Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Wir sind immer noch in der Abstimmung, oder soll ich jetzt erst mal unterbrechen, bis hier wieder Ruhe eintritt?

Damit ist der Antrag des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos, auf Drucksache 7/4289 bei Zustimmung des fraktionslosen Abgeordneten und zweier Stimmen aus der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Einstellungskorridore schaffen – für eine zukunftsfähige Justiz, Drucksache 7/4449.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Einstellungskorridore schaffen – für eine zukunftsfähige Justiz – Drucksache 7/4449 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in der letzten Landtagssitzung haben wir uns mit der Zukunftsfähigkeit der Justiz tiefgründig beschäftigt. Damals ging es um die universitäre Ausbildung, heute geht es um die Schaffung von Einstellungskorridoren. Die Problemlage ist unverändert und deshalb bringen wir Anregungen ein – nicht nur eine –, wie wir an verschiedenen Stellschrauben drehen können, um den drohenden Fachkräftemangel abzuwenden.

Mehr als die Hälfte aller Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden bis 2031 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. In den Jahren von 2027 bis 2031 werden es jährlich im Durchschnitt etwa 40 sein. Dem stehen derzeit recht überschaubare Absolventenzahlen gegenüber. Nur gut sechs AbsolventInnen des Zweiten Staatsexamens erreichten in dem letzten Jahr die Note „vollbefriedigend“ oder besser, also die damalige Voraussetzung, in den höheren Justizdienst aufgenommen zu werden, wobei es auch bei diesen Absolventen natürlich nicht sicher ist, ob sie dann in den öffentlichen Dienst oder nicht etwa in benachbarte Bundesländer gehen.

Mittlerweile hat das Justizministerium zwar die Zugangsvoraussetzungen abgesenkt, trotzdem werden die Absolventenzahlen, sollten sie unverändert bleiben, nicht ausreichen, um die Pensionierungswelle der Zukunft abzufangen. Ich habe das beim letzten Mal schon gesagt, selbst, wenn wir die Zugangsvoraussetzungen für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst auf ein einfaches „befriedigend“ absenken würden, hätten wir jährlich immer noch fünf bis zehn Absolventen zu wenig, aber ich denke – auch hier kann ich mich vom letzten Mal wiederholen –, dass Qualitätsabsenkungen nicht wirklich das Ziel sein können.

Meine Damen und Herren, wenn man sich etwas eingehender mit der Problematik befasst, stellt man fest, dass es nicht die eine Patentlösung gibt. Will man das Problem „Fachkräftemangel in der Justiz“ in den Griff bekommen, so braucht man ein Maßnahmenpaket, eine Vielzahl von Lösungsansätzen, die gemeinsam einen spürbaren Effekt erzeugen könnten. Eine Maßnahme, wie gesagt, hatten wir Ihnen bereits in der letzten Landtagssitzung vorgestellt. Das sind die Verbesserung der universitären Ausbildung und die Wiedereröffnung des Studiengangs der Rechtswissenschaften in Rostock und eine bessere personelle und sachliche Ausstattung beider juristischer Fakultäten. Und ich sage an dieser Stelle

noch mal klar und deutlich: beide Fakultäten, in Rostock und in Greifswald. Leider hat sich der Landtag in der letzten Sitzung gegen diese Maßnahme entschieden. Umso wichtiger ist es natürlich, dass nun dem heutigen Vorschlag gefolgt wird, und zwar der Eröffnung von Einstellungskorridoren.

Sehr geehrte Damen und Herren, momentan haben wir noch die Situation, dass mehr geeignete Absolventen zur Verfügung stehen, als wir Altersabgänge haben. Das hat das letzte Jahr ganz deutlich gezeigt. Durch den Pakt für innere Sicherheit haben wir mehr Juristinnen und Juristen eingestellt, als in den Ruhestand gegangen sind. Wir haben alle Stellen besetzen können, was gut ist, aber es reicht mit Blick auf die Zukunft eben nicht aus. Ein Grund ist der, dass wir aktuell immer noch unter Bedarf ausgestattet sind. Besonders die Staatsanwaltschaften sind hiervon betroffen.

Die Generalstaatsanwältin berichtete in der Anhörung zum Haushalt im Rechtsausschuss, dass gemessen an der Pro-Kopf-Belastung im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 27 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu wenig vorhanden waren, die Belastung pro Kopf, pro Stelle sei zwar ausgeglichen, da aber nicht Stellen, sondern Köpfe die Arbeiten erledigen, ist die Belastung pro Stelle nicht ausschlaggebend. Richter, Staatsanwälte, die nur auf dem Papier vorhanden sind, tragen nicht wirklich zur Erledigung von Verfahren bei. Die Situation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist zwar nicht ganz so gravierend, aber auch hier bestand Ende 2018 ein Defizit von zehn Richterinnen und Richtern.

Meine Damen und Herren, Sie merken, die zusätzlichen Stellen für den Pakt für innere Sicherheit gleichen lediglich vorhandene Defizite aus, sie führen nicht zu mehr Rechtsstaat, und schon gar nicht sind sie ein wirksames Mittel zur Bewältigung des drohenden Fachkräftemangels und zur Bewältigung der bevorstehenden Pensionierungswelle. An der Stelle sei mir vielleicht ein kurzes Wort an Frau Justizministerin gestattet: Natürlich ist uns bewusst, dass die zusätzlichen Stellen aus dem Pakt für innere Sicherheit und auch das ausgesetzte Personalkonzept ein großer finanzieller Kraftakt für den Justizhaushalt sind. Das ändert aber aus unserer Sicht nichts an der Sache, dass diese Maßnahmen leider nicht ausreichen werden, um die anstehende Pensionierungswelle abzufangen. In den Haushaltsberatungen haben wir deshalb 47 zusätzliche Stellen an Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gefordert.

Das gehört natürlich alles zusammen und das ist auch der Grund, warum wir erst heute über den Einstellungskorridor reden. Die Forderung nach zusätzlichen Stellen ist zwar abgelehnt worden gestern, auch hier im Hause, aber das ändert nichts daran, dass wir sie weiterhin für notwendig erachten und dass sie notwendig sind. Meine Damen und Herren, diese 47 Richterstellen sind nicht gegriffen, sondern sie sind solide errechnet anhand des Personalbedarfs nach PEBB§Y, nach Stellenplan und dem politischen Anspruch, die Bestände in der Sozialgerichtsbarkeit wie auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den nächsten fünf Jahren abzubauen. Ich möchte die Berechnungen an dieser Stelle nicht weiter vertiefen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass sie solide und belastbar sind.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir diese zusätzlichen Stellen selbst ohne Hinweis auf einen Ein

stellungskorridor begründen können. Das ist uns wichtig, weil es natürlich unverantwortlich ist, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einzustellen, weil man sie zukünftig irgendwann mal braucht, um sie dann in den nächsten fünf oder sechs Jahren nur mit irgendwelchen Beschäftigungstherapien zu beschäftigen. Aber aufgrund der hohen Bestände in der Sozialgerichtsbarkeit, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit brauchen wir bereits jetzt jeden Einzelnen dieser Juristinnen und Juristen für zeitnahe Urteile und somit für Rechtssicherheit bei allen Verfahrensbeteiligten.

Abgesehen vom rechtsstaatlichen Gesichtspunkt sollten wir auch mit Hinblick auf die Pensionierungswelle dahin kommen, die Bestände wirklich in Größenordnungen abzubauen. Zum einen müssen wir uns darauf einstellen, dass wir trotz aller Mühen in Zukunft auch die eine oder andere unbesetzte Stelle haben, und zum anderen bin ich es leid, ständig im Bericht des Bürgerbeauftragten von überlangen Verfahren lesen zu müssen.

Meine Damen und Herren, langer Rede kurzer Sinn: Wir müssen bereits jetzt Juristinnen und Juristen einstellen, und zwar über den Bedarf. Andere Bundesländer haben uns gezeigt, wie es geht. Niedersachsen hat im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, in dieser Legislaturperiode bereits 250 neue Richterinnen und Richter einzustellen, Baden-Württemberg will im kommenden Jahr ebenfalls 95 neue Stellen für Richterinnen und Richter schaffen – all das natürlich Maßnahmen anderer Bundesländer. Wir meinen, dass wir auch in Mecklenburg-Vorpommern diesen Weg gehen sollten, Einstellungskorridore schaffen sollten, um dadurch Verfahrensbestände abzubauen und für zeitnahe Urteile zu sorgen und um langfristig der Pensionierungswelle entgegenzuwirken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Bernhardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sehr geehrte Frau Bernhardt, zunächst einmal habe ich mich tatsächlich gefreut über Ihre Ziffer 1 des Feststellungsantrages. Auch wenn ich glaube, dass wir ihn eigentlich nicht unbedingt brauchen, aber der Antrag zeigt noch mal die Bedeutung der Richterinnen und Richter für unseren Rechtsstaat und insofern bin ich Ihnen an dieser Stelle zunächst erst mal dankbar.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren...

Das war das Weihnachtsgeschenk?

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausgangspunkt dieses Antrags der LINKEN ist für uns alle

nicht neu, und Sie haben ja heute auch noch mal darauf hingewiesen, wir haben vor knapp vier Wochen bei der Thematik „Entzerrung der Altersstruktur“ auch schon eingehend darüber gesprochen. Und ich will tatsächlich noch mal bestätigen, was Sie gerade gesagt haben. Während wir in den Jahren 2021 bis 2026 im Moment tatsächlich nur 20 planmäßige Altersabgänge pro Jahr haben, werden wir schätzungsweise in den Jahren 2027 bis 2032 40 Altersabgänge pro Jahr ersetzen müssen. Und wir sind auch tatsächlich gemeinsam in der Feststellung, dass wir innerhalb der nächsten zwölf Jahre also etwa 350 planmäßige Altersabgänge bei den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten haben werden.

Aber auch das muss ein Landtag de facto nicht feststellen, sondern wir haben im November bereits darauf hingewiesen, dass die Zahlen auf dem Tisch liegen. Und ich habe Ihnen gesagt, dass das Justizministerium das Problem der Altersstruktur sehr wohl erkannt hat und unter anderem ja eben auch deswegen eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat zur Altersstruktur im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst, über die wir im November auch gesprochen haben. Und Sie wissen, dass mir sehr viel daran liegt, dass die Staatskanzlei unter Berücksichtigung genau der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe das in der Gesamtstrategie zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung berücksichtigen möge.

Daneben aber hat die Justiz – und auch das habe ich Ihnen gesagt – bereits mit der notwendigen Verjüngung des Personals bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften begonnen. Aber ich wiederhole es an dieser Stelle gerne, weil es mir auch wichtig ist, das noch mal deutlich zu machen: Derzeit sind von insgesamt 622 Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten 72 Proberichterinnen und Proberichter in der Justiz tätig. Das entspricht einem Anteil von 11,6 Prozent. 72! Ich nenne nur eine Vergleichszahl aus dem Jahr 2016: Da waren es lediglich 19. Und im Jahr 2018 gab es allein 33 Neueinstellungen, davon 27 Proberichterinnen und Proberichter, und im Jahr 2019 allein bis jetzt 30 Neueinstellungen. Wieder eine Vergleichszahl aus dem Jahr 2014: Da waren es lediglich 2.

Und ich kann Ihnen sagen, im Moment laufen die mündlichen Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen und am Montag werde ich die Absolventen des Zweiten Staatsexamens dann auch verabschieden. Und ich weiß, dass davon schon viele geeignete Kandidaten angesprochen worden sind, um in den Justizdienst dann auch einzutreten und im nächsten Jahr zur Verfügung zu stehen. Und an dieser Stelle – Sie haben es kurz erwähnt – will ich auch auf die Verhandlung mit Finanzminister Brodkorb, mit dem damaligen Finanzminister Brodkorb, hinweisen, die mir gut in Erinnerung ist, weil es da gelungen ist, das Personalkonzept und die Einsparvorgaben für die Justiz, insbesondere eben für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils um vier Jahre zu schieben.

Und darüber hinaus haben wir 2019 aus dem Pakt für Sicherheit 23 Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewonnen und dank Ihrer Zustimmung im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat im Haushalt 2020/2021 10 weitere solcher Stellen. Damit werden wir – und da mache ich jetzt ein Ausrufezeichen – im Jahr 2020 mehr als 60 Stellen mehr zur Verfügung haben für den richterlichen und staatsan

waltschaftlichen Dienst, als ursprünglich nach dem Personalkonzept 2010 zu erwarten gewesen wäre. Das ist eine Leistung, die ich an dieser Stelle auch noch mal ausdrücklich betone und nicht wegdiskutieren lasse.

Zu diesen Stellenführungsmöglichkeiten, die unter anderem natürlich dem Bestandsabbau bei den Gerichten dienen sollen – und an dieser Stelle mache ich noch mal auf zwei zusätzliche Zahlen aufmerksam, weil Sie immer sagen, es kommt auf die Pro-Kopf-Belastung an, ich würde Ihnen sagen, es kommt im entscheidenden Faktor, jedenfalls dann, wenn wir über Haushaltsfragen reden, auf die Stellensituation an –, mache ich darauf aufmerksam, dass bei den Verwaltungsgerichten zum 01.01.2020 beim Oberverwaltungsgericht 14 richterliche Stellen zur Verfügung stehen werden bei einer Eingangsbelastung von 11,26. Das ist die Belastungszahl aus dem ersten Halbjahr 2019. Bei den Verwaltungsgerichten stehen derzeit 45 Stellen zur Verfügung bei einer Eingangsbelastung von 38,95.

Und ich verweise noch mal auf die Sozialgerichtsbarkeit. In der ersten Instanz steht bei 46 Stellen eine Eingangsbelastung von 29,9 – Belastungszahl aus dem ersten Halbjahr – zur Verfügung. Sie wissen, dass ich mich bemühe, genau dieses Thema besonders zu eruieren, nämlich die Personalsituation natürlich auch dafür zu nutzen, dem Bestandsabbau zu dienen. Und neben diesen Stellen, die wir im Pakt für den Rechtsstaat und Pakt für Sicherheit und aus der Aussetzung des Personalkonzepts haben gewinnen können, kommen zusätzliche Doppelbesetzungsmöglichkeiten zur Nachwuchsgewinnung hinzu und zusätzlich zur Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die bis zum 1. Januar 2020 umgesetzt sein muss, ebenfalls noch zusätzliche Stellenbesetzungsmöglichkeiten.

Meine Damen und Herren, deshalb wiederhole ich es gerne: Alles, was wir tun, ist darauf ausgerichtet, möglichst frühzeitig vorgezogene Einstellungen für unsere Nachwuchskräfte sicherzustellen. Und ob dann eventuell im Haushaltsplan Einsparvorgaben auch noch über das Jahr 2020 hinaus geschoben werden können, obliegt dann den Haushaltsverhandlungen, die dann zu führen sein werden.

Und ja, die zukünftige Zahl geeigneter Bewerber für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst ist derzeit schwer zu prognostizieren. Neben den Absolventenzahlen der Universität Greifswald hängt das auch im Wesentlichen davon ab, wie die Kapazitäten der Referendarausbildung genutzt werden. Sie wissen, dass bereits zahlreiche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Referendarausbildung getroffen worden sind, und ich möchte hier nur die vom Landtag beschlossene Verbeamtung der Referendare ab dem Dezember 2018 erwähnen.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Und, meine Damen und Herren, im Justizministerium wird gerade ein Projekt zur Nachwuchsgewinnung durchgeführt und ich freue mich sagen zu können, dass aktuelle Werbemaßnahmen für die Justiz und für die Verbeamtung der Referendare erste Früchte tragen. Allein im Dezember dieses Jahres sind 52 neue Referendarinnen und Referendare eingestellt worden. Das sind deutlich

mehr als zu den vorherigen halbjährigen Einstellungsterminen. Im Jahr 2019 haben wir damit 75 neue Referendarinnen und Referendare eingestellt. In den Vorjahren lag die Zahl im Schnitt bei 46.

Es steht aber außer Frage, dass wir eines dabei natürlich berücksichtigen sollen, was mich auch manchmal zu Sorge treibt, nämlich, dass von diesen 52 Referendaren weniger als die Hälfte rekrutiert werden konnte von den Absolventen des Ersten Staatsexamens aus Greifswald. Das sei an dieser Stelle durchaus eingeräumt. Es besteht aber aus meiner Sicht derzeit keine berechtigte Hoffnung auf erhöhte Bewerberzahlen aus der Universität Greifswald, was ich hoffe, was sich ändern wird. Ich mache mir im Moment allerdings keine Sorgen darüber, dass wir aus anderen Bundesländern Nachwuchs gewinnen können.

Eines würde ich jetzt feststellen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben das Thema „Nachwuchsgewinnung für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst“ permanent und stetig auf der Agenda, weil es mir auch persönlich wichtig ist, und wir tun vieles, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Und ich versichere Ihnen persönlich, dass genau das auch so bleiben wird. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

(Andreas Butzki, SPD: Herr Förster, Sie sind ja heute im Dauereinsatz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE hat schon ein bemerkenswertes Geschick, eine bereits abgehandelte Sache neu zu etikettieren und wie aufgebrühten Kaffeesatz neu zu servieren. Wir hatten das Thema bereits unter der Überschrift „Entzerrung der Altersstruktur in der Justiz“ in der Novembersitzung erörtert, die Ministerin erwähnte es eben auch. Es geht darum, dass Anfang der 1990erJahre das Personal der Justiz auf Dezernentenebene, sprich Richter und Staatsanwälte, mehr als anderswo ausgewechselt wurde und in erheblichem Umfang Neueinstellungen erfolgten. Das hat zur Folge, dass in den nächsten Jahren mit einer Pensionierungswelle zu rechnen ist. Allein in den Jahren 2017 bis 2032 werden rund 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte aus dem aktiven Dienst ausscheiden.

Allein durch Neueinstellungen würde die unausgewogene Personalstruktur nicht beseitigt. Vielmehr würde diese fortgeschrieben und eine neue Pensionierungswelle würde sich ohne Gegensteuerung in der Zukunft bei der nächsten Generation wiederholen. Darum geht es! Die Koalitionsparteien hatten sich dieses Problems angenommen und im Abschnitt „Justiz“ unter Nummer 439 im Koalitionsvertrag vereinbart, Zitatanfang: „In Anbetracht des hohen Altersdurchschnitts und der entsprechenden Altersstruktur im Bereich der Richter und Staatsanwälte wird ein großer Teil von ihnen in absehbarer Zeit aus dem Berufsleben ausscheiden. Neben not

wendigen Einstellungen wird die Koalition Lösungen entwickeln und Modelle unterstützen, die Neueinstellungen über den Bedarf hinaus entbehrlich machen.“ Zitatende.