Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem Redebeitrag vor zwei Minuten sagte die Abgeordnete der LINKEN, es war nicht möglich, die Inhalte, die Dringlichkeit vorauszusehen und das als Antrag zu stellen. Jetzt stellt sich Frau Larisch hier hin und sagt, gestern wurde per offenem Brief diese Situation beschrieben. Also mir liegt der offene Brief vor, der ist vom 3. April.

(Karen Larisch, DIE LINKE: Per gestern.)

Vielleicht hat er die LINKEN erst erreicht, das mag sein, etwas spät.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ist doch trotzdem Abgabefrist gewesen. Was soll das denn? – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Und zwar haben wir per Fax dann am 9. April, 16.43 Uhr dieses Anliegen bekommen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Da war trotzdem Antragsschluss, Herr Renz. Das war schon. – Zurufe von Karen Larisch, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich will vorneweg sagen,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oh Gott, oh Gott!)

es ist eine sehr ernste, wichtige Angelegenheit. Und wenn Sie sich beruhigt haben auf der linken Seite, dann können Sie das auch in Ruhe zu Ende hören.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das muss ja nicht sein.)

Es ist also eine sehr ernste, wichtige Angelegenheit, aber was Sie hier tun mit dieser Zeitschiene, die Sie aufbauen,

die so nicht stimmt, lässt mich arg, lässt mich arg daran zweifeln, dass es Ihnen hier um den Inhalt geht. Insofern ist es so – das will ich auch noch mal erwähnen an dieser Stelle –, dass die Bundesregierung nach meinem Kenntnisstand noch nie auf offene Briefe reagiert hat,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, schlimm genug! Schlimm genug! – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

sondern in diesem Fall wird sich die Kanzlerin sicherlich durch europäisches Handeln dieses Themas definitiv annehmen. Insofern gibt es keine Dringlichkeit, und insofern kann man diese nicht vorhandene Dringlichkeit auch nicht begründen.

Ich möchte noch mal abschließend sagen, ich habe den Eindruck, bei Ihrem Verfahren geht es Ihnen nicht um die Sache.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jaja.)

Insofern lehnen wir das Anliegen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bei Ihnen gehts nicht um die Sache, bei Ihnen nicht!)

das Ansinnen ab. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Wann war Antragsschluss, Herr Kollege PGF? Wann war Antragsschluss für diese Landtagssitzung?)

Meine Herren!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vor dem 3. April.)

Meine Herren! Jetzt ist hier mal Ruhe!

Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass wir uns jetzt fast formal in einem Antragsverfahren befinden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber nicht, wenn hier Lügen verbreitet werden.)

Und ich will jetzt gerade die Abstimmung einleiten. Vorher noch mal die formale Frage: Gibt es weiteren Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kann es ja nicht geben. Eine Für- und eine Gegenrede.)

Wir kommen also zur Abstimmung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Seit wann gibts denn so was?)

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler/BMV und einigen Stimmen aus der AfD-Fraktion, bei Zustimmung der

Fraktion DIE LINKE und einigen Stimmen aus der Fraktion der AfD nicht zugestimmt worden.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung, auf Drucksache 7/3013, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europausschusses, Drucksache 7/3425.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3013 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/3425 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungskostengesetzes und der Vollstreckungszuständigkeits- und -kostenlandesverordnung auf Drucksache 7/3013. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3425, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3013 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/3013 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3013 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 7/3393.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kinder- tagesförderungsgesetz – KiföG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/3393 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir legen Ihnen heute ein wichtiges Gesetz vor, um es in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Es ist das Gesetz, was ein Kernthema unserer Politik ist in der Landesregierung, in der Koalition von SPD und CDU, und was vor allem wichtig für die Familien in unserem Land ist. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir die Beiträge abschaffen in Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort ab 01.01.2020 und damit dafür sorgen, dass alle Kinder, über 110.000 in unserem Land, gebührenfrei diese Einrichtungen besuchen können. Das ist das gemeinsame Ziel.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich habe heute in der Aktuellen Stunde schon angesprochen in Bezug auf Kommunalwahlen, dass ich mich gut daran erinnern kann, wie ich selbst 2004 angetreten bin für das Kommunalparlament. Damals war es schon für uns wichtig, dass wir zu bezahlbaren Kitas kommen

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist das so erwähnenswert?)

und vor allem am Ende auch zu gebührenfreien Kitas. Und nachdem wir zum 01.01. dieses Jahres die Gebühren abgeschafft haben für alle Geschwisterkinder, soll jetzt der endgültige Schritt erfolgen zum 01.01.2020 für alle Kinder in unserem Land. Damit lösen wir mehr ein, als wir versprochen haben. Politik wird ja oft vorgeworfen, ihr haltet nicht, was ihr versprecht. Wir haben lediglich versprochen, die Gebühren um 50 Euro abzusenken und um die Hälfte für die Geschwisterkinder, aber wir sagen nein, wir wollen die große Lösung,