Also da diese Frage im Moment nicht im Raum steht, es ist eine hypothetische Frage, möchte ich auf Hypothesen auch nicht antworten.
Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die umfangreiche Beantwortung dieser vielen Fragen, die gerade durch die Fraktion gestellt worden sind.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD, die Frage 22 zu stellen.
welt in Stralsund hat die Genehmigung zum Bau des geplanten Windparks „Gennaker“ erteilt. Die 103 Anlagen sollen etwa 15 Kilometer vor der Halbinsel Fischland und 24 Kilometer westlich von Hiddensee gebaut werden und sind doppelt so hoch wie im Offshorewindpark Baltic 1.
Welche Auswirkungen wird dieser Offshorewindpark auf die Region, insbesondere die Natur, den Tourismus und auf die Unternehmen der Tourismusbranche haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst erlauben Sie mir den deutlichen Hinweis auf eine Fehleinschätzung Ihrerseits. Die Windenergieanlagen, die genehmigt worden sind im Rahmen des Offshorewindparks „Gennaker“, sind nicht doppelt so hoch wie die dort aktuell Stehenden. Die im Baltic-1-Windpark stehenden Anlagen haben eine Höhe von 113,5 Metern, die genehmigten haben eine Höhe von 175 Metern. Das Doppelte von 113,5 wären 127, davon sind wir meilenweit entfernt.
Ich versuche ein bisschen, Mythenbildung deutlich vorzubeugen, also noch mal: Sie sind höher, aber bei Weitem nicht doppelt so hoch.
Landesraumentwicklungsplan hier erörtert. Ich bin mir sicher, wir haben mehr als einmal Diskussionen in der letzten Legislatur zu diesem Fall geführt. Wir haben das insbesondere in den zwei großen Anhörungswellen abgearbeitet, denn der Windpark, den Sie ansprechen, ist Teil dieses Landesraumentwicklungsplanes und sieht genau solche Möglichkeiten an dieser Gewässerstelle der Ostsee vor.
Wir haben nach zweieinhalbjähriger Diskussionszeit im Raum der zweimaligen öffentlichen Anhörungen des Landesraumentwicklungsprogrammes diesen Teil ausgewiesen, haben eine Gesamtplanung vorgenommen,
wie die Offshorewindkraft in der Ostsee angelegt sein darf, haben wiederholte Diskussionen geführt und haben insbesondere mehrfach Begutachtungen vorgenommen.
Wir haben dabei Fragen der Ihrerseits angesprochenen Einwirkungen zum Beispiel naturschutzfachlicher Art umfänglich erörtert, und zwar für die verschiedenen Planungsbereiche. Wir haben Schiffssicherheitsfragen mehrfach und unter anderem auch gutachterlich betrachten lassen. Wir haben die Fragen, wie weit Sportregattamöglichkeiten eingeschränkt werden, betrachtet und ebenfalls einbezogen. Wir haben Fragen um die Hafennutzungen, unter anderem die Reede vor Rostock, einbezogen, und wir haben all das dann entsprechend in den abschließenden, letztlich Gesetz gewordenen Plan eingefügt, sodass die von Ihnen angesprochenen möglichen Auswirkungen weitgehend zurückgedrängt wurden beziehungsweise in diesem Plan vorgesehen sind.
Soweit Sie speziell fragen, was diese konkrete Genehmigung für den Tourismus für Auswirkungen hat: Wir haben ebenfalls im Raum des Landesraumentwicklungsprogramms und dessen Vorbereitung die umfassende Studie, die das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hatte beim Bau von Baltic 1, dem dort bereits bestehenden Windpark, und einem Nordseewindpark, den beiden ersten, die entstanden sind, mit in die Prüfungen einbezogen. Das Bundesumweltministerium hat eine Studie beauftragt, die zum einen die Einheimischen, aber auch die Gäste vor der Errichtung der Windparks befragt hat, während der Errichtungsphase der Windparks und dann noch mal nach der Errichtung der Windparks. Und dabei ist sehr deutlich geworden, erstens, dass vor der Errichtung der Windparks die Sorge, welche Auswirkungen sie haben, um ein Vielfaches höher ist, als nachdem sie stehen, und zweitens, dass durch alle Phasen hindurch die Sicht unserer Gäste – das gilt für die Nordseegäste genauso wie für die Ostseegäste – viel positiver ist als das, was wir als Einheimische glauben, was die Gäste denken würden. Von daher sind die befürchteten Auswirkungen schon damals erkennbar nicht im Raum gewesen, mal abgesehen davon, dass ich einfach bitte, die touristischen Entwicklungszahlen vor und nach Errichtung Baltic 1 neben den Errichtungszeitpunkt zu legen. Sie werden keine Beeinträchtigungen und keine Beeinflussungen der Tourismuszahlen durch die Errichtung des Windparkes sehen.
Wir haben darüber hinaus – Sie haben nach naturschutzfachlichen Fragen gefragt – selbstverständlich genau das insbesondere im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im StALU vor Augen gehabt. Die Genehmigung darf nur
erteilt werden, wenn die möglichen Auswirkungen, egal, ob Sie einen Offshorewindpark errichten, eine Straße oder einen Radweg bauen, wenn diese möglichen Auswirkungen gesetzlich definierte Grenzen nicht überschreiten. Das kennen wir im Übrigen auch aus anderen Bereichen, egal, in welchem Bereich des Straßenbaus Sie unterwegs sind. Soweit erforderlich, weil man befürchtet, dass Auswirkungen stärker sein könnten, werden mit Auflagen und entsprechenden Vorgaben genau die Einhaltungen dieser Maßgaben, die die Gesetze uns vorgeben, abgesichert, und genau das ist selbstverständlich auch hier in einem, im Übrigen längere Zeiträume in Anspruch nehmenden, rechtsstaatlichen Verfahren geschehen.
Ich hätte noch eine Nachfrage: Ist daran gedacht worden, dass nach Errichtung des Windparks eventuell eine Evaluierung stattfindet und nachgesehen wird, ob die Auswirkungen so, wie in dem Planungsverfahren vorgesehen, eingetreten sind oder ob es dort Abweichungen gab und ob man da vielleicht bei der Planung weiterer Windkraftanlagenfelder eventuell anders vorgehen müsste?
Erstens, die Kolleginnen und Kollegen der StALUs, aber auch unseres Hauses haben jeden Windpark genutzt, um hinterher ein Stück weit zu schauen, ob wir mit veränderten Anforderungen – das gilt im Übrigen auch für die Kolleginnen und Kollegen des BSH, eine Bundesbehörde, die außerhalb des Küstenmeeres genehmigt –, ob wir also jeweils aus den vorherigen Bauten Schlussfolgerungen ziehen müssen.
Ein Beispiel in der Vergangenheit: Das BSH hat für die beiden Windparks, die vor Rügen entstanden sind – die wurden in den letzten zwei Jahren nacheinander eröffnet –, beim ersten Windpark beobachtet, dass der Walschutz gegen Lärmemissionen bei der Errichtung beim Rammen der Monopiles ausreichend war, und hat deshalb dann beim zweiten Windpark sogar noch einmal erhöht. Im Übrigen nicht, weil sie Beeinträchtigungen befürchtet haben, sondern weil sie die Sicherheitsstufen erhöhen wollten, ist ein sogenannter doppelter Blasenring gelegt worden, ein Blasenschleier, der die Emissionen aufgreift. Von daher zeigt sich, glaube ich, dass Behörden schon in der Vergangenheit so agiert haben.
Zweitens. Wir bewegen uns in einem Bereich, der, wie ich finde, klug in einem Rechtsstaat und klar durch gesetzliche Maßgaben determiniert ist. Da gibt es also klare Möglichkeiten, was die jeweiligen Genehmigungsbehörden an die Hand geben dürfen und was nicht. Die Möglichkeiten, die eröffnet worden sind, da habe ich keine Bedenken, sind genutzt worden.
(Unruhe auf der Regierungsbank – Torsten Renz, CDU: Was ist denn da auf der Regierungsbank los?! Das kann doch nicht wahr sein!)
Ich will aber ein Beispiel nennen, wo ganz konkret sozusagen mit einer Nachschau gearbeitet wird. Es ging um die Frage, ob die Emissionswerte, die die Menschen am jeweiligen Festlandsbereich erreichen – da gibt es verschiedene Punkte, die als Referenzpunkte dienen –, ob dort die zulässigen Emissionswerte überschritten werden.
Im Genehmigungsverfahren sind umfangreiche TÜVPrognosen und Gutachten eingebracht worden, welche Lärmemissionen erreicht werden könnten, und dann ist geprüft worden, ob die gesetzlich zulässigen Werte unterschritten werden, was überall der Fall ist. Und um das aber im Nachgang auch zu überprüfen, gibt es eine Auflage, dass für drei Anlagen – ich glaube, im dritten Betriebsjahr, da müsste ich jetzt aber in die Genehmigung schauen – auf jeden Fall nach Inbetriebnahme genau so eine Nachmessung im Realbetrieb erforderlich ist, um zu überprüfen, ob die errechneten Prognosen der Gutachten tatsächlich eingehalten werden, um im Zweifel nachsteuern zu können.
Ich hoffe, ich kann damit ein Signal senden, dass das StALU genau das, was es gesetzgeberisch als Möglichkeiten gegeben bekommen hat, auch tatsächlich ausschöpft, um solche Evaluierungsprozesse an die Hand zu nehmen.
Ich hätte da noch eine zweite Nachfrage, Sie haben das Thema ja bereits berührt: Ist seitens der Landesregierung unter Umständen daran gedacht...
Ich würde die Abgeordnete Frau Aßmann bitten, sich wieder auf den Platz zu begeben und den Minister Backhaus nicht zu stören.
Also Sie sprachen das Thema BSH ja bereits an. Ist seitens der Landesregierung eventuell daran gedacht, den Abstand von den Küsten der neu zu errichtenden Windkraftanlagen in Zukunft vielleicht etwas zu vergrößern? Gibt es da entsprechende Überlegungen oder spielt das keine Rolle?
Also erstens, Sie haben das in den Kontext gebracht mit dem Stichwort BSH. Das BSH ist nur außerhalb des Küstenmeeres zuständig. Damit ist ein relativ großer Abstand ohnehin schon vorgegeben. Mit dem BSH, einer reinen Bundesbehörde, die rein bundesrechtlichen Maßgaben folgt, haben wir gar nichts zu tun.
Zweitens. Unsere Abstandsdefinition haben wir sehr lange, noch mal, zweieinhalb Jahre im Rahmen eines umfangreichen, mit viel Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten Prozesses im Rahmen der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogrammes diskutiert. Wir waren ja ursprünglich dichter an der Küstenlinie, haben dann die verschiedenen Gutachten eingeholt, haben zwei jeweils dreimonatige öffentliche Beteiligungen gehabt und dann jetzt einen Plan aufgestellt. Und dieser Plan ist Maßgabe dafür, wie dicht ich an die Küste ran darf, nicht ein individueller Antrag einer Unternehmung, die das vorhat.