Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Vielen Dank, Herr Waldmüller.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen herzlichen Dank. Damit ist der Erweiterung zugestimmt.

Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, diesen Antrag in verbundener Debatte mit dem Tagesordnung 32 zu beraten. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Greifswald, Wolgast und von der Insel Usedom. Herzlich willkommen hier im Plenarsaal in Schwerin!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Drucksache 7/3012, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 7/4330. Hierzu liegen Ihnen diverse Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/4347 bis 7/4361, ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4368 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4372 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3012 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/4330 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4347 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4348 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4349 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4350 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4351 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4352 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4353 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4354 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4355 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4356 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4357 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4358 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4359 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4360 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4361 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/4368 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 7/4372 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Drucksache 7/4330 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsaus

schusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes“ sowie mein schriftlicher Bericht vor. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 23. Januar 2019 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, den Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss überwiesen.

Der Bildungsausschuss hat zum Gesetzentwurf am 27. Februar 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des Ausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken. Im Rahmen der Anhörung haben die Sachverständigen eine Vielzahl von Kritikpunkten geäußert, woraufhin das Beratungsverfahren im Bildungsausschuss vorübergehend ausgesetzt worden ist.

Dem Bildungsausschuss haben über 50 Änderungsanträge vorgelegen. Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche Änderungen des Schulgesetzes vor. Ich möchte an dieser Stelle nur einige Änderungen beispielhaft benennen und verweise im Übrigen auf die Beschlussempfehlung.

Der Entwurf sieht vor, dass die Berufsorientierung integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen werden solle, die Einrichtung von Lerngruppen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischem Förderbedarf, die freie Auswahl von Schulbüchern und Unterrichtsmedien für Schulen, das Führen von Schulgirokonten oder die Übernahme des Schulkostenbeitrags für besonders vielversprechende sportliche Talente aus anderen Bundesländern an unseren Sportgymnasien.

Die Sachverständigen haben in der Anhörung die im Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung der Inklusion kritisiert. Dem soll nun dadurch begegnet werden, dass der geänderte Gesetzentwurf eine Verringerung der Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie vorsieht.

Ein weiterer Kritikpunkt in der Anhörung war unter anderem die vorgesehene Überlappungsfreiheit von Schuleinzugsbereichen. Diese ist in der geänderten Fassung nicht mehr vorgesehen.

Bei der Verpflegung sollen nun die DGE-Standards im Schulgesetz verankert werden.

Der geänderte Entwurf sieht außerdem die Aufnahme des Schutzes gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing in das Gesetz vor. Damit wäre Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland.

Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat nach intensiven Beratungen die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Ich bitte Sie nun im Namen des Bildungsausschusses um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und der Entschließung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Martin.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf, über den Sie heute zu entscheiden haben, ist Ergebnis eines langen und sehr intensiven Diskussionsprozesses, und das ist auch gut so, denn mit diesem Gesetzentwurf novellieren wir die Schulgesetzgebung in unserem Land erstmals seit 14 Jahren. Seitdem hat sich in unserer Gesellschaft viel verändert, seitdem hat sich viel an den Schulen verändert. Die Veränderungen der Gesellschaft kommen bei uns in den Schulen an. Es ist also Zeit, dass wir den Entwicklungen der vergangenen Jahre in der Gesellschaft und an den Schulen Rechnung tragen und die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schulgesetzgebung in M-V auch verbessern.

(Manfred Dachner, SPD: Richtig!)

Wichtiger Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes. Darüber hinaus regeln wir aber auch viele weitere wichtige Punkte im Schulalltag. Da geht es vom Schullastenausgleich über Schulgirokonten bis hin zum Thema „Sexualisierte Gewalt und Mobbing“.

Bevor ich aber ganz konkret auf diese Inhalte eingehen möchte, zunächst ein paar Worte zum wichtigen Diskussionsprozess, der zu diesem Gesetzentwurf geführt hat, wie er Ihnen heute vorliegt.

Hier hat sich das Struckʼsche Gesetz, also kein Gesetzentwurf kommt so aus dem Parlament heraus, wie es hineingegangen ist, alle Ehre gemacht. Wir haben uns die Zeit genommen, die wir brauchten, um dieses wichtige Gesetz vorzubereiten und über wichtige Punkte zu ringen. Begonnen hat dieser Diskussionsprozess mit dem Schließen des Inklusionsfriedens zwischen den Fraktionen der SPD, CDU und den LINKEN hier im Land. Das war 2016. Dieser Inklusionsfrieden war eine hervorragende Grundlage dafür, dass wir dieses wirklich komplexe Thema Inklusion gemeinsam voranbringen. Und hier möchte ich betonen, dass es der Politik sehr guttut, dass wir uns bei solchen wichtigen gesellschaftlichen Themen wie der Inklusion, wie Bildung auch über Parteigrenzen hinweg einigen können. Das wird, finde ich, zu Recht auch von den Menschen von uns erwartet, dass wir hier zu Lösungen gemeinsam kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor rund einem Jahr hat das Kabinett die Novelle beschlossen und dann auch dem Parlament zugeleitet. Seitdem ist fast ein ganzes Jahr vergangen. An den Debatten, die folgten, haben sich nicht nur Vertreterinnen und Vertreter dieses Hohen Hauses beteiligt, sondern auch sehr intensiv die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Nach der Verbandsanhörung, der öffentlichen, im März 2019 dieses Jahres hat sich das Bündnis für „Gute Schule“ gegründet. Sie alle haben das sicherlich auch verfolgt. Diesem Bündnis gehören Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler an, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen, Gewerkschaften, Verbände, also eine breite

Runde all derer, die Schule vor Ort mitgestalten und miterleben.

Dieses Bündnis für „Gute Schule“ forderte damals mehr Mitspracherecht im Prozess und einen Dialog über konkrete Veränderung am Gesetzentwurf. Es folgten dann zuerst eine Gesprächsrunde bei der Ministerpräsidentin gemeinsam, daraufhin viele weitere Termine, in denen wir die damals vorliegenden Regelungen Schritt für Schritt durchgegangen sind. Wir haben alle Vorschläge des Bündnisses miteinander abgewogen und konnten an vielen Stellen auch zu Kompromissen kommen, ja, nicht an allen Stellen. Wir haben den Inklusionsfrieden geschlossen, wir haben dann die Landesstrategie für Inklusion, die Landesinklusionsstrategie beschlossen, im Kabinett, auch im Parlament.

Immer dann, wenn es um die Grundsätze dieser Inklusionsstrategie ging, haben wir gesagt, gemeinsam: Nein, diese gute Strategie wollen wir nicht infrage stellen. Trotzdem gab es viele Punkte, auf die wir uns geeinigt haben.

Vom heutigen Tage aus betrachtet war es gut und war es auch wichtig, dass wir uns diese zusätzlichen Monate der Debatte genommen haben. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist ein besserer Entwurf geworden und er fußt, und das finde ich sehr wichtig bei diesem Thema, auf einem breiten Beteiligungsprozess.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)