Schön, dass wir heute hören, dass die Rahmenvereinbarung nun zustande kommt und demnächst, nächste Woche, sozusagen abgeschlossen werden soll. Wir durften heute die ersten Kennzeichen davon hören oder Kennzahlen hören, dass unter anderem die neue Rahmenvereinbarung bis 2022 abgeschlossen werden soll. Das war neu für uns. Ich konstatiere, das ist eine Geltungsdauer von insgesamt zweieinhalb Jahren. Sie bleibt damit deutlich hinter der Rahmenvereinbarung der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Für uns und auch für Sie damals 2012 war die Rahmenvereinbarung, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, die Voraussetzung, die Basis für die sichere Finanzierung.
Insofern, Herr Grimm, habe ich mich bei der sicheren Finanzierung hauptsächlich auf den Antrag auch von SPD und CDU aus dem Jahr 2012 bezogen, die gesagt haben, die Rahmenvereinbarung ist eine Grundlage für eine sichere Finanzierung. Ich sehe das genauso. Diese war bis jetzt in der Schwebe, insofern bestand für uns der Schwebezustand. Schön zu hören, dass sie jetzt gilt, aber wie gesagt, zweieinhalb Jahre wieder nur abgeschlossen. Wenn wir sehen, dass die Verbraucherzentrale attraktiver werden muss, dann gehört es für mich auch zur Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für mehr als zweieinhalb Jahre Sicherheiten zu schaffen, dass Rahmenvereinbarungen mehrjährig über zweieinhalb Jahre geschlossen werden.
Dann das Nächste war, dass Sie nicht nachvollziehen konnten die 900.000 Euro, eine Verdopplung zur jetzigen institutionellen Förderung. Ich möchte Ihnen das noch mal
darstellen, auch an Ihren eigenen Forderungen Sie dabei messen. In Ihrem eigenen Antrag 2012 war es Ihr Ziel, in jedem Landkreis, in jeder kreisfreien Stadt ein Beratungsangebot vorzuhalten. Ich muss fragen, wo stehen wir heute? Wir haben insgesamt 8,4 Vollzeitäquivalente, wir haben es gehört. Damit eine wohnortnahe flächendeckende Beratung einfach sicherzustellen durch eine institutionelle Förderung, ist nicht gegeben. Deshalb sagen wir zum einen darauf begründet, dass wir die Verdoppelung der bisherigen institutionellen Förderung anstreben.
Das Zweite, was uns massiv stört, ist, dass unter anderem von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt wird, dass sie einen Masterabschluss haben, sie dann aber bei einer Einstellung in die Verbraucherzentrale nur mit einer E11 vergütet werden. Herr Mucha, wir hatten das heute für den Bereich der Lehrer und für den Bereich der Sozialpädagogen. Es kann nicht sein, dass studierte Leute mit einer E11 sozusagen abgefertigt werden. Das hat nichts mit attraktiven Rahmenbedingungen und mit attraktivem Arbeitgeber zu tun.
Deshalb auch vor diesem zweiten Grund eine Erhöhung, eine Verdoppelung der institutionellen Förderung.
Und der dritte Grund, der heute genannt wurde und den wir auch sehen, ist, dass weitere Aufgaben auf die Verbraucherzentralen zukommen. Der Bereich Digitalisierung macht es deutlich. Hier fehlt beispielsweise noch eine Digitalisierungsstrategie – die ist einfach nicht vorhanden –, wo man Bedarfe in Mecklenburg-Vorpommern, die auch da auf uns zukommen, einfach absehen könnte und diese dann auch hier bei der Verbraucherzentrale mit abbilden könnte, was da der zusätzliche Bedarf der Bürgerinnen und Bürger ist. Insofern, aus unserer Sicht sind die 900.000 auf jeden Fall gerechtfertigt.
Und da spricht für mich auch nicht dagegen, dass der Beratungsanfall der Verbraucherzentrale unter den bisherigen Bedingungen abgenommen hat, Frau Hoffmeister. Es ist für mich eher ein Beleg, oder Grund könnte sein, dass es eben keine Pressestelle gibt, keine attraktive Werbung nach außen, keine zureichende wohnortnahe Beratung. Auch das könnten Gründe für die Abnahme der Beratungszahl sein. Das müsste man sich noch mal genauer anschauen, auch in Vorbereitung auf die Haushaltsberatungen.
Deshalb nehme ich den Vorschlag der BMV-Fraktion auf und beantrage die Überweisung dieses Antrages, insbesondere mit Blick auf die 900.000 Euro, in den Rechtsausschuss, um dort noch mal auch in Vorbereitung der Haushaltsberatungen zu schauen, wie viel an institutioneller Förderung notwendig wäre, um die Verbraucherzentrale zukunftsfähig aufzustellen. Insofern stimmen Sie dem zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gerne nur noch zwei Anmerkungen machen und einiges richtigstellen.
Also in der Tat ist der Beschluss des Landtages aus dem Mai 2012, der seine Umsetzung gefunden hat in einer Rahmenvereinbarung, im Geltungsbereich von 2014 bis 2018. Und wir reden jetzt, wenn wir über die Rahmenvereinbarung reden, die wir jetzt abzuschließen beabsichtigen, über einen Geltungszeitraum nicht von zwei Jahren, sondern von vier Jahren.
Aber für 2019 gibt es überhaupt gar keinen Dissens, weil da sind die Mittel im Haushalt enthalten, sodass für die Verbraucherzentrale ohnehin klar war, über wie viele institutionelle Mittel die Verbraucherzentrale verfügen kann, ja oder nein. Also nur, um das noch einmal klarzustellen.
Und zweitens ist mir noch eine Anmerkung wichtig. Wenn Sie gerade das Digimobil ansprechen, dann würde ich gerne darauf hinweisen wollen, das haben der Landwirtschaftsminister und ich vor Ort auch gesehen, dass also davon auch Bereiche umfasst sind der Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, einige Orte, unter anderem Lübz, und ich möchte darauf hinweisen, dass es also kein Förderungsprojekt ist, etwa nicht nur aus unserem Land, sondern aus Brandenburg, sondern gefördert wird über Bundesfördermittel und deshalb der Deckungsbereich auch erweitert worden ist im Rahmen der Ländlichen-RaumFinanzierung unter anderem für unsere Bereiche im südlichen Bereich von Mecklenburg. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Minister Dr. Till Backhaus – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, Bundesmittel.)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3709 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –
Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das kann ich nicht erkennen. Das Zählergebnis war: 26 dafür und 27 dagegen.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)
Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3709. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. –
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3709 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Stimmenthaltung Freie Wähler/BMV und ansonsten Gegenstimmen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 21....