(Jochen Schulte, SPD: Wie man jemanden wie Sie auf die Studenten loslassen kann, das ist die große Frage in diesem Land.)
dass wir mit Zweidrittelmehrheit jeden aus dem Präsidium abwählen könnten. Aber genau das ist der völlig falsche Vergleich. Wir wollen ja gar niemanden abwählen. Niemand kann irgendwas für Krankheit,
(Jochen Schulte, SPD: Sie halten der betreffenden Person doch vor, dass sie ihre Funktion nicht ausüben kann!)
wir wollen lediglich die funktionsbezogene besondere Zulage ab einer gewissen Zeit ausfallen lassen.
Was Sie, was auch Herr Ritter gesagt hat über seine Fraktion, Sie können sich sicher sein, nicht erst nach sechs Wochen würden wir in der Fraktion, wenn einer von uns, der eine solche Zulage erhält, krankheitsbedingt pausieren muss, diese Funktionszulage anderweitig
Zum Weiteren wollte ich sagen, wieder an Herrn Schulte gerichtet: Herr Schulte, ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstanden haben, es geht hier nicht um den Vergleich mit Gehalt.
Die normalen „Gehälter“ – in Anführungszeichen –, die wir als Abgeordnete bekommen, bleiben davon völlig unangetastet,
auch nicht in einem 6-Wochen- oder einem sonstigen Rhythmus. Auch wenn jemand zwei Jahre krank ist, erhält er sein Gehalt und damit die Existenzsicherung, die ganz schön üppig ist für Existenzsicherung, weiter bezahlt. Es geht um die Zulagen.
Und wenn ich jetzt schon mal den Vergleich, den Sie angebracht haben, mit dem Arbeitsleben stellen möchte, dann möchte ich sagen, dann geht es hier um so was wie besondere Zulagen – Lärmzulage, Schmutzzulage –, und da gibt es Arbeitnehmer, die verlieren die am ersten Tag ihrer Krankheit, weil sie nämlich von dieser sechswöchigen Lohnfortzahlungsfrist gar nicht erfasst sind. Das hängt ein bisschen von Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ab, wie die deklariert sind, aber besondere Zulagen, die mit Rücksicht auf eine Arbeitserschwerung bezahlt werden, werden im Krankheitsfalle ab dem ersten Tag nicht erstattet.
Also, Herr Schulte, ich weiß ja nicht, was Sie als Anwalt für Gebiete übernehmen, vielleicht besser keine Mandate im Arbeitsrecht. Das muss schiefgehen!
das hören wir besonders gern, wenn man sagt, das ist unüblich und entspricht nicht dem parlamentarischen Brauch. Dass gerade von Ihnen, Herr Renz,
so was kommt oder auch von Ihnen, Herr Ritter, verblüfft schon ein bisschen. Es ist absolut unüblich, dass die zweitstärkste Fraktion nicht im Präsidium vertreten ist.
nicht mal die Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse angedeihen lässt. Das erleben wir in jeder Plenarsitzung, in jedem Monat. Wir werden unüblich behandelt! Aber wenn wir jetzt mal einen unüblichen Antrag
stellen, der noch nicht mal unüblich ist, dann geht das Geweine los: Ach nee, das kann man doch nicht machen und da hättet ihr doch am Ende der Legislatur die Parlamentarischen Geschäftsführer zusammenrufen können! Das, möchte ich nur sagen, können wir immer noch machen, aber wir haben eigentlich gedacht, dass es unproblematisch ist, wenn wir hier ein Zeichen nach außen setzen,
dass wir jedenfalls eine Funktionszulage, eine Art Erschwernis- oder Arbeitszulage, die nicht umgesetzt wird, weil der oder diejenige nicht arbeitet, dass wir die ab einer gewissen Zeit entfallen lassen. Aber schon das scheint nicht möglich.
Sie haben gesagt, dass es unüblich ist, dass die zweitstärkste Fraktion nicht im Präsidium vertreten ist. Meines Erachtens ist die CDU-Fraktion im Präsidium vertreten.