Protokoll der Sitzung vom 21.06.2019

(Martina Tegtmeier, SPD: Ja, warum denn?)

Das hat natürlich auch damit zu tun, dass seit 2016 eine Fraktion neu im Landtag sitzt, die keinen Wert auf die politische Mitwirkung von Frauen in ihren Reihen legt.

Auch das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat sich kürzlich des Themas „Geschlechterparität in Landesparlamenten“ angenommen und einen Bundesvergleich angestellt. Das Thema hat also Brisanz und ist – entgegen einiger Äußerungen

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

im Rahmen von Paritätsdebatten hier im Landesparlament – allgemein von großem Interesse.

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Was war das? – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Am 12.06. nahm sich auch die „Ostsee-Zeitung“ des hier vorliegenden Antrages meiner Fraktion an und berichtete zu unseren Aktivitäten, die paritätische Besetzung der Vertretungen auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen und Frauen und Männer bei öffentlichen Ämtern und Mandaten gleichzustellen. Dafür fordern wir den Parité-Bericht. Wir fordern diesen Bericht auch, damit SPD und CDU nach Vorlage der Ergebnisse endlich ein Einsehen haben, dass politische Teilhabe und Partizipation in MecklenburgVorpommern eben noch nicht gleichberechtigt stattfinden

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

und dass eine gerechte Gesellschaft nur funktionieren kann, wenn Männer und Frauen tatsächlich in politischen Entscheidungspositionen ausgewogen und damit paritätisch vertreten sind.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Bis zum 30. November 2019 soll die Landesregierung eine Analyse und Auswertung der Entwicklung des Frauenanteils in den sieben Legislaturperioden des Landtages Mecklenburg-Vorpommern sowie der kommunalen Vertretungen vornehmen,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das bringt uns weit voran.)

einschließlich der durch die Kommunalwahlen im Mai 2019 Gewählten. Wir wollen zudem eine Bewertung der aktuellen Situation der Verteilung der Geschlechter in den Vertretungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkungsweise bestehender rechtlicher und struktureller Rahmenbedingungen. Wir wollen wissen, welche Motivation und welche Hemmnisse bezüglich der aktiven politischen Teilhabe und Mitwirkung von Frauen, insbesondere bei der Übernahme von politischen Ämtern, bestehen.

(Torsten Renz, CDU: Wissen Sie das etwa nicht?!)

Der Bericht soll im Ergebnis Handlungsempfehlungen sowie konkrete Maßnahmen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die politische Mitwirkung von Frauen benennen. Ebenso soll aufgezeigt werden, wie einschlägig Gesetze und Verordnungen in welcher Form überarbeitet werden müssen und sollen. Als Ergebnis strebt meine Fraktion im Landtag ein Parité-Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern an.

Wir hätten gesetzliche Regelungen zur Herstellung der Geschlechterparität in Parlamenten bereits einführen können, wenn die Koalitionsfraktionen unseren Initiativen in den vergangenen Jahren zugestimmt hätten. Bereits im Februar 2012 hat die Fraktion DIE LINKE einen eigenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze auf Drucksache 6/376 vorgelegt. In Artikel 3 dieses Gesetzentwurfes ist die Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes zum Zwecke der Aufstellung gleichgeschlechtlicher Wahllisten vorgesehen. Ziel war es, die Landes- und Kommunalparlamente geschlechterparitätisch zu besetzen. Das war vor sieben Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, passiert ist bis heute gar nichts,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

auch weil Sie damals schon unseren Gesetzentwurf abgelehnt haben. Wir hätten diesen Gesetzentwurf erneut einbringen können, aber auch diesmal hätten Sie ihn abgelehnt, nicht mal zu einer Zweiten Lesung geführt, mit einer Ausschussbefragung. Deshalb haben wir uns zu dem Weg entschieden, die Landesregierung aufzufordern, uns eben diesen Bericht vorzulegen, damit die Koalitionsfraktionen auf Grundlage des Berichtes der eigenen Regierung vielleicht zum Einsehen gelangen.

Wir konnten zwischenzeitlich sehen, wie der Frauenanteil immer weiter zurückgeht. Das ist für eine demokratische Gesellschaft natürlich fatal und rückt die Landesverfassung notwendigerweise ins Licht. Dort heißt es in

Artikel 13: „Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Dies gilt insbesondere für die Besetzung von öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Beschlussorganen.“ Neben den aktuellen Entwicklungen nimmt die Landesregierung die schleichende Abkehr von der Landesverfassung also einfach in Kauf.

Ich habe die Landesregierung in meiner Kleinen Anfrage vom 16.04. dieses Jahres auf Drucksache 7/3419 angefragt, wie sie das Brandenburger Parité-Gesetz bewertet. Vor dem Hintergrund, dass andere Bundesländer auch auf dem Weg sind, ein solches Gesetz zu erarbeiten, Mecklenburg-Vorpommern aber noch nicht, sind die Antworten sehr ernüchternd. Ich gebe einmal einige Antworten wieder: Es sei „nicht Aufgabe der Landesregierung, das brandenburgische Parité-Gesetz zu bewerten. … Die Landesregierung wird“ – aber dennoch – „das Ergebnis der verfassungsgerichtlichen Überprüfung durch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg abwarten, bevor sie sich weiter mit Vorschlägen zur geschlechtergerechten Aufstellung von Wahlvorschlagslisten in Mecklenburg-Vorpommern befasst.“ Die Landesregierung verweist auf die Bundesregierung, die mit Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister vom Juni 2017 – Juni 2017 – „verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten“ erarbeiten soll. Juni 2017!

Der GMK-Beschluss ist nun schon zwei Jahre her und ich frage mich, wie lange die Landesregierung denn noch ihre Handlungskompetenz und mit Blick auf die Landesverfassung ihre Handlungspflicht untergraben und ungenutzt lassen will. Im Januar 2019 trat das Brandenburger Parité-Gesetz in Kraft. Nach diesem Gesetz müssen ab 2020 die Landeslisten paritätisch erstellt werden, sodass mindestens genauso viele Frauen wie Männer im Parlament vertreten sein müssen. Damit ist Brandenburg nun bundesweiter Vorreiter in Sachen Parität in einem Landtag.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Verfassungswidrig!)

Das wird sich zeigen, Kollege Weber, ob das verfassungswidrig ist.

Die Fraktionen SPD und CDU im Landtag MecklenburgVorpommern sollten sich daher gut überlegen, wie sie sich heute zum vorliegenden Antrag meiner Fraktion mit dem Ziel der Gleichstellung bei der Besetzung von politischen Mandaten und Ämtern abstimmen, denn eine Verweigerung unseres Antrages stellt MecklenburgVorpommern weiter ins Abseits.

Die paritätische Besetzung von Parlamenten ist keine Zauberei, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dass es geht, zeigt nicht nur Brandenburg. DIE LINKE in den Ländern und im Bund vergibt entsprechend ihrer Satzung seit Beginn ihres Bestehens sämtliche Ämter und Mandate auf Grundlage von Vorgaben zur Geschlechterquotierung.

Ich bitte Sie recht herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Mi- nuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat jetzt das Wort die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, Ihren Feststellungen zum Anteil der Frauen im Landtag, in den Kreistagen und in den Gemeinderäten stimme ich voll zu. Frauen sind dort ungenügend vertreten. Das kann und darf nicht so bleiben. Das ist uns klar. Das haben auch die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister in den letzten Jahren immer wieder diskutiert und auf ihrer diesjährigen Fachkonferenz Anfang Juni wieder thematisiert. In der mehrheitlich verabschiedeten Entschließung hat die GFMK den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf bezüglich der Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten unterstrichen. Das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten ist evident. Die GFMK begrüßt die vielfältigen Initiativen verschiedener Verbände und Organisationen sowie aus dem politischen Raum, die zeigen, dass in das Thema der paritätischen Politikbeteiligung von Frauen bundesweit Bewegung gekommen ist. Ich bezweifle jedoch, dass ein weiterer Bericht hier die Lösung ist.

Die Sonderhefte des Statistischen Landesamtes „Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern“ aus den Jahren 2000, 2005 und 2012 geben Auskunft zu diesem Thema. Seit 2009 erscheint der „Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der erste „Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“ hatte den Charakter einer Bestandsaufnahme. Mit dem zweiten und dritten Gleichstellungsatlas erfolgte im Abstand von jeweils vier Jahren eine Fortschreibung. Die Länder haben sich auf einen einheitlichen Indikatorenkatalog zur Darstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern geeinigt. Auch hier ist die Entwicklung des Anteils von Frauen in der Politik auf den verschiedenen Ebenen nachzulesen. 2020 erscheint der Atlas. Das haben wir auf der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz ebenfalls beschlossen und dem weiterentwickelten Indikatorenkatalog zugestimmt.

Ausschließlich zum Thema „Frauen in der Politik in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde von meinem Ministerium eine Studie „Engagiert vor Ort – Aktiv für die Gesellschaft“ finanziell unterstützt. Im Auftrag des Frauenbildungsnetzes haben Wissenschaftlerinnen der Universität Rostock die Gewinnung von Frauen für politische Mandate untersucht, und das nicht nur statistisch, sondern auch nach Einstiegswegen fördernden und hemmenden Faktoren gefragt. In der 2016 erschienenen Studie ist die Entwicklung der Geschlechterverteilung im Landtag von 1994 bis 2016 nachzulesen. Bis Anfang der 20er-Jahre gab es eine kontinuierliche Steigerung, danach fällt der Wert ab, insbesondere durch den Einzug der NPD, aber auch der FDP im Jahr 2006 und später 2016 der AfD. Herr Ritter ist darauf eingegangen.

Im Rahmen der Studie wurden unter anderem Mandatsträgerinnen sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene gefragt, wie sie in die Politik eingestiegen sind, was sie motiviert hat und was eher als hinderlich angesehen wird. Auf der Frauentagsveranstaltung 2016 haben wir die Erkenntnisse der Studie zur Diskussion gestellt und die vorhandene Fachkompetenz genutzt, um Handlungsempfehlungen abzuleiten.

An dieser Stelle, meine Damen und Herren, sitzen wir alle in einem Boot, und sind aufgefordert, die Rahmenbedingungen und die Attraktivität zur Aufnahme eines politischen Mandates zu verbessern. Jede Partei ist aus meiner Sicht gefordert, Frauen zu fördern und für eine gleichberechtigte Repräsentanz zu sorgen. Da haben die einen noch viel zu tun, während andere schon weiter sind.

Ein Motiv für Frauen einzusteigen, ist ganz oft die regionale Verbundenheit und das Interesse am bürgerschaftlichem Engagement. Hier müssen sie Rückhalt bekommen. Wichtig ist, dass die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und politischem Engagement möglich ist, zum Beispiel durch die Kinderbetreuung, die sichergestellt sein muss. Inzwischen haben einige Kreistage entsprechende Angebote. Das gilt übrigens auch für Männer, die zum Beispiel junge Familienväter sind. Wir brauchen in der Politik deren Sichtweisen, die ganz oft praktisch ausgerichtet sind. Deshalb müssen wir uns Gedanken machen, wie das besser als bisher gelingen kann.

Auch innerparteiliche Strukturen oder männliche Rituale wurden von vielen Kommunalpolitikerinnen als eher hemmende Faktoren empfunden. Einige sprachen auch über eine sich verstärkende innerparteiliche männliche Konkurrenz, sobald Frauen bei Kandidaturen oder in der Öffentlichkeit erfolgreicher seien. Frauen und auch manche Männer wollen keine langen Debattensitzungen, sondern Lösungen für Alltagsthemen. Die Parteikultur muss sich ändern, genauso wie die Kommunikationsformen. Diese müssen sich den Bedürfnissen von Frauen und Männern mit Betreuungsaufgaben anpassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Dazu kann man auch immer besser die digitalen Medien nutzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, es gibt kein Erkenntnisproblem. Deshalb bin ich so skeptisch, was ein weiterer Bericht bringen kann. Es ist ein Umsetzungsproblem, dem sich die Parteien und die Gesellschaft stellen müssen. Alle sind an dieser Stelle gefordert.

In Bezug auf Ihre Aufforderung zur Gesetzesänderung verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3419 zu einem Parité-Gesetz. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die sich im Zusammenhang mit dem Parité-Gesetz stellen, bedürfen noch einer Klärung. Deshalb wird die Landesregierung das Ergebnis der verfassungsgerichtlichen Überprüfung durch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg abwarten, bevor sie sich weiter mit Vorschlägen zur geschlechtergerechten Aufstellung von Wahlvorschlagslisten in Mecklenburg-Vorpommern befasst. Das halte ich für den praktikablen Weg. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Förster.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Der hat überhaupt gar keine Unterstützung von seiner Fraktion. Da ist nur noch ein Einziger. Da müssen Sie eine Auszeit nehmen, bis die anderen kommen)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Geschlechterparitätische Besetzung von Volksvertretungen voranbringen“, ein Lieblingsthema der LINKEN, die ihren Antrag auf den Verfassungsauftrag aus Artikel 13 der Landesverfassung stützt, der die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen zur öffentlichen Aufgabe erklärt.

Zum Verständnis: Vor der Gleichstellung steht die Gleichberechtigung, dies ist nicht dasselbe wie Gleichstellung. Die Gleichberechtigung gewährt rechtliche Gleichheit – Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Die Gleichberechtigung verbietet Willkür und gebietet Differenzierung, wo sie sachlich geboten ist. Deshalb gibt es Schutzbestimmungen, die explizit nur für Frauen gelten, zum Beispiel bei körperlicher Schwerstarbeit. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes – Gleichberechtigung bedeutet also Chancengleichheit.

Bei der tatsächlichen Gleichstellung geht es um die zahlenmäßige Gleichstellung. Die Gleichstellungsverfechter streben eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern auf möglichst allen Gebieten an. Thematisiert wird die Problematik aber nur für bestimmte Bereiche, wo es um Führungspositionen oder gehobene Berufe geht. Artikel 13 der Landesverfassung erwähnt hier insbesondere die öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Beschlussorgane. Wie es in Kitas, der Pflege, an der Kasse, im Beruf mit harter Knochenarbeit oder Gefahren oder im sonstigen realen Leben aussieht, ist dabei kaum von Interesse.

Die Forderung nach einer geschlechterparitätischen Besetzung von Vertretungen, Volksvertretungen führt zwangsläufig zur Forderung nach einer entsprechenden Quote. Eine vollständige Gleichstellung ist in der Verfassung aber gerade nicht festgeschrieben. Eine totale Gleichstellung kann und wird es aufgrund der biologischen Unterschiede nie geben und diese wirken sich letztlich auch im Bereich der Politik und konkret in der Besetzung von Volksvertretungen aus. Daran werden weder noch so viele Analysen oder Handlungsempfehlungen etwas ändern. Dabei geht es keineswegs darum, den Frauen, anders als bei schwerer körperlicher Arbeit, die grundsätzlich gleiche Eignung abzusprechen, wie es noch bis Anfang des letzten Jahrhunderts die herrschende Mehrheitsmeinung war.

Ungleichheit ist keine Katastrophe, sie ist das bestimmende Urgesetz der Natur, wie sie konkret bei Mann und Frau, aber auch innerhalb der Geschlechter sichtbar wird. Dabei geht es hier nicht um Wertigkeit, sondern um naturgegebene Verschiedenheit, die nicht statisch ist, die sich entwickeln und verändern kann, die aber eines mit Gewissheit nicht ist, sie lässt sich nicht von irgendeiner Ideologie festlegen.

(Beifall Dr. Gunter Jess, AfD)