Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Vielen Dank, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache zum Einzelplan 11.

Zu den Einzelplänen 12 und 14 sowie den dazugehörigen Teilen des Stellenplans liegen keine Wortmeldungen vor. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 15 sowie zu dem zum Einzelplan 15 dazugehörenden Teil des Stellenplans.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Die Städtebauförderung als Gemeinschaftswerk des Bundes, der Länder und der Kommunen hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten als wirksames Instrument zur Beseitigung städtebaulicher Missstände außerordentlich bewährt. Die Erfolge sind für jedermann/-frau sichtbar am Erscheinungsbild unserer Städte ablesbar. Bund, Länder und Kommunen tragen mit jeweils einem Drittel die Kosten des Programms.

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat sich im Ergebnis intensiver Beratungen ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Städtebauförderung als eigenständiges Instrument zur Ausgestaltung und Aufwertung unserer Stadtquartiere zu erhalten und fortzuführen. Der Bund und das Land MecklenburgVorpommern haben sich dazu bekannt, die Städtebauförderung auf hohem Niveau fortzuführen. Der Bund stellt dazu 2020 insgesamt 790 Millionen Euro zur Verfügung. Auch wenn die Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern zur Verwaltungsvereinbarung und dem Verteilerschlüssel noch nicht abgeschlossen sind, gehen wir davon aus, dass Mecklenburg-Vorpommern auch 2020 circa 30,9 Millionen Euro erhalten wird.

Meine Damen und Herren, das Land stellt Mittel in gleicher Höhe im Haushalt bereit, sodass Bund und Land auch 2020 Städtebaufördermittel in Höhe von fast 62 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Eigenmitteln der Kommunen stehen dann wieder insgesamt über 90 Millionen für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der Wohn- und Aufenthaltsqualität und die Minderung von Segregationserscheinungen in unseren Städten zur Verfügung.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte jetzt noch einige Anmerkungen zur Wohnraumförderung des Landes machen. Welche Ziele der Wohnungspolitik wollen wir erreichen? Hier sind folgende Punkte zu erwähnen:

die Vermeidung der Entwicklung angespannter Woh

nungsmärkte durch Schaffung belegungsgebundener Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten;

bedarfsgerechte, zukunftsfähige Modernisierung

und Instandsetzung des Wohnungsbestandes unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen im Land und dem Erhalt sozialverträglicher Wohnkosten;

barrierefreie und Barrieren reduzierende Be

standsanpassungen einschließlich Nachrüstung

von Personenaufzügen sind ebenfalls wichtig sowie

das Eindämmen der Segregation, um eine stärkere

Durchmischung aller sozialen Schichten zu erreichen.

Die demografische Entwicklung, steigende Baukosten und eine zunehmende Segregation erfordern eine Neujustierung der Förderpolitik des Landes, daher wurde auch die Initiative „Wohnen“ beschlossen. Die Förderrichtlinie Neubau Sozial wurde bereits angepasst. Es wurde unter anderem ein zweiter Förderweg eröffnet, womit fast die Hälfte aller Einwohner unseres Landes

theoretisch zum Kreis der Berechtigten für eine geförderte Wohnung gehören könnte.

Meine Damen und Herren, seit Inkrafttreten des Programms „Neubau Sozial“ in 2017 sind Zuschüsse in Höhe von circa 45 Millionen Euro für 453 Wohneinheiten beantragt worden, bewilligt wurden bislang 27,8 Millionen Euro für 581 Wohneinheiten. Der Bund stellt auch 2020 Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Wie gesagt, die Entscheidung über den Verteilerschlüssel ist noch offen. Die Verhandlungen werden am 16. Dezember auf der Sonderbauministerkonferenz in Berlin fortgeführt. Der Bund fordert eine Kofinanzierung durch die Länder, die Höhe des Länderanteils ist aber noch Gegenstand intensiver Verhandlungen.

Mecklenburg-Vorpommern wird nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Bund die erforderlichen Kofinanzierungsmittel bereitstellen. Für die Kofinanzierung des Landes wurde durch den Leertitel in 1504 Maßnahmegruppe 12 im Haushalt 2020/2021 Vorsorge getroffen. Die Kofinanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern“ in Höhe von 30,17 Millionen Euro. Wir haben somit im Haushaltsplan dafür Sorge getragen, dass auch bei eventuell sinkendem Bundesanteil die Mittel im Land in gleichbleibender Höhe zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die geänderte Richtlinie Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ ist am 05.06.2018 in Kraft getreten. Die gut angenommenen Förderkonditionen für Wohneigentum wurden damit auf das Mietsegment in die Zentralen Orte übertragen. Auch hier haben wir die Mittel verstetigt. Sie kennen das, das ist wirklich der Renner.

Meine Damen und Herren, auch für die Studierendenwerke haben die Koalitionsfraktionen in diesem Doppelhaushalt pro Jahr zusätzlich zu den Mitteln aus dem Bildungshaushalt noch einmal 1 Million Euro eingestellt. Ich hatte auch vor, für die Jahre 2022 bis 2024 Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe anzumelden, um somit eine bessere Planungssicherheit für die Studierendenwerke zu ermöglichen. Leider konnte und wollte unser Partner dieses Ansinnen nicht mittragen, somit werden wir dann im nächsten Doppelhaushalt diese Mittel einplanen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte Ihnen darlegen, dass wir die Städtebau- und Wohnraumförderung auf hohem Niveau wie in den Vorjahren fortführen, auch wenn der Bund seine Mittel zurückführen will. Aber noch sind nicht alle Messen gesungen. Wir werden sehen, was in der nächsten Woche passiert.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Wie gesagt, wir werden unsere erfolgreiche Wohnungsbaupolitik des Landes auch in den kommenden Jahren auf hohem Niveau fortführen.

Und, Frau Rösler, Ihre Kritik, die Sie da geäußert haben am Anfang der Debatte, geht somit ins Leere. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind damit am Schluss der Beratungen und kommen zur Abstimmung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zunächst zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 2a). Zunächst erfolgt die Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020/2021 auf Drucksache 7/3899. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4399 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, bei Ablehnung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4554 abstimmen, der die Einfügung eines neuen Artikels 7 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache …

(Unruhe im Präsidium)

Kommando zurück, jetzt gucken wir mal, wo wir gerade sind.

Ich rufe auf den Artikel 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4399 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4399 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir beginnen nun mit der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 2b). Wir kommen zunächst zur Abstimmung

über die Einzelpläne. Ich lasse bei jedem Einzelplan zunächst über die Änderungsanträge und dann über den Einzelplan abstimmen.

Bevor ich die Abstimmung zum ersten Einzelplan aufrufe, lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4477 abstimmen, da dieser die Auflösung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit beantragt

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

und demzufolge Änderungen in mehreren Einzelplänen vorsieht. Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4477 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4477 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4478 abstimmen. Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf Änderungen zu verschiedenen Einzelplänen sowie zum Gesetz. Da es sich hier um Folgeänderungen handelt, kann dieser Änderungsantrag nur insgesamt abstimmt werden. Wer also diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4478 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4479, der ebenfalls Änderungen in mehreren Einzelplänen vorsieht. Auch diesen lasse ich insgesamt vor allen Abstimmungen zu den Einzelplänen und dem Haushaltsgesetz abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4479 bei gleichem Stimmverhalten und Gegenstimmen der fraktionslosen Abgeordneten ebenfalls abgelehnt.

Ich rufe auf den Einzelplan 01 – Landtag.

Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge und dann über den Einzelplan 01 abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4480 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4480 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE und Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.