Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Was ich auch gesagt habe – gut, dass Sie mir die Gelegenheit geben –, diese Maßgabe der Verfassung ist spezialgesetzlich nicht untersetzt. Es gibt zwischen der kommunalen Ebene und der Landesregierung, nachweislich einer Unterrichtung, die wir bekommen haben als Landtag – im Jahre 2002, war das, glaube ich –, steht da drin, dass sich die beiden Seiten verpflichten, das zu tun. Es ist keine Gesetzeskraft. Insofern ist der Weg, den Sie beschritten haben, den kann man beschreiten. Wir halten es aber trotzdem für eine Verletzung der Maßgaben dieser Verfassung. Das klingt jetzt so ein bisschen widersprüchlich,

(Dietmar Eifler, CDU: Ist es auch.)

ist es aber nicht. Die Maßgabe ist ganz klar. Es gibt nur leider kein Spezialgesetz, lediglich die Selbstverpflich

tung von Landesregierung und kommunaler Ebene, aber die ist eben auch verletzt. Und weil wir dieses ganze Verfahren, über einen Gesetzentwurf, der in der Zweiten Lesung gar keinen Bestand mehr haben kann, wie wir heute auch sehen, abzustimmen, für eine Farce halten, haben wir gesagt, diese Farce machen wir nicht mit und beteiligen uns nicht an der Abstimmung. Das war unser Redesinn.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ralph Weber, AfD)

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Koplin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das, was wir hier heute von der Opposition erlebt haben, war ja ein Höchstmaß an populistischer Seiltänzerei, das eigentlich gar nicht zu überbieten ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Dr. Ralph Weber, AfD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, argumentiert wird jetzt also halt im Folgenden, jetzt schichten wir doch die ganze Sache mal ab: Wir können feststellen, inhaltlich gibt es keinen Dissens. Das heißt, die ganze Debatte dreht sich also um die Konnexitätsfrage.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Dr. Ralph Weber, AfD: Ja.)

Das heißt also, das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz, was die Landesregierung hier vorlegt, findet inhaltlich die volle Zustimmung. Da sind wir uns einig, können wir abrollen.

Jetzt gucken wir uns mal die Konnexitätsbetrachtung an. Jetzt hätten wir ja im Grunde genommen zwei Möglichkeiten gehabt: Wir haben auf der einen Seite die Möglichkeit, können sagen, die Konnexitätsfragen sind offen, wir stoppen das Gesetz. Haben Sie sich mal über die Konsequenzen Gedanken gemacht?

(Martina Tegtmeier, SPD: Nein. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Die Konsequenzen wären also gewesen, dass viele Menschen mit einer Behinderung ihre Leistungen zum 01.01.2020 nicht bekommen könnten, weil es keine entsprechenden Regeln gibt. Und wenn man sich das ansieht, sind ja nicht nur die Menschen betroffen, es gibt auch eine Vielzahl von Leistungsanbietern, die genauso davon betroffen wären. Auch die wollen wissen, wie es zum 01.01.2020 weitergeht und was letztendlich passieren muss. So!

Und die andere Situation, für die wir uns entschieden haben, ist, dass wir gesagt haben, weil das so ist, dass wir es hier mit einer Vielzahl von Menschen mit Behinderung zu tun haben, halten wir das Gesetzgebungsverfahren nicht auf, sondern wir setzen es um.

Herr de Jesus Fernandes steht hier vorn und sagt, was Sie den Menschen mit Behinderung hier antun, das ist nicht zu akzeptieren, das sei also völlig daneben. Der Mann weiß doch überhaupt nicht, was er sagt,

(Manfred Dachner, SPD: Richtig!)

weil wir machen genau das Gegenteil! Wir beachten hier die Belange von Menschen mit Behinderungen.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Und Sie, Herr Professor Weber, stehen hier und sagen: Die Belange von Menschen mit Behinderungen müssen hintenangestellt werden,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das habe ich nicht gesagt!)

weil das Thema Familien ist viel wichtiger und das Thema Rente ist viel wichtiger.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Auf Ihren Unsinn nehme ich gleich noch Bezug.)

Auch da muss ich sagen, auch da muss ich sagen, das sehen wir anders. Das sehen wir anders. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind uns sehr wichtig.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hätten Sie doch viel früher damit angefangen!)

Und jetzt kommt das Argument,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

jetzt kommt das Argument,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch Arbeitsverweigerung, was Sie hier machen!)

jetzt kommt das Argument, da hätten Sie doch viel früher damit angefangen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.)

Und die Ministerin hat es ja ausgeführt. Sie hat gesagt, wir sind früh angefangen und wir haben von den Städten und kreisfreien Städten Daten abgefragt. Wir haben zum Beispiel gefragt: Wie ist es denn mit der Fallzahlverteilung? Wie viele Fallzahlen kommen denn auf einen Bearbeiter? Und dann gab es den Wunsch des Ministeriums, dass diese Zahlen bis zum August geliefert werden sollten. August 2019 sollten die kommen. Wissen Sie, wann sie gekommen sind? Wissen Sie nicht? Was stehen Sie denn hier und reden so?! Im Oktober sind diese Zahlen gekommen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das weiß ich!)

Und wenn wir uns heute dann dazu entschließen,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Seit 2016 wissen Sie das! Seit 2016 wissen Sie das!)

dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren forcieren und weiterführen, dann ist das meines Erachtens eine sehr sachgerechte Entscheidung.

Und wenn man sich mal anguckt, wie diese Fallzahlen, also das Verhältnis zwischen Bearbeiter und Fallzahlen, wie das verteilt ist auf der lokalen Ebene, dann haben Sie eine Divergenz dazwischen, die ist riesig. In Rostock zum Beispiel bearbeitet ein Sachbearbeiter 120 Fälle der Eingliederungshilfe, im Landkreis Vorpommern-Rügen ist es das Doppelte. Das heißt, da kommen auf einen Sachbearbeiter 240 – 240 Fälle, die er zu bearbeiten hat!

Und wenn man sich mal anguckt, wie die Gemengelage ist, dann ist ja die auch sehr, sehr unübersichtlich. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, in Niedersachsen bearbeitet ein Sachbearbeiter 150 Fälle, in Berlin bearbeitet ein Sachbearbeiter 75 Fälle. Und das Land SachsenAnhalt, da kriegt man dieses Verhältnis nicht so raus, das Land Sachsen-Anhalt gibt als Mehrbedarfsausgleich die Summe von 1,17 Millionen Euro auf die kommunale Ebene weiter.

Wir sind heute bei unserem Änderungsantrag, für den ich explizit auch hier um Zustimmung bitte, bei der Summe von 4.228.000 Euro. Das ist deutlich viel mehr, als das beispielsweise in Sachsen-Anhalt gemacht wird.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es geht nicht um die Summe.)

Und wir haben doch,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es geht um die nicht abgeschlossene Konnexität.)

wir haben doch …

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Darum geht es, Herr Heydorn!)

Eben, die nicht abgeschlossene Konnexität –

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau darum geht es!)

jetzt kommen wir wieder darauf zurück. Sie scheinen es nicht zu verstehen. Sie sind irgendwie ein derartiger intellektueller Schlichtleister, dass Sie es nicht begreifen wollen! Die nicht abgeschlossene Konnexität würde für uns bedeuten, wir können das Gesetz zum 01.01.2020 nicht umsetzen. Über die Konsequenzen habe ich hier gesprochen. Das würde bedeuten, dass die Menschen mit Behinderung die Leistungen nicht kriegen, und das würde auch bedeuten, dass die Leistungserbringer die Leistungen nicht kriegen. Und da sage ich Ihnen eins: Das wollen wir nicht! Da muss man die Konnexitätsfragen im Nachhinein klären. Wir hoffen sehr, dass das passiert bis März. Aber wichtiger für uns ist an dieser Stelle, dass das Gesetz abgeschlossen wird, dass wir damit vorangehen und dass wir in erster Linie Rechtssicherheit schaffen für die Betroffenen und für die Leistungsanbieter. Und dann kommt alles andere.