Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Wohnen muss bezahlbar bleiben – Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern einführen, auf Drucksache 7/146.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Wohnen muss bezahlbar bleiben – Mietpreisbremse in Mecklenburg- Vorpommern einführen – Drucksache 7/146 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion der SPD Herr Rainer Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben wir uns unserem Koalitionsvertrag entsprechend darauf verständigt, in Mecklenburg-Vorpommern die Mietpreisbremse einzuführen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen wir zunehmend feststellen, dass sich die Wohnungsmärkte regional unterschiedlich stark entwickeln. In einigen Regionen treffen wir auf hohe Leerstände und in anderen Gebieten verzeichnen wir stark steigende Mieten. Vor allem in unseren Universitätsstädten, aber auch in einigen touristisch geprägten Gemeinden sind die Mieten in den vergangenen Jahren zum Teil stark gestiegen. Gerade bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen liegen die Sprünge doch deutlich über dem Durchschnitt. Immer mehr Normalverdiener beziehungsweise Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende und Ruheständler können sich deshalb das Wohnen in der City nicht mehr leisten und müssen in günstige Stadtrandgebiete ausweichen. So geht auf Dauer eine ausgewogene soziale Mischung in den Städten verloren.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Gebiete mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt anhand der bundesgesetzlich genannten Kriterien festzulegen und dort durch Rechtsverordnung die Mietpreisbremse einzuführen.

Im zweiten Punkt wird die Landesregierung aufgefordert, die Anstrengungen der Bundesregierung dahin gehend

zu unterstützen, das Instrument der Mietpreisbremse noch effektiver und somit wirkungsvoller zu gestalten. Seit dem 1. Juni 2015 können die Landesregierungen bundesweit in ihren Ländern die Mietpreisbremse einführen. Die Mietpreisbremse regelt, dass Mieten für Bestandswohnungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei Wiedervermietung auch in begehrten Wohnlagen höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden dürfen. In Gebieten mit angespanntem Markt soll sie einen rasanten Anstieg der Mieten begrenzen. Sie soll dämpfend wirken.

Die Länder können ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2020 Mietpreisbremsen für jeweils fünf Jahre beschließen. Nach jeweils drei Jahren soll überprüft werden, ob diese noch sinnvoll und notwendig sind. Die Bundesländer legen per Rechtsverordnung fest, in welchen Gebieten es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Bereits zwölf Bundesländer haben von der Möglichkeit inzwischen Gebrauch gemacht und entsprechende Gebiete definiert, in denen die Mietpreisbremse gilt oder eingeführt wird.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, das Gesetz macht Vorgaben, was unter „Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ zu verstehen ist. Das heißt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen … zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet“. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte über dem Bundesdurchschnitt liegt, die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubau der nötige Wohnraum geschaffen wird, und geringer Leerstand bei hoher Nachfrage besteht.

Und ja, meine Damen und Herren, viele dieser Bedingungen treffen auch für Städte und Gemeinden in unserem Bundesland zu. Um aber genau diese Bedingungen zu messen beziehungsweise zu ermitteln, bedarf es unter anderem der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. In vielen Städten und Gemeinden gibt es einfache oder qualifizierte Mietspiegel, die regelmäßig nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt werden. Wo es keine Mietspiegel gibt, kann man in der Regel auf Vergleichsmietdatenbanken von Vermietern und Mieterverbänden zurückgreifen.

In meiner Heimatstadt Rostock wurde gerade jüngst, am 21. Dezember 2016, der aktuelle qualifizierte Mietspiegel 2017 im „Städtischen Anzeiger“ veröffentlicht. In der offiziellen Pressemitteilung der Hansestadt Rostock vom 29. Dezember 2016 zum vorgelegten 10. Mietspiegel ist Folgendes zu lesen – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Auch wenn der durchschnittliche Mietpreis noch als moderat anzusehen ist, so muss man insgesamt feststellen, dass der überwiegende Teil der Werte der einzelnen Mietspiegelfelder gestiegen ist. Gegenwärtig ist der Wohnungsmarkt für Mietwohnungen in Rostock durchaus als angespannt zu bezeichnen“, Ende des Zitats.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn die Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock von einer noch moderaten Durchschnittsmiete von 5,89 Euro pro Quadratmeter spricht, muss man wissen, dass sich die Mietpreisspanne zwischen 4 bis über 12 Euro netto kalt bewegt. In

der „Ostsee-Zeitung“ vom vergangenen Dienstag ist sogar die Rede von 13,50 Euro pro Quadratmeter netto kalt für eine Neubauwohnung in Warnemünde. Und genau hier liegt das Problem. Mit der Einführung der Mietpreisbremse sollen eben gerade die schwarzen Schafe der Vermieterbranche getroffen werden. Leider können sie noch immer ungehemmt die Miete bei der Wiedervermietung um deutlich mehr als zehn Prozent anheben. Das Fatale an dieser Vorgehensweise ist, dass so der Durchschnitt sich natürlich ebenfalls stark nach oben entwickelt. Somit wird ein Mietniveau in vielen Innenstadtlagen und begehrten Wohngegenden erreicht, welches sich dann nur noch gut verdienende Mieter leisten können. Die alten Bestandsmieter werden verdrängt und die sozial breite Durchmischung von unterschiedlichen Bevölkerungsschichten wird aufgegeben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das klingt so, als würde Regine Lück reden.)

Meine Damen und Herren, Wohnen muss auch künftig für alle bezahlbar bleiben. Gutes und bezahlbares Wohnen ist eine soziale Frage.

Es freut mich, Herr Ritter, dass Sie mir zustimmen. Danke.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Für die SPD geht es darum, dass Menschen mit unteren und mittleren Einkommen in den Städten bezahlbare, gute und energiesparende Wohnungen mieten können. Warum die Mietpreisbremse in der Kritik steht, was verändert werden muss und welche weiteren Maßnahmen notwendig sein werden, um Wohnen bezahlbar bleiben zu lassen, meine Damen und Herren, dazu werde ich später in meiner zweiten Rede zum Ende der Debatte sprechen.

Mit Interesse werde ich jetzt die Stellungnahmen Ihrer Fraktionen zur Kenntnis nehmen und hoffe auf eine breite Zustimmung des Landtages zu unserem Antrag. – Vielen Dank fürs Zuhören.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen greift einen Punkt auf, der nicht in allen Teilen des Landes als Problem aufploppen mag, in einigen Bereichen die Menschen aber erheblich bewegt. Auch hierzulande wird an manchen Orten – ganz ausdrücklich nur an manchen Orten – bezahlbarer Wohnraum knapp. Dies betrifft vor allem die Universitätsstädte Rostock und Greifswald, aus denen uns, wie eben schon erwähnt, entsprechende Anträge vorliegen. Dort klagen dann allerdings beileibe nicht nur die Studierenden, wie schwer es ist, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Dabei

bestehen für die Mieterhöhungsverlangen in bestehenden Mietverhältnissen umfangreiche Regelungen des sozialen Mietwohnraumrechts.

Die Mietpreisbremse zielt deshalb auf die bei neu abgeschlossenen Mietverträgen vereinbarten Mietentgelte ab. Diese unterlagen bisher keinen Regelungen und sind vom sozialen Mietwohnraumrecht nicht erfasst, das – wie eben gerade schon erwähnt – nur Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen erfasst, also die Mieterhöhung eines schon länger laufenden Mietvertrages. Betroffen sind deshalb vor allem Neuvermietungen, die in Hochschulstädten durch die verhältnismäßig hohe Fluktuation durch Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr viel häufiger auftreten und deshalb dort die Dynamik merklich beschleunigen, weil bisher bei Neuvermietungen erhebliche Preissprünge im Vergleich zur vorher vereinbarten Miete möglich waren, die im Bestandsmietverhältnis nicht machbar wären aufgrund des sozialen Mietwohnraumrechts. Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen haben zuweilen es daher in den Hochschulstädten immer schwerer, für das Geld, das ihnen zur Verfügung steht, eine angemessene Bleibe zu finden. Deshalb haben, eben schon erwähnt, beide Städte bei der Landesregierung die Einführung einer sogenannten Mietpreisbremse angeregt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass sich Normalverdiener auch in Zukunft bezahlbaren, guten Wohnraum leisten können. Eingeführt wurde sie im Übrigen mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz im Jahr 2015, das Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuvermietungen in das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB, eingeführt hat. Die Landesregierungen werden damit ermächtigt, per Rechtsverordnung und für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit sogenannten „angespannten Wohnungsmärkten“ zu bestimmen. In diesen Gebieten wird für die Neuvermietung von Wohnungen, die auch schon vor dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden, eine Mietobergrenze eingeführt. Danach darf die neue Miete, die im neuen Mietvertrag vereinbart wird, maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wichtig ist mir: Verglichen wird nicht die Miete des Altmietvertrages mit der im neuen, sondern der neue Mietvertrag ist nach oben hin gedeckelt auf maximal zehn Prozent mehr als das, was in der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt wird.

Allerdings sind – das ist wichtig, es gibt Ausnahmen – die erstmalige Vermietung neu gebauter Wohnungen und die Vermietung von umfassend modernisierten Wohnungen, die quasi wie neu gebaute Wohnungen durchsaniert sind und erstmalig vermietet werden, davon ausgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung sind, eben auch erwähnt, Mietpreisbremsen in 12 von 16 Bundesländern oder, übersetzt, in 319 Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden. Bisher nicht davon Gebrauch gemacht haben die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland sowie unser Bundesland. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt nicht, dass wir sie in MecklenburgVorpommern nicht wollen, das klang ja eben in Zwischenrufen an. Unter Ziffer 134 der Koalitionsvereinbarung haben wir uns sehr klar dazu bekannt, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeiten der Miet

preisbremse konsequent zu nutzen und umzusetzen – das ist aber wichtig –, sofern und soweit ihre Voraussetzungen vorliegen und sie daher bei uns eingeführt werden kann. Unser Blick geht daher vor allem in die größeren Städte, in denen wir sie brauchen, und das sind hier, noch mal erwähnt, die Universitäts- und Hansestädte Rostock und Greifswald, die beide durch Beschlüsse in ihren Bürgerschaften, also in den kommunalen Vertretungskörperschaften, signalisiert haben, dass sie dringenden Bedarf sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf die konkrete Situation in den beiden Hansestädten eingehe, lassen Sie mich noch einmal kurz das eben schon dargestellte Regelungsinstrumentarium erläutern, was der Bundesgesetzgeber uns an die Hand gegeben hat, und was er insbesondere mit einem angespannten Wohnungsmarkt meint, den er als Voraussetzung für die Einführung der Mietpreisbremse bestimmt hat. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin das Gesetz –, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“.

Indizien für eine solche Gefährdung können verschiedene sein. Die Gesetzesbegründung sieht unter anderem: Es können deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt steigende Mieten sein, denkbar ist auch, dass die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt, dass also sehr viel mehr Anteile des verfügbaren monatlichen Haushaltseinkommens für die Miete aufgewendet werden müssen, oder die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit der erforderliche Wohnraum ebenfalls in gleicher Geschwindigkeit geschaffen wird, oder es besteht ein sehr geringer Leerstand bei großer Nachfrage, sodass Sie also bei Angebot und Nachfrage einen durcheinandergebrachten Markt vorfinden.

Wenn wir auf die beiden Universitätsstädte schauen, die bisher die Einführung der Mietpreisbremse bei sich befürworten, lassen sich folgende bisherige Indizien feststellen, die allerdings noch nicht bis zum Ende gediehen sind in der Entscheidungsfähigkeit:

In Greifswald liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell zwischen 4,77 Euro und 5,81 Euro pro Quadratmeter. Wir reden jetzt immer über Kaltmieten, um jedem Missverständnis vorzubeugen. Sie sind somit laut Mietspiegel vergleichbar mit dem, was Sie an Durchschnittswerten in anderen größeren Städten finden. Allerdings, und das ist wesentlich, sind die Preise in den sogenannten einfachen Lagen zwischen 2012 und 2014 sehr stark angestiegen, und zwar um 14,4 Prozent innerhalb von fünf Jahren, und haben fast das Niveau der mittleren Lagen in Greifswald erreicht. Ich habe also einen Bestandteil des Wohnungsmarktes insbesondere, in dem der Markt sich an den anderen, eigentlich qualitativ höheren Markt im Preis annähert. Das spricht an der Stelle durchaus für eine Schieflage.

In Rostock beträgt laut kürzlich veröffentlichtem Mietspiegel vom Anfang dieses Jahres die dort ausgewiesene Miete beim Quadratmeterpreis in Mietwohnungen durchschnittlich 5,89 Euro pro Quadratmeter, erneut Kaltmieten. Auch hier ist er in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Der Quadratmeter kostet heute

im Schnitt 20 Cent mehr als noch vor zwei Jahren – das sind erhebliche Sprünge – und 37 Cent mehr als vor vier Jahren. Daran erkennen Sie – 20 und 37 Cent –, wir haben offenbar eine circa 10 Cent pro Jahr betragende Mietsteigerung. Das sind erhebliche Sprünge, zumindest auf die letzten vier Jahre geschaut.

Hinzu kommt dort ein sehr geringer Leerstand von etwa zwei Prozent. Auch Greifswald plagt ein geringer Leerstand, das heißt, der Markt ist relativ wenig flexibel, und entsprechend schwieriger wird das in diesen Universitätsstädten eben viel häufiger auftretende Neusuchen von Wohnungen durch die hohe Fluktuation, vor allen Dingen durch die Studierenden. Wir haben damit Indizien, dass die Mietpreisbremse für beide Städte sinnvoll ist, und wollen in diese Prüfung gemeinsam mit den Städten näher eintreten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf eines möchte ich aber trotzdem der Klarstellung wegen hinweisen, um da Missverständnissen vorzubeugen: Die Mietpreisbremse ist ein sinnvolles Instrument, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern, sie bekämpft aber nicht die eigentliche Ursache. Mieten steigen nur an Orten, an denen die Nachfrage das Angebot übersteigt. Ein Ungleichgewicht zwischen der nachgefragten und der angebotenen Menge an Wohnraum lässt sich nicht durch Obergrenzen für die Miethöhe beseitigen. Es muss zusätzlicher, zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum in dem jeweiligen Markt geschaffen werden. Um das Übel bei der Wurzel zu packen, benötigen wir daher die Umsetzung sozialen Wohnungsbaus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können als Landesregierung keinen Bagger anmieten und einfach neue Häuser auf freie Grundstücke setzen und wir beabsichtigen auch nicht, das zu tun. Wir können nur Förderanreize setzen, damit die Vermieter vor Ort in Neubauprojekte investieren. Dazu haben wir im Rahmen der Wohnraumförderung die Richtlinie „Neubau Sozial“ erarbeitet als Landesregierung. Mit dieser Neubauförderung sollen belegungsgebundene Wohnungen errichtet werden, die sich Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, auch finanziell leisten können. Es geht also auch darum, dass damit preislich gedeckelter Wohnraum geschaffen wird. Dafür stehen in diesem Jahr 14,5 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Der Kollege hatte im Wirtschaftsministerium auch im vergangenen Jahr schon beinahe einen ähnlich großen Betrag, sodass wir in der Summe in diesen beiden Jahren erhebliche Möglichkeiten geschaffen haben. Wir sind dabei, die Förderrichtlinie jetzt möglichst schnell zum endgültigen Abschluss zu bringen, und gehen davon aus, dass wir dann sehr schnell die bisher vorliegenden Anträge bescheiden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ausreichend zusätzlichen Wohnraum schaffen, das geht aber leider auch mit der Förderung nicht von heute auf morgen, deshalb ist der Einsatz der Mietpreisbremse für Rostock und Greifswald für uns das Gebot der Stunde, um diesen zu überbrückenden Zeitraum zu gestalten. Allerdings gibt es dafür klare gesetzliche Voraussetzungen, denn die Begrenzung der Miethöhe – auch das gehört klar gesagt – stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Sie bedarf deshalb einer sorgfältigen, auf Datenerhebungen beruhenden Begründung, mit der wir juristisch auf der sicheren Seite stehen.

Um die Mietpreisbremse für Rostock und Greifswald hieb- und stichfest begründen zu können, brauchen wir noch weitere belastbare Datenerhebungen, bei denen wir insbesondere die betroffenen Städte um Zuarbeiten gebeten haben. Die Begründung muss zudem explizit die Gründe aufzeigen, die dazu geführt haben, dass der Wohnungsmarkt in den betroffenen Gebieten gefährdet ist. Und zugleich müssen wir darstellen, mit welchen Maßnahmen diese Ursachen, die die Mietpreisbremse erforderlich machen, beseitigt werden sollen. Das heißt, wir müssen mit jeder der beiden betroffenen Städte, für die wir die Mietpreisbremse möglicherweise erlassen, Maßnahmenpläne erarbeiten. Die Programme des Landes zur Förderung sind geschaffen, die können wir abbilden, das ist der Teil, den die Landesregierung beisteuern kann. Jetzt kommt es auf die kommunalen Zusicherungen an dieser Stelle an.

Dafür ist die Zuarbeit der Kommunen auch unabdingbar, weil diese über die konkreten Einflussmöglichkeiten mittels ihrer städtischen Wohnungsgesellschaften verfügen, um Neubau in bezahlbaren Preiskategorien zu ermöglichen. Bis die Mietpreisbremse wirklich greifen kann, liegt also noch erhebliche Arbeit vor uns, aber insbesondere auch vor den beiden Universitäts- und Hansestädten Rostock und Greifswald. Und dazu gehört auch, dass Folgendes berücksichtigt wird: Diese Rechtsverordnung ist am Ende rechtlich überprüfbar durch Gerichte – das ist keine rein politische Entscheidung –, wir haben die juristischen Voraussetzungen einzuhalten und zu erfüllen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte aber an dieser Stelle nochmals betonen, damit allein ist das Problem nicht gelöst. Wir als Landesregierung können helfen, den Mietpreis zu bremsen, die Kommunen müssen dafür sorgen, dass ihre Vermieter investieren, vor allem ihre eigenen Wohnungsgesellschaften mitmachen und der Wohnungsbau wieder Fahrt aufnimmt, gerne mit dem eben geschilderten Hilfsprogramm des Landes.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig.)

Ich wünsche uns gemeinsam viel Erfolg auf diesem Weg. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Erfolgreiche Debatte! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes für die Fraktion der AfD.

Verehrtes Präsidium! Herr Ministerpräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger dieses Landes!

Erst mal vielen herzlichen Dank, Herr Pegel, für Ihre Ausführungen! Sie haben den Antrag Ihrer Regierungskoalition ja schon völlig relativiert mit Ihren Aussagen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Um es einmal mit Ihrer Polemik auszudrücken: Wir von der AfD finden es schon merkwürdig, dass Sie mit Ihrem Antrag die Preisstoppverordnung vom 20. April 1936 wieder aufgreifen.