Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4202. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4202 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Tierleid ersparen – Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einführen, Drucksache 7/4210.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Tierleid ersparen – Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einführen – Drucksache 7/4210 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte es nicht anders erwartet als das, was gerade passiert ist, als ich nach vorne gegangen bin, nämlich, dass es doch einige Kollegen hier auf der rechten Seite gibt, die gleich wieder mit dümmlichen Kommentaren daherkommen und glauben, dass es sich hier um ein Thema offensichtlich handelt,
Das ist nämlich das Thema. Dass Katzen und Hunde in Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur gekennzeichnet werden sollen mittels eines Mikrochips, sondern auch diese Chips registriert werden sollen, ist etwas,
was ganz viele auf der kommunalen Ebene, ganz viele Ehrenamtliche im Bereich Tierschutz, aber auch viele Tierhaltende tatsächlich tagtäglich betrifft. Und wenn man
die Berichterstattung sich anguckt, jedes Jahr aufs Neue, im Frühjahr die Flut von Katzenwelpen in den Tierheimen, die vermissten Katzen und Hunde während der Silvesterzeit, in den Ferienzeiten ausgesetzte Tiere – ich könnte die Liste unendlich fortführen –, dann sieht man, dass wir es hier mit einem Thema zu tun haben, was viele Menschen bewegt, was aber vor allen Dingen auch problematisch für Tiere ist, die abhandenkommen, und was auch unsere öffentlichen Kassen und damit jeden einzelnen Steuerzahler oder jede einzelne Steuerzahlerin belastet.
Worum geht es also konkret? Es geht darum, dass es viele Menschen gibt, die sehr verantwortungsvoll natürlich mit ihren Tieren umgehen, die diese im Moment freiwillig chippen und registrieren lassen und die so auch Gewährleistung dafür tragen, dass die Tiere, wenn sie verloren gehen, wenn sie weglaufen, zügig wieder zu ihnen zurückkommen, und die Gewährleistung dafür übernehmen, dass zum Beispiel, wenn ein Verkehrsunfall passiert, auch der Schaden, der dadurch entsteht, getragen wird. Dann gibt es aber auch eine ganz große Gruppe von Tierhaltern, die eben das nicht tut. Und diese Gruppe von Tierhaltern muss natürlich im Sinne der Tiere, aber auch im Sinne der Allgemeinheit dazu geführt werden, dass die Tiere nicht Kosten verursachen in Tierheimen, weil sie eben viel länger dort verbleiben, als würde man sie schnell zu ihren Haltern zurückführen, dass die Tiere eben nicht Kosten verursachen bei Unfällen, für die am Ende keiner aufkommt, und so weiter.
Wir sehen in unseren Tierheimen, dass wir mit ganz unterschiedlichen Situationen zu kämpfen haben. Ich denke immer, viele glauben, dass es natürlich viele Halter gibt – und die gibt es –, die sehr vorbildlich mit ihren Tieren umgehen. Das stimmt auch, und trotzdem gibt es immer wieder Fälle, wo man vom Glauben abfällt. Ich kann mich erinnern an eine Situation, vor einigen Monaten im Tierschutzverein Demmin und Umgebung war das der Fall. Da kam eine Jagdterrierhündin. Man sollte ja meinen, Jäger, ein Hund, der also in der Jagd gebraucht wird, der unterwegs ist, eigenständig am Wild ja auch mal abhandenkommen kann, dass dieses Tier gechippt und registriert ist. Es kam also eine Jagdterrierhündin im Tierheim an,
schwer verletzt, und über Wochen wurde dieser Hund behandelt, gepflegt und es war kein Besitzer ausfindig zu machen. Und das ist eine Situation, wo wir auch innerhalb der SPD-Fraktion wieder und wieder gesehen haben, dass es eben nicht so ist, dass jeder, der sein Tier ansonsten natürlich pfleglich behandelt, auch gleichzeitig die Gefahr sieht, die eben auch besteht, nämlich, dass sein Tier unauffindbar wird, weil man eben über Wochen es zwar vermisst, aber zum Beispiel kein Internet nutzt, der Chip nicht gesetzt ist und so eben das Rückbringen des Tieres ganz, ganz schwierig wird.
Natürlich hat das nichts damit zu tun, dass jetzt hier Tierhalter per se kriminalisiert werden sollen, sondern wir wollen jedem die Chance geben,
und durch die Pflicht, durch die Pflicht ist es auch für das Tier möglich, dass der Tierhalter mit ihm gut umgehen kann.
Worum geht es also? Die großen Bedenken sind natürlich, dass, wenn so ein Mikrochip eingesetzt wird, extreme Kosten für den Tierhalter entstehen. Faktisch ist es so, dass im Moment, wenn man einen Mikrochip einsetzt, Kosten von etwa 30 bis 40 Euro beim Tierarzt entstehen,
um diesen Chip einzusetzen. Und das Hauptproblem ist nicht, dass man es nicht macht, sondern dass man am Ende auch den Chip natürlich registrieren lassen muss, weil es nützt nichts, wenn das Tier gekennzeichnet ist, aber nicht registriert ist.
Die Tierheime, die wir hier im Land haben, geben in der Regel kein einziges Tier ab, was nicht einen Chip hat und was auf den neuen Besitzer registriert ist, und das ist ein Weg, den wir weiterverfolgen müssen, denn wenn ein Tier abhandenkommt, dann soll es natürlich auch wieder schnell zu seinem Besitzer zurückvermittelt werden.
Die Wichtigkeit besteht darin, ich habe es gesagt, die Tiere sollen nicht mehr über Wochen und Monate teilweise in den Tierheimen ausharren, weil kein Besitzer ausfindig zu machen ist. Es geht aber auch um die Eindämmung von Onlinehandel, es geht auch ums Verschleppen von Krankheiten, wenn Tiere einfach unkontrolliert Besitzer wechseln oder eben in mehr oder weniger Wildnis leben und entsprechende Krankheiten mit sich herumtragen, und es geht darum, nicht den einzelnen Steuerzahler dafür verantwortlich zu machen, die Kosten zu tragen, die ein einzelner Tierhalter nämlich verursacht hat.
Ich wurde im Vorfeld gefragt, warum denn eigentlich im Antrag steht, na ja, die „Registrierungspflicht für Hunde und Katzen ab dem Alter von spätestens zwölf Wochen“. Ich gebe zu, dass unser Fraktionsvorsitzender sich etwas unglücklich ausgedrückt hat, als er diese Pressefrage auch beantwortet hat.
Natürlich geht es darum, dass ein Tier, bis es zwölf Wochen alt ist, also wenn es heute geboren wird – oder dann eben ab Ende 2020, wenn es dann geboren wird –, bis es zwölf Wochen alt ist, gekennzeichnet und registriert sein muss. Ziel ist es also, dass das Tier,
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die haben noch nicht mal die Augen auf, da kriegen sie schon einen fetten Chip rein.)
ja, den Züchter verlässt, dass es dann schon gechippt ist und registriert ist auf den Züchter. Das ist eine Forderung, die seit vielen, vielen Jahren von unterschiedlichen Verbänden besteht und die es auch gibt.
Warum zwölf Wochen? Herr Renz, ich gucke Sie gerne an. Es gibt bei Hunden immer die Regelung, bis acht Wochen soll das passiert sein.
Das ist auch das, was die Verbände fordern. Das Problem an der Stelle sind vielmehr die Katzen. Katzenwelpen sind um ein Vielfaches kleiner als Hundewelpen,
und Sie können sich vorstellen, wenn da so eine große Kanüle kommt, dann ist es möglicherweise besser, das erst im Alter von zwölf Wochen zu machen. Und zwölf Wochen ist im Normalfall auch das Alter, wo spätestens ein Züchter sein Jungtier an einen neuen Besitzer abgibt. Am Ende steht hier „spätestens zwölf Wochen“. Das heißt, natürlich – wie in anderen Fällen auch – hat die Landesregierung hier die Möglichkeit, gemeinsam mit den Verbänden, gemeinsam mit dem Landestierschutzbeirat, mit den kommunalen Vertretern und so weiter hier die bestmögliche Lösung und Regelung herbeizuführen.
Was meinen wir mit „sachkundigen Personengruppen“, die auch Tierkennzeichnungen kostengünstig anbieten sollen? Ich glaube, Ihnen ist allen klar, und das hat Thomas Krüger in seinem Presseinterview auch gesagt, dass es nicht darum geht – ich überspitze jetzt gerne –, den schon etwas grau gewordenen alten Hund einer 85-jährigen Dame noch zum Tierarzt zu schleppen, um ihn zu chippen, zu registrieren. Es gibt andere Länder, die da auch entsprechende Regelungen getroffen haben, mit Stichtagen beispielsweise, wenn der Hund ab Tag X fünf Jahre oder jünger ist, das könnte eine Regelung sein, dann die entsprechende Pflicht einzuführen.
Und um die Kosten zu senken, habe ich mit Frau Lenz vom Deutschen Tierschutzbund, vom Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes, gesprochen. Sie sagte, sie können sich von den Tierschutzverbänden sehr gut vorstellen, dass auch sie eine tragende Rolle in diesem Prozess einnehmen, nämlich indem sie sagen, sie würden auch chippen und registrieren, und das dann natürlich, weil nicht die allgemeine Untersuchung und Beratung dazukommt, die der Tierarzt in jedem Fall auch abrechnen muss, zu einem deutlich kostengünstigeren Satz. Sie sagte, es wäre durchaus möglich, das zu ungefähr 10 Euro pro Tier hinzubekommen.
Was wir aber dringend brauchen, um das Ganze vernünftig umzusetzen, ist natürlich, dass wir davon lernen, was andere Länder gemacht haben, denn wenn man sich die EU anguckt, ist Deutschland eines der letzten Länder, was überhaupt noch gar keine Pflicht hat, Hunde und Katzen zu kennzeichnen und zu registrieren.
Deswegen ist es wichtig, dass wir da endlich nachziehen. Es gibt auch in der Koalitionsvereinbarung des Bundes eine entsprechende Formulierung,
dass die Situation der Tierheime, dass das angegangen werden soll, und zwar bis Mitte der Legislaturperiode. Ich glaube, Frau Klöckner hatte jetzt also lange genug Zeit,
um da eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. Deswegen schadet es nicht, wenn wir auch von Mecklenburg-Vorpommern aus noch mal fordern, dass eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht per Mikrochip für Katzen und Hunde endlich vorgenommen werden muss.