Und natürlich haben Sie recht, dass das Thema Dünnbesiedelung eine Rolle spielt. Aber Sie haben auf der anderen Seite auch eine Situation, dass Sie am Anfang, also wenn Sie anfangen, dieses Teilhabeplanverfahren umzusetzen, dass Sie da sicherlich intensiv zu tun haben, aber im Folgenden werden die Belastungen, die daraus resultierenden – wenn Sie es einmal gemacht haben, geht es ja nur noch um Anpassung solcher Dinge –, die werden also deutlich geringer.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich weiß nicht, ob 1 : 120 genau der richtige Faktor ist. Ich weiß nur, es gibt auf der einen Seite die Landesregierung, die sagt, wir sind der Meinung, 1 : 120 ist eine sachgerechte Lösung, und auf der anderen Seite gibt es die kommunale Ebene, die sagt, wir wollen 1 : 75. Und wenn man sich dann anguckt, dann liegen nach mir und Adam Riese 45 Bearbeitungsfälle dazwischen, das sind ja richtig Größenordnungen, und scheinbar ist keine Seite im Augenblick dazu bereit, sich da großartig zu bewegen. Wir möchten das gerne, aber noch mal, Priorität hat für uns, dass das Gesetz verabschiedet wird, weil das verbessert wirklich
die Leistungssituation der Menschen mit Behinderungen und schafft für die Leistungsanbieter Klarheit.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald. Das sieht so aus. Herzlich willkommen!
Für die Fraktion der AfD hat noch einmal ums Wort gebeten der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. Er hat noch zwei Minuten zehn Sekunden.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir haben Dezember 2019 und da sind wir nun mit der Zweiten Lesung dieses Gesetzes.
Wenn heute Anfang 2019 gewesen wäre und wir wären in dieser Zweiten Lesung dieses Gesetzes, hätten wir diese Unterhaltung wahrscheinlich gar nicht führen müssen, weil Sie früh genug das Problem angegangen sind, was seit 2016 bekannt ist. Seit 2016 ist Ihnen bekannt, dass dieses Umsetzungsgesetz hier auf den Weg gebracht werden muss.
und auch das Ministerium loslegen können mit der kommunalen Ebene, sich Zahlen zu besorgen und eine vernünftige Verhandlung zu führen. Sie haben es verschlafen – oder verschleppt, das ist eben diese Frage.
Und das ist sehr wohl ein Zeichen der Wertschätzung für Menschen mit Behinderungen, was Sie hier zeigen. Sie haben zu spät angefangen, entweder aus Arbeitsverweigerungsgründen oder wie auch immer, da steige ich nicht dahinter, warum das so spät passiert ist. Sie sind sehenden Auges in diese Sache so reingerannt, dass wir hier einen unfertigen Gesetzesentwurf haben, der den Belangen der vielen Menschen mit Behinderungen im Land nicht gerecht wird, und das ist Ihre Wertschätzung für diese Leute. Das wollte ich hier noch mal kundtun.
Das nächste Mal können Sie das ein bisschen früher anfangen. Wenn Sie seit drei Jahren Bescheid wissen, dass Sie das dann umsetzen müssen, ist auch genug Zeit da von meiner Warte aus. Das muss hier mal gesagt werden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle mir vor, wir hätten jetzt eine Besuchergruppe mit Menschen mit Behinderungen. Die müssten sich diese Debatte – müssten! – in Teilen anhören und würden feststellen, da wird über Geschäftsordnung geredet, da wird über Zeitläufe geredet, da gibt es verfassungsrechtliche Interpretationen, aber leider wird kaum darüber geredet, dass es hier um Menschen mit Behinderungen geht, die darauf warten, dass ihr Anspruch ab 01.01. nächsten Jahres tatsächlich auch umgesetzt wird, meine Damen und Herren.
Das, finde ich, wird den Menschen nicht gerecht, und damit – da können Sie jetzt noch so viele Kurzinterventionen machen –,
Also wenn Sie mit 2016 reden, ist das natürlich nicht in Ordnung, weil danach kam einiges, sage ich gleich noch dazu, was der Bund an Ausführungen gemacht hat, damit man mit einem solchen Gesetz umgehen kann.
Wir müssen aufpassen – und das sage ich denjenigen, die das kritisieren, aber insbesondere an die Adresse der AfD –, dass Sie die behinderten Menschen hier nicht in Geiselhaft nehmen für Ihre Argumentation, denn wir wollen als Landesregierung, dass das zum 1. Januar läuft.
Und jetzt möchte ich auch mal ein bisschen darauf eingehen, wie die Verhandlungen gelaufen sind, weil ich glaube, das trägt zur Klarheit bei. Das trägt zur Klarheit bei.
Zunächst einmal haben Frau Drese und ich natürlich vollstes Vertrauen in unsere Staatssekretäre, solche Verhandlungen zu führen. Wenn man allerdings im Sommer die Kommunen bittet – und das brauchen wir von den Kommunen –, Zahlen vorzulegen zum 30.08., und die nicht kommen, dann hat man zunächst mal ein Problem.
So, jetzt kann man ja noch darüber nachdenken, dass das mit dem FAG zu tun hat. Das haben wir ja inzwischen gelöst, übrigens sehr vorteilhaft für die Kommunen, wie ich finde. Zum 25. Oktober haben wir zum ersten Mal Zahlen gehabt, wo man anfangen konnte, verlässlich mit den Kommunen darüber zu reden, was wir hier in Zukunft tun wollen. 25. Oktober, das ist noch keine zwei Monate her.
Dann haben wir uns die Zahlen angeguckt und festgestellt, da gibt es erhebliche Unterschiede. Herr Heydorn ist zum Teil schon darauf eingegangen. Also in der Hansestadt Rostock, in der Tat, hat man im Moment ein Verhältnis bei der Betreuung von ungefähr 1 : 127, im Landkreis Vorpommern-Rügen von 1 : 237 – derzeit. So, und dann stellt sich natürlich die Frage, und die haben wir den Kommunen gestellt: Warum ist das so unterschiedlich? Haben einige Kommunen vielleicht nicht bisher die Aufgaben so wahrgenommen, wie sie wahrgenommen werden sollten? Denn noch mal zur Konnexität: Es geht nicht um eine neue Aufgabe, sondern es geht um zusätzliche Aufgaben, die über das BTHG kommen, mit dem Wechsel gesetzlich bei den sozialen Gesetzbüchern, und es geht um diesen Mehrbelastungsausgleich in der Tat. Deswegen nennen wir ihn ja so.
So, und dann sage ich Ihnen noch mal die Zahlen, die Herr Heydorn genannt hat. Wenn man sich umschaut, womit hat das angefangen? Der Bund hat ein Gutachten vorgelegt für ganz Deutschland und hat gesagt, für Mecklenburg-Vorpommern 22 Stellen mehr, das sollte reichen. Da hat die Landesregierung schon gesagt, nein, das wird nicht reichen, wir sind freiwillig bereit zu sagen, 55 Stellen sind nach unserer Auffassung unbedingt notwendig. Sachsen-Anhalt ist dieser Meinung nicht mit den 1,17 Millionen. Dann haben wir mit den Kommunen darüber diskutiert, wie kann man das vernünftig miteinander abrechnen, und es war der Landkreistag, der die Schlüsseldiskussion damit geöffnet hat und hat gesagt, macht das doch wie Niedersachsen mit 1 : 150. Ja, dann wären wir schon längst durch damit, meine Damen und Herren.
Was wir dann festgestellt haben, ist, dass es Forderungen gab im ersten Aufschlag über 21 Millionen Euro. Und dann muss ich Ihnen mal deutlich sagen, meine Damen und Herren, so kann man keine Verhandlungen führen, und das erklärt auch so ein bisschen, warum das in die Länge gezogen worden ist. Der entscheidende Punkt für die Landesregierung an dieser Stelle war, wenn man nicht zueinanderfindet – ich könnte auch
aus Sicht des Landes sagen, wenn man sich einer Einigung verweigert, aber ich hoffe ja immer noch, dass wir das tun –, dann muss man handeln. Dann muss man handeln