Die Stärkung des ländlichen Raums und die Schaffung beziehungsweise Erhaltung lebenswerter Kommunen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, das ist meiner Fraktion sehr wichtig.
Bei der Verwirklichung dieser Ziele kommt den Gemeinden eine entscheidende Rolle zu. Wir wollen sie daher finanziell angemessen ausstatten. Die Gemeinden in unserem Land sollen selbstbewusst und eigenverantwortlich ihre Aufgaben anpacken können, sie sollen keine Bittsteller und Empfänger zweckgebundener Zuweisungen sein.
Daher fordern wir eine höhere Grundfinanzierung der Gemeinden. Für diesen Zweck haben wir den bereits erwähnten Gesetzentwurf eingebracht, der das FAG betrifft, der sicherstellt, dass die ab 2020 ausgereichten Gemeindesteuerkraftzuweisungen des Bundes in voller Höhe auch an diese Gemeinden, die derer bedürfen, weitergereicht werden.
Der zweite Punkt, der von der Landesregierung angesprochen wird, ist die Elternbeitragsfreiheit. Wir haben heute bereits viel darüber gehört. Es ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Die AfD hat diese seit Jahren im Wahlkampf gefordert. Die Umsetzung durch die Landesregierung halten wir jedoch nicht für hinreichend.
Darüber wurde aber bereits debattiert. Wir sehen einfach die Stetigkeit bei der Finanzierung der Kindertagesförderung in keiner Weise hinreichend gewährleistet.
Doch Familienförderung darf sich nicht nur als staatliche Aufbewahrung für Kinder verstehen, was leider insbesondere in vielen Krippen die Erfahrung ist, sondern muss auch die große Bedeutung der Kinderfamilie und der Kinderorientierung im Zusammenleben von Mann und Frau in den Fokus nehmen.
Hier sehen wir keinerlei Aktivitäten der Landesregierung, doch der Handlungsbedarf ist groß. Unser Antrag zur Einführung eines Babywillkommensgeschenks ist ein Schritt in diese Richtung. Am Donnerstag darf der Landtag sich erneut dazu positionieren.
In Zeiten demografischer Veränderungen hätte längst eine politische Gegeninitiative entfaltet werden müssen. Die Landesregierung scheut sich jedoch, das Thema anzusprechen. Hier fehlt der Mut zur Wahrheit.
Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern stehen vor entscheidenden demografischen Fragen. Nur durch eine deutliche Verjüngung der Gesellschaft können wir Überalterung und Bevölkerungsabnahme entgegenwirken. Jungen Menschen muss deutlich gemacht werden, dass die Gründung einer Familie mit mindestens zwei Kindern ebenso hoch zu bewerten ist wie eine berufliche Karriere.
Die Predigt, dass beides möglich sein muss, setzt die jungen Leute unter Druck und ist über weite Strecken für die Allgemeinheit weltfremd.
Dies führt zu Verdruss und Verweigerungshaltungen. Kinder sind nicht als Belastung, sondern als Bereicherung des Familienlebens zu sehen.
Agieren Sie als Landesregierung gegen den gravierenden Hedonismus in unserer Gesellschaft, dann werden Sie langfristig auch ohne ständig neue Ideen eine gesunde gesellschaftliche Entwicklung erhalten! Machen wir aus unserer Gesellschaft eine kinderfreundlichere Gesellschaft, aber keine Gesellschaft, wo deklamiert wird, Kinder an die Macht, sondern lasst Kinder Kinder sein!
Insofern möchte ich noch mal deutlich sagen, wir finden diesen Schritt der Beitragsfreiheit für die Kindertagesstätten durchaus richtig, aber halten es auch für wichtig, den zweiten Schritt zu gehen, die Qualität deutlich zu verbessern.
Zum dritten Punkt, „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“, zum Pakt für Sicherheit: Hier übertrifft die Landesregierung fast unsere Erwartungen bei der Ausgabensteigerung für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der Aufwuchs beträgt für 2019 nahezu 17 Prozent. In Bezug auf Polizeistellen weist für 2017 Mecklenburg-Vorpommern 305 Vollzeitäquivalente pro tausend Einwohner auf, nach Brandenburg den zweithöchsten Wert. Dieser Wert soll 2020 um weitere 19 verbessert werden. Die AfD-Fraktion fordert seit Langem eine Verstärkung der Polizei. Wir begrüßen die Planung der Landesregierung.
Damit aus Planstellen auch echte Polizisten werden, muss die Fachhochschule in Güstrow besser ausgestattet werden. Wir haben heute in der Debattenstunde zu Anfang bereits davon gehört, wir wollen das also noch mal unterstreichen.
Wir sind wie in der Vergangenheit der Auffassung, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit mehr Personal ausgestattet werden müssen.
Angesichts der viel zu langen Verfahrensdauern vor den Gerichten ist ein Stellenzuwachs unumgehbar. Insoweit besteht auch kein grundsätzlicher Dissens mit den Auffassungen und Plänen der Landesregierung. Zwar sind im Jahre 2019 23 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen worden, aber die Neuschaffung der Stellen ist bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Und die Lage spitzt sich angesichts der in den nächsten Jahren bevorstehenden Pensionierungen zu. Allein im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden bis zum Jahr 2031 nahezu zwei Drittel der gegenwärtigen Richter in Pension gehen.
Regelmäßig zu kurz kommt in den Diskussionen über die Personalsituation in der Justiz der mittlere und der einfache Dienst. Angesichts zahlreicher Herausforderungen wie elektronischer Gerichtsakte und Bewältigung von Fahrtstrecken zwischen Gerichtshauptstellen und -zweigstellen bedarf es auch einer Verbesserung der personellen Ausstattung auf dieser Ebene. Das Justizwesen ist eine elementare staatliche Aufgabe. Der Rechtsstaat darf nicht aus Kostengründen zur Disposition gestellt werden, während das Land gleichzeitig für Bereiche Geld ausgibt, die seiner Zuständigkeit nicht bedürfen. Die Hauptursache für den gestiegenen Personalbedarf bei Polizei und Justiz liegt in der Politik der offenen Grenzen und der ungesteuerten Migration.
Deshalb fordern wir eine unideologische, sachliche Auseinandersetzung mit den Ursachen der Probleme und eine klare staatliche Reaktion.
Derzeit erleben die Bürger ein staatliches Versagen in dieser Frage, was wiederum zu Verdruss und Verweigerung führt. Insofern sind die Maßnahmen der Regierung zwar dringend notwendig, es hilft aber nicht, wenn die zuständigen Stellen die Urteile der Gerichte, zum Beispiel Asylabweisung, nicht vollziehen können. Dann ist die Arbeit der Gerichte eine Arbeit für den Papierkorb.
Wir vermissen deutlich mehr Mittel, als bisher bereitgestellt werden. Durchgesetzte Ausreisepflicht erspart künftigen Aufwand für die Versorgung der ausgereisten Personen.
Zum vierten Punkt, „Bildung, Wissenschaft und Forschung“: Die Ausgaben für den Bildungsbereich steigen im Vergleich zu 2019 um circa 5 Prozent. Zusätzlich werden 200 Millionen Euro in einem sogenannten Schulpaket zur Verfügung gestellt. Etwa 60 Prozent des Haushalts entfallen auf die Personalkosten. Bei den Lehrer
stellen sehen wir kaum Kürzungspotenzial, anders dagegen in der Ministerialverwaltung, wie zum Beispiel den zweiten Staatssekretär, der nun auch aufgrund der Ausgliederung des Sportsektors aus unserer Sicht nicht mehr im Bildungsbereich erforderlich ist.
In ihrem Gesetzentwurf legt die Landesregierung ein Schulpaket vor mit zusätzlich 400 Millionen Euro. Von den veranschlagten 200 Millionen Euro sind wiederum 72 Millionen Euro in vier Jahren zur Anhebung der Grundschullehrerbezüge vorgesehen und somit eigentlich abzuziehen. Meine Fraktion spricht sich aufgrund des Abstandsgebots gegen die gleiche Grundvergütung aller Lehrer aller Klassenstufen aus.
Wir tragen auch gern dafür die politischen Konsequenzen. Wir präferieren anstelle der Gehaltsanhebung bei den Grundschullehrern in begründeten Fällen eine Zulage und allgemein eine Absenkung des Stundendeputats der Lehrer insgesamt.
Die AfD-Fraktion lehnt den sich aus den übertriebenen Inklusionszielen ergebenden Umbau unseres Schulsystems ab.