Deshalb ist es erforderlich, die Vorschriften zur Umsetzung der FFH-Richtlinie mit dem Ziel einer Novellierung, die nicht über die 1:1-Umsetzung hinausgeht, zu überprüfen. Dies ist die Voraussetzung für einen unbürokratischen und praxistauglichen Umgang mit dem Biber zur Abwehr von Schäden und Gefahren in hochwassergefährdeten Gebieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl die Landesregierung und die Bundesumweltministerin bestä
tigt haben, dass sich der Biber in Deutschland in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, gibt es im Bund keine Bereitschaft, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Biber in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie aufgenommen wird. Begründet wird diese Untätigkeit von der Bundesumweltministerin mit dem hohen bürokratischen Aufwand eines solchen Antrages. Ein solches Agieren haben wir bereits beim Kormoran erlebt und die Folgen sind bekannt. Den Betroffenen vor Ort, die jeden Tag mit bürokratischen Anträgen ihr Hab und Gut oder die Verkehrssicherheit und den Hochwasserschutz sichern müssen, stehen bei solchen Begründungen die Haare zu Berge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 in Verbindung mit Paragraf 23 Absatz 1 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23. Februar 2010 kann das zuständige Ministerium eine Verordnung zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden durch Biber erlassen. Einen entsprechenden Antrag für Mecklenburg-Vorpommern hatte die Fraktion der BMV – ich glaube, sie war damals noch BMV – am 28.02.2018 in den Landtag eingebracht. Ein dazu beschlossener Änderungsantrag von SPD und CDU sah dann aber einen Situationsbericht im zuständigen Ausschuss vor, der am 15. November 2018 erfolgte.
Die Wirkungsmöglichkeiten einer Biberverordnung wurden bei dieser Berichterstattung allerdings als relativ gering eingeschätzt. Umso erfreulicher war dann die Ankündigung von Minister Dr. Backhaus anlässlich einer Veranstaltung des Wasser- und Bodenverbandes in Anklam, noch in diesem Jahr eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen zu wollen.
Ich glaube kaum, dass es parlamentarisch geboten ist, dass ich jetzt hier Freudensprünge hinter dem Mikrofon mache.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Bei so einer Koalitionsausschusssitzung möchte ich gerne mal dabei sein. Mann, Mann, Mann!)
(Torsten Renz, CDU: Da sind sie beide nicht drin. Die beiden Damen sind da nicht zugegen. – Dr. Ralph Weber, AfD: Das wäre mal was anderes.)
Ich zitiere den Minister, ich hoffe, ich tue es richtig: „Die Landesverordnung“ soll dabei „ein wesentlicher Baustein“ werden, „um ein einheitliches“ und rechtssicheres „Vorgehen der Behörden in den Landkreisen bei der Abwehr von Biberschäden zu gewährleisten. Sie soll beispielsweise die Entnahme von Tieren rechtssicher regeln, die Schäden an wichtigen Verkehrsadern verursachen. Einschränkungen werde es in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten geben.“ Zitatende.
Vor dem Hintergrund der von mir und während der Veranstaltung geschilderten Probleme des Wasser- und Bodenverbandes, die da wären: 50 Prozent der Arbeitszeit der Gewässerwarte entfallen mittlerweile auf die Beseitigung von Biberschäden und ein Viertel der gesamten Jahresausgaben des Verbandes werden dem Biber zugerechnet, zudem besagt eine gemeinsame Schätzung von unterer Naturschutzbehörde und Wasser- und Bodenverbänden, allein für den Landkreis VorpommernGreifswald eine Biberpopulation von über 2.000 Tieren, vor diesem Hintergrund möchte sich die CDU-Fraktion – ich weiß nicht, wie ich jetzt freundlich gucke – dieses Anliegen ausdrücklich unterstützen.
Ich hoffe, der Minister kann im Zuge der Aussprache den Zeitplan und die Regelungsinhalte einer Biberverordnung für Mecklenburg-Vorpommern bereits konkretisieren.
Wir hoffen, dass der avisierte kleine Arbeitskreis mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und der Wasser- und Bodenverbände der Landkreise VorpommernGreifswald, Mecklenburgische Seenplatte und LudwigslustParchim und weiteren Akteuren schnellstmöglich einberufen wird und neben der Erarbeitung der Biberverordnung auch konkrete Handlungsempfehlungen erstellt, beispielsweise, dass betroffene Baumeigentümer neben der Abnahme geschädigter Bäume nicht auch noch zu Neuanpflanzungen verpflichtet werden oder dass geförderte Einzäunungen bei Bedarf entsprechend der Wanderungsbewegung des Bibers umgesetzt werden können. Einzusetzende Bibermanager sollten ihre Aufgaben, und das vor dem Hintergrund der zu treffenden weitreichenden Entscheidungen, nicht im Ehrenamt erfüllen müssen.
Darüber hinaus halten wir es im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen für geboten, in Anlehnung an Brandenburg eine Haushaltsposition zum Ausgleich des Aufwandes bei Biberschäden für betroffene Wasser- und Bodenverbände vorzusehen. In Brandenburg beispielsweise beläuft sich diese Summe auf 600.000 Euro im Jahr. Wir denken, dass es mit diesen beiden Maßnahmen zu einer dringend notwendigen Entlastung in den besonderen, betroffenen Regionen kommen kann. Langfristig jedoch – davon ist meine Fraktion fest überzeugt – wird kein Weg an einer Umstufung des Bibers von Anhang 4 in Anhang 5 der FFH-Richtlinie vorbeiführen und wir sind gut beraten, diese Forderung bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu wiederholen.
Und da meine Redezeit es noch zulässt: Wir hatten ja heute schon das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. Natürlich gibt es eine Sozialpflichtigkeit von Eigentum. Trotzdem ist es geboten – auch darauf hat die Präsidentin hingewiesen –, über diese Regelung nachzudenken, und es gibt sicherlich auch ein Überschreiten der Sozialpflichtigkeit von Eigentum. Ich denke, gerade beim Thema Biber haben wir den Punkt erreicht, wo durchaus darüber zu reden ist, wenn mehr als die Hälfte des Eigentums vom Biber geschädigt wird,
ob dann noch eine Sozialpflichtigkeit von Eigentum gegeben ist. Wir sehen das im Landkreis VorpommernGreifswald inzwischen sehr kritisch. Das hat auch der Landrat in seiner Einführungsrede dort angemerkt.
Ich bitte doch wirklich jeden, der sich ernsthaft mit diesem Thema befassen will, einmal mit Betroffenen zu reden, die schon mehrfach von derartigen Ereignissen getroffen wurden, und hoffe, dass die Aussprache dazu führen wird, dass wir jetzt in Mecklenburg-Vorpommern dem Vorbild von Brandenburg nacheifern können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Frau Schlupp, an Ihrem Geburtstag will ich mich noch mal ausdrücklich bedanken für die doch sehr vernünftigen Vorschläge, und auf der anderen Seite wollte ich so anfangen: Und täglich grüßt das Murmeltier.
Nun ist der Biber wieder hier. An sich hatte ich gedacht, wir werden uns heute auch mit dem Wolf beschäftigen.
(Andreas Butzki, SPD: Sie sind ja richtig poetisch heute. – Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, Herr Doktor!)
weil auch daran darf ich, glaube ich, beweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren, gut Ding braucht Weile, aber ich bin schon einigermaßen zufrieden mit dem Lauf dieser Woche, was unsere Themen anbetrifft,
dass das Bundeskabinett im Wesentlichen unserem Vorschlag zugestimmt hat, dass wir endlich zu einer rechtssicheren Entnahme von Einzelwölfen oder ganzen Rudeln kommen werden.
Meine Prophezeiung war im Übrigen, dass noch vor der Sommerpause weißer Rauch über dem Bundeskanzleramt zu dem Thema aufsteigen wird. Auch diese Prophezeiung ist eingetroffen. Insofern, glaube ich, sind wir da ein ganzes Ende weitergekommen.
Die zweite Kernaussage – ich glaube, das darf man auch ausdrücklich mal sagen – ist, wenn wir uns quer durch Deutschland und Europa bewegen, dann wird Mecklenburg-Vorpommern ja mittlerweile als ein ökologisches Paradies empfohlen.
Und das ist so. Darauf können die Menschen und wir auch stolz sein. Es zeigt sich eben, dass Arten, die vom Aussterben entweder bedroht waren oder ausgestorben waren, in Mecklenburg-Vorpommern wieder ihre Heimat gefunden haben. Das ist ein artenschutzrechtlicher Erfolg. Das ist ein Beweis, dass die Ökologisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland und Europa deutlich weiter ist und auf der anderen Seite es auch bestimmte Arten gibt, die mittlerweile Probleme machen.
Dazu gehört ausdrücklich der Kormoran, dazu gehören auch der Biber und der Wolf. Deswegen habe ich immer wieder betont – manch einer schmunzelt ja auch darüber, ich habe selber den Begriff geprägt –, wer sich an bestimmte Regeln nicht hält,
das ist unter Menschen so, das muss auch in der Tierwelt so sein, wenn man sich an bestimmte Regeln nicht hält, dann muss es auch irgendwo mal Konsequenzen geben.
Wir leben in einer Kulturlandschaft, die ist durch den Menschen geprägt worden, aber wir brauchen auch nicht mit Fingern auf andere zu zeigen. Auf der südlichen Halbkugel, wenn wir uns überlegen, werden nach wie vor im Jahr elf Millionen Hektar Wald gerodet, um dort Ölpflanzen, Soja oder Zuckerrohr anzupflanzen.
Deswegen glaube ich, ist es auch wichtig, dass in unserem Bundesland die Arten, die hier zu Hause sind, ob pflanzliche oder tierische Arten, wenn sie hier ihre angestammte Heimat wieder neu entdecken, selbstverständlich willkommen sind.
Insofern möchte ich auch noch mal feststellen, dass wir mit manchen Arten, die nicht so präsent sind, an dieser Stelle Probleme haben, denn letzten Endes ist es auch so, dass Biber und Wolf ja permanent hier auf der Tagesordnung stehen. Und bevor ich darauf eingehen möchte, darf ich noch mal klarstellen, das gilt im Übrigen genauso, wie ich es eben schon angedeutet habe, für den Biber, was Konfliktarten anbetrifft, wie auch für andere Arten.
Aus meiner Sicht ist zunächst erst einmal festzustellen, dass der jetzige Haltungszustand der Biberpopulation ein absoluter Erfolg des Naturschutzes und Artenschutzes ist. Wenn man sich überlegt, dass er – 1414 habe ich mir noch mal rausgenommen – auch unter den katholischen Mönchen in der Fastenzeit zu sich genommen worden ist