nur, ich habe darauf deutlich hingewiesen, wie schwer gerade die Vertreter von Oppositionsfraktionen es haben, in diesem Kontext darzulegen, dass da tatsächlich eine über die Abgeordnetentätigkeit hinausgehende Tätigkeit
in ihrer jeweiligen Funktion als Fraktionsvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer wahrgenommen wird. Und wenn man da Schwierigkeiten hat, das entsprechend auch darzulegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – es ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe, Herrn Kramer und Herrn Weber vor den Anträgen und Gesetzentwürfen ihrer eigenen Fraktion zu beschützen –,
aber wenn es schon diese Schwierigkeiten gibt, dann, bitte schön, wie soll das denn hinterher umgesetzt werden? Es reicht doch nicht, so einen dünnen Gesetzestext zu machen, man muss ihn auch hinterher umsetzen können. In welche Beweisschwierigkeiten wollen Sie denn kommen, wenn Sie nach den sechs Wochen feststellen, ob die betreffende Arbeit noch gemacht worden ist oder nicht?
Und ich sage es und komme noch mal auf die leider verstorbene frühere Landtagspräsidentin zurück, diese Landtagspräsidentin ist eine Woche vor ihrem Tod noch hier im Landtag gewesen und hat hier gearbeitet. Und deswegen wird da auch deutlich, wie schwierig das überhaupt ist, in concreto so was dann tatsächlich auch durchzuführen. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Druck..., den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3698 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3698, der Überweisungsvorschlag für diesen Gesetzentwurf, bei Zustimmung der Fraktionen von AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern – 17. Abgeordnetengesetzänderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/3699.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 17. AbgGÄndG M-V (Erste Lesung) – Drucksache 7/3699 –
Wir haben einen Antrag hier eingebracht, bei dem es um unsere eigenen Bezüge geht, und wir meinen auch, dass wir da nichts falsch gemacht haben, auch wenn Sie hier sagen, das entspräche nicht den Usancen des Hauses.
etwas zu verändern und etwas Neues einzubringen, dann ist es halt an der Zeit. Da muss man nicht warten, bis die Legislaturperiode zu Ende ist.
So sehen jedenfalls wir das. Wir werden diesen Antrag natürlich deshalb nicht zurücknehmen, weil Sie das hier von uns erwarten.
Gegenstand des Antrages ist die Wegstrecke, die erforderlich ist, um in den Genuss eines Mietzuschusses zu kommen, die der Abgeordnete von seinem Hauptwohnsitz zurücklegen muss, um hierher an den Sitz des Landtages zu gelangen. Bisher betrug diese Wegstrecke 30 Kilometer und wir möchten, dass diese Wegstrecke auf 50 Kilometer vergrößert wird. Warum? Nun, zum einen würde dies bedeuten, dass wir uns anpassen an die Regelungen für Beamte. Ein Beamter, der versetzt wird und deshalb eine größere Wegstrecke zum Wohnort zurückzulegen hat, der bekommt auch gewisse Zulagen, Trennungszulage, Fahrtgelder erstattet, aber eben erst ab dieser Wegstrecke von 50 Kilometern. Wir halten es also für angemessen, dass wir als Abgeordnete den Beamten hier gleichgestellt werden.
Und die Argumente dafür sind, dass zunächst auch der Bund der Steuerzahler dieses unterstützt. Er kritisiert nach meiner Meinung ganz zu Recht die aktuelle Regelung des Abgeordnetengesetzes als Ungleichbehandlung. Er kritisiert die Mietzuschüsse für Zweitwohnungen von Landtagsabgeordneten und möchte, dass diese neu gefasst werden.
Ein Vergleich mag auch gezogen werden zu den Pendlern in unserem Lande. Wir wissen alle, MecklenburgVorpommern ist ein Land von Pendlern, und all die Menschen, die ihrem Tagwerk nachgehen und dafür große Wegstrecken zurücklegen, bekommen überhaupt nichts dafür erstattet.
Man muss auch darauf achten, wie das nach außen wirkt, wenn wir uns hier als Abgeordnete praktisch besser bedienen.
Schließlich hat der NDR auch kürzlich berichtet, dass die Reise- und Übernachtungskosten der 71 Landtagsabgeordneten im vergangenen Jahr erneut gestiegen sind. Die Ausgaben für Fahrten zum Landtagssitz nach Schwerin, für Hotelzimmer und für Mietzuschüsse betrugen demnach 2018 400.000 Euro. Im Schnitt heißt das, dass jeder Abgeordnete damit mit rund 5.700 Euro jährlich an Reise- und Übernachtungskosten beteiligt war. Das im Landeshaushalt eigentlich vorgesehene Budget ist damit leicht überschritten worden, und laut NDR in demselben Bericht lagen die Kosten 2017 noch bei 320.000 Euro.
Wir alle erinnern uns, wie es zu diesem Antrag gekommen ist. Die Überschrift lautete: „Abgeordnete kassiert für Eigenheim Mietzuschuss“. Wir haben das zum Anlass genommen für diesen Antrag. Wir halten es für sachgerecht und wir meinen auch, dass es an der Zeit ist, und wir bitten um Ihre Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorgesehen oder vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Man kann da durchaus – und das unterscheidet diesen Gesetzentwurf von dem vorhergehend behandelten Gesetzentwurf –, man kann durchaus darüber diskutieren, ob eine Entfernung von 30 oder von 50 Kilometern angesetzt wird für die Begründung eines entsprechenden Zuschusses zur Übernachtung. Ich kann nur – und das können Sie jetzt so halten oder auch anders –, ich kann allerdings nur darauf verweisen, was der Kollege Ritter in der Debatte zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt gesagt hat, dass es auch in diesem Parlament Brauch ist, dass die Regelungen des Abgeordnetengesetzes entweder zu Beginn einer Wahlperiode oder im Vorgriff auf die kommende Wahlperiode dann aufgegriffen und gegebenenfalls geändert werden.
Ich habe mich, nicht mit allen Parlamentarischen Geschäftsführern, aber zumindest auch schon mit dem Kollegen Renz und auch mit dem Kollegen Ritter, darüber unterhalten, dass wir zum Ende dieser Wahlperiode,...
... dass wir zum Ende dieser Wahlperiode durchaus bereit sind, die verschiedenen Gesichtspunkte, die bei einer Neufassung auch des Abgeordnetengesetzes in Betracht gezogen werden können, und da gehört das sicherlich auch mit dazu, dann noch mal gemeinsam zu durchdenken, und dass die Fraktionen und dieser Landtag darüber nachdenken und gegebenenfalls auch beschließen, dass das Abgeordnetengesetz geändert wird. Das ist eine Sache und vor dem Hintergrund kann man natürlich dann
auch darüber diskutieren und das gegebenenfalls ändern, dass da die Entfernung, die zugrunde gelegt wird, geändert wird.
Ich sehe auch, und das muss man an dieser Stelle auch noch mal deutlich sagen, ich sehe allerdings zum jetzigen Zeitpunkt keinen aktuellen Handlungsbedarf. Und für diejenigen, die das vielleicht nicht so verfolgt haben, möchte ich an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass der Landtag gerade erst vor vier Monaten, Ende Januar/Anfang Februar dieses Jahres, das Abgeordnetengesetz geändert hat. Also wenn dieses Problem jetzt wirklich so dringend ist und nicht erst nur durch den Fall einer einzigen Abgeordneten – dazu sage ich gleich auch noch mal was – in den Medien aufgeschlagen ist, dann hätte man diese grundsätzliche Frage, will ich Abgeordnete ähnlich behandeln wie Beamte, weil die beamtenrechtlichen Regelungen gab es auch am Anfang dieses Jahres, dann hätte man das sicherlich schon in die vorhergehende Novellierung mit einbringen können. Daran kann ich mich jetzt ehrlich gesagt nicht erinnern. Das mag auch an mir liegen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der andere Punkt ist, und das muss man an dieser Stelle auch sagen, nach meinem Kenntnisstand – und wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, ist darüber im Ältestenrat informiert worden – gibt es momentan keinen Abgeordneten, der weniger als 50 Kilometer entfernt wohnt und einen entsprechenden Zuschuss in Anspruch nimmt. Ich würde dafür jetzt an dieser Stelle nicht meine Hand ins Feuer legen, aber das ist, wenn mich meine Erinnerungen nicht trügen, der derzeitige Stand der Dinge, sodass auch aus diesem Gesichtspunkt heraus das nicht erforderlich ist. Ich rede, sehr geehrte Frau Kollegin Wippermann, explizit darüber, dass dieser Mietkostenzuschuss dann in Anspruch genommen wird.
Etwas anderes ist, und das muss man auch an dieser Stelle sagen, man soll da nicht zwei Dinge miteinander vermischen, auf der einen Seite die Frage eines Mietkostenzuschusses und die dabei zugrunde liegende Entfernung – das habe ich gesagt, darüber kann man diskutieren –, aber, Herr Kollege Grimm, was Sie hier in der Debatte eingebracht haben, war die Höhe der Fahrtkosten, Kosten für den Landtag insgesamt, die Kosten, die insgesamt für den Landtag entstehen. Und da, und das muss man dann auch explizit dazu sagen, sind natürlich alle Kosten mit drin enthalten, die dadurch entstehen, dass Abgeordnete ihren Wahlkreis zum Beispiel in Vorpommern haben und zwangsläufig höhere Fahrtkosten dadurch entstehen.
Da kann man natürlich auch drüber diskutieren, ob ich Abgeordneten überhaupt eine Fahrtkostenerstattung geben will, aber diese,...
diese Frage sollte man dann bitte getrennt davon diskutieren, ob man das infrage stellt oder die Frage eines entsprechenden Mietkostenzuschusses oder Mieterstattung hier für eine Übernachtung am Landtag.