dann müsste man mal diese konkreten Fälle aufarbeiten, weil dort wird gesetzeswidrig gehandelt, wenn das so ist. Verbesserungen gibt es natürlich wahrscheinlich in allen einzelnen Punkten, jedoch grundsätzlich ist es sehr wohl geregelt, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit haben müssen, an der Wahl teilzunehmen. Das geht mit Hilfspersonen, das geht mit mobilen Wahlvorständen und so weiter und so fort. Wie gesagt, das ist geregelt.

Deswegen werden wir auch heute Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen, sondern ablehnen, und ich bitte um breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen kurz davor, heute die Gesetzesänderung für das generelle Wahlrecht für vollbetreute Menschen für die Wahlen auf Landes- und kommunaler Ebene zu beschließen. Damit wird ein Verstoß gegen das Grundgesetz, die Landesverfassung und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention aufgehoben. Das ist natürlich ein Grund zur Freude. Bereits seit Jahren weisen unter anderem Juristinnen und Juristen, das Deutsche Institut für Menschenrechte und der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention auf die diskriminierenden Regelungen zum pauschalen Wahlrechtsausschluss in Deutschland hin. Darauf hat der Bürgerbeauftragte unseres Landes in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf explizit abgestellt.

Ein Wermutstropfen ist, dass das Wahlrecht noch nicht für die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai dieses Jahres gilt. Der Bund ist im Gesetzgebungsverfahren bedauerlicherweise noch nicht weit genug. Dies darf jedoch kein Grund für Mecklenburg-Vorpommern sein – deswegen auch heute hier die Zweite Lesung –, damit zu warten, das Wahlrecht für Vollbetreute hierzulande bereits für die Kommunalwahlen im Mai und zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2021 zu schaffen.

Die Kritik des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern über die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Wahlen auf kommunaler und Europaebene ist zwar berechtigt, die Schlussfolgerung darf aber nicht sein, deshalb auf die Gesetzesänderung zu verzichten. Die unterschiedlichen Wahlvoraussetzungen haben die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und Brandenburg, in denen das Wahlrecht für Menschen mit einer Vollbetreuung bereits seit Längerem gilt, nicht abgehalten. Ein Auseinanderdriften von Wahlvoraussetzungen für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen gibt es auch bei Staatsangehörigen anderer EU-Länder sowie hinsichtlich des Wahlalters. Diesbezüglich sollten wir und müssen wir als Landesgesetzgeberinnen und Landesgesetzgeber endlich zu einer Einigung kommen, dass bereits 16-Jährige den Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit wählen können, denn das gilt bislang nur für Kommunalwahlen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Völlig abgesehen davon, der Aufwand, der den Kommunen durch die Gesetzesänderung personell und finanziell unter anderem durch die Einträge der circa 1.600 dann wahlberechtigten vollbetreuten Personen in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis entsteht, muss selbstverständlich berücksichtigt werden. Darauf hat der Landkreistag in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf hingewiesen. Die Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes wird also entgegen den Erläuterungen zum Gesetzentwurf sehr wohl Kosten verursachen, aber demokratische Teilhabe hat nicht zuletzt finanzielle Konsequenzen, dessen müssen wir uns immer bewusst sein, und diese stehen für Demokratinnen und Demokraten ganz gewiss nicht zur Disposition.

Ein Wahlrecht allein macht aber noch keine Wahl, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU. Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Stimme abzugeben. Das betrifft sowohl die Wahlunterlagen und Wahlverfahren als auch die Wahllokale, die selbstverständlich und ohne Ausnahme barrierefrei sein müssen. Im Moment sind sie es in der Regel eben leider nicht. Ein barrierefreies Wahllokal ist eher die Ausnahme.

Zum Verwaltungswegweiser, um mal ein weiteres Beispiel zu nennen, Frau Tegtmeier, denn Sie hatten ja angekreidet, dass es an Beispielen fehlen würde in unserer Argumentation, wir haben Beispiele beim letzten Mal auch genannt, und jetzt will ich gern auf den Verwaltungswegweiser verweisen.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Sie sagen, die Rechtsverordnung hat Gesetzesrang, aber andererseits gibt es eben so etwas wie den Verwaltungswegweiser. Hier steht lediglich der Hinweis, so viel zur Bindungskraft der Regelung, Zitat: „Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Sie

können auch bei der Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung erfragen, wo sich ein barrierefreies Wahllokal in Ihrem Wohngebiet befindet.“ Das ist der indirekte Hinweis darauf, dass es nicht generell geregelt ist, die Regelung nicht generell umgesetzt ist. Es gibt nämlich keine gesetzliche Regelung, die es vorsieht im Sinne eines Gesetzes, und darauf kommt es uns an.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Was, wenn sich kein barrierefreies Wahllokal im Wohngebiet befindet, frage ich Sie. Zudem ist dann auch immer noch nicht gewährleistet, dass die Wege dorthin barrierefrei sind, also alles noch nicht für Menschen mit Einschränkung gemacht und durchdacht ist. Es muss zudem selbstverständlich werden, dass in jeder Wahlkabine eine Schablone zum Lesen und Ausfüllen des Wahlzettels zur Verfügung steht. Das ist bislang leider auch eher die Ausnahme. Die Anstrengungen auf Landes- und kommunaler Ebene sind hier deutlich zu verstärken. Auch müssen zielgruppenspezifische Zugänge zu Informationen und politischer Bildung geschaffen werden. Darauf verweist der Bürgerbeauftragte des Landes in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Wenn auch das geänderte Landes- und Kommunalwahlgesetz noch rechtzeitig zur Kommunalwahl rechtsgültig wird, gibt es weitere riesige Baustellen aus unserer Sicht, damit vollbetreute Menschen mit Behinderung und psychisch Erkrankte auch tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.

Nicht nur grundsätzliche Rechte, sondern auch Rahmenbedingungen müssen geändert werden, das ist Sache der Sozialpolitik. Dies ist der Punkt, an dem ich meine absolute Enttäuschung über die Koalitionäre kundtun muss, denn die Anpassung des Wahlrechts an das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist mitnichten nur eine Sache des Innen- und Europaausschusses. Es ist definitiv auch eine Sache des Sozialausschusses, denn es geht um Menschen mit Behinderungen, um ihre Betreuung, Assistenz, Einrichtung der Pflege, pflegende Angehörige, sie alle betrifft das Gesetz direkt. Vollbetreute halten mit dem heutigen Tag das hohe Gut Wahlrecht in den Händen, stehen aber nach wie vor vor der Hürde des Wie. Barrierefreiheit und soziale Infrastruktur sind deshalb unbedingt zu thematisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir haben, als wir die Erste Lesung in diesem Haus zu diesem Gesetzentwurf hatten, vorgeschlagen, dass auch der Sozialausschuss miteinbezogen werden möge. Das haben die Koalitionäre abgelehnt und so sind wir dann im Wege der Selbstbefassung, weil wir es nämlich als ein sozialpolitisches Thema sehen als LINKE, wieder an Sie herangetreten und haben gesagt, lassen Sie uns im Sozialausschuss darüber reden. Das Ziel, weiterführende Maßnahmen aus sozialpolitischer Perspektive zu erarbeiten, war unser Ansinnen. Auch der Antrag zur Selbstbefassung im Sozialausschuss wurde von den Koalitionären vehement abgelehnt. Der Antrag wurde nicht vertagt, nicht modifiziert. Im Vertagen sind Sie ganz großartig. Es wurde schlichtweg abgelehnt, sich mit dieser sozialpolitischen Herausforderung überhaupt zu befassen. Das Signal, das Sie damit gesendet haben, werte Koalitionäre, heißt, kein Bedarf, kein politischer Wille, weder Erkenntnis noch Einsicht, sich ausgiebig mit der Situation zu beschäftigen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Dieses Signal finde ich fatal und es ist mir ein Anliegen, das hier namens unserer Fraktion auch heute noch einmal zum Ausdruck zu bringen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Mitnichten zählt hier manch vorgetragenes Argument. Vielleicht wollten Sie, Herr Liskow, gerade dazu ansetzen. Dass das Gesetz zügig verabschiedet werden müsse, hat in der Ersten Lesung eine Rolle gespielt.

(Torsten Renz, CDU: Stimmen Sie eigentlich zu?)

Ich habe das vorhin auch ein Stückchen weit herausgehört in den Redebeiträgen von Herrn Reinhardt und Frau Tegtmeier, es müsse zügig und ohne Verzögerungen beschlossen werden. Wir können uns keinen Zeitverzug erlauben und deswegen machen wir jetzt faktisch so eine Lightvariante.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Die Gegenargumente ziehen aus drei Gründen nicht, Herr Eifler. Dieses Argument zählt nicht, da die Selbstbefassung im Sozialausschuss zeitlich nicht an das Gesetzgebungsverfahren gebunden gewesen wäre. Das heißt, es hätte eine begleitende tiefer gehende Befassung stattfinden können und müssen

(Zurufe von Dietmar Eifler, CDU, und Marc Reinhardt, CDU)

mit dem Ziel, die Situation zu beleuchten und geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, auch wenn beziehungsweise gerade weil dieses Gesetz dann in Kraft tritt.

Zweitens ist das Argument vorgeschoben, da die Regierung Mecklenburg-Vorpommern erst durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil aufgewacht ist.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Andere waren früher am Start, Dezember vergangenen Jahres zum Beispiel, und haben dann – also ich bin immer noch bei der Landesregierung – gehandelt wie ein aufgescheuchtes Huhn.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Fünf andere Bundesländer haben die Landesgesetze bereits viel früher angepasst, ich sagte es bereits, ohne das Urteil abzuwarten.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)