Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Im Übrigen, leider Gottes, ist auch zum Teil in dem einen oder anderen öffentlichen Dienst im Land noch nicht unbedingt angekommen, dass wir hier ein Stück Vorbildwirkung haben müssen, wenn wir zu den Arbeitgebern,

zu den Privaten gehen. Auch das gehört dazu, dass wir da eine gemeinsame Aufgabe haben, diese Frage zu lösen,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

denn schon jetzt sind die Unternehmen doch gesetzlich dazu verpflichtet, Feuerwehrangehörige für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Fortbildung freizustellen. Deshalb kann man hier auch nicht gesetzlich nachsteuern. Und es bedarf vor allen Dingen auch nicht irgendwelcher Untersuchungen, sondern wir müssen in die Betriebe gehen, für das Ehrenamt, für die freiwillige Feuerwehren oder andere gesellschaftliche Einrichtungen – das will ich ja gar nicht in Abrede stellen –, THW, DRK, alles, was es gibt. Das tue ich, das tun die Kolleginnen, Kollegen Abgeordneten hier aus dem Hohen Haus bei vielen Gelegenheiten. Und ich weiß auch, dass es viele Politiker in den Kommunen vor Ort tun, denn sie sind es, die am nächsten an den Betrieben dran sind. Hier kennen sie die Beteiligten und nur dort können wir ansetzen.

Darüber hinaus gehört natürlich zur erhöhten Einsatzbereitschaft ganz sicher auch, dass die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren bis an die Haarspitzen motiviert sind. Einige Maßnahmen habe ich eben schon aufgeführt. Vor allem aber wollen die Angehörigen der Feuerwehren im Land eins: dass einwandfreier Leistung auch einwandfreie Technik gegenübersteht. Denn nichts demotiviert so stark, wie die Ersatzteile für die Technik auf dem Oldtimermarkt oder bei Ebay einzuwerben.

Das Land hat deshalb unter anderem neben den planmäßigen Investitionen ja auch ein 50-MillionenFeuerwehrpaket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dass wir unter anderem die alten DDR-Fahrzeuge ersetzen und den Brandschutz in der Fläche im gesamten Land stärken wollen. Das Ganze organisieren wir zentral. Ja, das machen wir das erste Mal. Das wird eine Herausforderung! Und ich prophezeie schon jetzt, dass nicht alles so funktionieren wird beim ersten Mal, wie man sich das vorstellt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist aber trotzdem richtig.)

Die Kollegen in Brandenburg, von denen wir das kopieren, haben acht Jahre gebraucht, bis es optimal lief. Halbieren wir das mal, weil wir ja die Erfahrungen der Brandenburger mit aufnehmen können. Ich bin aber fest davon überzeugt mit meinen Kolleginnen und Kollegen hier auch aus dem Haus, dass wir da den richtigen Weg gehen, jeden eingesetzten Euro so effektiv wie möglich zu nutzen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Genau, richtig!)

Im Nachgang zum Waldbrand in Lübtheen haben wir aufgrund der Dringlichkeit bereits zwei Löschfahrzeuge im Rahmen der Waldbrandnachsorge angeschafft. In einem zweiten Schritt wollen wir elf Tanklöschfahrzeuge des Typs Brandenburg auf Unimog-Basis anschaffen. Hierzu habe ich mich mit meinem brandenburgischen Kollegen kurzgeschlossen, der dankenswerterweise mit der eigenen Bestellung – denn sie sind diejenigen, die die Fahrzeuge mal entwickelt haben – elf Fahrzeuge zusätzlich unbürokratisch mitbestellen wird. So werden den Kreisen im Land und gerade den südlichen Kreisen

mit den größten Waldflächen so schnell wie möglich, wie es der Industrie möglich ist, geländetaugliche Löschfahrzeuge zur Verfügung gestellt.

Und die Koalitionsfraktionen haben sich erst in den letzten Tagen darauf verständigt, dass wir gerade auch die kleinen Feuerwehren im Land zum einen zur Gewährleistung des flächendeckenden Brandschutzes mit circa 150 TSF-W-Fahrzeugen mit Wasser unter die Arme greifen wollen. Und auch die Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben werden je nach Bedarf mit Tanklöschfahrzeugen und großen Löschfahrzeugen unterstützt. Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen wollen.

Die Ausschreibungsverfahren hierzu beginnen in Kürze. Aber ich bin sicher, dass wir bald Nägel mit Köpfen machen werden, sobald der Landtag den Haushalt verabschiedet hat, denn das bildet die Grundlage für die gesamte Situation. Aber wir sind sozusagen im wahrsten Sinne des Wortes für die Maßnahme in den Startlöchern. Wir brauchen nur noch das Go. Feuerwehr und Unterstützung der Feuerwehr war in diesem Parlament nie eine Parteienfrage, sondern war immer eine Frage, wo alle die Unterstützung gegeben haben.

Ihr Antrag, Herr Arppe, bringt uns jedenfalls in dieser Frage nicht weiter. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Land stärkt man nicht mit Statistiken, sondern die stärkt man, indem man handelt. Das tun wir gemeinsam. An der Stelle allen Kameradinnen und Kameraden herzlichen Dank, die bereit sind, tagtäglich ihren Einsatz zu schieben, auch ohne Statistik. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und Christel Weißig, fraktionslos)

Danke, Herr Minister.

Jetzt hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Nikolaus Kramer, der Fraktionsvorsitzende.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute!

Herr Innenminister, das wird mir ein bisschen unheimlich. Haben Sie etwa Möglichkeiten, direkt auf meinen Rechner Zugriff zu haben und sich die Reden zu ziehen, oder vertreten Sie mittlerweile AfD-Positionen?

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Sie haben ja alle meine Argumente schon vorweggenommen. Mein Redebeitrag könnte hier relativ kurz ausfallen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und Patrick Dahlemann, SPD)

Aber ich möchte dennoch auf den einen oder anderen Punkt eingehen, dafür sind wir ja hier, dafür sind wir gewählt worden, dass wir auch unsere Positionen eben dann auch ins Land tragen.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Nun, der uns vorliegende Antrag des Abgeordneten Arppe befasst sich in drei Punkten mit der Verbesserung der Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern.

Im ersten Punkt soll die Landesregierung aufgefordert werden, „Möglichkeiten zu prüfen, durch die konkret ermittelt werden kann, wie viele und“ vor allem „welche aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern als Berufspendler für Einsätze nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen“. Ziel soll hierbei eine „Pendlerdatenbank“ sein. Hier verweist Herr Arppe auf das „Eckdatenpapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes“.

Herr Innenminister hat schon gesagt, dieses Eckdatenpapier in Bezug auf die Pendlerdatenbank wurde seinerzeit verworfen. Eben genau aus dem Grunde, wir wollen doch gar nicht wissen, wer weg ist, sondern wir wollen wissen, wer da ist, wen wir für Einsätze dann dementsprechend heranziehen können. Grundsätzlich ist es natürlich ein hehres Unterfangen, an dieses Eckdatenpapier anzuknüpfen. In diesem soll also direkt ermittelt werden, wie viele und vor allem welche Kameraden aufgrund ihres vom Einsatzort entfernten Arbeitsplatzes nicht zur Verfügung stehen. Wie gesagt, wir wollen es ja genau andersrum wissen im Grunde.

Es gibt in M-V rund 25.500 Kameraden der freiwilligen Feuerwehr – für DIE LINKE: auch Kameradinnen.

Herr Ritter, das war Ihr Einsatz, haben Sie verpasst.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da steht doch „Kameradinnen“.)

Was sich jedoch aus einer solchen Pendlerdatenbank in summa ergeben soll, ist in meinen Augen eher wenig zielführend. Hinzu kommt, dass nach meiner Information und meiner Kenntnis die Kameraden

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

sich auch in diversen Messangerdiensten, in Chatgruppen zusammengesammelt haben und sich dann eben gegenseitig über Einsätze informieren können, über gemeinsame Fahrten.

(Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)

Na, ich weniger, aber möglicherweise der eine oder andere. Herr Dahlemann, kennen Sie sich mit Chatgruppen aus?

(allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Da habe ich genug auf dem Rechner. Soll ich das mal rausholen?! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

In Punkt 2 wird die Frage nach dem Kooperationsverhalten von Arbeitgebern auf die Einsatzfähigkeit der Kameraden der freiwilligen Feuerwehren in MecklenburgVorpommern aufgeworfen und hierbei wird außerdem laut, welche freiwilligen Wehren betroffen sind und welche Arbeitgeber in diesem Zusammenhang negativ auffallen.

(Horst Förster, AfD: Das geht natürlich gar nicht.)

Meine Damen und Herren, wenn ich diesen Punkt im Antrag lese, muss ich mich schon arg zwicken. Wie bitte schön soll denn ein Negativverhalten von Arbeitgebern herausgefunden werden? Soll dies durch die Befragung der Kameraden der freiwilligen Feuerwehren geschehen oder durch eine statistische Erhebung? Wie soll denn Negativität in Gänze als Parameter bewertet werden?

(Zuruf von Holger Arppe, fraktionslos)

Verstehen Sie mich bitte hier nicht falsch. Ich schätze und bewundere die Arbeit unserer freiwilligen Feuerwehren über alle Maßen, aber in diesem Fall müssen doch subjektive und objektive Äußerungen, die dann auf beiden Seiten stehen, nämlich aufseiten der Kameraden der freiwilligen Feuerwehren und auch aufseiten der Arbeitgeber, entsprechend bewertet werden. Und auch hier gelten immer noch datenschutzrelevante Richtlinien.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Frage, die sich mir außerdem dennoch stellt, ist doch, wie da mit vermeintlich negativen Arbeitgebern umzugehen ist. Hier könnte schnell eine Prangersituation entstehen, welche die Arbeit unserer Wehren nicht unterstützt, die die Diskussion um die Einsatzfähigkeit nicht fördert, sondern sie lediglich in eine Ecke drängt. Und das ist in diesem Diskurs absolut nicht zuträglich. Dies, Kollege Arppe, kann hier nicht die Lösung sein!

Fakt ist, dass das Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für M-V von 2016 in Paragraf 11 Absatz 2 explizit regelt – und der Herr Innenminister hat es auch schon angesprochen –, ich zitiere: „Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen (einschließlich einer angemessenen Erho- lungsphase), Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, notwendigen Dienstberatungen und Aufgaben der Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen entfällt für sie“ – in Klammern: die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren – „die Pflicht zur Arbeits- und Dienstableistung sowie zur Ausbildung. Der Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet,“

(Marc Reinhardt, CDU: Aber das wissen wir doch alles.)

„für diesen Zeitraum das Arbeitsentgelt oder die Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen...“ Zitatende.

Dieses Gesetz schützt also die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren. Auf dieses Gesetz kann und muss man sich berufen und dieses Gesetz ist absolut verbindlich!

Zusammenfassend zu Punkt 2 in Ihrem Antrag, Herr Arppe, ist also zu vermerken, dass wir hierbei keine entsprechende Schnittmenge erkennen können, um in diesem Punkt mit Ihnen übereinzustimmen. Außerdem würde uns dies tatsächlich große Bauchschmerzen bereiten, wie schon erwähnt, allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen, was uns nun zu Punkt 3 bringt beziehungsweise dem Kern von Punkt 3 in Ihrem Antrag, nämlich die Nachwuchsgewinnung im Zusammenhang mit

der mangelnden Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land. Genau dies ist nämlich Stein des Anstoßes.

Wir bemerken doch in den letzten Jahren einen starken Rückgang der Mitgliederzahlen der freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern. Wir bemerken doch, dass die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr eines jeweiligen Ortes nicht mehr obligatorisch ist, sondern dem Zeitgeist geschuldet in Individualismus mündet. Der Schutz der Gemeinde, der über Jahrhunderte im Konzept der freiwilligen Wehren gewachsen ist, beginnt mehr und mehr zu bröckeln.

Der Innenminister hat hier diverse Maßnahmen schon angesprochen und aufgezählt und natürlich ist mir, ist uns als AfD-Fraktion klar, dass man niemandem vorschreiben kann, in welchem beruflichen Umfeld ein jeder sich bewegen möchte oder in welchen gesellschaftlichen Ehrenämtern man sich austoben kann. Jeder Bürger unseres Landes hat das Recht dazu, frei zu entscheiden, wo und vor allen Dingen was oder wie er sich engagieren möchte.