Protokoll der Sitzung vom 17.10.2019

Also, die Länder haben eigene, unterschiedliche Vorgangsbearbeitungssysteme, und bei einer uneinheitlichen Erfassung von Delikten im Zusammenhang mit Messern wäre eine Vergleichbarkeit natürlich logischerweise nicht mehr gegeben.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Das habe ich gesagt:

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben. Eine uneinheitliche Erfassung, meine ich, so, wie ich es gesagt habe.

Das ergibt sich auch aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD aus dem vergangenen Monat. Und der Innenminister hat bereits in der 34. Plenarsitzung am 25. April 2018 erklärt, wenn alle Länder eine solche einheitliche Statistik einführen, wird Mecklenburg-Vorpommern dieses selbstverständlich auch tun. Wenn es aber eine solche Statistik geben soll, dann muss sie bundeseinheitlich nach gleichem Standard geführt werden, denn anderenfalls ist sie nutzlos. Die Innenministerkonferenz der Länder hat ihre Fachgremien bereits beauftragt, entsprechende Umsetzungsvorschläge vorzulegen. Und die Innenministerkonferenz wird sich auch auf ihrer nächsten Tagung erneut mit diesem Thema befassen. Auch das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 19.09.2019. Das ist also auch nichts Neues.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Man sollte es vielleicht noch mal vorlesen, damit sie es begreifen!)

Ja, ich versuche es ja schon ganz langsam.

Und ich weiß, ehrlich gesagt, auch gar nicht, ob ich es fragen soll, aber ich mache es: Wozu also, sehr geehrte Herren von der Fraktion der AfD, dieser Antrag? Es gibt gefühlt mehr Angriffe mit Messern und gefährlichen Gegenständen als in den vergangenen Jahren. Ich sage bewusst „gefühlt“. Das mag daran liegen, dass die Verbreitung von Informationen durch soziale Medien immer schneller, aber bestimmt nicht zwangsläufig hochwertiger wird. Aus den polizeilichen Datenbanken ergibt sich das objektiv nämlich nicht. Bislang lassen sich keine fundierten Aussagen über eine zahlenmäßige Veränderung von Straftaten mit Messern oder Stichwaffen treffen. Und bei

den bislang festgestellten Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend, wenn nicht sogar ausnahmslos, um männliche Tatverdächtige, darunter sowohl Deutsche als auch Nichtdeutsche, und die Tatverdächtigen kommen aus allen Altersbereichen.

Sie alle wissen, dass die Polizei täglich mit hohem Einsatz in diesem Bereich tätig ist. Den Beamten ist die vor Ort herrschende Kriminalitätslage bekannt und sie haben damit auch Kenntnis von Angriffen mit Messern und gefährlichen Gegenständen. Die Polizei kennt die betreffende Klientel und auch die Hotspots in den betroffenen Städten. Sie ist präsent und arbeitet mit den kommunalen Vertretungen präventiv zusammen. Und es ist nun einmal die Wahrheit, dass die meisten Angriffe mit Gegenständen und auch mit Messern nach wie vor im häuslichen Nahbereich und unter Alkohol- und Drogeneinfluss passieren. Und auch eine Länderstatistik wird daran nichts ändern.

Und dann fordern Sie, sehr geehrte Herren von der AfD, eine statistische Sonderauswertung „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes für das LKA in Mecklenburg-Vorpommern, und diese Zahlen sollen halbjährlich veröffentlich werden. Auch dazu hat die Landesregierung auf eine sehr Kleine Anfrage bereits Stellung genommen.

Sehr geehrte Herren, ich meinte keine sehr Kleine, sondern „auf Ihre Anfrage“.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Vom Inhalt her. – Peter Ritter, DIE LINKE: Vom Inhalt her sehr klein.)

Es gibt jetzt auch sehr Kleine Anfragen mittlerweile.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und auf der Regierungsbank)

Der jährliche Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik in Mecklenburg-Vorpommern enthält eine Vielzahl von Informationen zu Straftaten, die durch Zuwanderer begangen werden und auch wurden. Es werden Fallzahlen veröffentlicht zu den jeweiligen Straftatengruppen, der Alters- und Geschlechtsstruktur der tatverdächtigen Zuwanderer und zur Entwicklung der Straftaten durch Zuwanderer in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Zusätzlich wird ebenfalls die Kriminalität gegen Zuwanderer nach denselben Kriterien veröffentlicht. Und diese Daten sind für jedermann zugänglich. Das möchte ich hier noch mal betonen.

Die Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik ist ein Bund-Länder-Projekt. Allerdings haben die Länder – das hatte ich vorhin schon mal gesagt – ihre eigenen Vorgangsbearbeitungssysteme. Bei der Erfassung und Verarbeitung von Daten sind also die Vorgaben der jeweiligen IT-Technologie in den einzelnen Bundesländern zu berücksichtigen, das heißt, die Erstellung einer Statistik nach bestimmten Kriterien muss technisch umsetzbar und der arbeitsökonomische Aufwand auch noch vertretbar sein. Auch darauf ist der Minister, der nicht mehr da ist, schon eingängig eingegangen.

Das Bundeskriminalamt erstellt auf der Basis von Daten aller Bundesländer ein gesondertes Lagebild zu Strafta

ten im Zusammenhang mit Zuwanderung. Bei einem Gesamtaufkommen von etwa 166.000 Personen bundesweit in 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern 2.870 tatverdächtige Zuwanderer, und das sind 6,8 Prozent. Das ist kein Schwerpunkt der Kriminalität, der einer gesonderten Auswertung bedarf. Und angesichts der Informationen zur Kriminalität von und gegen Zuwanderer, die bereits jetzt veröffentlicht werden, kann ich derzeit auch keine Notwendigkeit für ein landeseigenes Lagebild erkennen.

Zum dritten Punkt Ihres Antrages, sehr geehrte Herren: Die Kriminaldaten von Ausreisepflichtigen sollen systematisch in einer Statistik erfasst werden, daraus ableitend sollen vorrangig Rückführungsanstrengungen umgesetzt werden. Wo sehen Sie da die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben, sehr geehrten Herren Juristen der AfD-Fraktion? Die Staatsanwaltschaften sind die zuständigen Ermittlungsbehörden in den Strafsachen. Ich glaube, so weit sind wir uns schon mal einig. Bei Beteiligung von Ausländern als Beschuldigte in Ermittlungsverfahren werden die Ausländerbehörden über den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen informiert.

Die Ausländerbehörden prüfen dann die Voraussetzung für eine Abschiebung und führen diese durch. Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, müssen grundsätzlich ausreisen. Diese Ausreise wird durch Abschiebung von den zuständigen Behörden angeordnet und umgesetzt, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Und es gibt dabei auch kein Ermessen. Und die systematische Erfassung von Kriminaldaten in einer Statistik ist kein Tatbestandsmerkmal bei der Rückführung, sehr geehrte Damen, nee, nur Herren der AfD-Fraktion.

Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen. Er betrifft Sachverhalte, die bereits verhandelt werden, und ist in anderen Teilen überflüssig bis populistisch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Peter Ritter, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

(Der Abgeordnete Horst Förster wendet sich an das Präsidium. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich gebe ihm meine Minute ab. Die kann er haben.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, die meisten von Ihnen haben kleine Kinder und die haben das so an sich, wenn sie nicht gesehen werden wollen, halten sie sich die Augen vor die Ha…,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

die Hand, die Hände vor die Augen. Und so kommt mir das bei Ihnen auch vor, dass Sie im Grunde wirklich wie kleine Kinder nicht wissen wollen, was wirklich ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD ‒ Manfred Dachner, SPD: Ja, Opi! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Wenn man es mal ganz grob zusammenfasst, natürlich hat das hier etwas mit Zuwanderung zu tun.

(Karen Larisch, DIE LINKE: Nein!)

Im Jahre 2015 und fortlaufend immer noch erleben wir eine große Zuwanderung, die in der Bevölkerung sehr unterschiedlich aufgenommen wird. Und das ist ja völlig normal, wenn man es ganz nüchtern und trocken betrachtet. Und eins der von Ihnen so genannten „gefühlten“ Leiden der Bevölkerung ist, dass Sie das Gefühl haben, dass auch die Kriminalität dadurch erheblich gestiegen ist. Und das ist sie auch. Und das weiß Herr Dachner ganz genau. Und wenn Sie sagen, dass die Kriminalität insgesamt zurückgegangen ist, dann ist ja gerade die erhöhte Ausländerkriminalität im Verhältnis dazu besonders ein Umstand, der den Bürgern wirklich Sorge bereitet.

In der Sache fällt Ihnen im Kern nichts anderes ein, als von Ausländerfeindlichkeit zu sprechen, von der wir getrieben werden. Und am Schluss kam noch – ich habe darauf gewartet – der Populismus, also ich fasse mal zusammen, populistische Ausländerfeindlichkeit. Man kann Ihnen das wahrscheinlich nicht austreiben, weil Sie damit leben müssen, sonst könnten Sie ja selbst nicht mehr in den Spiegel blicken.

(Torsten Renz, CDU: Na, ich glaube, Sie schlafen auch schlecht. Das muss doch richtig in Ihnen arbeiten.)

Wenn Sie – auch Frau von Allwörden – davon sprachen, was die Messerattacken anbelangt, das sei nur eine gefühlte Angelegenheit, da gäbe es keine Zahlen zu, dann haben Sie nicht richtig zugehört.

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Sie mir auch nicht.)

Ich habe ausgeführt, dass einige Länder ja die Attacken schon gesondert erfassen, Baden-Württemberg schon etwas länger. Und dann habe ich Ihnen noch die Zahlen genannt: 60 Prozent der tatverdächtigen Ausländer, Messerattacken.

So, warum haben wir diesen Antrag gestellt? Weil es seit Jahren jetzt schon – also, wenn es nicht Jahre sind, aber zwei Jahre sind es mindestens, glaube ich, schon – diskutiert wird, das auf Bundesebene einheitlich zu machen. Insofern ist das doch ein absolut vernünftiges Argument.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Aber es wird geschoben. Man diskutiert darüber – das können Sie nachlesen –, ein Messer zu definieren. Da braucht man Monate oder Jahre dazu und in Sicherheitskreisen geht man – auch das können Sie nachlesen – davon aus, dass es nicht vor 2022 kommt.

Also Ihr Argument ist ja vernünftig, eine bundesweite einheitliche Statistik vorzuziehen, aber der Antrag gründet sich darauf, dass andere Länder auch die Notwendigkeit sahen – und Baden-Württemberg liefert die Zahlen –, aus der gefühlten Kriminalität eine ganz reale Kriminalität mit hohen Zahlen zu machen.

(Stephan J. Reuken, AfD: Das darf aber nicht sein.)

Und das darf eben nicht sein, so ist es. Und weil das nicht sein darf, wird uns dann Ausländerhetze oder Ähnliches vorgeworfen.

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, total. Total aus dem Nichts heraus.)

Und ich will Ihnen mal eins vor Augen halten: Wenn Sie Kontakt zu Ausländern haben, dann möglicherweise auch zu solchen, die schon länger hier sind,

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich.)

und die erhöhte gefühlte und reale Ausländerkriminalität ist auch für diese Menschen ein großes Problem. Natürlich sind nicht alle Migranten kriminell und mit allen kann man nichts anfangen, natürlich nicht, aber das, was tatsächlich stattfindet und was ja nach Ihrer Definition eine große Bereicherung war, komischerweise aber sich nicht wiederholen darf – das sind ja die eklatanten Widersprüche –, das ist das, was vor allem auch für diejenigen, die schon lange hier sind und die sich wirklich integriert haben oder integrationsfähig sind und sich integrieren wollen, ein großes Hindernis ist, weil natürlich der normale Bürger verallgemeinert, alle Ausländer in einen Topf wirft.

Sie werfen uns immer vor, wir würden Angst schüren. Mein Kollege hat es auch schon ausgeführt, die Benennung von Realitäten ist nicht Angstschüren. Was machen Sie mit der Altersarmut? Da diskutieren wir jeden Tag drüber – völlig zu Recht. Ist das Schüren von Ängsten? Das ist eine realistische Prognose. Und genauso, da muss man sich doch nichts vormachen, egal, welchen Aspekt man sieht, die Migration, die ja – viele sagen das, ich bin auch der Meinung – gegen Verstoß von 16a stattfand hier, deshalb musste ja auch Maaßen gehen, weil der das genauso gesehen hat, diese Migration, die unter Bruch unserer Verfassung, aus meiner Sicht, durchgeführt wurde und weiter Tag für Tag läuft, wenn auch in geringem Umfang – 70 Prozent auch der jetzt noch zu Kommenden, jedes Jahr, eine Stadt wie Rostock, 200.000 rund – hat nach Haldenwang keinen Identitätsnachweis.

So, und dann kommt die Sache, die wir ständig erleben, dass irgendwelche schlimmen, wirklich schlimmen – wie jetzt in Güstrow – Sachen passieren, und da ist komischerweise fast immer dieselbe Situation, dass die Identität nicht feststand, die muss noch geprüft werden, oder es stellt sich jetzt heraus, dass sie nicht richtig ist, und so weiter. Dass man daraus Schlüsse ziehen muss, dass das nicht richtig läuft, dass hier was ganz, ganz groß im Argen ist, wenn kriminelle Ausländer nicht abgeschoben werden, da muss man doch kein Ausländerfeind sein, um festzustellen, dass das untragbar ist für einen Rechtsstaat. Und die Mehrheit der Bevölkerung sieht das ganz genauso.

Nur Herr Dachner und Co meinen, das sei Ausdruck des Rechtsstaats, weil der nicht in der Lage ist, das in angemessenen Zeiten zu regeln. Und wenn es tatsächlich Regeln gibt – die gibt es ja auch –, die dem gewaltig im Wege stehen, dann muss man zumindest den Mut haben, es anzusprechen, selbst wenn man nicht die Mehrheit hat. Da muss man den Mut haben, wie die CDU es 1990, in den 90er-Jahren gemacht hat, anzusprechen, ob der Asyl-Artikel so, wie er hier ist, für dieses, was wir hier erleben, für eine Massenmigration noch tauglich ist oder ob nicht, wie Schily sagt, das Asylrecht insofern zum Türöffner für illegale Migration verkommen ist.