Es ist Sache der Tourismusindustrie, diese Angebote zu schaffen, da sollte sich der Staat tunlichst heraushalten, soweit das eben möglich ist.
Ein Weiteres ist, dort, wo es öffentliche WLAN-Hotspots gibt, entwickeln sich die dann auch schnell mal zum Hotspot der Kriminalität, zu beobachten auf dem Marienplatz in Schwerin. Das wird erst totgeschwiegen, dann sind es Einzelfälle, dann fordert man Videoüberwachung, am Ende stehen zwei Polizeifahrzeuge da. Auch das kostet Geld.
Im LINKEN-Antrag kann ich nur erkennen, es sollen mal wieder die – um mit den Worten der Kanzlerin zu sprechen –, die schon länger hier leben, für etwas bezahlen für die, die noch nicht so lange hier leben.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Und ich dachte immer, Aschermittwoch ist vorbei.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag, den die Fraktion DIE LINKE eingereicht hat, lehnen wir ab.
Ja, es ist zweifelsohne sehr praktisch, wenn man unterwegs mit seinem mobilen Endgerät einen offenen Hotspot auffindet, über den man im Internet surfen kann. Wir leben im digitalen Zeitalter und da gehört der schnelle Internetzugang zur digitalen Welt in der Tat zu einem wichtigen Bestandteil des Lebens für sehr viele Menschen in unserem Bundesland.
Ja, die Regierungsfraktionen haben in dem Koalitionsvertrag unter Ziffer 64 festgehalten, dass wir die öffentlichen Gebäude in Zuständigkeit der Landesregierung „sukzessive mit öffentlich zugänglichem WLAN ausstatten“ wollen. Ihr Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, geht über diese Vereinbarung hinaus. Sie fordern eine, ich zitiere, „zügige und sichere Internetverbindung in Öffentlichen Verkehrsmitteln, auf großen Plätzen“, in öffentlichen Gebäuden und Behörden sowie deren nahem Umfeld. Das Mittel Ihrer Wahl soll dabei der Zugang mittels WLAN sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ganz am Anfang Ihres Antrags benutzen Sie einmal das Wort „Internet“, später nur noch „WLAN“. Technisch gesehen ist das Letztere, der WLAN-Hotspot, überall möglich, ohne große Investition, einfach in die Steckdose, fertig. Der Minister hat es gesagt, die Signale müssen irgendwohin. WLAN geht eben auch ohne einen Internetknotenpunkt. Der kann genauso kostenlos sein, wie Sie das möchten. Jedoch bietet das keinen öffentlichen Zugang zum Internet. Diese nicht an das Internet angeschlossenen WLANs können unter anderem den Zugang zu internen Netzwerken, Sicherheitsnetzwerken, Datenaustausch zwischen einzelnen Geräten und Ähnliches bieten. Der Minister hat es gesagt: Daten brauchen ein Ziel und eine Quelle.
Erlauben Sie mir da ein paar Nachfragen. Was versteht DIE LINKE unter „zügigen Internetverbindungen“? Zeitnah, flink? Während ich bei Ihnen an dieser Stelle ratlos zurückbleibe, weiß ich zumindest, dass dieser Punkt seitens der Regierung längst angepackt wird. Der flächendeckende Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern auf mindestens 50 Megabit hat bei uns im Land vor allem dank der guten Vorbereitungsarbeit des Energieministeriums hervorragende Voraussetzungen. Jetzt liegt es auch an der kommunalen Ebene, hier erfolgreich zum Abschluss zu kommen, im Interesse unserer Einwohner ebenso wie unserer Wirtschaft. Und wenn ich das noch mal betonen darf, ist das ja überhaupt erst die Grundlage, um irgendwo eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung anbieten zu können, egal, ob drahtlos oder drahtgebunden.
Sie verwenden weiterhin das Attribut „sicher“ für Internetverbindungen und lassen im Antrag aber außer Acht, was mit diesem kostenlosen WLAN wie sicher gewährleistet werden kann. Wie meinen Sie „kostenfreie WLANs“? Wollen Sie offene Hotspots? Die wären dann alles andere als sicher. Oder wollen Sie ein System, das kostenfreien Zugang gewährt, aber beispielsweise nur nach einer Registrierung? Dann würden Sie den finanziellen Aufwand zur Unterhaltung deutlich in die Höhe treiben.
Sie schreiben, kostenfreies WLAN gehört in anderen Ländern bereits zum Standard. Das mag stimmen, aber in der Absolutheit nur in den Ländern, in denen es nicht wie in Deutschland große Verunsicherung seitens der Anbieter von offenen WLAN-Hotspots durch die sogenannte Störerhaftung gibt. Erst diese Rechtsprechung
hat nämlich dazu geführt, dass eine sich völlig losgelöst von öffentlicher Förderung entwickelnde Kultur von öffentlichen WLAN-Zugängen noch Mitte der 2000er-Jahre im Keim erstickt wurde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung soll nach dem Willen der LINKEN ein umfangreiches Kataster möglicher Installationspunkte für WLANHotspots mit zugehörigem Finanzierungsbedarf erstellen, und das bis Ende 2017. Dabei sollen nicht nur Landesliegenschaften einbezogen werden, sondern auch touristische Sehenswürdigkeiten und kommunale Gebäude. Aus der Aufforderung, ein Kataster der Möglichkeiten zu erstellen, muss man beim vorliegenden Antrag schlussfolgern, auch wenn Sie das ausgeschlossen haben, dass DIE LINKE überall dort, wo ein WLAN möglich ist, auch eins haben will. Aber das wäre völliger Irrsinn. Eine grundlegende Frage, nämlich, wo tatsächlich der Bedarf für kostenfreies WLAN bestehen könnte, wird nicht gestellt. Ebenso sparen Sie den Aspekt aus, wer denn am Ende die von Ihnen geforderte Infrastruktur betreiben soll. Das Land, die Kommunen oder die privaten Anbieter – wer soll die schnelle und sichere Internetverbindung am Ende kostenfrei anbieten?
Was uns zum Punkt WLAN in Zügen bringt. Ja, ich wäre der Allererste, der jubeln würde, wenn es eine WLANZugangsmöglichkeit im Regionalexpress geben würde. Ich wäre aber schon zufrieden, wenn ich bei der Fahrt mit dem Regionalexpress durchweg wenigstens eine 3G-Internet-Verbindung hätte.
Bevor wir über WLAN im Zug nachdenken, müssen wir erst einmal das Mobilfunknetz entsprechend ausbauen. An diesem Punkt haben wir als Landesregierung leider keinen direkten Einfluss. Ein Router ohne Internet in den Zügen ist, sehr geehrter Herr Holter, ich habe es vorhin erwähnt, natürlich möglich, aber wohl nicht gerade zweckdienlich. Der Minister hat es erwähnt, wenn wir acht Minuten oder Ähnliches keine Verbindung haben, können die Daten nirgendwo hingehen. Dann kann ich zwar mit den mir häufig unbekannten Personen im Zug vielleicht intern kommunizieren, kann Daten und nette Bilder austauschen, aber weder beim mobilen Internet noch beim Telefonieren hätte es Auswirkungen.
Freies WLAN für freie Bürger klingt beim ersten Hören ganz plausibel. Wir werden als Land aber nicht überall dort, wo WLAN möglich ist, sinnvollerweise auch WLAN fördern. Wenn ich mir die in Arbeit befindliche Novelle zur Störerhaftung und die noch bestehenden Rechtsunsicherheiten anschaue, wenn diese beseitigt werden, wird sich das Angebot an kostenfreien WLAN-Zugangspunkten im Land, so wage ich es zu prognostizieren, schlagartig erhöhen. Gerade in den touristischen Zentren werden Restaurants, Cafés, Bars ihren Gästen kostenfreie Zugangspunkte anbieten, und Sie werden sehen, dass dies völlig losgelöst von einer öffentlichen Förderung geschehen wird. Wenn das geschafft wurde, kann man sich anschauen, wo neben den existierenden öffentlichen Hotspots gezielt nachgesteuert werden muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zukunft kommt von allein, aber besser ist, man gestaltet sie. All die Redebeiträge, die ich gehört habe, sowohl vom Minister als auch von den anderen Kollegen,
denn Sie haben nichts anderes getan, als die Zukunft zu zerreden und auch noch unseren Antrag zu zerreden.
Wir sind uns in einer Sache einig, Herr Minister: dass die Änderung des Telemediengesetzes auf Bundesebene, nämlich die Klärung der Störerhaftung, was Sie angesprochen haben, notwendig ist, um einen freien Zugang zum Internet zu ermöglichen.
Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode – bei der Einbringung habe ich darüber gesprochen – hier einen entsprechenden Antrag eingebracht. Er wurde von der Koalition damals abgelehnt mit dem Hinweis, die Bundesregierung würde ja das Telemediengesetz, Frau Wippermann, ändern und dann würden die Voraussetzungen für Freifunkinitiativen geschaffen werden. Wie wir jetzt jüngst zur Kenntnis nehmen konnten, ist die Bundesregierung erneut dabei, ihr Telemediengesetz zu ändern, damit nun endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Freifunkerinnen und Freifunker und andere dann auch ins Internet kommen können. Damit sind Sie eines Besseren belehrt worden, meine Damen und Herren der Koalition.
Also, erste Voraussetzung – bevor wir überhaupt über freien Zugang zum Internet über WLAN und andere Möglichkeiten sprechen – wäre, die Störerhaftung in Deutschland abzuschaffen.
Zweitens. Ich bin Techniker, ich bin Ingenieur von Beruf, und das können Sie bei mir schon, Herr da Cunha, voraussetzen, dass ich nicht denke, wenn ich mit meinem iPhone eine WhatsApp durch die Gegend schicke, dass die WhatsApp da irgendwo im freien Raum durch die Gegend schwirrt und dann bei dem Empfänger ankommt, sondern dass die Daten dieser WhatsApp irgendwann in einer Leitung ankommen, dann erneut über einen Funkmast versendet werden, damit sie beim Empfänger ankommen.
Also das können Sie schon voraussetzen, und das muss im Antrag nicht dezidiert geschrieben sein, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich kann natürlich über technische Spitzfindigkeiten einen politischen Antrag zerreden, selbstverständlich.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Das hat er doch gar nicht gemacht.)
Das ist genau der Punkt, wo ich der Überzeugung bin, die zweite Voraussetzung für eine bessere Internetversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und eine bessere Versorgung mit Mobilfunk ist tatsächlich, die Funklöcher zu stopfen. Selbstverständlich! Wie oft haben wir darüber geredet! Alle leiden darunter. Es steht doch die Frage, ob nicht eine politische Initiative der Landesregierung richtig wäre, um mit den privaten Anbietern darüber zu reden, wie die Funklöcher in Mecklenburg-Vorpommern gestopft werden können.
Es gab jetzt vom 27. Februar bis zum 2. März in Barcelona den Mobile World Congress, so heißt es richtig, Europas größte Messe für Mobilfunk. Davon haben Sie alle gehört. Und da ist etwas vorgestellt worden, nicht das Nokia-Gerät, das meine ich jetzt nicht, sondern Endgeräte, die zukünftig in 5G arbeiten werden. 5G ist die neue Generation nach LTE. Das heißt, und das ist auch dort erklärt worden, dass die technischen Voraussetzungen, die von der Infrastruktur geschaffen werden müssen, die heute vorhanden sind, diesen Ansprüchen nicht mehr genügen. Sie werden mit 5G, so soll es sein, auch Filme, Spielfilme beispielsweise, in HD-Qualität in wenigen Sekunden herunterladen können, vorausgesetzt, die Infrastruktur des Breitbandnetzes in dem jeweiligen Land bietet hohe Geschwindigkeiten und große Datenvolumen, die da bewegt werden können. Mit 50 Megabit, Herr Minister Pegel, wird das nicht leistbar sein.
Das heißt: Warum drängele ich so, warum drängelt DIE LINKE so im Bereich der Digitalisierung, des Breitbandausbaus? Weil wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern an der Spitze der Bewegung steht, nicht nur in Bezug auf die Anträge, um die 50 Megabit zu erreichen – das haben wir ja immer unterstützt und da sind wir auch bei Ihnen, das wissen Sie ja auch –, sondern wir wollen, dass der nächste Schritt gegangen wird. Und wenn jetzt der Digitalisierungskommissar der EU erklärt, der Gigabitbereich muss bis 2025 in der Europäischen Union erreicht werden, dann will ich Sie fragen: Wie wollen Sie das denn erreichen? Bei dem Tempo, was MecklenburgVorpommern vorlegt, werden Sie nicht vor 2025 in den Gigabitbereich kommen. Das wird nicht funktionieren bei dem Tempo, was Sie machen, das sind ganz, ganz kleine Schritte. Ziehen Sie endlich die Siebenmeilenstiefel an, damit wir mit der Digitalisierung auch tatsächlich vorankommen!
Meine Damen und Herren, wir haben im vorangegangenen Tagesordnungspunkt über Abschiebung gesprochen. Sie kennen alle vielleicht den Fall Ophelia, die junge Armenierin, die in Deutschland geboren wurde und dann, als sie 18 wurde, als eine eigenständige Rechtspersönlichkeit nach Armenien abgeschoben wurde. In einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ – den haben viele gelesen, vermute ich mal – war dann zu lesen, dass sie mit ihren Eltern, mit ihrer Familie hier in MecklenburgVorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim skypt. Wenn ich in Armenien in Jerewan – ich bin sehr oft in Armenien – auf dem zentralen Platz stehe, kann ich das „Nordmagazin“ locker gucken. Ich gehe in mein iPhone,
in mein Smartphone und erreiche in einem offenen Netz dieses Angebot des hiesigen Fernsehens. Wenn jetzt die Mutter von Ophelia nicht zu Hause ist, am Computer sitzt oder dort ist, wo es ein WLAN-Angebot gibt, sondern unterwegs ist, wird eine Skype-Verbindung nicht möglich sein. Der Zeitunterschied zwischen Armenien und Deutschland beträgt drei Stunden.
Ich will bloß den Fall nennen, um das mal etwas emotional und menschlich deutlich zu machen. Das eine ist die Abschiebung von erwachsenen Kindern, die gar nicht in dem Land geboren wurden, aus dem ihre Eltern mal eingereist sind. Was ist das überhaupt für eine absurde Vorstellung von dem, was also auch hier vorhin diskutiert worden ist?
Das andere ist, wenn es nun schon mal eingetreten ist, dass also auch stabile Verbindungen möglich sind, und was das Internet bedeutet, heißt ja, Kosten einzusparen, muss also auch möglich sein.
Und deswegen will ich im Zweiten etwas sagen zur Kostenfreiheit. Also Sie können den Antrag, das haben Sie alle gemacht, natürlich so interpretieren, wie Sie ihn interpretiert haben. Es geht uns nicht – uns ist doch vollkommen klar, dass das Geld kostet –, es geht uns um den Nutzer, dass der kostenfrei ins Netz kommt. Dass der jeweilige Anbieter Kosten hat, ist doch selbstverständlich.
Ich bin mal in den Urlaub gefahren nach Belgien, da habe ich den Zug gewählt und bin dann auch mit dem Thalys gefahren. Thalys ist ein Angebot eines privaten französischen Eisenbahnanbieters. Da gibt es auch das entsprechende WLAN-Angebot, nicht wie beim ICE hier in Deutschland, kostenfrei die ganze Zeit, sondern, ich glaube, die erste halbe Stunde war frei, und will ich dann mehr machen, muss ich natürlich zahlen, so, wie das auch hier in Schwerin mit dem city.kom, also mit dem city.WLAN, jetzt möglich ist. Die erste halbe Stunde ist frei, danach wird es kostenpflichtig. Das, finde ich, ist ein gutes Angebot, das halte ich auch für richtig. Es kann nicht alles kostenfrei sein, kostenlos für den Nutzer, selbstverständlich.