Rechtlos sind die Teilnehmer einer solchen Kaffeefahrt nicht. Sie sind durch Bestimmungen des Gewerberechts, durch Bestimmungen des BGB, wonach meist ein Widerrufsrecht besteht, und letztlich durch das Strafrecht, hier auch durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, geschützt. Und sie sind vor allem dadurch geschützt, dass sie zu keiner dieser Fahrten gezwungen
werden. Sie können, wenn sie sich von einer Kaffeefahrt Geselligkeit und Abwechslung und zudem noch eine günstige Einkaufsmöglichkeit versprechen, zuvor Erkundigungen über den Anbieter einholen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Und sie können in aller Regel auch auf Erfahrungen im persönlichen Umfeld zurückgreifen. Das Problem ist allerdings, dass der im Fokus stehende Personenkreis das meist nicht tut und sich oft auch von gut gemeinten Ratschlägen, selbst aus der Familie, nicht von solchen Fahrten abhalten lässt. So ist das nun mal.
Und wenn die Teilnehmer am Ende des Tages erkennen, dass sie reingelegt worden sind, sind sie meist nicht in der Lage oder überfordert, die ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen. „Das Recht ist für die Wachen da“, so lautet ein alter und lateinischer Spruch, und er gilt heute wie damals. Es ist in einer freien Gesellschaft nur eingeschränkt möglich, die Bürger vor ihrer eigenen Unbedarftheit oder Dummheit zu schützen, auch wenn dies oft bitter aufstößt. Ich erinnere mich selbst an einen Fall, wo einem Teilnehmer mit einem recht schlichten Gemüt eine teure Enzyklopädie von x Bänden, in Leder gebunden, über die Welt- und Kunstgeschichte zu einem hohen Preis, aber letztlich auch nicht zigfach überteuert, angedreht worden war, es aber für einen Betrug wohl nicht reichte.
Parallelen zu dem hier angesprochenen Problemfeld, wo Leute aus einer bestimmten Situation heraus übervorteilt und schwer vor sich selbst geschützt werden können, gibt es viele. Ich denke da an den Bereich der Wunderheiler und auch Heilpraktiker, vor allem aber auch an trickreich verpackte Partnersuchverträge, wo die Geschäftspraktiken eher nicht von Vernunft und Redlichkeit, sondern von Dummenfang bestimmt werden. Es gibt hier immer wieder Fälle, wo die Gerichte in ihrem Bemühen, dem Schwachen zu helfen, an ihre Grenzen stoßen.
Wenn man dem Phänomen „kriminelle Kaffeefahrten“ beikommen will – und das ist ja letztlich das berechtigte Anliegen des Antrags –, dann bedarf es dazu allerdings keiner gesonderten statistischen Erfassung für solche Fälle. Die Polizei sollte auch so über die notwendigen Informationen verfügen, wo es gehäuft zu Anzeigen in diesem Bereich kommt und welcher Betreiber davon betroffen ist. Es sind Fälle des Betrugs, und den gibt es in unendlich vielen Facetten. Die kann man nicht bis auf alle möglichen Fallgruppen statistisch aufgliedern. Zudem bedeutet jede verfeinerte Erfassung zugleich mehr Bürokratie.
Zudem kann man getrost davon ausgehen, dass den Verbraucherzentralen und den seriösen Anbietern die schwarzen Schafe durchaus bekannt sind. Man könnte, wenn man denn wollte und konkrete Anlässe bestehen, gezielt ermitteln, wie es privat verdeckt ermittelnde Journalisten vorgemacht haben. Da könnte man vielleicht auch krasse Fälle auffliegen lassen und mit harten Strafen abschreckende Signale setzen. Wie gesagt, man könnte, wenn man wollte, wenn man dafür genug Leute hätte, wenn sich bei den real zu erwartenden Strafen – im Zweifel in diesem Bereich mit Bewährung – der Aufwand für den Ermittler lohnen würde, aber das ist ein anderes Thema.
Wir meinen im Ergebnis, dass eine gesonderte Statistik hier nicht erforderlich ist, und lehnen den Antrag deshalb ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel des heute zu behandelnden Antrags des Abgeordneten Arppe lautet: „Unseriöse ‚Kaffeefahrten‘ in MecklenburgVorpommern bekämpfen“. Ja, unseriöse Kaffeefahrten sind noch immer ein Problem deutschlandweit, und ja, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Schätzungsweise eine Million bis fünf Millionen insbesondere ältere Damen und Herren fallen oftmals auf Billiganbieter herein, buchen eine Reise an einen besonderen Ort und landen dann meist auf einem abgelegenen Bauernhof im ländlichsten Gebiet, wo ihnen Ware minderwertiger Qualität angedreht wird und wo es schwerfällt, nicht an einer Verkaufsshow teilzunehmen, was ihr gutes Recht wäre. Ja, das Problem besteht.
Der Antrag des Einzelabgeordneten Arppe suggeriert, dass mehr Statistiken in der Konsequenz zu einer besseren Aufklärung führen sollen. Herr Arppe, wo konkret sehen Sie bei der Aufklärung Probleme? Benennen Sie diese! Bei der präventiven Aufklärung? Ist es die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern, die zu gering ausgestattet ist, um wirklich in jedem Landkreis eine Beratungsstelle, also wohnortnah, gerade auch für SeniorInnen vorzuhalten und so vor Ort Ansprechpartner zu sein? Denn gerade die Verbraucherzentralen beraten und geben Tipps, wie Seniorinnen und Senioren von einem so auf einer Fahrt geschlossenen Vertrag wieder zurücktreten können. Sie klären auf über das Verhalten, wenn man als Senior auf ein solches Angebot reingefallen ist.
Wenn Sie hier einen Ansatzpunkt sehen würden, dann würde ich Ihnen recht geben, aber Sie haben nie um eine verbesserte Finanzierung der Verbraucherzentralen hier im Landtag gekämpft. Im Gegenteil: Als die Linksfraktion im Juni 2019 hier im Landtag den Antrag „Verbraucherschutz stärken – mehr Geld für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern“ stellte, waren Sie es, der gemeinsam mit SPD, CDU und AfD diesen Antrag ablehnte. Warum, weiß ich nicht, denn Sie hielten es noch nicht einmal für nötig, sich überhaupt zu dem Thema in der Debatte einzubringen.
Ich spekuliere mal, weil Ihnen das Problem da noch nicht so wichtig war, wie Sie es hier heute vorgeben. Vielmehr könnte ich mir vorstellen, dass Sie irgendwann mal den von Ihnen im Antrag angegebenen Beitrag gesehen haben und sich dachten, Mensch, das wäre doch was für den Landtag. Oder bedeutet „bessere Aufklärung“ die Prävention bei der Polizei? Wo konkret, Herr Arppe? Verraten Sie uns das!
Bei der Polizei gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Seniorensicherheitsberater/-innen – seit 2014. Das sind pensionierte Polizeimitarbeiter, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Seniorinnen und Senioren bezüglich des Enkeltricks, zum Verhalten an der Haustür, zu Haustürgeschäften, zum Einbruchsschutz aufzuklären. Sie beraten eben auch bei Kaffeefahrten. Auf der Internetseite der Polizei in M-V finden die Senio
rinnen und Senioren alle Ansprechpartner, die sie diesbezüglich beraten. Also, Herr Arppe, wo konkret sehen Sie die Notwendigkeit zur besseren Prävention?
Als Fazit zu Ihrem Antrag kann ich nur sagen, Statistiken helfen Seniorinnen und Senioren nicht wirklich weiter. Wir brauchen eine gut ausgestattete Verbraucherzentrale, die die Seniorinnen und Senioren vor Ort wohnortnah bei Kaffeefahrten oder Unsicherheiten damit im Umgang gut beratschlagen können. Wir brauchen eine gut ausgestattete Polizei, die die Gesetze umsetzt, und ausreichend Seniorensicherheitsberater, die die Seniorinnen und Senioren beraten. Wir brauchen ein gegenseitiges Miteinander, dass die Seniorinnen und Senioren gar nicht erst aus Einsamkeit auf diese unseriösen Kaffeefahrten reinfallen, und genau dafür steht DIE LINKE. Was es nicht braucht, ist Ihr Antrag. – Vielen Dank.
Ja, Herr Dachner, also ich glaube, ich glaube kaum, dass Sie schon mal etwas gehört haben von dem deutschen Philosophen Hermann Lübbe und schon gar nicht sein Buch kennen, „Politischer Moralismus“. Sollten Sie sich vielleicht mal kaufen oder zu Weihnachten schenken lassen und dann über den Jahreswechsel lesen. Darin führt er nämlich genau das aus und beschäftigt sich mit genau dem, was Sie da gerade gemacht haben, indem Sie nämlich gar nicht zum Thema gesprochen haben, gar keine Argumente gebracht und angeführt haben, wie die anderen Redner lobenswerterweise, sondern Sie haben sich einfach auf die Diffamierung und den persönlichen Angriff verlegt.
Aber das ist ja eigentlich nicht Sinne einer Debatte hier im Landtag, sondern da soll es ja um sachliche Argumente gehen. Und Ihre infamen Unterstellungen, die Sie da geäußert haben, weise ich an dieser Stelle noch mal zurück, natürlich auch Ihre Äußerung – da muss man mal gucken, ob das nicht alles irgendwie auch justiziabel ist –, Ihre Äußerung, ich würde um 13.00 Uhr gehen, um 14.00 Uhr..., um 13.00 Uhr kommen und um 14.00 Uhr wieder gehen. Anders als Herr Ritter, der ja so fröhlich geklatscht hat, war ich gestern von 10.00 Uhr
bis zum Ende der Veranstaltung, war ich da. Und heute bin ich etwas später gekommen, weil ich noch etwas,
weil ich etwas mit der Landtagsverwaltung zu klären hatte. Es ist durchaus möglich, dass man auch seine
dass es der Beginn einer Verbesserung der Bekämpfung von solchen kriminellen Phänomenen ist, hier erst einmal den Istzustand besser festzustellen, und dazu gehören natürlich auch Statistiken, Kriminalstatistiken. Sie hätten wahrscheinlich kein Problem mit so einem Antrag, wenn es da nicht um Kaffeefahrten, sondern um irgendwelche vorgeblich rechtsextremen oder rechten Straftaten ginge. Da sind Sie ja mit so was immer sehr schnell bei der Hand,
aber hier eben nicht. Und insofern war das auch nicht anders zu erwarten im Ergebnis, aber das macht nichts.
Und ob ich moralisch erledigt bin – ich möchte mal eine Prognose wagen, Herr Dachner: Bei dem Zustand Ihrer Partei ist es wahrscheinlicher, dass ich in der nächsten Legislatur noch in diesem Hause sitze,
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos, auf Drucksache 7/4289. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag des Abgeordneten Holger...