(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Er hat es gefunden? Stimmt, ne? – Minister Dr. Till Backhaus: Aber das kennt er nicht. Er muss das doch mal überprüfen, in welcher Lage er sich befindet.)
Eigentlich gibt es zu diesem Thema nicht viel zu sagen. Wenn sich jemand in seinem Garten oder Vorgarten einen Steingarten anlegt, dann sollte er es auch machen dürfen. Wenn es steuerlich absetzbar ist, umso besser.
Für eine Schlechterstellung dieser Grundstücksgestaltung sind wir nicht zu haben. Ob sich die Finanzämter über den Aufwand der steuerlichen Prüfung freuen, darf bezweifelt werden.
Wir sind für Steingärten, die mit Feldsteinen ausgelegt sind. Sie haben auch ökologisch vorteilhafte Seiten. Sie sind ein guter Sonnenplatz für Eidechsen, die auf warmen Steinen ihre Körpertemperatur erhöhen können. In den Ritzen und Spalten können noch Wildbienen und andere Insekten nisten. Sollte sich im Steingarten auch noch ein verlassenes Mauseloch befinden, so kann hier eine Hummel einziehen und ein neues Volk gründen.
Wir sind nicht für Steingärten, bei denen die Feldsteine mit Beton verstrichen sind und Kleingetier keine Chancen hat, Unterschlupf zu finden. Ebenfalls halten wir Schottergärten, die dann womöglich noch mit einer Sperrfolie ausgelegt sind, nicht für naturnah. Ja, das wäre es für uns. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tag ist schon sehr lang gewesen.
Herr Borschke, ich gebe Ihnen beim Schutz der Insekten recht, nur, ob wir mit den Steingärten das Wahre tun und ob das Finanzamt eine allgemeine Handwerkerrechnung anerkennt, damit das steuerlich auch angerechnet werden kann, das bezweifle ich. Ich sehe einen Weg dabei, um Herr über Steingärten zu sein, und das ist eine Ortsgestaltungsaktion, und da sind die Kommunen gefragt. – Recht schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Borschke! Ein journalistisch falsch benutzter Begriff, auch wenn er sich eingeschliffen hat, wird dadurch nicht richtiger. Ich möchte Sie gerne einladen zu mir nach Hause
Sie können sich vielleicht nicht vorstellen, wie es in meinem Garten, vor allem auch in dem Steingarten, blüht und wie insektenfreundlich der ist. Der blüht sogar im Winter. Aber das ist sicherlich von Ihnen auch gar nicht gemeint gewesen, es geht selbstverständlich um diese Schottergärten und um die Versiegelungen, die sich mittlerweile modisch breitmachen, und obendrein, wenn sich Pioniervegetation ausbreitet, möglicherweise das Ganze auch noch mit Roundup bekämpft wird.
Diese Diskussion hat sich in unserer Region durch einen Beitrag in der „Ostsee-Zeitung“ vom 9. Mai sehr stark verbreitet. Ich zitiere: „Immer öfter wählen Hausbesitzer in MV Steinvorgärten“ – nicht Steingärten, sondern Steinvorgärten – „statt Grünflächen vor ihren Eigenheimen. Umweltschützer kritisieren den Trend. Politiker diskutieren jetzt ein mögliches Verbot.“ Und weiter heißt es an anderer Stelle: „Den Anstoß dafür gab ein Antrag des Saarlandes mit der Forderung nach einer Kampagne gegen Steinvorgärten. Diesem Vorstoß schloss sich auch das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern an.“
„Einige Städte und Gemeinden haben bereits eigene Regelungen erlassen. So ist in Rostock die Verschotterung von Vorgärten in einigen Bereichen der Stadt verboten.“
Und genau so, wie der Minister es eben dargestellt hat und wie es auch in Rostock praktiziert wird, bin ich der Ansicht, sind wir auf dem richtigen Weg. Ein landesweites Verbot oder eine steuerrechtliche Regulierung hilft da überhaupt nicht. Das wäre im Prinzip wirklich Unsinn. Mecklenburg-Vorpommern ist ja nicht Bremen und selbst in Bremen wird es nur für die Altstadt Bremens benutzt und Bremerhaven überhaupt nicht berührt. Also hoch urbane Räume, in denen Versiegelung eine Rolle spielen kann, sind dort gemeint.
Ich halte den Weg, dem Mecklenburg-Vorpommern sich offensichtlich angeschlossen hat, für wesentlich besser. Wir brauchen eine Kampagne, wir brauchen Aufklärung, auch wenn Herr da Cunha vorhin gerade Aufklärung und Appelle in Abrede gestellt hat, aber ich denke, wir brauchen diesbezüglich wirklich mehr Umweltbewusstsein und – was für die praktische Seite besonders wichtig ist – vernünftige Orts- und Gestaltungssatzungen, wo das geregelt wird. Bei Bauleitplänen ist das gelebte Praxis, durch örtliche Bauvorschriften nach der Landesbauordnung die Begrünung nicht bebauter Grundstücksflächen vorzuschreiben. Deswegen hat das auch nichts im Agrarausschuss zu suchen, sondern bestenfalls dort, wo es ums Bauen geht, und das ist dann der Energieausschuss. Davon gehe ich mal aus.
Das schließt leider nicht aus, dass dennoch Zierschotterrasen statt Rasen so manchen Vorgarten prägt. Aber wer soll das kontrollieren und gegebenenfalls auch sanktionieren? Dennoch brauchen wir mit Sicherheit kein Verbot oder eben eine solche steuerrechtliche Regelung. Da kann ich den Freien Wählern/BMV nur den Appell entge
genbringen, machen Sie es so, wie ich es gerade vorgeschlagen habe. Klären wir unsere Nachbarn auf, wenn sich der eine oder andere eine Schotterwüste vor dem Haus einrichtet! Sagen wir ihm, was das für das Mikroklima der Städte bedeutet und was besser gemacht werden kann, um Gutes für Boden und Insektenwelt zu machen! Das ist für meine Fraktion und für mich allemal besser, als über den Umweg des Steuerrechtes oder mit Verboten als eine Lösung für den Rückgang der Insekten gegenzusteuern.
Und das ist genau auch das Problem, was ich an der zweiten Stelle damit habe. Ich kann mich hier noch sehr deutlich daran erinnern, Herr Borschke, wie Sie bestritten haben, dass es überhaupt so etwas gibt wie Insektenschwund. Das macht die ganze Angelegenheit natürlich sehr willfährig. Heute rede ich mal so, morgen rede ich mal so. Wir haben natürlich die Nagelprobe zu machen. Stimmen Sie morgen beim Tagesordnungspunkt 42 mit uns und dann sieht die Welt schon wieder anders aus!
Vergessen wir allerdings nicht, dass es durchaus auch Schotterflächen gibt um Häuser oder ähnliche, die sogar notwendig sind, der Zugang zu Armaturenanlagen wird beispielsweise so umrandet, es gibt Spritzwasserschutz und Ähnliches und es gibt auch Versiegelungen, die in Ihrer Diktion dann Steingärten heißen, aber die müssen genehmigt werden. Und wenn das Genehmigungsverfahren dann eben versagt, haben wir den gleichen Effekt. Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen. – Danke schön.
Lieber Herr Borschke! Wir sind ja hier letztes Mal aneinandergeraten, als ich zitiert habe, was Sie in früheren Zeiten erzählt haben. Ich will auch jetzt noch mal daran erinnern, dass Sie uns in früheren Zeiten erzählt haben, dass Sie, wenn Sie nach Stralsund fahren, unterwegs anhalten müssen, weil es so viele Insekten gibt, dass Ihre Scheibe zu ist, und dass Sie uns gesagt haben, dass Sie bezweifeln, dass es hier eine Abnahme der Biomasse gibt. Jetzt kommen Sie mit Ihrer Fraktion und beantragen hier den Schutz der Insekten, dadurch, dass diese aus Ihrer Sicht „Schottergärten“ nicht angelegt werden.
Um es klar zu sagen, wir wollen die Schottergärten auch nicht, wir sind uns einig an der Stelle, aber ich glaube, es macht durchaus Sinn, wenn man so einen Antrag stellt, mal wirklich zu recherchieren. Und wenn Sie hier Forderungen aufstellen, dass die Handwerkerleistungen nicht von der Steuer abzusetzen sind, dann sollte man sich vorher erkundigen, ob sie heute überhaupt abzugsfähig sind. Es handelt sich nämlich hier um Neuanlagen, und bei Neuanlagen können Sie auch heute schon keine steuerliche Abzugsfähigkeit geltend machen. Das heißt, der Weg, den Sie hier mit Ihrem Antrag aufzeigen, ist gar kein Weg.
Aber, Herr Borschke, nun versetzen wir uns trotzdem mal in die Lage, es wäre so, wie Sie es hier schreiben. Dann gilt immer noch das, was auch die Kollegen hier ausgeführt haben, dass Steingarten nicht gleich Steingarten ist. Wenn Sie beispielsweise eine Trockenmauer anlegen,
aus Steinen, ist das was ökologisch Wertvolles. Und wäre es steuerabzugsfähig, hieße das, dass Sie vom Finanzbeamten verlangen, dass der vor Ort kommt, nachschaut, was für eine Art Steingarten da entstanden ist. Das ist für Handwerkerleistungen schlichtweg nicht machbar.
Also noch einmal, es ist gar kein Bestand der Abzugsfähigkeit für Steuern, das ist es nicht, und wenn es einer wäre, selbst dann wäre es nicht praktikabel, das, was Sie hier beantragt haben. Es ist schlichtweg etwas, was auf kommunaler Ebene entschieden werden muss. Da gehört es hin und da wird es auch bearbeitet. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neuanlagen von Gärten kann ich natürlich steuerlich absetzen.