(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist doch überhaupt nicht einseitig. Sie kennen das Programm doch gar nicht.)
Auch historische Gedenkstätten wie das Theodor-KörnerDenkmal, Fichte- oder Hegel-Gedenkstätten und so weiter kann man miteinbeziehen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie kennen das Förderprogramm doch gar nicht, also können Sie darüber gar nicht erzählen.)
Punkt 2.5: An unseren Hochschulen haben schon immer ausländische Studenten studiert. Es gab nie Probleme. Hier werden unserer Meinung nach auch wieder Steuergelder verplempert, die bei wichtigeren Dingen fehlen.
„Verbotsverfahren gegen die … NPD“: Sind hier die Kosten versteckt, in diesem Programm? Die Kosten sollte das Justizministerium beziehungsweise das Innenministerium tragen und damit gut, aber nicht in so ein Programm hineinstecken.
In diesem ganzen Werk finde ich kein einziges Mal „Kampf dem Linksextremismus“, keine Programme, die Linksradikale zum Ausstieg bewegen, keine Programme, die die Akzeptanz und Achtung für unsere Polizei und Bundeswehr fördern.
im Gegenteil. Ich habe den Verdacht, es handelt sich hier um ein Job-Beschaffungswerk für sogenannte Berater von der linken Seite, aus volkswirtschaftlicher Sicht Nichtsnutze.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Das ist aber jetzt … Das ist eine Beleidigung.)
Wenn die Gelder in Bildung an den Schulen, in den Breitensport, in freiwillige Feuerwehren, Erste-Hilfe-Kurse, Wasserrettung, Musik- und Kunstschulen und so weiter, die alle eine vorbildliche Jugendarbeit leisten, gesteckt werden, dann haben wir viel weniger Probleme mit Extremisten, die von den meisten Programmpunkten gar nicht erreicht werden.
Es gibt auf dieser Welt viele Arten von Demokratieverständnis. Wer sagt den Bürgern dieses Landes, dass Ihr Verständnis von Demokratie das einzig Wahre ist?! Die Schweiz, die USA – alle haben eine andere Auffassung von Demokratie. Darüber muss man auch diskutieren können. Ich möchte nicht von den von mir erwirtschafteten Umsatzsteuern, Lohnsteuern, Einkommenssteuern umerzogen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Das ist für Demokratie! Wollen Sie keine Demokratieerziehung?)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 7/46 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Antrag gefolgt worden mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Optionspflicht wieder einführen! Abschaffung von Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 und Paragraf 29 Absatz 1a Staatsangehörigkeitsgesetz, auf Drucksache 7/141.
Antrag der Fraktion der AfD Optionspflicht wieder einführen! Abschaffung von § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 29 Absatz 1a Staatsangehörigkeitsgesetz – Drucksache 7/141 –
Wertes Präsidium! Geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Bürger! Die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für Migranten und ihre Kinder seit dem 20. Dezember 2014 reiht sich ein in die Reihe systematischer Denkfehler, die in dem Bestreben nach friedlichem Miteinander, Toleranz und Respekt zwischen den Völkern immer wieder durch die Regierung dieses Landes begangen werden.
Wer vor langer Zeit sein Geburtsland verlassen hat oder erst gar nicht in dem Geburtsland seiner Eltern zur Welt kam, woanders aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, der kann und soll auch nicht an die Staatsbürgerschaften seiner Vorfahren gebunden werden.
Im Jahre 2000 wurde mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 das sogenannte Blutrecht abgeschafft. Damit trug man dem Gedanken einer Ablösung der Staatsangehörigkeit vom Herkunftsland der Vorfahren als Ausdruck der Möglichkeit freier Selbstbestimmung eines Menschen Rechnung. Dem Wesen der Staatsbürgerschaft in einem Land entspricht es in erster Linie deshalb aber auch, ein Teil des Landes zu sein, in dem Land zu leben, zu arbeiten und seine Kinder aufzuziehen, Freud und Leid zu teilen und auch für sein Land einzustehen, wenn es in einer schwierigen Lage ist.
Dieser besonderen Zugehörigkeitseigenschaft, mit vielen anderen eine Staatsgemeinschaft zu bilden, entspricht auch das Recht, an dem Geschick dieser Gemeinschaft durch Wahlen und plebiszitäre Elemente mitzuwirken und mit seinen eigenen Interessen berücksichtigt zu werden. Die von der AfD vertretene Auffassung, nach der sich ein Mensch deshalb auch nur zu einem Staat zugehörig bekennen soll, findet letztendlich ihren Ursprung daher nicht zu Unrecht in der allgemeinen Staatslehre und den völkerrechtlich anerkannten Definitionen vom eigenen unabhängigen Staatsvolk mit eigener Sprache und eigenem Staatsgebiet.
Meine Damen und Herren, die Frage „Wo gehöre ich hin? Wo stehe ich als Individuum in meiner Umwelt? Wofür stehe ich selbst?“ ist eine Frage der eigenen Identität, der Selbstreflexion, der eigenen Zuordnung meiner Person zu anderen Menschen und der eigenen Positionierung in meiner Lebenswelt. Habe ich diese Entscheidung mit Bedacht getroffen, wer ich bin, steht meine Identität fest. Das bringt mir Sicherheit, innere Ruhe, Stärke und vor allem das Bewusstsein einer Zugehörigkeit. Das Bekenntnis zu einer Staatsangehörigkeit ist aber auch und insbesondere ein Bekenntnis zum Staatswesen, zu einer Staatsform, auch zum Staatsvolk, zu den Menschen, die diesen Staat mit seinen gesellschaftlichen Regeln, mit seinem täglichen Miteinander ausmachen.
Der Bestand des Nationalstaates ist nach wie vor die Grundlage des Staatswesens, wie es unser Grundgesetz versteht. Tendenzen derjenigen, die den Staat nach unserem bisherigen Verständnis als Einheit von Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk abschaffen wollen, sind nicht nur für jeden erkennbar, sondern werden auch ganz offen proklamiert. Diese drei Elemente des deutschen Nationalstaates befinden sich sukzessive seit der rot-schwarzen Regierung in Auflösung. Während der Schutz des Staatsgebietes mit der Aufhebung seiner nationalstaatlichen Grenzen obsolet wird und die Ge
währleistung der Funktionalität der Staatsgewalt durch den willentlichen Abbau von Polizeikräften in Bund und Land
verschwimmt die Bestimmung des deutschen Staatsvolkes durch die gewollte und immer noch anhaltende ungeregelte Massenmigration von Ausländern
und nicht zuletzt auch durch die Auflösung der klaren Strukturen des Staatsangehörigkeitsrechtes mittels Einführung eines Doppelpasses. Die doppelte Staatsangehörigkeit fügt sich also in eine Reihe von obrigkeitlichen Maßnahmen, die letztlich zur Auflösung unserer Nationalstaatlichkeit führen. Dem wollen wir mit diesem Antrag entgegenwirken.
Und selbst die CDU hat auf ihrem letzten Bundesparteitag in Essen – wohl zur Überraschung von Frau Merkel – erkannt, dass der beschlossene Fortfall der Optionspflicht von in Deutschland lebenden Menschen keineswegs das Tor zur Integration von Ausländern öffnet, sondern vielmehr schließt.
„Wir“ – er meint damit die CDU – „haben gut daran getan, nach langen Jahren auch einzusehen, dass jemand, der in Deutschland geboren wurde, in Deutschland aufgewachsen ist, in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, dass dieser Mensch die deutsche Staatsbürgerschaft haben soll. Aber es stellt sich aus meiner Sicht dann schon auch die Frage, wozu ein Mensch die Staatsbürgerschaft eines Landes braucht, in dem er nicht geboren wurde und nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn Ihr Vater aus Hessen und Ihre Mutter aus BadenWürttemberg kommt, dann sind Sie nicht Ihr Leben lang berechtigt, in beiden Ländern den Landtag zu wählen, und schon gar nicht Ihre Kinder und Enkelkinder, und das zu Recht.“ Zitatende.