Protokoll der Sitzung vom 04.09.2019

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Auch meine Fraktion hat das hehre Ziel der Linksfraktion erkannt, und wir waren da ein bisschen zwiegespalten. Ich habe lange gesucht und auch diese Bereichsausnahmen nicht gefunden, von denen der Herr Wirtschaftsminister hier sprach.

Natürlich gibt es Möglichkeiten für die Landkreise, da die Ausschreibungen oder die Fristen zu verlängern, aber der Antrag der Linksfraktion sieht ja eine Entfristung vor. Und ich finde es schade, da ist also jemand, der sich Gedanken darüber macht, und dann kommt der Minister hierher und fegt alle Argumente vom Tisch,

(Marc Reinhardt, CDU: Was?!)

und es gibt nicht einmal die Möglichkeit, das pro und kontra, außer im Rahmen dieser Debatte, in den entsprechenden Ausschüssen zu behandeln. Das, finde ich, ist eine Überheblichkeit, die Sie sich aufgrund Ihrer Mehrheit leisten können, ja, keine Frage, aber die Frage ist, wie lange Sie das noch können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Das stimmt, wobei es ein Gesetzentwurf ist, und in drei Monaten ist er wieder drauf.)

Ja, aber wir könnten doch diesen Entwurf auch mal konstruktiv in den entsprechenden Ausschüssen debattieren und ihn nicht hier zu vorgerückter Stunde mit drei/vier Gegenargumenten, drei/vier Proargumenten vom Tisch wischen, und dann hat es keiner mehr gehört, und dann zu sagen, wir brauchen morgen keine Änderung, wir brauchen übermorgen keine Änderung.

Weil wir eben genau das Ziel dieser Fraktion erkannt haben, Herr Koplin, das hehre Ziel, und wir auch der Meinung sind, dass es da Änderungsbedarf gibt, wird meine Fraktion der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Frage der Vergabe von Qualitätsanforderungen an Rettungsdienstleistungen haben wir uns als Parlament bei der sehr grundlegenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes in der letzten Legislaturperiode intensiv beschäftigt – Kollege Koplin hat es angesprochen –, und wir haben damals nach einer intensiven Diskussion eine Entscheidung für die Befristung der öffentlich-rechtlichen Verträge zur Notfallrettung getroffen. Ursprünglich war im Gesetzentwurf ja noch eine kürzere Zeitspanne für die Vergabe vorgesehen, und dann haben wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung herausgearbeitet, dass womöglich eine Frist von sieben Jahren nicht zwingend erforderlich ist und es etwas länger sein kann und dass vielmehr sogar eine zu kurze Frist – das haben Sie auch korrekt dargestellt – Investitionen, die Finanzierung und die Refinanzierung der angebotenen Leistungen erschweren können.

Daraufhin haben wir dann beschlossen als Parlament, den Vergabezeitraum auf zehn Jahre zu erhöhen. Das ist ein Zeitraum, der unseres Erachtens die Bedürfnisse der Leistungserbringer und gleichzeitig die der Qualitätsanforderungen berücksichtigt und im Ergebnis auch die Gewinnung und das Halten von Fachkräften ermöglicht.

(Unruhe auf der Regierungsbank)

Wir sind einer Meinung in der Koalition, dass wir eine Änderung dieser Passage für nicht erforderlich halten. Die Träger des Rettungsdienstes können frei entscheiden, entweder sie erbringen entsprechende Rettungsdienstleistungen selbst oder aber sie übertragen diese Aufgabe an Dritte, in aller Regel übrigens an Gemeinnützige. Unseres Erachtens, der Minister ist darauf ja eingegangen, ist es den Landkreisen eben möglich und es wird diesem Wunsch, es durch gemeinnützige Organisationen verrichten zu lassen – wenn man es nicht selbst macht und Leistungserbringer im Katastrophenschutz bevorzugt –, Rechnung getragen. Das zeigt auch die gute Praxis des sehr leistungsfähigen Rettungsdienstes bei uns in Mecklenburg-Vorpommern.

(Unruhe auf der Regierungsbank)

Deshalb halten wir, kurz gesagt, an der aktuell unserer Meinung nach bewährten Regelung für einen leistungsfähigen und auch für einen qualitätsvollen Rettungsdienst fest. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Minister Dr. Till Backhaus)

Ich möchte noch mal den Hinweis geben – gerade an die Regierungsbank –, es ist wirklich für die Protokollanten nicht sehr einfach, wenn die Gespräche nicht auf ein Mindestmaß begrenzt

werden, sondern eigentlich eine Dauerbeschallung darstellen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Ich hab gar nichts gesagt.)

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen, Kollege Glawe und Kollege Barlen haben alles gesagt, und setze mich wieder hin. Aber trotzdem noch mal zwei bis drei Gedanken, weil der Kollege Kramer uns ja vorwirft, dass wir hier mit Mehrheiten eine Ausschussüberweisung verhindern, eine Debatte quasi verhindern.

Dann möchte ich Sie herzlich einladen, Herr Kollege Kramer, hier ist der Ort für die Debatte, wenn, wo nicht hier im Landtag in Erster Lesung. Selbst wenn hier nicht verwiesen wird, wird es ja noch eine Zweite Lesung zu dem Gesetzentwurf geben. Dann lassen Sie uns doch hier darüber diskutieren und sagen Sie nicht, der böse, böse Minister hat den guten Antrag zerredet und Argumente geliefert, das ist ja ein Riesenskandal.

(Minister Harry Glawe: Ich hatte keinen Handfeger mit, dann hätte ich alles vom Tisch gewischt. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Ich finde, so können wir an der Stelle auch nicht Politik machen. Das ist Ihre Aufgabe als Opposition. Das wird Herr Koplin sicherlich gleich machen, er wird seine Argumente bringen. Sie hätten Ihre Argumente an der Stelle auch bringen und sagen können, wie Sie das Ganze sehen, und hätten dann beispielsweise auf die Argumente des Ministers eingehen können. Sie sind ja sicherlich auch gut vorbereitet auf den Antrag.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig, Herr Kollege.)

Und dann müssen Sie als AfD, finde ich, auch mal darüber nachdenken, wir haben über das Thema Wohlfahrtsverbände ja vor gut zwei Stunden diskutiert, da waren Sie eher kritisch mit dem ganzen Thema und haben uns vorgeworfen, dass da die Leine nicht kurz genug ist und der laxe Umgang mit Wohlfahrtsverbänden gepflegt wird. Nun sind ja die Leistungserbringer, über die wir hier reden, in der Regel auch Wohlfahrtsverbände, wenn ich an DRK und andere denke, und hier sagen Sie jetzt, das ist also ein Riesenskandal, dass hier Leistungen befristet werden und dass man nicht mehr Freiräume hat. Dann müssen Sie sich auch schon überlegen, was Sie ganz konkret dort wollen. Wollen Sie also für die Wohlfahrtverbände die lange oder kurze Leine? Sehr geehrte Herren von der AfD, diese Frage müssten Sie dann schon mal beantworten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Kollege Barlen ist auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes in der vergangenen Wahlperiode eingegangen. Es gab ja intensive Diskussionen. Es war dann auch auf Initiative der Koalition zu sagen, wir gehen auf die zehn Jahre Befristung, und es war noch mal ein wichtiger

Hinweis des Ministers, dass man heute ohne eine Gesetzesinitiative bereits den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit bietet, eine europaweite Ausschreibung an gemeinnützige Hilfsorganisationen zu vergeben. Ich glaube, das ist die ganz wichtige und zentrale Botschaft des heutigen Abends. Entweder die Leistung wird selbst erbracht oder sie wird weiter vergeben.

Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten – das muss am Ende ja auch alles rechtskonform sein – mit den Möglichkeiten, die bestehen, und deswegen brauchen wir diesen Gesetzentwurf an der Stelle nicht. Ich glaube, wir haben ein vernünftiges Rettungsdienstgesetz, wir stehen dazu und werden deswegen dem Gesetzentwurf und auch der Überweisung nicht zustimmen, weil ich denke, es wird da keine neuen Erkenntnisse geben. Wir haben ja morgen auch noch Gesetzentwürfe der Opposition – ich will nicht zu viel verraten –, da wird es an der einen oder anderen Stelle eine Überweisung geben,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann wollen wir doch mal gucken, wie viel Gesetzentwürfe haben wir denn morgen? Einen!)

wenn man sich vielleicht noch mehr Erkenntnisgewinn aus der Debatte erhofft.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt schlafe ich die ganze Nacht unruhig.)

Hier sehe ich den an der Stelle jetzt nicht und von daher lehnen wir die Überweisung ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also die Mehrheiten sind hier ganz offensichtlich und ich denke schon, Sie machen sich das reichlich einfach,

(Minister Harry Glawe: Oh, jetzt ist es aber genug!)

und zwar auf Kosten der Landräte und Oberbürgermeister.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Ja, das verärgert Sie jetzt, aber ich will Ihnen sagen, warum, weil die Argumentation war jetzt die: Die Aufgabe ist denen übertragen, nach Paragraf 7 Absatz 1 ist das so,

(Minister Harry Glawe: Genau.)

und zwar die Notfallrettung, der qualifizierte Krankentransport und der Intensivtransport, und die können das entscheiden. Und dann gab es noch so einen beiläufigen Satz, die sollen nur mal ordentlich miteinander kommunizieren und dann funktioniert das schon, weil man ja auch vertrauensvoll miteinander vor Ort umgeht. So einfach ist das im Wettbewerbsrecht aber nicht. Am Ende stehen ganz knallharte rechtliche Punkte, die in Betracht kommen und durchaus möglich sind, und es wäre verwunder

lich, wenn das nicht passieren würde, wenn da nicht Unternehmen kommen und sagen würden, also stopp mal, ihr habt euch das zwar in der Region so ausgedacht und habt mal miteinander kommuniziert, aber wir pochen auf unsere rechtlichen Rahmenbedingungen, die für uns gelten, und wir klagen uns da rein. Und davor scheuen logischerweise die Landräte und Oberbürgermeister, weil sie dann mit Klagen belegt werden unter Umständen, die auch kostenrelevant sind für sie und die zur großen Unsicherheit auf allen Seiten führen können. Das will ja wohl keiner.

Worum es in diesem Falle geht, ist nicht, das an sich zu ziehen und zu sagen, wir nehmen mal diese Zuständigkeit der Landräte und Oberbürgermeister an uns, sondern wir stellen klar, unter Beachtung des EuGH-Urteils und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung – und darum geht es, diese Möglichkeit ist ja vom Bund eröffnet worden –, die bringen wir rein in unsere gesetzliche Regelung, nicht mehr, und damit haben die Landräte und Oberbürgermeister dann eine solide Grundlage, eine rechtliche Grundlage zu handeln, und sagen nicht, wir machen hier eine Gefälligkeit oder eine Sache, die wir kommuniziert haben …

(Minister Harry Glawe: Das hat doch kein Mensch gesagt, Torsten!)

Das wird sich dann herausstellen im Protokoll.

…, sondern die rechtliche Grundlage ist geschaffen. Und diesen Rahmen können wir setzen.

Daran will ich noch mal appellieren: Bei allen Argumenten, die ausgetauscht worden sind, ist verblüffenderweise eine Sache jetzt nicht, überhaupt nicht reflektiert worden, und zwar die Frage der trägerübergreifenden Qualitätssicherung. Wir haben ja einen Beirat, einen Rettungsdienstbeirat im Gesetz verankert, der tagt auch. Ausweislich einer Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion ist auch noch mal dargestellt worden, wie oft sie getagt haben, womit sie sich beschäftigt haben. Das ist insofern bekannt. Auch andere Wirkungsweisen dieses geltenden Gesetzes sind bekannt dank vieler Kleiner Anfragen und der Antworten darauf von der Landesregierung. Aber so eine Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung, die wir auch verankert sehen wollen, kann man auf alle Fälle unabhängig von dieser Frage der Bereichsausnahme und der Vertragsgestaltung gebrauchen. Hier geht es dann um die dauerhafte Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität. Diese Stelle gibt es, das ist keine Erfindung der LINKEN an dieser Stelle.

Wir haben uns mal umgeschaut, wie andere die Qualität im öffentlichen Rettungsdienst sichern. In BadenWürttemberg gibt es eine solche Stelle, die erfolgreich arbeitet. Diejenigen, die Profis auf diesem Gebiet sind, verweisen selbst auf gute Erfahrungen in BadenWürttemberg. Und dann haben wir uns gesagt, selbstverständlich, wenn etwas dort gut funktioniert, warum sollten wir uns diese gute Erfahrung nicht zunutze machen.

Das haben Sie jetzt gar nicht wahrgenommen, ich appelliere noch mal an Sie: Eine Überweisung entsprechend würde durchaus zu Erkenntnissen führen können, wenn wir Expertinnen und Experten in eigener Sache dazu noch mal befragen, und dann kann man immer noch sagen, nein, das ist nicht nötig. Ich denke, wir verschen