Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

... alkoholischen Produkten aus der Urproduktion, Produkten des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei und rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs vorfinden.

Und, Herr Schulte, es gibt in jeder Kommune verschiedene Satzungen. Wo haben Sie denn Jura gelernt? Die Beschicker müssen das ohnehin,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Wolfgang Waldmüller, CDU)

die müssen das ohnehin prüfen. Die müssen jede Satzung vorher noch mal prüfen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und wenn Sie für Bürokratieabbau sind und Stärkung des ländlichen Raums,

(Torsten Renz, CDU: Aber jetzt noch mal zu den Argumenten von Herrn Borschke, bitte! – Glocke der Vizepräsidentin)

dann unterstützen Sie diesen Antrag.

Einen Moment, Herr Lerche!

Der hat sowieso nicht begriffen.

Einen Moment, Herr Lerche!

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, also das erfüllt jetzt bei Weitem nicht mehr das Kriterium einer lebhaften Debatte. Das ist hier wirklich nur noch störend und ich bitte doch jetzt um wirklich mehr Disziplin. Wenn

ich hier läute, dann hat hier Ruhe zu sein. Das soll diese Glocke bedeuten. Ich bitte doch wirklich jetzt darum, auch mal darauf zu achten. Dann muss ich den Redner nicht unterbrechen, das ist nämlich für keinen Redner schön.

Und zu Herrn Borschke wollte ich nur sagen, wir wollen eine Verordnung aus dem Jahre 1992, die einfach nur überflüssig ist, abschaffen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Herr Borschke.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein! Jetzt kommen die Farben des Nähgarns.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Besonders bemerkenswert fand ich den Beitrag von Herrn Arppe. So wenig nicht zu verstehen, ist schon bemerkenswert.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Dann...

Ich habe das doch hier erklärt. Ich weiß nicht, habe ich Spanisch gesprochen? Wenn du, wenn du solch einen Wochenmarkt öffnest für alle möglichen Produkte, machst du ihn kaputt. Dann machst du diesen Markt kaputt. Das kommt dabei raus. Für diese Produkte sind alle möglichen Märkte da. Da gibt es den Flohmarkt, da gibt es den Jahrmarkt, da gibt es alles Mögliche.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Den Kunstmarkt.)

Du kannst hingehen, jederzeit, in jeder Kommune, in jeder Gemeinde kannst du selber einen Markt machen. Und wenn ich Alkohol verkaufen will,

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Den Alkoholmarkt.)

gehe ich hin und besorge mir eine Gestattung. Und dann kann ich Alkohol verkaufen auf jedem Hof und in jedem Gelände. Es ist vollkommener Unfug, was du hier rausgebracht hast. Da kommst du nach vorne und machst alles nur noch schlimmer. Mensch, bleib dann noch mal lieber sitzen!

(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3588. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3588 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Transparente Stellenbesetzungen in der Justiz, Drucksache 7/3593.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Transparente Stellenbesetzungen in der Justiz – Drucksache 7/3593 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen!

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

In den letzten anderthalb Jahren hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern durch eine Reihe – nennen wir es mal „fragwürdiger“ – Personalentscheidungen beziehungsweise Personaldebatten von sich reden gemacht, keine guten, wie ich finde. Ich finde, sie schaden eher dem Ansehen eines Rechtsstaats, als dass sie ihn fördern. Auch hier im Landtag haben wir uns mehrfach über die Stellenbesetzungen im Justizbereich ausgesprochen, das letzte Mal in der Aussprache im September 2018 unter der Überschrift „Gleichstellung in und Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten“. Vordergründig ging es weniger um die Justiz selber, sondern um die dahinterstehende Landesregierung und ihre Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Um das Problem einmal darzustellen, möchte ich kurz auf die Sachverhalte eingehen, weil sie aus meiner Sicht von einer Reihe von Widersprüchlichkeiten geprägt sind. Im Januar 2018 wechselte der Chef der Staatskanzlei Dr. Christian Frenzel – angeblich auf eigenen Wunsch – zurück in die Justiz. Er übernahm den Posten eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht. Dieser Wechsel geschah auf Betreiben der Ministerpräsidentin, und zwar ohne vorherige Ausschreibung oder ein Auswahlverfahren, obwohl zwei parallele Ausschreibungen liefen.

Nun zweifelt niemand, und das haben wir nie getan, an der fachlichen Eignung von Herrn Dr. Frenzel für das Amt eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht, aber aus der Staatskanzlei, der obersten Stelle der Landesregierung, ohne eine Ausschreibung eine Person als Richter einzusetzen, das hatte aus unserer Sicht schon etwas an Geschmäckle.

Kommen wir zum zweiten Fall. Kürzlich sollte die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichtes neu besetzt werden. Es gab zunächst zwei Bewerber, zwei männliche. Dann gab es die Aufforderung der Ministerpräsidentin, mehr Frauen in Führungspositionen in der Justiz zu bringen. Daraufhin bewarb sich unter anderem eine weibliche Bewerberin.

Das Ansinnen, Frauen in Führungspositionen zu bringen, haben wir begrüßt. Über zwei Drittel des Personals in der Justiz sind Frauen. Ihr Anteil an den Führungspositionen macht lediglich ein Drittel aus. Das Ansinnen ist also richtig, aber seine Durchführung muss die rechtlichen Vorgaben einhalten, wonach es um Eignung, Befähigung und fachliche Leistungsfähigkeit geht. Die Aufforderung von Frau Schwesig – mehr Frauen in Führungspositionen – war daher berechtigt. Allerdings rief sie auch Verwunderung hervor, da Frau Schwesig selber mit Herrn

Dr. Frenzel fünf Monate zuvor eine Führungsposition mit einem Mann, sogar ohne Ausschreibung und Auswahlverfahren, besetzt hatte. Da stellte sich schon damals die Frage, ist Frau Schwesig wirklich daran interessiert, die Frauenquote zu fördern, oder war es eben nur ein vorgeschobenes Argument, um bestimmte Personen zu verhindern. In jedem Fall bewarben sich auf die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichtes am Ende insgesamt vier Kandidaten, eine Bewerberin wurde dann am Ende gewählt.

Nun klagte jedoch einer der männlichen Bewerber, Herr Theede, seines Zeichens Abteilungsleiter der Abteilung Allgemeines und stellvertretender Staatssekretär im Justizministerium, vor dem Verwaltungsgericht Schwerin, mit der Begründung, man habe ihm im Justizministerium als Teil der Landesregierung eine schlechtere Beurteilung ausgestellt. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bekam er recht, ein Hauptsacheverfahren ist noch nicht anhängig, wie aus meiner Kleinen Anfrage hervorging. Wer weiß, warum. So bleibt die Entscheidung im Rechtsschutzverfahren.

Am Rande bemerkt: Wenn dieser Vortrag den Tatsachen entspräche, so wäre das aus unserer Sicht ein Unding. Es ist ein wichtiges und richtiges Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen in der Justiz zu bringen. Hierzu gehört jedoch nicht das Herabsetzen von Beurteilungen männlicher Mitbewerber. Jedwede Manipulation ist hier völlig inakzeptabel.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Aber zurück zum Sachverhalt: Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin wurde Herr Theede laut Aussage seines Anwaltes gegen seinen Willen also aus dem Justizministerium heraus zum Präsidenten des Landgerichts Schwerin gemacht, wie schon beim Fall Frenzel ohne Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, und wieder ein Mann. Auch hier ist zu sehen, dass die Forderung, Frauen in die Führungspositionen zu bringen, nur alibihalber dann seitens der Landesregierung und insbesondere der Ministerpräsidentin gezogen wird, wenn es gerade in den Kram passt. So ein Verhalten schadet eher einer Frauenquote, als dass es förderlich ist,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig!)

weil die Forderung nach mehr Frauen eben nicht ernst gemeint ist.

Aber kommen wir zu dem Thema der Ausschreibung zurück. Beide Versetzungen, von Herrn Frenzel und Herrn Theede, sind nach dem Landesrichtergesetz, welches die Rechtsverhältnisse der Richter regelt, in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz, welches wiederum eine Verordnungsermächtigung hinsichtlich der Laufbahn der Beamten enthält, rechtmäßig. In der Laufbahnverordnung heißt es: „Eine Pflicht zur Stellenausschreibung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes besteht nicht... für Stellen, die durch Umsetzung, Abordnung, Versetzung ohne Beförderungsgewinn sowie durch Übertritt oder Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherrn besetzt werden.“

Und genau hier sehen wir Änderungsbedarf. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, auch Führungspositionen in der Justiz ohne Stellenausschreibung

zu besetzen, wenn es unter anderem keinen Beförderungsgewinn, heißt ins Deutsche übersetzt, wenn es nicht mehr Lohn gibt. Ich habe mich mit Kollegen aus anderen Bundesländern unterhalten und diese waren sehr irritiert, dass es diese Möglichkeiten überhaupt gibt. Es gibt für Beamtinnen und Beamte den Grundsatz der Bestenauslese, niedergeschrieben in Artikel 33 des Grundgesetzes. Hiernach soll jeder nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben. Wir halten diesen Grundsatz für wichtig und er ist besonders wichtig in der Justiz, denn hier geht es um das Sprechen von Recht. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass dies durch die Besten, unabhängig von politischen Ansinnen et cetera, geschieht.

Deshalb sehen wir derartige Personalentscheidungen gerade in der Justiz als fragwürdig an, weil es hier um einen Eingriff in den Eckpfeiler der Gewaltenteilung geht. Die Trennung der Gewalten ist ein tragender Grundsatz in unserem Rechtsstaat. Jegliche von Legislative, Exekutive und Judikative ausgeübte Gewalt muss auf eine demokratische Entscheidung des Volkes zurückzuführen sein. Das gilt auch für die rechtsprechende Gewalt, die ihre Urteile bekanntlich im Namen des Volkes, und nur in dessen Namen spricht.

Bei dieser einheitlichen Grundlage aller drei Gewalten wird Gewaltenteilung zu einem funktionalen Verfassungsprinzip. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind eigenständig mit dem Ziel der gegenseitigen Kontrolle, Hemmung und Mäßigung bei der Ausübung jeglicher Staatsgewalt. Der Justiz kommt dabei eine besonders wichtige Rolle, die Wächterrolle, zu. Sie hat die Handlungen der anderen Organe und auch sich selbst, wenn wir an den Instanzenzug denken, nach Maßgabe von Gesetz und Recht, und zwar nur und ausschließlich nach Maßgabe von Recht und Gesetz, zu überwachen und zu kontrollieren und gegebenenfalls in die Schranken zu verweisen.