Mit der zweiten Stufe jetzt im Herbst vollziehen wir endlich den lange ersehnten und, wie ich finde, auch richtigen Systemwechsel. Es gibt nochmals mehr Geld. Mein Kollege Finanzminister hat schon ausgeführt heute, was in etwa die Finanzsummen sind, über die wir reden. Wir führen eine Infrastrukturpauschale ein und die Schlüsselzuweisungen werden nach unserer Auffassung gerechter verteilt.
Selbstverständlich wird dann auch der vertikale Finanzausgleich – das also, was ins System reinkommt – eine Rolle im Rahmen der Diskussion spielen. Und für unser Land besonders wichtig ist eben der Wegfall der Solidarpaktmittel im Jahr 2020. Durch sie, durch die Solidarpaktmittel, konnten wir bisher die höheren Beträge stemmen, die das Land den Kommunen beim Finanzausgleich zugewiesen hat. So erhalten die Kommunen schon jetzt pro Einwohner weit mehr als die reichen westdeutschen Flächenländer. Ab 2020 fallen die Solidarpaktmittel bekanntermaßen von zuletzt 195,3 Millionen Euro weg. Dafür erhält das Land mehr Steuereinnahmen über höhere Umsatzsteueranteile, an denen auch die Kommunen entsprechend ihrer Quote beteiligt werden.
Zusätzlich erhält unser Land die neuen Gemeindesteuerkraftzuweisungen vom Bund. Diese gehen an die Länder, in denen die Kommunen über durchschnittlich weniger als 80 Prozent der Steuerkraft je Einwohner im Vergleich zu den anderen Bundesländern verfügen. Auf diese Mittel wird auch Mecklenburg-Vorpommern angewiesen sein, unstrittig, und sie dienen eben auch zur Deckung der hohen Ausgleichszahlungen, die das Land Jahr für Jahr an die Kommunen leistet.
Würden wir, wie hier im Gesetzentwurf gefordert, die Gemeindesteuerkraftzuweisungen zu hundert Prozent an die Kommunen geben, würden zwei Dinge geschehen: Zum einen würden die Kommunen doppelt begünstigt, da sie neben den hohen Ausgleichszahlungen aus dem FAG nun auch noch diese zusätzlichen Gemeindesteuerkraftzuweisungen erhielten. Gleichzeitig würde das Land strukturell signifikant schlechtergestellt, als es bisher der Fall ist.
Das Land hat aber ebenfalls die Aufgabe wahrzunehmen, und die Idee hinter dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist ja gerade, dass die Ausgaben von Land und Kommunen als gleichwertig betrachtet werden. Es gibt zwischen dem Land und den Kommunen keine Aufgaben erster Klasse und keine Aufgaben zweiter Klasse. Sie sind alle gleichwertig. Das ist auch weitgehend Konsens in der kommunalen Familie und im Land.
Durch die anstehende FAG-Reform werden die Zuweisungen an die Kommunen – übrigens von 1.583 Euro je Einwohner, immerhin der zweithöchste Satz in ganz Deutschland – auf über 2.100 Euro je Einwohner steigen. Das ist, glaube ich, eine ordentliche Hausmarke, wie ich finde, wo ich sehr dankbar bin, dass das Parlament voraussichtlich diesen Weg auch mit uns gehen wird. Auch werden die Kommunen im kommenden Jahr über knapp 2,9 Milliarden Euro verfügen und damit circa 350 Millionen Euro mehr als noch in diesem Jahr. Davon kommt mit etwa 320 Millionen Euro vom Land der übergroße Teil vom Land selbst.
Deshalb glaube ich, inhaltlich ist der Gesetzentwurf der AfD zu sehr auf einen einzigen Punkt ausgerichtet, über den man unterschiedlich diskutieren kann, zu Recht. Meine Empfehlung: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück,
da können Sie mit den Parlamentariern über die BundLänder-Beziehungen ausführlich und fachlich auch sehr gut diskutieren – da gehört es, glaube ich, auch hin –, und lassen Sie uns nicht einen einzelnen Baustein aus dem gesamten System herausbrechen. Wir haben in den zurückliegenden Jahren schon sehr häufig einzelne Bausteine nur behandelt und nicht das gesamte System. Deswegen bin ich auch froh, dass wir das FAG voraussichtlich dieses Jahr auf die Reise geben können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf der AfD zur Novellierung des FAG geht es allein um die Bundesergänzungszuweisungen, die nach der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen den besonders steuerschwachen Kommunen zustehen. Es betrifft also allein diese Regelung, und Sie wollen, dass diese Mittel in voller Höhe an die Gemeinden und Landkreise weitergereicht werden. Änderungsbedarfe, die aus unserer Sicht ebenso wichtig wären, enthält der Gesetzentwurf aber nicht.
Meine Damen und Herren, jeder weiß, dass eine umfassende Novellierung des FAG aktuell auf den Weg gebracht wird.
Die AfD greift sich hier lediglich einen Aspekt heraus, der zu lösen sein wird. Wenn wir aber demnächst, so hoffe ich, die grundlegende Reform auf dem Tisch haben, macht es jetzt überhaupt keinen Sinn, zu einer einzigen Teilfrage einen extra Gesetzentwurf zu diskutieren. Die
Gemeinden und Landkreise im Land erwarten insgesamt mehr Geld als bisher. Darüber haben wir heute schon mehrfach gesprochen.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass der Gesetzgebungsprozess nun zügig vorangebracht wird, damit Kommunen auch Planungssicherheit erhalten. Auch sie müssen die Haushalte des nächsten beziehungsweise der nächsten Jahre planen und in den Kommunalvertretungen diskutieren können. Die AfD-Fraktion kann sich wie jede andere Fraktion in den Beratungen zum FAG einbringen und konkrete Änderungsvorschläge machen. Bisher haben Sie von der AfD da wenig bis gar nicht geglänzt.
Im Innenausschuss null Änderungsanträge und immer eine brave Zustimmung zum Gesetzentwurf, ebenso im Finanzausschuss null Änderungsanträge, im Landtag zu den Zweiten Lesungen null Änderungsanträge,
null Alternativen und immer brav dem Gesetzentwurf zugestimmt. Also spielen Sie sich nicht als Interessenvertreter der Kommunen auf!
Meine Damen und Herren, weder Fragen zur Beteiligungsquote, zur Verteilung der FAG-Masse, zum Steuerkraftausgleich noch zur Berücksichtigung besonderer Lasten und zur Stärkung der Zentralen Orte spielen in Ihrem Gesetzentwurf eine Rolle. Daher werden wir auch einer Überweisung Ihres Gesetzentwurfes in die Fachausschüsse nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Jess, wenn ich Sie eben richtig verstanden habe – ich hoffe, es war kein Hörfehler –, haben Sie eben auch gesagt, dass die Landesregierung eine Verabredung mit der kommunalen Ebene gebrochen hat. Das bezogen Sie auf die Beteiligungsquote.
Die Landesregierung hält sich zu hundert Prozent an die Vereinbarungen mit der kommunalen Ebene, die getroffen wurden.
Meine Vorredner haben zwar schon viel Richtiges gesagt und mein Votum wird genauso ausfallen beziehungsweise das Votum meiner Fraktion, dennoch möchte ich einige Punkte hier ansprechen.
Zunächst einmal ist im Rahmen des zweistufigen Verwaltungsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland der Bund und die Länder – und die kommunalen Körperschaften sind Teil der Länder, also keine dritte Ebene. Und wenn der Bund im Bund-Länder-Finanzausgleich den Ländern Geld zur Verfügung stellt, hat letztendlich das Land dann die Aufgabe, im Wege des Finanzausgleichs die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden im Landesbereich zu sichern und unterschiedliche Belastungen der kommunalen Ebene auszugleichen.
Es gibt wenig Geld vom Bund, das nicht über die Länder fließt. Wir haben mal Ausnahmen. Ich erinnere an das 5-Milliarden-Paket, das der Bund geschnürt hat zur Unterstützung der kommunalen Ebene. Da haben wir uns ganz schön verrenkt, das irgendwie so hinzubekommen, dass es eben nicht nach dem normalen Verteilmechanismus, den wir im Land verabredet haben, fließt. Wir haben das so geregelt, dass wir den Landesanteil in den Entschuldungsfonds hineingepackt haben, der auch im vollen Umfang der kommunalen Ebene zur Verfügung steht.
Aber die Finanzmittel, die hier in Rede stehen in Ihrem Antrag, die sind eben nicht so zu behandeln, weil sie ganz eindeutig dazu dienen, wegfallende Mittel auch zu kompensieren. Sie wissen ganz genau, also Ihr Antrag erinnert mich so ein bisschen an die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, nachdem die BundLänder-Finanzbeziehungen neu geregelt worden waren. Da wurde bekannt, wie viele zusätzliche Mittel nach Mecklenburg-Vorpommern fließen, unter anderem auch zum Ausgleich oder zur Sicherung der gleichwertigen Lebensverhältnisse. Da hat man ganz schnell gerechnet und gesagt, aha, das macht pro Kopf soundso viel Euro. Leider hatte man da eins vergessen, und zwar, dass auf der einen Seite zwar mehr Mittel ins Land fließen, auf der anderen Seite aber wesentliche Mittel wegfallen. Also es ist eine Kompensation im Großen und Ganzen für wegfallende Mittel.
Die Heranziehung der Gemeindesteuerkraft als Rechengröße für den Bund-Länder-Finanzausgleich bedeutet eben nicht, dass diese Mittel den Kommunen allein zustehen. Die sogenannten Gemeindesteuerkraftzuweisungen des Bundes sind ein Ersatz für die Solidarpaktmittel und gleichen die viel höheren Zahlungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich im Vergleich zu anderen Ländern aus. Das hatte der Innenminister eben auch schon angesprochen.
Ab dem Jahr 2020 gilt also dieser neue bundesstaatliche Finanzausgleich. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt dann durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Weitere Inhalte sind die Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft, ein leistungsfähiger Tarif der allgemeinen
Bundesergänzungszuweisungen, die Beibehaltung der bisherigen Einwohnerbewertungen sowie die Fortführung der Bundesergänzungszuweisungen für die Kosten der politischen Führung und für strukturelle Arbeitslosigkeit, eingeführt neu die Zuweisungen des Bundes für die Länder mit besonders geringer Gemeindesteuerkraft und darüber hinaus für unterdurchschnittliche Teilhabe an der Forschungsförderung des Bundes.
All diese Dinge kompensieren sich zu guten Teilen gegenseitig. Wir nehmen hier die Aufgabe der Ausgleichsfunktion sehr ernst. Wir haben mit dem FAG 2018/2019 schon erste Schritte dahin getan, die Ausgleichsquote zu erhöhen von 60 auf 65 und dann auf 70 Prozent. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz ab 2020 soll da ein weiterer Schritt erfolgen. Aber wie gesagt, das ist jetzt erst in der Verbandsanhörung auf Kabinettsebene. Darüber werden wir hier sicherlich trefflich diskutieren. Also wir haben die Aufgabe, diesen Ausgleich herzustellen, und sind da bereits eingestiegen und werden diesen Weg auch konsequent weitergehen, damit nämlich besonders steuerschwache Gemeinden eine Mindestausstattung haben. Das soll dazu führen, dass bei einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft, die unter 90 Prozent liegt, bis zu 90 Prozent dieser Differenz ausgeglichen wird.
Weiterhin stehen natürlich Sonderbedarfszuweisungen, Konsolidierungs- und Ergänzungszuweisungen weiterhin zur Verfügung, aber das soll eben nur für die Kommunen, die auch der Finanzminister schon angesprochen hat, die einzelnen, die besondere Lagen haben, natürlich weiterhin fortgeführt werden und nicht die Regelfälle betreffen.
Ansonsten kann ich mich da nur anschließen, hier ist ein einzelner Punkt herausgegriffen worden. Das ist überhaupt gar nicht zweckdienlich, und wie das zu einer Verlässlichkeit der Planung der Gemeinden ausschließlich führen soll, das ist mir vollkommen schleierhaft. Deswegen werden wir auch der Überweisung Ihres Gesetzes nicht zustimmen. – Vielen Dank.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das sieht nach kurz aus, ne? – Marc Reinhardt, CDU: Kurzer Rock, oder was? – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)