Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Und bevor Sie dann schon wieder Schnappatmung und hektische Flecken bekommen, wenn es um Geld geht, kann ich Sie beruhigen. Es geht um ein paar Hunderttausend im Jahr, nicht um Milliarden oder Millionen, es geht um eine schrittweise Verdopplung der institutionellen Förderung auf 900.000 Euro bis zum Jahr 2023 für einen Teil der Daseinsvorsorge. Ist das zu viel verlangt, frage ich Sie?! Ich denke, nein.

Und die Zahlen aus anderen Bundesländern, wenn wir mal den Vergleich anstellen, geben mir da recht. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und die Haushalte der anderen Bundesländer gewälzt und zusammengetragen, wie hoch die Förderung so in anderen Bundesländern ist. Und was kam heraus? Überraschung, Überraschung: Mecklenburg-Vorpommern landet, egal, wie man es dreht und wendet, im Tabellenkeller. Schaue ich mir die absoluten Zahlen an, dann ist MecklenburgVorpommern Schlusslicht bei allen Flächenländern, nur der Stadtstaat Bremen gibt absolut weniger Geld für die Verbraucherzentrale aus.

Natürlich habe ich mir auch mal die Pro-Kopf-Zahlen angesehen. Doch wer glaubt, dass sich das Bild dort wechselt, der irrt. Mecklenburg-Vorpommern gibt 26 Cent je Einwohnerin und Einwohner im Jahr für den Verbraucherschutz aus. Nur das Saarland und Niedersachsen geben mit 17 beziehungsweise 19 Cent pro Kopf weniger aus. Also auch hier Tabellenkeller. Egal, wie ich es drehe und wende, unsere Verbraucherzentrale gehört mit zu den am schlechtesten ausgestatteten in ganz Deutschland. Das ist die Realität, meine Damen und Herren.

Und übrigens noch mal nebenbei: Wer jetzt glaubt, dass Bayern oder Baden-Württemberg bei dem Vergleich vorn liegen, dem kann ich die Illusion nehmen. Verkehrte Welt in der Statistik. Pro Kopf geben die ostdeutschen Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen das meiste für Verbraucherschutz aus, nur eben Mecklenburg-Vorpommern schert aus dieser ostdeutschen Sicht heraus.

Meine Damen und Herren, wer es ernst meint und den Verbraucherschutz für Daseinsvorsorge hält, wer es ernst meint und eine rundum leistungsfähige Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern will, der stimmt unserem Antrag heute zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich kann Widerspruch nicht sehen und hören, also verfahren wir so und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Justizministerin. Frau Hoffmeister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern leistet,

das ist völlig zweifelsfrei, einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Verbraucherschutzes in unserem Land. Ich denke, da sind wir alle einer Meinung, das ist unbestritten. Gleichwohl ist der vorliegende Antrag aus meiner Sicht abzulehnen, und das auch aus mehreren Gründen. Zum einen steht der Abschluss der zweiten Rahmenvereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale und der Landesregierung unmittelbar bevor. Das Kabinett hat der Rahmenvereinbarung vorgestern zugestimmt und mich ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Verbraucherzentrale ist darüber informiert und derzeit wird ein Termin abgestimmt, der in den nächsten zwei Wochen stattfinden wird.

Mit dieser zweiten Rahmenvereinbarung soll die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale auch zukünftig finanziell abgesichert werden. Die Vereinbarung stellt hierzu einen vierjährigen finanziellen Rahmen bis einschließlich 2022 in Aussicht, damit die Verbraucherzentrale Planungssicherheit erhält und ihre unabhängige Arbeit kontinuierlich fortführen kann.

Das Arbeitsfeld der Verbraucherzentrale umfasst den wirtschaftlichen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz, und damit fällt es in die Zuständigkeit von zwei Ressorts. Nach intensiven Abstimmungen zwischen Justizministerium, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und vor allem und natürlich dem Finanzministerium konnte ein Konsens gefunden werden, dem dann im Ergebnis auch die Verbraucherzentrale zugestimmt hat.

Ja, und leider war es nicht möglich, diese Abstimmung noch im Jahr 2018 abzuschließen. Ich hätte mir dieses auch gewünscht. Aber dennoch ergab sich daraus für uns die Notwendigkeit, mit den beteiligten Ministerien jeweils in Form von Verpflichtungsermächtigungen zunächst weitere haushaltsrechtliche Voraussetzungen für diese Rahmenvereinbarung zu schaffen. Das ist geschehen und mündete nun gestern, vorgestern in den Kabinettsbeschluss.

Die Planungssicherheit – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen – für die Verbraucherzentrale war damit zu keinem Zeitpunkt gefährdet, denn die Verbraucherzentrale wurde fortlaufend über den Gang des Verfahrens informiert. Außerdem wurde ihr deutlich gemacht, dass sich der Verfahrensabschluss lediglich verzögert und die Haushaltsmittel im Haushaltsplan für das Jahr 2019 ohnehin bestanden haben. Es ist also nicht so, dass die Verbraucherzentrale im Unklaren gelassen worden wäre.

Meine Damen und Herren, im Vergleich zur vorangehenden ersten Rahmenvereinbarung werden der Verbraucherzentrale sowohl im Rahmen der institutionellen Förderung als auch im Rahmen der weiterhin geförderten Projekte des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und der Aufklärung der Verbraucher auf dem Gebiet der Ernährung mehr Landesmittel als bisher zur Verfügung gestellt. Die in dem hier vorliegenden Antrag geforderte zukünftige institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale überzeugt allerdings nicht. Der Antrag sieht eine schrittweise Erhöhung der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale ab 2020 bis 2023 auf 900.000 Euro jährlich vor. Ab 2024 soll dieser Betrag regelmäßig dynamisiert, also weiter erhöht werden.

Aber, meine Damen und Herren, auch eine institutionelle Förderung hat sich nach den haushaltsrechtlichen Rege

lungen von Paragrafen 44 und 23 der Landeshaushaltsordnung am Bedarf zu orientieren. Um die Forderung des Antrags und deren Konsequenzen zu verdeutlichen, muss ich darauf hinweisen, dass die Verbraucherzentrale eine institutionelle Förderung in Form einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung erhält. Es wird also der Teil der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, der nicht durch eigene oder fremde Mittel gedeckt werden kann. Der als Anlage zum Einzelplan des Justizministeriums für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 beigefügte Wirtschaftsplan der Verbraucherzentrale geht von jährlichen Erträgen in Höhe von rund 255.000 Euro aus. Dieser Ertragsansatz entspricht in etwa den Ansätzen auch aus den Vorjahren. Unter Zugrundelegung der im Antrag erhobenen Forderung nach einer institutionellen Förderung in Höhe von etwa 900.000 Euro stünden der Verbraucherzentrale für die institutionell geförderten Bereiche jährlich etwa dann 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Im Ergebnis würde das eine Verdopplung der bisherigen Förderung bedeuten.

Indes bleibt der Antrag vor allem eine Antwort darauf schuldig, wodurch ein solcher Mehrbedarf dann am Ende konkret gerechtfertigt sein sollte. Gewiss – das will ich hier deutlich betonen – ist mir die personelle Ausstattung der Verbraucherzentrale im institutionell geförderten Bereich bewusst. 8,45 Stellen sind im Haushalt vorgesehen. Und mir ist natürlich auch bewusst, dass die Verbraucherzentrale bereits im November 2017 bei den Beratungen zum derzeit laufenden Doppelhaushalt auf diesen Umstand deutlich aufmerksam gemacht hat. Andererseits kann allerdings in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben, dass die jährliche Zahl der Beratungen beziehungsweise Rechtsvertretungen im Jahr 2016 um 22 Prozent im Vergleich zu den beiden Vorjahren gesunken ist und diese Zahl auch im Jahr 2017 in etwa konstant geblieben ist. Ja, die Gründe könnten vielfältig sein.

Im Haushaltsjahr 2019 ist für die Verbraucherzentrale eine jährlich institutionelle Förderung in Höhe von 426.000 Euro vorgesehen, ab 2020 von 436.000 Euro. Mit den Anmeldungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 verfolgen wir weiter das Ziel der Erhöhung dieser institutionellen Förderung. Wir wollen dafür sorgen, dass die Tarifsteigerungen, die aus dem neuen Tarifabschluss zum Tarifvertrag der Länder vom Februar 2019 resultieren, in der Personalkostenplanung berücksichtigt werden. Dieser Aspekt ist nicht unerheblich, denn die Tarifsteigerungen belaufen sich für die Jahre 2019 und 2020 auf jeweils drei Prozent und für 2021 auf zwei Prozent der Personalkosten. Und genau damit wollen wir sicherstellen, dass die Verbraucherzentrale für die Abdeckung der gestiegenen Personalkosten eben nicht auf Mittel aus dem Sachkostenbereich zurückgreifen muss. Das war in den vergangenen Jahren – leider – wohl manchmal der Fall, denn bislang war eine pauschale jährliche zweiprozentige Tarifsteigerung veranschlagt worden, die aber mit den realen Tarifabschlüssen in der Tat nicht mithalten konnte.

Weiterhin soll im Bereich der Sachkosten ein Mehrbedarf für beispielsweise geplante Umzüge der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale in Rostock im Jahr 2021 berücksichtigt werden. Und schließlich sollen die Bewirtschaftungsgrundsätze zur institutionellen Förderung weiter zugunsten der Verbraucherzentrale gestaltet werden. So soll in den Haushaltsplan eine neue Regelung aufgenommen werden, wonach Vereinsmitgliedsbeiträge,

Spenden und nicht zweckgebundene Zuwendungen den veranschlagten Zuschuss des Landes zum Verlustausgleich nicht vermindern sollen. Die zuwendungsmindernde Anrechnung von Vereinsmitgliedsbeiträgen, Privatspenden und nicht zweckgebundenen Zuwendungen ist derzeit allerdings noch geltende Rechtslage. Durch die Neuregelung wird ein erhöhter Anreiz für Privatspenden geschaffen.

Außerdem sollen zukünftig 50 Prozent der vereinnahmten Vertragsstrafen – auch darauf hat die Verbraucherzentrale deutlich hingewiesen – auch noch im folgenden Haushaltsjahr, also über die Ausgabenansätze des Wirtschaftsplans hinaus, durch die Verbraucherzentrale verwendet werden dürfen. Bislang konnten Vertragsstrafen nur im Haushaltsjahr der Vereinnahmung verwendet werden. Hierdurch hat die Verbraucherzentrale dann einen deutlich, erheblich längeren zeitlichen Rahmen für die Abdeckung konkret absehbarer Bedarfe.

Damit wäre eine deutliche Steigerung der institutionellen Förderung zu verzeichnen. Dies zeigt auch ein Vergleich zu den Beträgen der vergangenen Jahre. So belief sich etwa im Haushaltsplan 2014 die vorgesehene institutionelle Förderung auf ungefähr 383.000 Euro. Im Jahr 2021 wäre innerhalb von sieben Jahren eine Steigerung von 100.000 Euro jährlich zu verzeichnen. Und, meine Damen und Herren, ich finde, das ist alles in allem kein schlechtes Ergebnis. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Grimm.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Stunde ist fortgeschritten und vor uns liegen wichtige Aufgaben.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Ich werde mich deshalb kurzfassen.

„Verbraucherschutz stärken – mehr Geld für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern“ hat hier DIE LINKE beantragt. Und sie macht geltend, dass mehr Planungssicherheit und auch eine planbare Förderung Voraussetzung sei für die gesicherte weitere Existenz der Verbraucherzentrale.

Zunächst einmal, Verbraucherschutz ist auch nach Ansicht meiner Fraktion eine wichtige Aufgabe. Unser Leben wird immer komplizierter, rechtliche Fragen, aber auch der Schutz zum Beispiel von Lebensmitteln, all das ist wichtig und deshalb benötigen auch die Menschen in unserem Land eine gute und vernünftige Beratung. Aber wenn Sie sagen, es sei ein Schwebezustand deshalb entstanden, weil die Rahmenvereinbarung, die existierte, am 31.12.2018 beendet wurde, dann möchte ich doch mal sagen, das ist nicht so die ganze Wahrheit, denn ich zitiere mal aus einer Drucksache, 7/3175. Es betrifft eine Kleine Anfrage von Frau Bernhardt vom 01.03.2019: „Im Haushaltsjahr 2019 ist der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. eine institutionelle Förderung in Höhe von 425.200 Euro gewährt worden.“ Und dann geht es weiter, und darauf kommt es an: „Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 liegen Verpflichtungsermächti

gungen in Höhe von 436.000 Euro pro Jahr vor. Für das Haushaltsjahr 2023“, da haben Sie dann wieder recht, „können noch keine Aussagen getroffen werden.“

Es ist also nicht so, dass hier gänzliche Planungsunsicherheit vorliegt, denn diese Verpflichtungsermächtigungen sind ja schon immerhin etwas. Und die Ministerin hat es ja eben noch mal etwas näher ausgeführt, es gibt offenbar Abstimmungsgespräche, und Gegenstand dieser Abstimmungsgespräche ist, wir hatten es gehört, sogar auch noch eine Steigerung der Mittel. Das rückt also die ganze Wahrheit doch schon ein bisschen zurecht.

Wenn Sie technische und insbesondere auch die digitale Ausstattung ansprechen in Ihrem Antrag, und das tun Sie, dann möchte ich mal darauf verweisen, dass die Verbraucherzentrale immerhin einen Videochat in Vorbereitung hat. Und wer beim „Tag der offenen Tür“ draußen auch mal herumgelaufen ist, der hat vielleicht gesehen, dass da ein Verbrauchermobil gestanden hat,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Dann überlegen Sie mal, woher das kommt, wie das finanziert wird!)

das sogenannte Digimobil wurde hier beim „Tag der offenen Tür“ vorgestellt.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aus Brandenburg, genau!)

Ich weiß, dass es nur teilweise für Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Und wo wird es finanziert?)

Das ist der Istzustand, da könnte sich natürlich auch noch etwas verbessern, aber diese Dinge sind vorhanden und das rückt auch wieder ein bisschen zurecht, was Sie hier zu bemängeln haben an der digitalen Ausstattung.

Bei der Daseinsvorsorge, das fand ich ja sehr interessant, dass Sie das, also Verbraucherschutz, für ein Element der Daseinsvorsorge halten.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nicht nur ich. – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das hat der Landtag beschlossen.)

Ich habe mal schnell wie Herr Renz, ich habe mal schnell gegoogelt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schnell? Schnell? Bei Ihnen?)

Daseinsvorsorge, da steht also bei Wikipedia, „die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Dienstleistungen“. So ist also Daseinsvorsorge definiert. Eine richtige Legaldefinition ist das natürlich nicht, aber wenn man das so weit fasst, dann könnte man ja auch mal überlegen, wie ist das dann eigentlich mit einem Mieterverein oder mit der Beratung durch einen Rechtsanwalt? Ist das dann etwa auch Daseinsvorsorge? Also ich weiß nicht so richtig.

Was mich allerdings nachdenklich gemacht hat, liebe Frau Bernhardt, das gebe ich ganz offen zu, das ist,

wenn Sie sagen, auch hier wieder hätte MecklenburgVorpommern bei der Finanzierung des Verbraucherschutzes eine rote Laterne. Also das, finde ich schon, ist beeindruckend, das möchte ich nicht gerne sehen, wie sicherlich keiner hier von uns im Raum, dass wir also das Schlusslicht darstellen.

Ich meine deshalb – auch mit Blick auf die Landeshaushaltsordnung, die Sie angesprochen hatten, Frau Ministerin –, dass wir darauf schon ein Augenmerk haben sollten, denke aber, das gehört eigentlich systematisch hier in die Haushaltsberatungen, die bevorstehen,

(Thomas Krüger, SPD: Das alles gehört in die Haushaltsberatungen.)

und nicht in diesen Antrag, der ja noch diese Dynamisierung und die sehr viel höheren Mittel, die Sie beantragen, beinhaltet. Aus diesem Grund werden wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. Ich muss allerdings sagen, also bei der Beratung der Haushalte werden wir das sicherlich im Blick behalten und von daher hat Ihr Antrag ja auch einen gewissen Erfolg. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete da Cunha.