wo ich auch ab und zu mal einen Broiler esse, das bedeutet aber noch lange nicht, nur, weil die Erbsensuppe gut schmeckt, dass dort alles in Ordnung ist und kein Verbesserungsbedarf besteht. Also das ist eine merkwürdige Argumentation.
Ansonsten halte ich diesen Antrag auf jeden Fall zumindest für diskussionswürdig. In diesem Sinne, schönen Tag noch!
Wochenmarktsterben war oft Thema in den IHK-Zeitungen. Wenn Sie sagen, es gibt keine Probleme, warum thematisiert das dann die IHK?
Sie alle sprechen hier immer vom Bürokratieabbau und Stärkung des ländlichen Raums, und jetzt hören Sie mal gut zu:
Und wenn Herr Glawe sagt, ja, es gibt da viele Sachen – und das ist ja alles schön und so weiter –, die vielleicht sogar gegen unsere Verordnung verstoßen,
aber Verstöße werden nicht kontrolliert und so weiter, man will ja die Wochenmärkte nicht irgendwo beschneiden oder so, dann brauchen wir die Verordnung ja auch so nicht.
Dann möchte ich mal auf das Bundesrecht verweisen. In Paragraf 67 Wochenmarkt ist eindeutig geregelt: „Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet...“ Und jetzt kommt es darauf an: „Lebensmittel im Sinne des § 2 Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs mit Ausnahme alkoholischer Getränke“, und jetzt kommt es, was zugelassen ist, „zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden“;
„der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig“,
Also in Mecklenburg-Vorpommern ist das verboten. Deswegen kann der Sanddornliköranbieter, wenn die Touristen auf den Wochenmarkt strömen, keinen Sanddornlikör anbieten.
Herr Krüger, Sie müssen sich mal mit der ganzen Materie beschäftigen und nicht immer nur rumquaken hier!
wenn ein Bürgermeister mit seiner Gemeindevertretung der Auffassung ist, seine Bürger brauchen im täglichen Bedarf die Armani-Anzüge, dann kann er das ja freigeben, aber von uns war auf Armani-Anzüge und LuxusAnzüge ganz bestimmt nicht abgestellt.
Wir sind hier ein Tourismusland und wir möchten natürlich auch, dass die Touristen, die auf Wochenmärkte gehen, weil das ja eine schöne Tradition hier ist, ein etwas breiteres Sortiment von auch hier erzeugten...